Ich geb mal eine Antwort von "der anderen Seite".
Situation: Hier gibt es bei den Klausuren ein Lösungsblatt, wo man die Antworten ankreuzen bzw. eintragen muss. Am Ende der Klausur geben die Studenten dann halt nur dieses eine Lösungsblatt ab. Den Rest können Sie behalten, nachrechnen oder verbrennen ;-)
Nach der Kontrolle werden (so weit zugestimmt) die Punkte veröffentlicht und es gibt einen Termin zur Einsichtnahme. Es gibt ja nur dieses 1 Blatt. So weit so gut.
Komischerweise versuchen regelmäßig(!) Studenten (m+w) im Rahmen dieser Einsichtnahme etwas anderes anzukreuzen, wenn die Aufsichtsperson(en) mit jemand anderem reden. Das ist klarer Betrug und die Folgen sind in der Regel eindeutig: Exmatrikulation + Strafanzeige! (Uni)
[Die wird im Übrigen von der Uni gestellt, nicht der Polizei. Diese prüft nur den Sachverhalt.] Ob darüber hinaus noch weitere Konseuenzen folgen, hängt von der Uni ab, ist aber nicht unwahrscheinlch. Schließlich muss sich die Uni vor einem Einspruch schützen und eine Exmatrikulation ist schon ein ordentliches Kaliber...
Die Rechtsauffassung hat auch schon mehrfach ohne Wackeln vor Gerichten Bestand und ähnliches dürftest du bei der Rechtsabteilung deiner Uni hören!
Was den Nachweis angeht, geht dieser ziemlich einfach!
So ein einzelnes Blatt ist schnell eingescannt und als PDF oder Bild gespeichert. Kommt jetzt Student oder Studentin an und will eine Nachprüfung, wird das geprüft. Und mit "geprüft" meine ich zuerst den zurückgegebenen Zettel mit dem vorherigen Scan abzugleichen. Stimmen die, wird die Punktevergabe geprüft, denn natürlich kann man bei mehreren hundert Klausuren auch mal Punkte vergessen, falsch zusammenrechnen oder sich schlicht vertun. (Wegen zuviel Punkten kam komischerweise noch niemand, die Wahrscheinlichkeit ist aber genau so groß wie bei zu wenig Punkten ;-) )
Achso: Wir leben ja nicht mehr im Mittelalter, wo Einzelseiten per Hand nachgezeichnet wurden. Aktuelle Scanner mit automatischem Einzug arbeiten innerhalb weniger Minuten mehrere hundert Blatt ab und packen den Kram ordentlich auf entsprechende Speichermedien... Da sind nicht die kleinen Geräte, die zu Hause für 1 Seite A4 Schwarz-weiß >5 Minuten brauchen... Aber ich denke, soviel ist heutzutage klar. Wenigstens ab jetzt.
Kurzform:
Hat er betrogen: Ex + Strafanzeige wahrscheinlich
Will er zumindest die Ex umgehen, sollte er das auch schnellstmöglich zugeben und tief winselnd um Gnade bitten. Das gibt ihm immerhin die Chance auf Milde, auf die er eigentlich kein Anrecht hat. Der Betrugsnachweis ist ziemlich einfach zu erbringen.
Hat er nicht betrogen: abwarten
Wenn es um ein Strafverfahren geht, wäre ein Anwalt extrem hilfreich, da es auch um Fristen, Einsichten und Formulierungen geht...
Was er/sie nicht macht: Dir die Wahrheit sagen, wenn er/sie betrogen hat, egal wie gut ihr befreundet seid. (Erfahrungswert!) Nenne ihm/ihr einfach die Möglichkeiten. Die Entscheidung liegt dann nicht mehr bei dir.
PS: Antwort kam zwar später aber da das Problem immer wieder auftritt...