Für welche Waffentypen gilt dieser Absatz [WaffG]?

Hi!

vorerst an gutefrage.net - da es eure Begründung für die Entfernung der vorherigen Versionen meiner Frage war, dass die Antwort durch einfaches Googlen in Erfahrung gebracht werden kann - dem ist nicht so, bitte entfernt also nicht auch noch diese!

Aber nun zur eigentlichen Frage:

Ich habe das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht, was mir den Besitz einer sog. RAM-Waffe ( http://de.wikipedia.org/wiki/Real_Action_Marker ), welcher zurzeit leider nötig ist, nicht ermöglicht. Nun bin ich durch etwas Recherche auf einen Absatz im Waffengesetz gestoßen, welcher die "Ausnahme eines Alterserfordernisses", also die Möglichkeit, als Nicht-Volljähriger eine Schusswaffe zu besitzen, beinhaltet - sofern eine gewisse Reife vorgewiesen werden kann.

"3.3 Ausnahmen vom Alterserfordernis (§ 3 Absatz 3, ggf. in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Nummer 1) kommen für den selbstständigen Umgang mit Schusswaffen nur in Betracht, wenn der Antragsteller trotz seiner Jugend die erforderliche Besonnenheit (vgl. § 6) besitzt und imstande ist, die Waffe vor unbefugtem Zugriff zu sichern. Nach § 3 Absatz 3 darf eine Ausnahme nur zugelassen werden, wenn die erforderliche geistige Reife vom Antragsteller in geeigneter Weise nachgewiesen wird. Hierzu können geeignete Personen befragt werden, z.B. Sorgeberechtigte, Ausbilder und Betreuer in Vereinen. § 6 Absatz 3 bleibt unberührt. Durch die Wörter „allgemein oder für den Einzelfall“ soll klargestellt werden, dass die zuständige Behörde bei Veranstaltungen der Schützenvereine (z.B. Tag der offenen Tür im Schützenheim, Kinderkönigsschießen) die Möglichkeit hat, auch pauschal für mehrere Minderjährige Ausnahmen von geltenden Alterserfordernissen zuzulassen. Nicht zulässig ist allerdings eine dauerhafte vereinsbezogene Ausnahmezulassung. Der Ausnahmecharakter der Entscheidung darf aber in Anbetracht der gesetzlichen Grundrichtung und der besonderen Belange des Kinder- und Jugendschutzes nicht außer Acht gelassen werden."

Nun ist meine Frage: Auf welche Waffentypen bezieht sich diese Ausnahme? Auch auf oben genannte RAM-Waffen?

Grüße und danke schon im Voraus ;) !

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Mit RAM-Waffen wirst Du schlechte Karten haben, da die nicht in Schützenvereinen benutzt werden. So, wie es rauszuhören ist, bist Du auch nicht in einem Verein. Somit hast Du niemanden, der Dir Deine Reife bestätigen kann.

In der Regel gilt dieser Absatz ausschließlich für Jugendliche, die schon länger einem Schützenverein angehören, wo der Vorsitzende oder andere Verantwortliche dann gegenüber dem LKA auch bestätigen können, dass derjenige in der Lage ist, z.B. ein Kleinkalibergewehr richtig aufzubewahren und er damit auch entsprechend umgehen kann. Das ist allerdings in Deutschland mehr eine Ausnahme. Es geht in dem Passus um scharfe Feuerwaffen, wie sie in Vereinen benutzt werden.

LG aus Berlin

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Auf die Angabe des Zustellverlaufs sollte man sich im allgemeinen verlassen können. Allerdings passieren manchmal seltsame Dinge. Ich hatte schon mal zwei Tage gewartet, obwohl dort stand, dass das Paket zur Auslieferung im Fahrzeug ist.

War das DHL-Auto mit meiner neuen Gitarre zweimal an meinem Haus vorbeigefahren? Ist mir bis heute ein Rätsel. Viel Glück!

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Du brauchst dringend Hilfe, siehe weiter unten!

Ich bin 62, und habe den letzten Lebensabschnitt vielleicht fast hinter mir. Glaub mir, das Leben ist viel zu kurz!

LG aus Berlin

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Die Frage ist leider nicht korrekt zu beantworten, da einige Punkte fehlen: Kennst Du die Person gut? Warum überweist Du der 1000 €? Warum hast Du vorher keinen Schuldschein unterschreiben lassen?

1000 € sind ja schließlich kein Pappenstiel... Wenn ich jemanden 50 € borge, würde ich mich schon ärgern, wenn die nicht zurück gegeben werden, aber bei der hohen Summe sollte man sich schon absichern.

Tut mir leid, aber ohne einen richtigen Beweis hast Du schlechte Karten. Das war unüberlegt gehandelt, und nun musst Du Lehrgeld zahlen. Da hilft keine Wut oder Enttäuschung, das Geld ist weg... Da dies aber nur ein Beispiel ist, hast Du ja keinen Verlust, und die Sonne lacht wieder :-)

LG aus Berlin

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Ich möchte jetzt nicht sagen: Willkommen im Club, aber ich habe das leider auch schon durch. Mit Mitte 50 gehörst Du zu den Menschen, die schwer (kaum) vermittelbar für einen richtigen Job sind. Alternativen: Zeitarbeit oder so genannte 50+-Maßnahmen. Letztere habe ich zweimal durch. Da wird jemanden, der voll im Arbeitsleben stand, nicht geholfen. Du bist damit einfach nur aus der Arbeitslosenstatistik raus...

Neuerdings werden jetzt Langzeitarbeitslose bei diesen Maßnahmen in Praktika gezwängt, wo man vollkommen umsonst arbeitet. Eine feste Anstellung ist so gut wie nicht drin. Beim Hellweg Baumarkt sind zur Zeit viele Praktikanten tätig, hier in Berlin hat einer in einem markt 16 Praktikanten gezählt...

Da Du Mitte 50 bist, hast Du leider schlechte Karten, wenn Du nicht selbst eine passende Arbeit findest, da Du nach 1951 geboren bist. Eine Frührente mit Abzug ist erst mit weit über 63 Jahren möglich. Ich weiß, das klingt nicht sehr optimistisch, ist aber leider die Realität. Ich kenne keinen in dem Alter, dem eine richtige Arbeitsstelle angeboten wurde. Da hilft wirklich nur Vitamin B (Beziehungen).

Ich habe (bin 62) jetzt die letzte Maßnahme, da ich meinen Rentenantrag gezwungener Weise abgegeben habe. Bei der momentanen 50+-Maßnahme, bei der die so genannten Coaches weniger wissen als ich, werden nur Praktika versucht zu vermitteln. Es ist eigentlich kriminell: Man arbeitet Vollzeit irgendwo umsonst und versperrt somit anderen Arbeitnehmern richtige Arbeitsplätze. Die Firmen, die solche 50+-Praktikanten für ein paar Wochen nehmen, sind für mich das Allerletzte, und eigentlich verstoßen sie gegen das Gesetz.

Schulungen (Excel o.ä.) gelingen durchaus auch in Deinem Alter, werden allerdings nur selten genehmigt. Umschulungen auf einen anderen Beruf allerdings nicht. Ruhe vor dem Arbeitsamt bzw. Jobcenter hast Du nur, wenn Du Deinen Rentenbescheid in der Hand hast. Bis dahin bist Du dazu verdonnert, Dir einen Job zu suchen. Tut mir leid, ich habe leider keine andere Erfahrungen gemacht, obwohl ich Akademiker bin.

LG aus Berlin

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