Hi

Eine JVA ist eine Art eigene Welt. Ein Microkosmos. Und viele Inhaftierte lernen innerhalb der Mauern Struktur kennen, indem sie sich wohl oder übel an die Regeln halten müssen. Wenn sie für sich allein verantwortlich sind, gibt es bei vielen kaum strukturiertes Leben.

Versorgen müssen sie sich auch nicht, für Nahrung und sonstige Verpflegung wird gesorgt.

Dazu kommt, dass sich manche vom Alltag draussen erholen können.

Manche sind draussen auch einfach allein. Das ist dort kaum gegeben, es gibt für sie dort mehr soziale Kontakte als draussen. Mitinhaftierte, Seelsorger, Bedienstete usw.

Gerade bei Langzeitinhaftierten passiert so etwas. Der Mensch ist ein Gewohnheitstier und da ist es nicht verwunderlich, dass nach ein paar Jahren Haft die JVA als "Zuhause" angesehen wird. Die Welt draussen dreht sich auch weiter und es gibt so viele Veränderungen, die Angst machen können. Plötzlich muss man wieder selber denken, man muss seine Handlungen wieder überdenken, für und mit sich allein zurecht kommen. Deshalb ist es normalerweise so, dass die Inhaftierten langsam an die Welt draussen gewöhnt werden, in Form von Ausgängen usw.

Sicher gibt es Fälle, die z.B. den Sommer über Schwarzfahren, damit sie über den Winter Essen, einen Schlafplatz usw. haben. Oder welche, die absichtlich Straftaten begehen, um erneut inhaftiert zu werden. Doch die Mehrheit ist das sicher nicht.

Durchbeissen muss man sich ganz sicher. Einfach ist es nicht, sein altes Leben zu verlassen, neue Regeln, eingeschlossen werden, neue Menschen usw. Man muss lernen, das beste aus der Situation zu machen, klar.

Beweisen sollte man sich nur selber etwas, indem man die Zeit da drin nutzt, um sein Leben zu überdenken und neu zu ordnen. Aber Du meinst sicher, ob man sich bei anderen Inhaftierten grade machen muss. Das ist recht indviduell, kommt auf die beteiligten Personen an und vor allem auf den Inhaftierten selber. Dass es zu Reibereien kommt, ist unausweichlich, wenn viele Menschen auf so engem Raum unter solchen Voraussetzungen zusammen leben. Doch wäre das ohne Gitter und Mauern sicher nicht anders.

Frauengefängnisse sind sicher nicht krasser, sondern einfach anders. Zwar gibt es dort auch mal körperliche Auseinandersetzungen, aber doch eher seltener. Frauen sind eher emotionaler, da gibt es mehr Intrigen, Lästereien und solche Sachen.

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Hi

So im Prinzip ist die U-Haft beendet, sobald ein Urteil vorliegt. Es wird sehr wahrscheinlich zur Verhandlung kommen. Wird er dort freigesprochen, kann er seine Sachen packen und heim gehen. Wird er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verbleibt er in der Regel in Haft, wechselt von U- zu Strafhaft. Die Zeit in der U-Haft wird auf die Straflänge angerechnet.

Eine Möglichkeit von beiden wird wohl bei rumkommen ;o)

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Hey...

In der U-Haft geht die Post über einen Richter. Heisst, dass die Briefe vor Aushändigung gelesen werden. Das kann seine Zeit dauern, vor allem jetzt in der Weihnachtszeit. Fotos kannst Du ihm schicken, auf Antwort wirst Du sicher einige Tage warten "dürfen".

Alles Gute

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Unschuldig im Knast. Und das womöglich auch noch jahrelang. Ich glaube, das ist mit das Schlimmste, was passieren kann. Man sitz da für etwas, das man nicht getan hat, weiss es innerlich, aber keiner glaubt einem. Das ist schon mal psychisch gesehen echt übel. Wenn man auf vorzeitige Entlassung hofft, muss man auch noch Reue zeigen, für etwas, das man nicht getan hat, für etwas, was man vielleicht niemals tun würde.

Nun wird der wirkliche Täter gefasst und das bekommt man erzählt. Und, dass man seine Sachen packen und sofort gehen soll. Da steht man sicher erstmal dumm da. Wo soll man hin, so völlig unvorbereitet? Wie soll das alles funktionieren? Ich glaube, in der ersten Zeit fühlt man nicht wirklich was Greifbares.

