Wer eine Wohnung unrenoviert übernimmt, muss bei Auszug nicht renovieren.

Die Vereinbarung über das Streichen zwischen dir und dem Vormieter ist im Verhältnis zum Vermieter ohnehin unwirksam.

Das heißt, will der Vermieter, dass ihr bei Auszug streicht, muss er dafür sorgen, dass ihr in eine neu gestrichen Wohnung einzieht. Ob das noch der Vormieter macht oder der Vermieter und das ggf. von der Kaution des Vormieters liquidiert, ist nicht euer Problem.

Tatsächlich problematisch ist aber der Vertrag über die Möbel. Man könnte nämlich der Ansicht sein, dass das nicht streichen müssen im Kaufpreis eingepreist war. Der Vormieter könnte dann vom Vertrag zurückzutreten.

...zur Antwort

Selbst wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wäre, würde hier 442 BGB eingreifen. Der Preis spielt in den Zusammenhang keine Rolle, wenn klar ist, dass es sich um Repros handelt. Es steht dem Verkäufer frei, einen hohen Preis zu verlangen und es ist die freie Entscheidung des Käufers, einen solchen zu zahlen oder eben nicht (Stichwort Privatautonomie).

...zur Antwort

Nicht zwingend auf die Hälfte, aber das Schmerzensgeld ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in den Zugewinnausgleich einzubeziehen (BGH NJW 81,1836), sofern man im gesetzliche Güterstand verheiratet ist. Theoretisch ist auch an § 1381 BGB zu denken, das hängt aber vom Einzelfall ab.

Überzeugend finde ich diese Rechtsprechung im Ergebnis allerdings auch nicht. Da ist der Gesetzgeber gefragt, eine Änderung herbeizuführen, zumal es dem jeweiligen Partner ja parallel möglich wäre, ihm selbst entstandene immaterielle Schäden in eigenem Namen geltend zu machen - allerdings unter strengen Voraussetzungen.

...zur Antwort
Falsch, alle müssen sich an Recht und Gesetz halten.

Es ist völlig unerheblich, an wen hier vermietet werden soll. Als nicht verbotene Partei genießt auch die NPD das Parteienprivileg und den Schutz des Rechtsstaates, welcher sich gerade an Minderheiten und unliebsame Meinungen richtet.

Die Entscheidung der Gerichte konnte jeder, der auch nur ein Semester Jura gehört hat, mit Sicherheit absehen.

Wenn sich nun Exekutivorgane nach Gutdünken über Gerichte bis hin zur obersten judikativen Instanz des Staates hinwegsetzen, dann haben wir den Unrechtsstaat, dann kann man den Laden dicht machen.

Zu dem Scheinargument mangelnder Versicherungsschutz wurde bereits alles notwendige gesagt. Im übrigen war das wohl in lediglich rechtsmissbräuchlicher Absicht vorgetragen.

Der OB gehört aus dem Amt entfernt, da er mit seinem Handeln seine Verachtung gegenüber Recht und Verfassung hinreichend dargetan hat, "gute Absicht" hin oder her.

Im übrigen spielt das der NPD in die Hände, die sich nun (zu Recht) als Opfer darstellen kann.

...zur Antwort

Schau Mal hier: https://www.juve.de/rechtsmarkt/umsatzzahlen

Kannst du nach Gesamtumsatz, Umsatz pro Partner oder Umsatz pro Anwalt sortieren.

...zur Antwort

Schau mal im Mietvertrag, ob da die Gestaltung des Außenbereichs der Wohnung geregelt ist. Wenn die einheitlich sein muss, darf sie es verbieten. Ist nichts geregelt, darfst du die Lichterkette hängen lassen.

...zur Antwort

Der Erbe erbt neben dem Vermögen auch die Verbindlichkeiten. Deine Zahlungen kannst du unter Umständen über Bereicherungsrecht oder Geschäftsführung ohne Auftrag vom Erben liquidieren. Dazu solltest du mit einem Anwalt sprechen, der im Schuldrecht fit ist. 

