Machtbefugnisse einer Oberstufenkoordinatorin?

Seid gegrüßt, liebe Frageleser :)

Vor ein paar Monaten bekam mein Gymnasium in Sachsen-Anhalt eine neue Oberstufenkoordinatorin und diese macht dem Sprichwort ,,Neue Besen kehren gut" alle Ehre. Sie ist eine sehr erfolgsorientirte Frau, das lässt sie die Schüler im Unterricht auch spüren, da jedes zweite Wort von ihr ,,success" ist (Englisch). Sofort begann sie, sich mehr durchzusetzen als der Schulleiter und erlaubt sich Sachen und Bestrafungen, bei denen die meisten nur mit dem Kopf schütteln würden. Schüler, die 1 Miute vor dem Unterrichtsbeginn erscheinen, können direkt draußen bleiben und den Unterricht am Wochenende nachholen, gleiches gilt für Klausuren und Kurzkontrollen. Sie verbietet den Toilettengang im Unterricht und bei Fehlstunden duldet sie ausschließlich ärztliche Atteste, hat man diese nicht (durch verspätete Busfahrten usw.) ist man bei ihr (später dann auch auf dem Zeugnis) in diesen Stunden unentschuldigt. Meine Frage lautet nun, ob dieses Handeln rechtens ist? Wie gesagt, sie scheint mehr Macht und Kontrolle über die Schule zu haben als der Schulleiter selbst und ich frage mich, ob eine Oberstufenkoordinatorin so hoch in der Rangliste an unserer Schule steht, dass sie sich das erlauben kann.. Kennt sich damit jemand aus bzw. kann mir sagen was sie darf und was nicht?

Vielen Dank im Voraus, sry für die lange Frage, aber es interessiert mich sehr. :)

Schule
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