Entschädigung vom Staat? 11,50 € pro Tag, glaub ich. Aber da kommt es dann auch drauf an, ob man aus Angst oder sonstigen Gründen die Tat eingeräumt hat oder sie durchgehend geleugnet hat. Denn hat man ein falsches Geständnis abgelegt, wird man kaum Entschädigung bekommen. Und was ist Geld für eine Entschädigung für das, was man unter Umständen verloren hat? Vielleicht hat sich das soziale Umfeld abgewandt. Freunde, Familie. Das komplette "alte" Leben ist weg. Dazu noch die psychischen Probleme, die Ängste und Sorgen nach jahrelanger Haft. Auch nach erwiesener Unschuld bleibt immer irgendwas in den Köpfen der Mitmenschen hängen, dem muss man sich auch noch stellen. Und so weiter. Diese ganzen Dinge könnten auch keine 10.000 € pro Tag entschädigen.

Ich denke, wie man sich nach Meisterung der ersten Zeit nach der Entlassung fühlt, hängt von jedem Menschen und seiner Persönlichkeit ab. Aber wenn man mal bedenkt, dass selbst zu Recht verurteilte ihre psychischen Probleme haben, kann man sich wohl kaum vorstellen, wie es einem zu Unrecht Inhaftieren geht...

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hi

frei gelassen, weil sie schwanger ist oder ein baby bekommt, wird die frau nicht. sie kann während der haft entbinden und kommt dann samt baby auf die mutter-kind-station. diese station ist kindgerecht eingerichtet, so dass es bis zu einem bestimmten alter (3 jahre, glaube ich) bei der mutter in der jva verbleiben kann.

schwangerschaften oder nachwuchs hindert nicht am strafantritt oder der -vollstreckung.

lg

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hey...

also, direkt in eine jva, um sich dort freiwillig einsperren zu lassen? ich denke nicht, dass das möglich ist. beispiel: wenn ein inhaftierter seine strafe abgesessen hat, muss er entlassen werden. es gab auch schon menschen, die sich gegen ihre entlassung echt gewehrt haben. sobald die zeit abgesessen ist, muss er entlassen werden, alles andere wäre freiheitsberaubung. deshalb denke ich nicht, dass ein freiwilliges einsperren in einer jva machbar ist.

zudem wärst du halt auch freiwillig dort, könntest also demnach jederzeit "abbrechen". was das gefühl, des inhaftierten, der viele jahre vor der brust hat, nicht annähernd aufzeigen kann.

aber nette idee ;o). vielleicht gibt es andere "einrichtungen", wo sowas machbarer wäre...

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hi

also fragenabarbeitung...

zu 1. die jva ist in der fürsorgepflicht und auch für die gesundheit der inhaftierten verantwortlich und dem gefangenen wird an medikamenten gegeben was er benötigt. definitiv. die wissen schon was sie tun.

zu 2. in einem offenen gefängnis in eine geschlossene zelle. hm. offenes gefängnis wäre im prinzip offener vollzug. da gibt es allerdings keinen 23-stunden-einschluss. also wird es festbau sein. wo es aber auch selten einen 23-stunden-einschluss gibt. das wird irgendwelche anstaltsinternen gründe haben, keine ahnung. vielleicht ist er u-haft, vielleicht hat er sich nicht gut benommen... keine ahnung, warum er 23 stunden einschluss hat.

zu 3. das ist von anstalt zu anstalt recht unterschiedlich geregelt. am besten entweder bargeld mitnehmen, das kann dann auf seinem anstaltskonto gutgeschrieben werden. noch besser wäre es, sich im vorfeld mal bei der betreffenden jva zu erkundigen. laptop, mp3-player und solche speichermedien werden kaum gehen. zeitungen werden die bediensteten nicht alle durchsehen und kontrollieren wollen, essen wird auch kaum erlaubt sein. fernseher dürfte machbar sein. für alles dürfte er anträge schreiben und es genehmigt bekommen müssen.

zu 4. kann ich nichts zu sagen.

sechs monate vergehen, ist sicher auszuhalten. immer schön mitarbeiten, sich nichts zu schulden kommen lassen und sich aus allem soweit es geht raushalten, dann ist das zu überleben. alles gute...

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ich bin der meinung, mal von jemandem, der sich damit auskennt, gehört zu haben, dass es heute nicht mehr so einfach ist, mit dem wiedereinreisen wegen heirat. die behörden sind wohl mittlerweile auf dem stand, dass der deutsche auch im heimatland des partners heiraten und leben kann. wird vielleicht den scheinehen mit vorgebeugt oder so, keine ahnung. was ja im prinzip so auch sinn macht. abgeschoben wird man nicht einfach so, da muss schon ein wenig was vorgefallen sein.

