Die Bilder wirken leider etwas unscharf, vielleicht kannst du nochmals bessere hochladen.

Auf der aktuellen Basis möchte ich aber zumindest mal eine Hypothese in den Raum werfen. Die Bilder sehen nach Putz o. Tapete aus. Hier jedoch für mich - bei der Qualität der Bilder - nicht als Fleck, sondern eher, dass es Schrammen sind, also entweder jemand mit einem anderen Stoff in der Struktur festsitzt drangestoßen ist. Das bekommst du dann nicht raus. Oder es ist die obere Schicht von Putz/Tapete einfach "abgeschlagen" und das was du siehst wäre dann kein Fleck, sondern das Material, was darunter zum Vorschein kommt.

Abhilfe, wenn ich recht habe: Einfach weiß drüber streichen.

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Selber vor 3 Jahren gekauft und bin immer noch sehr zufrieden.

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Ich schließe mich an. Bei vielen (nicht allen) Heizungen, kann man den Wasserlauf unterbrechen. Das ist auch recht einfach mit einem Inbusschlüssel (unter dem Wort kenne ich das) machen.

Dein Bild ist für mich zu undeutlich. Also entweder lädst du nochmals eines hoch oder suchst selber nach der Stelle. Also dort, wo die Rohre bei Dir UNTEN an der Heizung angeschlossen sind.

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Ein Freund hatte mal so einen. Der lief glaube in Summe >250.000km.

Wenn das Auto regelmäßig gewartet wurde, sollte er also noch die von Dir angesprochenen 2 Jahre durchhalten. Aber Achtung: Ich glaube bei denen lag das Intervall für den Zahnriemenwechsel bei 150.000km. Da solltest du mal nachsehen. Wurde das bereits gemacht, das wäre top. Kostet nämlich ein paar EUR...

Geht ein Zahnriemen kaputt, sind da oft recht teure Schäden die Folge. Ob sich dann noch eine Reparatur lohnen würde...? Das Thema Zahnriemen könntest du hier im Forum nochmals stellen oder google fragen.

Bzgl. Rost halten die Modelle durch. Bzw. der Querträger wurde ja anscheinend schon gemacht.

Fazit:

(Auch wenn ich das genaue Auto nicht kenne), sollte er eigentlich die 2 Jahre durchhalten. Risiko Zahnriemen, siehe oben.

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Den Kopferrohren macht das über Jahrzehnte gar nichts aus. Siehe auch die Antwort, die hier schon gegeben wurde.

Ergänzung bzgl. Deiner Beschreibung. Mit dem "Mantel" meinst du ggf. die Isolierung der Rohre. Das ist dann ein energetisches Thema und nicht aufgrund Schutz, Feuchte.

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Der Immobilienmakler bewertet grundsätzlich mit Fokus auf den Marktwert. Hier ist neben den harten Fakten (Lage, qm, Bausubstanz, Sanierungszustand) eben vor allem die aktuelle Nachfrage ein wichtiger Faktor. Ebenso sind die Makler in der Regel näher dran an den Einzelnen Regionen und regionalen Gegebenheiten.

Vergleiche z.B. in dem Immobilienlexikon unter Marktwert oder Immobilienbewertung

Die Sachverständigen fokussiert auf Sachwert. Marktanpassungen werden hier nur sehr pauschal berücksichtigt.

Achtung:

Für gewisse Zwecke, z.B. bei einer Zwangsversteiergerung ist ein Sachverständigengutachten erforderlich.

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Die Spekulationsfrist beim Immobilienverkauf beginnt in Deutschland mit dem Datum des notariellen Kaufvertrags – also dem Tag, an dem du die Immobilie rechtlich verbindlich erworben hast. Es gilt dann eine Frist von 10 Jahren.

Wenn du nun schreibst, "erste Mitte an den Käufer, Notarvertrag" klingt das für mich so, dass du ggf. einen Notartermin früher hast, jedoch zu dem Datum "verkaufst" also Rechte/Pflichten übergehen sollen.

