Bei einer normalen Etappe starten alle auf einmal. Jedoch in der 1. Reihe befinden sich die Träger der unterschiedlichen Trikots.

Beim Einzelzeitfahren ist das jedoch anders. Hier startet der letzte der aktuellen Gesamtwertung als Erster. Der Erste als Letzter.

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Also bei mir reichen 10 Würfelzucker für einen Pudding. Es kann aber auch Puderzucker genommen werden.
Aber vorher abschmecken, sonst wird das zu süß.

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Deine Frage ist ja ein Witz. Die Schule ist enorm wichtig und hier musst du dich durchbeißen.

Nach der Schule geht das ja weiter. Dann kommt eine Ausbildung und dann die tägliche Arbeit. Frei bist du dann in deinem Urlaub. Diesen kannst du dir dann gestalten, wie du möchtest.

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Ein absoluter Selbstversorger, wie du dir das vorstellst, wird es in Deutschland nicht geben.

Aber mit Lebensmittel sich teilweise selbst zu versorgen, das geht. Ich kenne einen, der baut viel Obst und Gemüse an. Auch hält er sich Tiere zum Schlachten.

Aber Steuern muss er natürlich zahlen und auch eine Krankenversicherung hat er.

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Nein, die Schule wird dir nicht freigeben. Wir haben hier die Schulpflicht und diese musst du einhalten. Dein Gebet kannst du in deiner Freizeit machen.

Ich gehe ja auch in die Kirche am Abend und am Sonntag. So kollidiert das nicht mit der Schule.

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Also für mich bleiben zwei Freundinnen immer in der Erinnerung. Das ist meine Jugendliebe und heute schreiben wir uns über Facebook. Wir hatten zig Jahre keinen Kontakt, aber den haben wir beide gesucht.

Auch meine Lebenspartnerin, mit der ich einige Jahre verbrachte, diese bleibt mir auch immer in der Erinnerung.

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Ein Zimmer, ohne zu lüften, das kommt nicht infrage.

Dann noch ein Kinderzimmer, nein danke.

Diese Wohnung würde ich niemals mieten.

Auch diese Beobachtung geht nicht.

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Einfach zum Notar gehen und das dort klären lassen.

Sonst würde ich die Finger davon lassen.

Auch wenn das ein gutes Grundstück ist und der Preis stimmt, aber die Rennereien hast letztendlich du.

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Grundstückskauf - Ab wann darf ich das Grundstück betreten?

Hallo, mein Mann und ich haben gerade ein Grundstück gekauft. Der aktueller Stand ist ein unterschriebener Notarvertrag. Nun würde ich gern wissen, ab wann wir auf das Grundstück rauf dürfen, zum einen um einfach mal wieder zu gucken und es auch Freunden/Familie zu zeigen und zum Weiteren, um Rasen zu mähen, einen Abriss vorzunehmen, Hecken zu schneiden usw. Ich habe den Eigentümer gefragt, ob er etwas dagegen hat, wenn wir schonmal raufgehen und er meinte "nein, es gehört ja jetzt Ihnen", aber rein rechtlich stimmt das ja nicht, oder?

Aktuell ist das Tor mit einem Schloß (Schlüssel hat der Makler) gesichert. Zusätzlich haben wir jetzt auch noch ein Schloß befestigt, weil wir nicht wissen, wann der Makler sein Schloß entfert und das GS dann ungesichert wäre.

Und da kommen wir auch schon zur 2. Frage:

Auf dem Grundstück befindet sich ein Bungalow, mit Mobiliar und privaten Gütern des verstorbenen Pächters. Die Erben des Pächters haben das Erbe abgelehnt. Wem gehört nun der Kram in dem Bungalow? Der Eigentümer wohnt nicht in Deutschland und will damit nichts zu tun haben. Wir haben quasi gekauft wie gesehen. Aber gehören tut es und ja auch noch nicht, oder? Nun möchte nämlich der Makler nocmal in das Haus, um sich noch einige Sachen rauszunehmen. Darf der das? Er bat mich unser Schloß noch einmal zu entfernen. Müssen wir das machen?

Eine etwas komplizierte Situation, vielleicht hat ja trotzdem jemand eine Antwort :)

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Also wenn der Eigentümer es euch erlaubt, dann könnt ihr das Grundstück betreten und auch Arbeit leisten.

Die Sachen von dem Pächter fallen dem Staat zu.

Der Makler hat dort nichts zu suchen und auch nichts zu entnehmen.

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Also ich wechsle meine Reifen auch nach etwa 3 Jahren. Aber auch nach einer Laufleistung von etwa 30.000 km kommen auch neue Reifen an mein Auto.

Hier geht bei mir die Sicherheit vor.

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Vielleicht seid ihr in der WG zu eng zusammen. Das ist nur eine Vermutung.

Dann ist das natürlich nicht gut, wenn er dauernd von dir Geld leiht und nicht zurückzahlt.

Darauf musst du in ansprechen. Hier helfen nur klare Worte.

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Nein, du kannst keine Steuererklärung machen, denn du bezahlst ja auch keine Steuern.

Deshalb kannst du auch keine Werbungskosten geltend machen. Nur wer Steuern zahlt, der kann das.

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Klar haben Jäger eine Haftpflichtversicherung. Aber dazu musst du auch ein eingetragener Jäger sein. In deinem Fall ist das nicht. Aber es kann deine
Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.

Für Wildschäden, wo der Besitz desJägers heimgesucht wurde, hier ist das Ordnungsamt zuständig. Der Schaden wird dann von der Jagdgenossenschaft übernommen.

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Ich habe das jetzt auch modernisiert und ich habe die Schalter und den Dimmer von Merten. Vorher hatte ich das von einem anderen Hersteller und das hat nicht gepasst.

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