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hi

man kann haftbescheinigungen in der betreffenden jva beantragen. dort steht dann der voraussichtliche entlassungstermin drin und es wird belegt, dass derjenige momentan in haft ist.

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ich denke, das ist im prinzip eine gute sache. es gibt inhaftierten die möglichkeit, ein wenig transparenz nach draussen zu tragen. und wenn es mehr transparenz gibt, gibt es auch weniger berührungsängste zwischen der grossen welt draussen und dem mikrokosmos drin. für die inhaftierten ist es also so eine art öffentlichkeitsarbeit im kleinen. und das ist definitiv eine gute sache, so werden eher vorurteile abgebaut.

und "angaffen" lassen sich die inhaftierten schon nicht. das ist da drin ihre welt und ihr seid die besucher ;o)

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ich denke, es kommt darauf an, wie lange die haftzeit geht. für jemanden, der ein paar tage oder wochen dort verbringt, ist es sicher anders als für jemanden, der ein paar jahre vor der brust hat.

am schnellsten geht die zeit vorbei, wenn man sich an möglichst vielen aktivitäten und am gemeinschaftsleben beteiligt. "freundschaften" knüpft, sich mit den menschen dort beschäftigt. in vielen jva's gibt es z.b. knastzeitungen. dafür kann man z.b. artikel schreiben, dann ist man auch erst mal eine weile beschäftigt. aktivitäten gibt es schon einige, womit man seine zeit rum bekommen kann.

wichtig ist halt, dass man sich nicht völlig abkapselt und im selbstmitleid versinkt. man hat mist gebaut und da muss man halt durch. sinn macht, dass man sich mit seinen sachen auseinandersetzt, die zeit auch dafür nutzt, an sich zu arbeiten.

für den einen ist es schlimm, im einschluss allein zu sein, der nächste braucht diese zeit für sich. das muss man für sich selbst rausfinden.

was genau das schlimmste an der haft ist, ist auch eher persönlich zu sehen. der eine kommt z.b. damit klar, seinen kompletten tagesablauf vorgeschrieben zu bekommen, der nächste fühlt sich entmündigt, weil er nicht mal seine wäsche allein waschen kann, vorgeschrieben bekommt, wann er zu duschen, was er zu essen oder wie er seine "freizeit" einzuteilen hat. ist wirklich ziemlich individuell zu sehen.

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naja, das ist eine gute frage. ich kenne das "problem" zu gut. adoptiert, in eine welt geschickt, die aus gewalt, liebesenzug und kaltherzigkeit bestand. auch ich habe so meine probleme als erwachsener.

nun weiss ich nicht, wie einzelne "opfer" darüber denken. ich für mich habe einen weg gefunden, damit umgehen zu können. es war ein urlanger lernprozess, der sicher noch immer nicht abgeschlossen ist. was aber hätte es geändert, wenn es für meine eltern eine bestrafung gegeben hätte? nicht wirklich viel. vielleicht genugtuung, keine ahnung. ich hätte trotzdem lernen müssen, damit umzugehen.

und dann stellt sich natürlich auch die frage... was genau will man da bestrafen? dafür müsste man erstmal wissen, warum genau die eltern so gehandelt haben. um ihnen dann mindestens fahrlässigkeit, wenn nicht sogar vorsatz vorzuwerfen.

ich denke, das ist alles viel zu kompliziert und geht zu sehr in die tiefe (auf beiden seiten), als dass man darauf eine realistische und befriedigende antwort finden könnte. das beste was man tun kann ist an sich selber zu arbeiten und zu lernen, damit umzugehen, denke ich.

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unter dem moralischen aspekt bei einer straftat versteht fast jeder etwas anderes. für den einen ist es nicht schlimm, wenn man ein kaugummi klaut, für den nächsten gehört schon das unter harte strafe gestellt. ich denke, es wäre zu schwer, bei einer bestrafung noch die moral zu befragen. zumal es ja dann auf die moralvorstellung des zuständigen richters ankommen würde. der eine würde den zeigefinger erheben, der andere würde haft anordnen. da müssen schon klarere linien rein, als das persönliche moralempfinden, sonst wäre ein riesen chaos...

