Frohe Weihnachten
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Anwalt Familienrecht in welcher Stadt?
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Grundrechte werden verletzt.
bitte unterschreibe auch diese Pedition
https://www.change.org/p/bundesgerichtshof-einhaltung-der-grundgesetze-durch-die-gerichte?recruiter=427497046&utm\_source=share\_petition&utm\_medium=copylink
frage beim Jugendamt nach.
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Dr. Peter (Worms) ist aber nicht günstig
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wende dich an das Jugendamt
und unterschreibe bitte diese Pedition
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Ich finde deine Schilderung auch etwas heftig.
Du hast die möglichkeit wegen der Häuslichen Problematik dich vom Jugendamt in Obhut nehmen zu lassen. Dann bekommst du eine WG und Taschengeld. Kannst machen wie du es haben willst.
Der soziale dienst in der Schule wird dir helfen. du musst nur sagen du kannst nicht zuhause sein und nicht mit deiner mutter reden. gewalt hilft auch wenn sie dich schon geschlagen hat?
Ich gehe davon aus du möchtest wissen inwie weit du für deine Schwägerin aufkommen muss.?
Eine Unterhaltspflicht besteht nur in gerader Linie - also Eltern gegen Kinder und umgekehrt, nicht jedoch gegen Geschwister! oder Schwäger.
Das Jugendamt hat eine Wächterfunktion, wenn du dich dortin oder zum Sozialen Dienst an der Schule wendes und sagt du kannst nicht Heim. Und du kannst auf keinen Fall mit deinen Eltern reden, werden die dir einen Anwalt stellen dich in einer WG unterbringen und dann kannst du machen was dir beliebt.
Hallo, ich kenne zwar nicht alle Sichten.
wenn es aber darum geht den Vater auszuspielen reicht auch eine Behauptung.
http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/spfh/14-Sozialpaedagogische-familienhilfe-bei-besonderen-situationen-und-problemlagen/14-1/14-1-4-die-situation-des-missbrauchenden-vaters.html
Damit geht es ganz sicher.
Gruß
Aber das ist einfach, du musst nur zum Jugendamt. In der Schule ist ein Sozialer Dienst, der heulst du was vor das du nicht mehr Heim kannst. §8 Persönlickeit des Kindes darf nicht eingeschränkt werden. Das Jugendamt wir dich dann in Obhut nehmen.
Da bist Du dann FREI
Du musst nur zum Jugendamt.In der Schule ist ein Sozialer Dienst, der heulst du was vor das du nicht mehr Heim kannst. §8 Persönlickeit des Kindes darf nicht eingeschränkt werden. Das Jugendamt wir dich dann in Obhut nehmen.
Aber das ist einfach, du musst nur zum Jugendamt. In der Schule ist ein Sozialer Dienst, der heulst du was vor das du nicht mehr Heim kannst. §8 Persönlickeit des Kindes darf nicht eingeschränkt werden. Das Jugendamt wir dich dann in Obhut nehmen.
Aber das ist einfach, du musst nur zum Jugendamt. In der Schule ist ein Sozialer Dienst, der heulst du was vor das du nicht mehr Heim kannst. §8 Persönlickeit des Kindes darf nicht eingeschränkt werden. Das Jugendamt wir dich dann in Obhut nehmen.
Aber das ist einfach, du musst nur zum Jugendamt.In der Schule ist ein Sozialer Dienst, der heulst du was vor das du nicht mehr Heim kannst. §8 Persönlickeit des Kindes darf nicht eingeschränkt werden. Das Jugendamt wir dich dann in Obhut nehmen.
Aber das ist einfach, du musst nur zum Jugendamt. In der Schule ist ein Sozialer Dienst, der heulst du was vor das du nicht mehr Heim kannst. §8 Persönlickeit des Kindes darf nicht eingeschränkt werden. Das Jugendamt wir dich dann in Obhut nehmen.