Medizin, Zahnmedizin oder doch Psychologie studieren?

Hallo erstmal, ich bin 18 und überlege, was ich studieren soll. Die Richtung steht schon fest, aber nicht genau was. Zahnmedizin, Humanmedizin oder Psychologie? Ich kann mich nicht ganz entscheiden, was ich studieren möchte. Früher wollte ich immer Psychologie studieren. Die vermeintlichen psychischen Belastungen und das relativ zum Aufwand gesehen niedrige Gehalt haben mich dann jedoch erstmal davon abgebracht. Beim Medizinstudium ist das Problem, dass es ja irgendwie schon ziemlich lange dauert und ich mir nicht ganz vorstellen kann erst in 10 Jahren wirklich fertig zu sein und dann nicht mal meinen Doktor zu haben. Vor allem soll die Facharztzeit ja sehr anstrengend sein und da ich ein großer Familienmensch bin und irgendwann auch Kinder haben möchte, habe ich Angst, dass das nicht zu meiner Lebensplanung passt und ich zu wenig Zeit für meinen Mann und Kinder habe. Zuletzt kam mir die Idee Zahnmedizin zu studieren. Das Zahnmedizinstudium kostet an sich schon relativ viel und dann auch noch für die Praxis 360 000 Euro ca. zu bezahlen... Bis ich dass dann abgezahlt habe und mir dann auch mal was eigenes leisten kann...

Vielleicht hat sich ja Jemand mal genauer damit auseinandergesetzt und kann auch veranschaulichen, wie viel private Zeit ich wo habe ohne mein Leben für den Job aufzugeben. Für mich ist es wichtig,dass mir mein Job Spaß macht und ich auch ein wenig verdiene, aber der Sinn des Lebens ist für mich mit meiner Familie glücklich zu sein.

Wie sehen die Gehälter im Vergleich aus? Wie die Arbeitszeiten? Und vor allem wie die Prognosen?

Vielen Dank, Marry

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Um die Frage beantworten zu können, müsstest du erst mal sagen, in welchem Beruf du nach einem Psychologiestudium arbeiten willst.

Allerdings kann man schon sagen, dass du, um mit einem Psychologiestudium in die Gehaltsbereich eines Arztes zu kommen, wesentlich mehr arbeiten musst. Das geht im Prinzip auch nur, wenn du dich erfolgreich in einer der großen Unternehmensberatungen nach oben arbeitest. Als Senior-Consultant verdienst du dann auch ganz ordentlich und hast vielleicht dann auch hin und wieder mal einen Wochenendtag frei. Mit Familie geht das nicht.

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Wenn du den konkreten Beruf und nicht nur die allgemeine Berufsbezeichnung, also lediglich den Studienabschluss, nennen könntest, wäre das sehr hilfreich. Psychologen arbeiten schließlich in sehr vielen, sehr unterschiedlichen Berufen, vom Projektmanager über Personalreferent bis zum Statistiker oder Consultant. 

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Psychologin schickt mir Rechnung für verpasste Termine, von welchen ich nichts wusste?

Hallo, Ich bin w/16 und gehe wegen schweren Depressionen und einer sozialen Phobie zur einer Psychologin, die auch gleichzeitig Ärztin ist. Ich bin seit Juli 2016 dort und ging eigentlich regelmäßig alle zwei Wochen dorthin, bis die Psychologin, die eigentlich für mich zuständig war, urplötzlich ihren Arbeitsplatz gewechselt hat. Ich habe dann nichts mehr von ihnen gehört und habe meinen Vater gebittet sich zu erkundigen, was nun Sache ist. Er meinte ich soll es selber machen, obwohl er weiß wie es um mich steht mit der Kommunikation. Jedenfalls habe ich dann im Januar dort angerufen und habe erst einen Termin im März bekommen. Ich musste quasi so lange warten, wie am Anfang obwohl ich da ja schon länger war. Soweit so gut, wegen Krankheit habe ich dann den Termin in Mitte März abgesagt und habe dann einen neuen für den 31März bekommen. Am Vortag habe ich dort nochmal angerufen, weil ich nicht mehr wusste, um wie viel Uhr der Termin war. (Ich hatte den Zettel verloren, das Datum habe ich dennoch eingetragen) Der Sekretär meinte daraufhin der sei an diesem Tag gewesen(also am 30) und ich hätte ihn verpasst. Ich hatte erstmal voll den Schock, denn ich weiß das man Buße zahlen muss. Vor allem, ich war mir hundertpro sicher, dass der Termin am 31 wäre. Daraufhin habe ich ihn gefragt, ob es irgendwelche Konsequenzen gibt, er sagte nein. Ich habe dann einen späten Termin für den 31 bekommen. Als ich da war meinte die Ärztin, sie hätte gestern auf mich gewartet und einen Termin am 13 Februar hätte ich auch verpasst. Mir war echt heulen zu Mute, denn ich wusste wirklich NICHTS von diesem Termin. Ich habe keinen Anruf vom Sekretariat bekommen oder sonst etwas. Ich fragte dann nochmal sie, ob dies Konsequenzen gäbe, sie meinte, dass sie nicht wüsste, ob ihre Sekretärin die Rechnung bereits abgeschickt hat. Ich habe darauf beharrt, dass ich nichts von diesem Termin wusste, sie blockte ab und fing mit der Sitzung an. Bei der Sitzung hat sie dann ständig sarkastische Kommentare abgegeben. Ich habe mich echt schrecklich gefühlt, da ich sowieso hochsensibel bin und nur daran denken konnte, wie mein Vater bei der Rechnung ausflippt. Mir wird niemand glauben schenken, dass weiß ich. Vielleicht habe ich den 31 mit dem 30 verwechselt, aber ich wusste wirklich nichts von diesem Termin. Erwähnenswert sei noch, dass sie in Vergangenheit schon mal einen Fehler gemacht hatten. Sie hatten mich herbestellt, obwohl der Termin abgesagt war, das Sekretariat hatte es nicht als nötig erachtet, mir bescheid zu geben und so kam ich wie bestellt und nicht abgeholt. Kann die Psychologin mir diese Rechnung schicken ? Ich bin erst 16 und habe echt Angst vor der Reaktion meines Vaters. Statt mir zu helfen, haben sie mir mehr Kummer bereitet. Ich fühle mich echt schlecht. :-(

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Es ist eben das Problem, dass hier offenbar unklar ist, ob es eine Terminvereinbarung gab oder nicht.

Ganz grundsätzlich ist es so, dass Psychotherapeuten nur für Termine bezahlt werden, die vom Patienten auch in Anspruch genommen wurden. Psychotherapeuten können nur Termine fest vergeben - eben anders als Ärzte, die ihr Wartezimmer abarbeiten (und oft nur wenige Minuten für einen Termin benötigen). 

Psychotherapeuten bestreiten (nur) mit den Terminen ihre Kosten und ihren Lebensunterhalt. Wird ein vereinbarter Termin nicht in Anspruch genommen und kann dieser nicht anderweitig vergeben werden, entsteht dem Psychotherapeuten ein Verdienstausfall (finanzieller Schaden), der aufgrund der Dauer der Termine (i.d.R. 50 Minuten) auch insges. nicht unerheblich ist. Diesen kann er privat gem. § 615 BGB in Rechnung stellen.

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