Hallo, es wurde ein Schreiben rausgesendet bzgl. Einer Vorladung für eine erkennungsdienstliche Behandlung wegen einer Ermittlungssache als Beschuldigter.Meine Frage ist , dürfen die das ? Der sogenannte Betrug hat nie stattgefunden, also die Tat wurde vom Beschuldigten nicht zugegeben ( Es geht um eine kleine Sache , man wollte ,dass ein kleiner Betrag unter 100€ als Wiedergutmachung gezahlt wird. Also, nichts schwerwiegendes) Es wurde auch eine Stellungnahme diesbezüglich gestellt. Die Vorladung wurde von der Polizei ( Kriminalkomissar), gestellt nicht von der Staatsanwaltschaft. Muss man dahin gehen? I