Vielen Dank!

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Achso. Er würde 350 Euro kosten inklusive Bildschirm und Tastatur

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Hat sich erledigt. Nach dem ich alles ausgesteckt hatte und wieder eingesteckt zum wiederholten Male, ging es wieder. Keine Ahnung, wo der Fehler lag.

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Weiß keiner mehr Rat?

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liebe Marla80,

meine breiteste ist genau 0,5cm breit.

Ich denke, dass man da schon noch etwas machen kann.

Bei welchen Studios warst du?

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Noch einmal vielen Dank für die Antworten. Ich habe mich mit ihm einigen können, sodass es für beiden Seiten annehmbar ist. Hoffentlich komme ich nie wieder in so eine (sehr unangenehme) Situation.

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vielen dank. darauf bin ich sicherlich nicht stolz. und es war auch keie böse absicht. ich versuche eure tipps! :)

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Vetragsstrafe von einem vollen Monatsgehalt- wie stehen mein Chancen, wenn es hart auf hart kommt?

Ausgehend von meiner anderen Beitrag von vor ein paar Tagen, habe ich noch folgende Frage:

Kurz zur Erläuterung. Ich bin in einem Probezeitverhältnis mit meinem aktuellen Arbeitgeber.

Dieses ist zum 31.08.2014 kündbar.

Jetzt habe ich zwei neue Stellen, wo ich zum 01.08.14 anfangen könnte.

Deshalb möchte ich mich in den kommenden Tagen mit meinem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Sollte er diesem nicht zustimmen, so sehe ich mich fast gezwungen früher zu gehen, da ich eine der beiden Stellen unbedingt antreten möchte.

Die Vertragsstrafe würde ein volles Monatsentgelt beinhalten.

Sollte es jetzt darauf hinauslaufen, dass er es einfordert ( oder mein Gehalt nicht ausbezahlt- wie läuft so etwas ab? Kann er einfach auf die Vertragsstrafe hinweisen und unterlassen mir mein Gehalt zu bezahlen?), sollte ich dann vor das AG ziehen?

Ich habe gehört, dass die meisten Arbeitgeber nicht auf volle Kosten der AN ihre Strafe einfordern dürfen. Ich bin komplett von dem Gehalt abhängig, da keine Rücklagen, wegen finanzieller Schwierigkeiten in der Vergangenheit.

Wenn es jetzt hart auf hart kommt, er mit dem Aufhebungsvertrag zum 31.08.14 nicht einverstanden ist, wie sehen seine Chancen dann vor dem AG aus?

Er hat bis jetzt nur die fristgerechte Kündigung zum 31.08.14 erhalten, möchte ich doch das mit dem Aufhebungsvertrag persönlich mit ihm bereden.

Ich war vor ein paar Tagen beim AG wegen dem Vertrag zur Beratung. Die meinten ich solle es im Fall der Fälle darauf ankommen lassen.

Was denkt ihr? Ich weiß, meine Lage ist nicht einfach. Jedoch muss ich zum 01.08.14 bei einem der beiden Jobs anfangen oder sie sind weg.

danke

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Ach ja: In meinem aktuellen AV bestehen Diskriminierung, Nichtbeachtung, falsches Einlernen und Zurechtweisen (es kommt anschreien schon recht nahe) vor Patienten an der Tagesordnung. Dabei gibt es eine goldene Regel: Nie vor den Patienten.

Viele Patienten haben sich über den Umgangston beschwert und tun dies regelmäßig. Ich habe oft die Gespräche mit meinen Kollegen gesucht. Leider erfolglos. Vielmehr wurde mir dann noch das Gespräch mit meinem Chef verboten, ich habe dies " zu unterlassen". Und ich solle mich "vollständig unterordnen". (Weil ich die Gespräche gesucht habe).

Personalmangel sind die Regel und neues Personal tritt die Stelle erst gar nicht an, oder geht nach ein bis zwei Monaten wieder.

Eigentlich sehr schade, da mir die Arbeitsstelle zu Anfangs noch viel Spaß machte und ich den Chefs absolut nichts vorwerfen kann. Sie waren immer einfühlsam und verständnisvoll. Nur genau der Kommunikationsweg zu Ihnen wurde mir mündlich aufs schärfste verboten. Eben von jenem Personal, das mir jeden Tag aufs neue zeigt, dass ich ein Nichts in Ihren Augen bin. Und das leider auch für meine Einlernung zuständig war.

