Alles unter 450€ wird anders gehandhabt. Frag mal deinen Wirtstschafts- oder Sozialkundelehrer nach den momentanen Gesetzen und Gegebenheiten. So einfach kannst du kein Geld machen, der Staat möchte auch dran verdienen und hat ein Wörtchen mitzureden
"Obwohl bereits bei Aufnahme der Beschäftigung deren Befristung feststeht, wird bei der Lohnsteuerberechnung unterstellt, dass der Schüler/Student während des ganzen Jahres Arbeitslohn beziehen wird. Dementsprechend muss der Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten, auch wenn anzunehmen ist, dass der Schüler/Student keine weiteren Einkünfte hat und haben wird. Ist die Steuerklasse I anzuwenden (was bei Studenten und Schülern die Regel sein dürfte), bleibt ein Monatslohn bis 900,00 € ohne Steuerabzug.
" - https://de.wikipedia.org/wiki/Ferienjob