Hallo,
für eine Befreiung bedarf es sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit. Wenn du z.B. Studienbeihilfe beziehst, fällst du bereits in diese Gruppe.
Der Standort der Befreiung muss dein Hauptwohnsitz sein und der Antragsteller muss volljährig sein. Das reicht eigentlich schon, um den Antrag positiv zu stellen.
Haushaltseinkommen:
Das Haushaltseinkommen darf eine gewisse Grenze nicht überschreiten.
Hier die aktuellen Zahlen mit Stichtag 1.1.2015:
1 Person: 976,99 Euro2 Personen: 1464,84 EuroJede weitere Person: 150,74 Euro
Von deinem Gesamteinkommen kannst du übrigens deinen Hauptmietzins einschließlich der Betriebskosten abziehen, falls du die Grenzen überschreiten solltest.
Weiterführende Infos: https://www.uni.at/studium/gis-gebuehren-befreiung/