Bei Mord gibt es maximal 15 Jahre Haft. Länger geht nicht. In einigen Fällen wird hinterher noch Sicherungsverwahrung angeordnet.

Manchmal wird ein psychiatrischer Gutachter beauftragt. Kommt ein Gutachter zum Entschluss, die Tat ist aufgrund einer schweren psychiatrischen Erkrankung geschehen, dann empfiehlt er im Gutachten eine dauerhafte Unterbringung in der Forensik! Das Gericht muss sich aber nicht an diese Empfehlung halten. Eine Unterbringung in der Forensik wäre auf unbegrenzte Zeit.

Falls man wegen Mord erwischt wird, kommt man übrigens sofort in U-Haft. Sicherlich gibt es in Gefängnissen auch Pädagogen, Ärzte und Psychologen.

Bei Körperverletzung gibt es mehrere Grade:

Es gibt schwere KV, gefährliche KV und einfache bzw. normale KV.

Bei schwerer und gefährlicher KV kommt man ggfs. in U-Haft.

Bei normaler KV kommt man in den meisten Fällen nicht in Haft. Meist muss man dann eine Geldstrafe zahlen, Arbeitsstunden leisten oder an den Geschädigten Schmerzensgeld zahlen.

Auch nicht alles kommt ins Führungszeugnis. Erst ab einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen oder eine Haftstrafe von mindestens 3 Monaten, wird es in Führungszeugnis eingetragen.

Wenn es erst einmal zur Anzeige kommt, wird man meist bei der Polizei vorgeladen. Zu der Vorladung muss man übrignes nicht erscheinen!

Ist die Straftat nicht zu geringfüfig, stellt die Staatsanwaltschaft Antrag auf eine Gerichtsverhandlung. Geht der Antrag per Beschluss druch, dann muss man erst einmal zur Verhandlung.

Nach jeder Verhandlung hat man die Möglichkeit, in Revision oder Berufung zu gehen. Es kommt auch darauf an, ob im Amtsgericht, Schöffengericht oder in einer Strafkammer verhandelt wird.

Kommt es nicht zu einer Verhandlung, kann die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen. Ohne Verhandlung bekommt man dann schriftlich mitgeteilt, welche Strafe (meist Geldstrafe) man bekommt. Dagegen kann man auch Widerspruch einlegen.

...zur Antwort

Nein, das würde eher als Betrug oder Angabe von falschen Tatsachen gelten.

...zur Antwort