Leider sehen sie sich absolut nicht gewillt, einen Gesprächsweg und somit eine Lösung zu finden.

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Ach ja was vielleicht noch wichtig ist:

Ich muss bei Krankheit vor Ablauf des dritten Kalendertages eine ärztliche Bescheinigung einreichen.- Sie wollen die aber ab dem ersten. So steht es nicht im Vertrag.

Paragraf 7, Arbeitsverhinderung: "Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, als in der Bescheinigung angegeben, so ist die Angestellte verpflichtet, innerhalb von drei Tagen eine neue ärztliche Bescheinigung einzureichen. Bei einer Erkrankung von länger als drei Tagen hat der Arbeitgeber das Recht, auf seine Kosten eine Untersuchung bei einem von ihm zu bestimmenden Arzt zu verlangen." - rechtens?

" Die Angestellte ist verpflichtet, sich vorgeschriebenen und auch weiteren ärztlichen Untersuchungen, die durch ihre Tätigkeit notwendig werden, zu unterziehen. Die kosten trägt der Arbeitgeber, soweit die Untersuchung erwünscht und veranlasst." - ???

Paragraf 12 Vertragsstrafe:

"Im Falle der schuldhaften Nichtaufnahme oder vertragswidrigen Beendigung der Tätigkeit verpflichtet sich die Angestellte, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe eines Gesamtmonatseinkommens zu bezahlen" - rechtens?

Das Gesamtmonatseinkommen wird nach dem Durchschnitt der Bezüge der letzten 12 Monate, oder im Falle einer kürzeren Beschäftigungsdauer, nach dem Durchschnittsverdienst währen (<--es sind wirklich Rechtschreibfehler im Vertrag) der Beschäftigungszeit, oder sofern die Tätigkeit nicht aufgenommen wurde, der vereinbahrten Vergütung errechnet. Der Arbeitgeber ist berechtigt, einen weiteren Schaden geltend zu machen. " - rechtens?

Paragraf 14 Kündigung:

" Das Angestelltenverhältnis kann von beiden Seiten, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.

Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Für die Rechtzeitigkeit der Kündigungserklärung kommt es auf den Zugang beim Arbeitgeber an.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wird hiervon nicht berührt. Die außerordentliche Kündigung hat die wesentlichen Kündigungsgründe zu enthalten. Die fristgemäße Kündigung des Anstellungsverhältnisses ist vor dem vereinbarten Dienstantritt nicht zulässig.

Im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat die Angestellte sämtliche, im Eigentum des Arbeitgebers stehenden Gegenstände an ihn herauszugeben. Insbesondere alle die dem Arbeitgeber und seine Interessen anberührenden Briefe ohne Rücksicht auf die Adressaten, ebenso wie alle sonstigen Geschäftsstücke, Zeichnungen, Notizen, Bücher, Fachliteratur, Bürobedarf sowie weiteres Arbeitsmaterial, sind nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unaufgefordert zurückzugeben. Zurückbehaltungsrechte der Angestellte sind ausgeschlossen."

paragraf 18 Vetragsänderungen, Salvatorische Klausel:

Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzliche Maß."

rechtens??

Ist das alles rechtens?? Ich meine in dem Paragraf 14 Kündigung ist von einer Frist von 6 Wochen die Rede.

Unter Paragraf 2 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Tätigkeit ist von 4 Wochen die Rede (Probezeit).

Außerdem ist der Vertrag voller Rechtschreibfehler, welche ich extra so stehen ließ.

Und das erwähnt wird, dass die gesetzlichen Bestimmungen gelten.

Die Sache mit der Vertragsstrafe- auch ganz koscher??

Was soll ich machen?

Ich bin jetzt krankgeschrieben, möchte aber gerne zum 31.08 kündigen. Das müsste ich heute tun. Mag aber keine "Vertragsstrafe" bekommen. Oder heute Kündigung abschicken und dann zum 14 August kündigen??

Bitte helft mir! :( :)

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