Falls du wieder mal auf fremde Schulden zahlst, lass dir dabei vom Gläubiger die Forderung abtreten (also tilgst du nicht die Schuld, sondern kaufst die Forderung ab), dann kannst du unmittelbar aus der Forderung gegen den Schuldner vorgehen. 

...zur Antwort

Kannst du ohne Weiteres verkaufen und die Garantieansprüche (wenn es nicht in den Garantiebestimmungen des Herstellers ausgeschlossen ist) an den Käufer abtreten. Letzteres sollte aber so vereinbart werden, damit die Abtretung wirksam ist. 

...zur Antwort

Es hängt davon ab, was man studiert und wie man mit welchem Ziel studiert. Und von seinem Umfeld. Wenn man erfolgreich studieren möchte, sollte man nicht nur Partystudenten kennen, allerdings auch nicht nur Lernroboter.

Finde die Mischung, die für dich funktioniert.

Ich habe es gegen Ende als wesentlich mehr Aufwand als Schule empfunden, bei mehr Freiheit als in der Schule und definitiv viel mehr Freizeit, als danach im Beruf.

...zur Antwort

Je nach Grad der Beeinträchtigung hat man einen Abwehranspruch aus § 1004 BGB analog und mglw. einen Schadensersatzanspruch aus § 823 I BGB, jeweils in Verbindung mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 I, 2 I GG.

...zur Antwort

Das kann man mit den gegebenen Informationen nicht eindeutig beantworten. Es kommt sehr genau darauf an, was zwischen den Beteiligten vereinbart war. Wenn beiderseits vereinbart war, dass die Leistungen über die Freundin auszutauschen sind, dann war sie für beide Empfangsgehilfin und du hast deine Schuld erfüllt. Dann muss sich der Verkäufer an die Freundin halten. Sollte lediglich der Vertragsschluss über sie laufen und waer bezüglich der Leistungen nicht vereinbart, hast du an einen Dritten geleistet und bist somit nicht von der Leistungspflicht befreit worden. Da bliebe dir nur, das Geld von der Freundin zurückzuholen. In jedem Falle bist du aber Eigentümer der Uhr geworden. Das würde dir in der zweiten Konstellation allerdings wenig nützen, da du nach wie vor den Kaufpreis schulden würdest, bzw der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten kann und du die Uhr dann herausgegeben müsstest.

...zur Antwort
Darf mein Lehrer in meinen Mappen herumwühlen und mich für eine darin zufällig stehende Beleidigung belangen?

Ich hatte letztens Deutsch im LK in der 12. Klasse. Auf jeden Fall hatten wir mal wieder Deutsch und sie hielt es zufällig für eine gute Idee, in meinem Deutschheft rumzuwühlen, einfach so aus dem Nichts. Dabei werden Hefte in der Oberstufe NIE eingesammelt. Da soll man sich ja selber drum kümmern, es gab also keinen sinnvollen Grund dafür! Dauerte dann auch nicht lange, bis sie einen kleinen Satz gefunden hat, den ich vor 'nem halben Jahr mal aus Spaß reingeschrieben habe. Fragt nicht wieso, aber ich muss da wohl wütend auf sie gewesen sein, und habe ins Heft geschrieben: ,,Frau X = Diktatorin''. Das fand sie natürlich nicht so toll und hat mich vor dem ganzen Kurs vorgeführt, ob ich den wirklich fände, sie wäre jemand wie Adolf Hitler. Dann sollte ich nach der Stunde zu ihr kommen und sie meinte, sie würde das auf jeden Fall weitergeben. Ich habe mich mehrfach entschuldigt und ihr versichert, dass ich das aus reiner Dummheit geschrieben habe und natürlich NICHT der Meinung bin; musste dabei sogar weinen, was mir totaaal peinlich war und immer noch ist. Außerdem habe ich ihr auch ganz klar gesagt, dass ich es nicht in Ordnung finde, wie sie uns manchmal behandle, was natürlich, das habe ich auch gesagt, kein Grund ist, sowas zu schreiben. Sie meinte dann doch noch, sie würde es sich noch überlegen. Klar mache ich sowas nie wieder, damals war ich auch einfach blöd sowas im Heft festzuhalten. Aber zurück zu meiner Frage: Darf sie einfach meine Mappen durchwühlen und mich für irgendwas reingeschriebenes belangen?? Vorallem mich dann noch vorführen und meinen, das wäre ,,Lehrermissachtung''?

