Hallo,
deine Frage wirft zunächst andere Fragen auf.
Wo befindet sich die Klingel? Im Treppenhaus? Das ist Gemeinschaftseigentum.
Warum wird geklingel oder geklopft? Besteht kein Grund dazu, wäre es eine Belästigung und die kann sehrwohl untersagt werden.
Wird jedoch geklingel und/oder geklopft, weil ein triftiger Grund vorliegt, ist ein Verbot nicht das Ziel, denn man darf die Verpflichtung zur Hilfeleistung nicht vergessen.
Beispiel: Hört jemand aus einer Whg "seltsame" Geräusche, so ist er dem Gesetz nach zur Hilfe verpflichtet. Muss oder wird er deswegen klingeln oder klopfen, (um nach dem Rechten zu sehen/hören) kann ihm das keinesfalls untersagt werden.