Wenn ich das richtig interpretiere, dann läufst Du ggf. in eine Versteuerung. Also bitte vorsichtig sein.

Wichtig: Übergabe, Grundbucheintrag oder Erstvermietung sind nicht relevant für den Fristbeginn.

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In meinen Augen hast du zu Früh nachgefragt. 1-2 Tage mehr Luft hätten auch noch deutlich gereicht. Dennoch denke ich, er favorisiert jemand anderes. Und du bist in der Warteposition, falls die absagen.

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Leider kannst du in der Regel aus dem einen Fall, der bereits das Wohnrecht hat, keines für Dich ableiten.

Die gemeinde hilft hier weiter, in Summe ist es für Sie aber Arbeit. Der Weg der helfen kann ich dort PERSÖNLICH vorzusprechen und das sehr höflich, freundlich und mit Darstellung das das Euer Lebenstraum ist.

Im persönlichen Gespräch wird schwieriger Nein gesagt, wir am Telefon.

Am Ende musst du einen dort überzeugen, dass er wirklich losläuft und von seinem Vorgesetzten etc. die Freigaben einholt.

Viel Erfolg!

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Wenn es Dir nur um das Verschließen einer Garage geht, dann reicht das erste Angebot.

Hast du speziellere Anforderungen, z.B.

  • Garage ist Teil des Hauses
  • spezielle Lagerung von empfindlicheren Gegenständen in der Garage,...

könnte das 2te Angebot interessant sein. Das hängt aber vom Einzelfall des Nutzers ab.

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Vorweg: Ich kenne Bad Honnef nicht, habe es daher nur mal durch ein bewertungstool gejagt. Folgendes Ergebnis:

Vergleichswerte & Bewertung

  • In Bad Honnef liegen für unsanierte Bestandswohnungen aus den 1970ern die Angebotspreise je nach Lage und Zuschnitt oft zwischen 2.200 € – 3.000 €/m².
  • Bei energetisch sehr schlechten, renovierungsbedürftigen Objekten mit hoher Heizlast und ohne zeitgemäße Fenster/Dämmung gehen Marktteilnehmer oft in den unteren Bereich oder darunter.
  • Der Angebotspreis von 159.000 € entspricht rund 2.790 €/m² – das ist eher mittleres Niveau, obwohl die Wohnung laut Beschreibung einen hohen Renovierungsaufwand hat.

💰 Realistische Spanne (ohne Modernisierung, rein Ist‑Zustand, Stand Sommer 2025):

  • Unterer Wert: ca. 125.000 € – 135.000 € (≈ 2.200–2.370 €/m²)
  • Oberer Wert: ca. 150.000 € – 155.000 € (≈ 2.630–2.720 €/m²)

Du sagst also in Deiner Anfrage, dass die Wohnung stark renovierungsbedürftig ist, das Angebot scheint aber eher die obere Preisspanne anzupeilen.

Sowas kann sein, wenn die Lage gut ist. Dazu hast du nicht geschrieben.

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Ist es nicht immer so, dass die Vergangenheit verklärt wird. Also das was schlecht war wird (zum Glück?) vergessen und das Gute bleibt in Erinnerung.

Hyphothese: Schaut man sich in Mathe die Unterrichtspläne an, waren die wahrscheinlich vor 10, 20, 30 Jahren nicht viel anders. Wie gesagt Hyphothese.

Zurück zum Thema. Studiert man jetzt etwas spezifisches mit viele Mathe, denken natürlich die Dozenten, die Schule hat nicht ausreichend vorbereitet. In anderen Studiengängen brauchst du hingegen kaum Mathe. Kann nun aber die Schule alles für JEDES Studium abdecken? Nein!

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Wenn du es durchgängig machst, musst du weniger beachten (tiefe,...). Sie wird ja einige Jahre gehalten haben, wenn es Deine "Lieblingsharke" ist und Du die Mühe machst sie zu reparieren statt eine Neue zu kaufen.

