Cassandra Steen - Stadt? Oder ein anderes von ihr?

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Das wäre Amtsanmaßung. Du würdest dich strafbar machen.

Auch du als Privatperson kannst übrigens eine Mahnung schreiben. (Und solltest du auch). Dies ist relevant für etwaige Schadensersatzforderung für einen Verzug (§286 BGB).

Liebe Grüße!

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Rückbuchungsgebühren sind keine Gebühren, die Amazon (oder der jeweilige "Rückbucher") einsteckt, sondern es sind Gebühren, die die Bank für den Aufwand Amazon in Rechnung stellt. Wohlgemerkt nicht deine Bank, sondern die des "Rückbuchers". Ist nervig, aber da kann man nichts machen.

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Also "Einspruch einlegen" kannst du nicht. Höchstens widersprechen. Da es sich bei dem "Kleingedruckten" um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fitnesstudios handelt, sind die §§ 305 ff. BGB einschlägig. Eine Bearbeitungsgebühr für eine Kündigung verstößt in der Regel nicht gegen §§ 309, 308, 307 II bzw. 307 I, daher wirst du die Gebühr wohl bezahlen müssen. Auch § 305 c BGB scheidet aus, dh die Klausel besteht die Inhaltskontrolle.

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