...zum Beitrag

Beamtenbeleidigung gibt es nicht. 

Eine gewöhnliche Beleidigung liegt hier auch nicht vor, weil du die Äusserung nicht kundgegeben hast. Das hat sie getan, als sie dich vorführen wollte. Sie selbst kann sich aber so lange beleidigen, wie sie möchte. 

Wenn das deine privaten Unterlagen waren, die nicht als Leistungsnachweis des Kurses geführt wurden, hat sie darin auch nichts zu suchen. 

Du hast nichts zu befürchten. Die Gedanken sind frei. Du hast deine Gedanken zwar aufgeschrieben, jedoch diese nicht bewusst anderen zur Kenntnis gebracht. Niemand kann von dir verlangen, deine Lehrer toll zu finden. 

...zur Antwort

Nazi ist eindeutig abwertend intendiert und kann eine strafbewehrte Beleidigung darstellen. 

Nationalsozialist wiederum wäre eher eine Tatsachenbehauptung und könnte dann eine üble Nachrede darstellen, wenn sie nicht erweislich wahr wäre. 

Es ist eine grassierende Unsitte in diesen Tagen alle, die dem eigenen Weltbild nicht entsprechen schnell als Nazi zu diffamieren. Damit ist die Diskussion dann tot. Ich würde mir das nicht bieten lassen und verlangen, dass Sachargumente statt persönlichen Angriffen vorgebracht werden. 

Kann man aber eleganter lösen, als mit einer Anzeige. Etwa indem man dem gegenüber aufzeigt, dass sein unsubstantiiertes Schubladendenken selbst totalitär ist und somit dem angeprangerten Faschismus nicht fern steht. 

...zur Antwort

Was soll denn mit den 60€ überhaupt abgegolten werden? Garantie hin oder her, das Handy ist ja dein Eigentum, das kannst du herausverlangen. So hört sich das für mich ziemlich unseriös an und das würde ich auch deutlich machen. 

...zur Antwort

Das Beispiel mit Yoda wäre vielmehr eine Urheberrechtsverletzung, wenn man es nicht als Satire betrachten will. Finger weg.

...zur Antwort

Offenbar eignet sich die Batterie nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, demnach liegt ein Sachmangel vor und du kannst Nacherfüllung verlangen. Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung (in deinem Falle kommt nur die Nachlieferung einer geeigneten Batterie in Betracht), kannst du vom Vertrag zurücktreten. 

Dann musst du die Batterie zurückgeben und erhälst den Kaufpreis zurück. Daran ist nichts freiwillig. Du solltest mal mit einer verantwortlichen Stelle des Marktes sprechen und ihnen die Lage so darlegen. Stellen die sich quer, bliebe dir allerdings nur der Klageweg.

Hilfsweise kannst du die Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtum erklären, der Rücktritt ist allerdings günstiger für dich.

...zur Antwort

Man kann auch koffeinfreien Kaffee trinken. Oder Tofugulasch essen. 

...zur Antwort

Du benötigtst für keinen juristischen Beruf in Deutschland einen Bachelor. Vielmehr kannst du mit einem Bachelor kaum einen juristischen Beruf in Deutschland ergreifen. 

Einen Master kannst du zusätzlich machen, ist aber nirgends Voraussetzung. 

...zur Antwort

Mathe ist m.E. beim Jurastudium nicht unerheblich. Allerdings weniger in Form von Rechenaufgaben, sondern vielmehr was (Aussagen-)Logik und Abstraktion angeht. 

Daneben sehr gutes Deutsch, sowie Kenntnisse in Politik und Wirtschaft. Leichter Zugang zu Fremdsprachen kann sich auch als hilfreich erweisen, sowie rudimentäre Kenntnisse in Latein.

...zur Antwort