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Der Geräuschpegel wird meist überdramatisiert. Aber diese ist nach Typ unterschiedlich, also wirst du es ausprobieren müssen. Beachte dabei: In der Regel haben sie auch einen Nachtbetrieb in dem Leistung und Geräusch nochmals abgesenkt werden.

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Die Antwort auf die Frage ist nicht ganz einfach, da es mehrere Themen gibt. Untenstehende Ausführungen sind KEINE Rechtsberatung. Der nachfolgende Text ist daher auch im Konjunktiv geschrieben, da mir einige Angaben von Dir fehlen.

Ich versuche mal grob zu umreisen:

Beispiel warum es nicht so einfach ist: Sprichst Du von Kaltwasser, so darf dieses pauschal umgelegt werden. Nehmen wir mal das Beispiel Bayern so ist es immer noch keine generelle Pflicht, Kaltwasser verbrauchsabhängig abzurechnen – anders als bei Heiz‑ und Warmwasserkosten, die bundesweit unter die Heizkostenverordnung fallen. Diesen Fall hatte ich auch bereits. Da es Zähler gab, ist das ganze ein wenig trügerisch. Bzgl. Kaltwasser steht das auch in Deinem Mietvertrag, den du angehängt hast.

Einschätzung (allgemein)
  • Wenn im Mietvertrag eine verbrauchsabhängige Abrechnung vereinbart ist (und technisch möglich, z. B. eigener Zähler), muss der Vermieter in der Regel diesen vereinbarten Modus anwenden.
  • Pauschale Umlage nach Kopfzahl oder Wohneinheiten ist nur zulässig, wenn a.) es keine eigene Messeinrichtung gibt oder b.) im Mietvertrag ausdrücklich diese Umlageart steht, oder c.) ein gesetzlich zulässiger Ausnahmetatbestand greift.
  • Heiz‑ und Betriebskostenverordnung (§ 556a BGB, §§ 1–6 BetrKV): Verbrauchsabhängige Kosten (wie Wasser) sollen grundsätzlich verbrauchsabhängig abgerechnet werden, wenn Messeinrichtungen vorhanden sind.
  • Wird davon abgewichen ohne vertragliche Grundlage, kann die Abrechnung formell oder materiell fehlerhaft sein.
Einschätzung für deinen Fall
  • Wenn der Mietvertrag (und das Übergabeprotokoll) klar dokumentieren, dass dein Zähler erfasst werden kann und keine anderslautende Umlagevereinbarung getroffen wurde, ist eine Pauschalverteilung höchstwahrscheinlich nicht korrekt. Ich bitte das Wort HÖCHSTWAHRSCHEINLICH (also nicht sicher) zu beachten.
  • Das Schweigen des Vermieters auf deine Nachfrage spricht dafür, dass du zeitnah schriftlich (nachweisbar, z. B. Einwurfeinschreiben) um vertragstreue Abrechnung bitten solltest.
Empfehlung:

Wende Dich schriftlich an den Vermieter (z.B. mit 14 Tage Frist) zur Korrektur der Abrechnung unter Hinweis auf die Vertragsregelung und Zählerdokumentation.

Erhältst du keine Antwort ist es in Deinem Interesse ggf. eine Rechtsberatung (Mieterschutzbund oder Anwalt) einzuholen.

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Schlafzimmer und Flure sind ein MUSS.

Wie haben es zusätzlich noch in den Wohnräumen, Treppenhaus und z.T. Keller.

Je nach Größe der Wohnung oder des Hauses empfehle ich immer gerne Funkmelder, die miteinander vernetzt sind.

Achtung: Einige schreiben ja vollkommen richtig, das man Küche und Bäder ausspart. Solltest du z.B. eine Pelletheizung haben, würde ich die Melder auch nicht in den Raum sondern in Gang hängen.

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Die Wohnung hast du erst sicher, wenn du einen Mietvertrag hast. Wenn er dich bis 01.09. hinhält, dann tut er eben genau das hinhalten.

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