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hi

also los. nach bestem wissen und gewissen ;o)

zu 1. ich weiss nicht, wie es ausschaut, wenn du "briefbücher" verschickst, aber theoretisch gibt es da keine blattbegrenzung. ausreichend porto und gut.

zu 2. briefmarken kannst du mitschicken, allerdings gehen die ab einer bestimmten anzahl zur habe und können von dem inhaftierten dann immer dort nachgeordert werden. aber das dürfte so ab 50 oder 100 marken gelten... briefumschläge und schreibpapier musst du versuchen. kann sein, dass er das bekommt, in manchen anstalten wird das nicht ausgehändigt.

zu 3. weihnachts-, geburtstags- und drittpakete gibt es nicht mehr. dafür paketgeld, das kannst du ihm auf sein konto überweisen und da kann er sich seine sachen beim anstaltskaufmann o.ä. für kaufen. ich glaube, das paketgeld liegt so bei 75 euro. aber erkundige dich da lieber nochmal.

zu 4. auch bei der bilder-obergrenze erkundige dich nochmal in der besagten jva. ich weiss von 30 bildern, als obergrenze. kann natürlich auch von anstalt zu anstalt unterschiedlich sein.

zu 5. in der normalen strafhaft ist so der besuchsdurchschnitt 2 mal eine stunde pro monat. man kann aber schauen, dass man diese 2 mal 60 minuten auf einmal 120 minuten gelegt bekommt, wenn man z.b. einen sehr weiten anreiseweg hat. ich kenn das so, weiss allerdings nicht, ob es in jeder jva so gehandhabt wird.

zu 6. es gibt keine sexräume, es gibt langzeitbesuchsräume. ob man in diesen räumen dann wirklich sex hinbekommt, stell ich mal in frage. ist nicht grad nett da. naja, wer damit klarkommt... langzeitbesuchsberechtigt ist ein inhaftierter bei einer längeren freiheitsstrafe. ab 10 jahren, glaub ich, bin mir aber auch da nicht ganz sicher. jedenfalls in eurem fall, bei 2 jahren, braucht man da erst gar nicht drüber nachdenken ;o). ist auch nicht jeder inhaftierte langzeitbesuchsberechtigt, nur der sich dementsprechend führt und mit dem langzeitbesuch verheiratet ist.

ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen, aber am besten ist es immer, wenn man selbst direkt in der entsprechenden jva anruft, da es von anstalt zu anstalt doch erhebliche unterschiede gibt.

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ich denke, das ist von anstalt zu anstalt recht unterschiedlich. bekannt sind mir schon weihnachtsfeiern, schokoweihnachtsmänner und "besonderes" essen. tannenbäume usw. gibt's wohl auch. allerdings auch längerer einschluss an den feiertagen.

es wird schon einiges getan, zu weihnachten, in der jva. vieles organisiert die seelsorge, gefängnispastor oder sonstige "organisationen". allerdings dürfte die gmv (gefangenenmitverantwortung) auch ein wenig organisieren, was meistens auch so ist.

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Die Grundvergütung (Eckvergütung) wird jedes Jahr neu berechnet und somit an das allgemeine Einkommensniveau angepasst.

Die Eckvergütung beträgt 9 % des durchschnittlichen Arbeitsentgeltes aller Versicherten der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, ohne Auszubildende.

Es gibt fünf Lohnstufen: Lohnstufe I = 8,05 Euro/Arbeitstag (7 Std.)

Lohnstufe II = 9,45 Euro/Arbeitstag (7 Std.)

Lohnstufe III = 10,74 Euro/Arbeitstag (7 Std.)

Lohnstufe IV = 12,02 Euro/Arbeitstag (7 Std.)

Lohnstufe V = 13,42 Euro/Arbeitstag (7 Std.)

Der Verdienst kommt dann auf das Konto des Inhaftierten und wird geteilt. Über einen Teil dieses Lohnes (3/7 , das Hausgeld) kann der Gefangene frei verfügen (zum Beispiel für Einkäufe), 4/7 (Überbrückungsgeld) dienen als Rücklage für die Zeit nach der Entlassung, können aber auch in einem gewissen Rahmen zur Schuldentilgung herangezogen werden.

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nein, alkohol ist verboten. genau wie andere suchtpotentiale.

rauchen ist eine legale "droge", das zählt nicht dazu. alkohol zwar auch, aber das zählt schon wieder unter süchte. wie will man verhindern, ob ein suchtkranker den alkohol zu sich nimmt? sicher "basteln" sich inhaftierte ersatz. aufgesetzten, desinfektionsmittel, sofern sie daran kommen können usw.

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hey...

also erstmal ruhig bleiben. ist schwer, aber das wichtigste. dann versuch, wie hier schon erwähnt, irgendwie die staatsanwaltschaft ausfindig zu machen. solltest du absolut nichts schriftliches finden, versuch mal in der jva anzurufen und die nummer vom dortigen seelsorger zu bekommen. diesen anrufen und der macht dann einen telefontermin mit deiner mutter. ich denke, so bekommst du am schnellsten auskunft, was eigentlich passiert ist. und dann sag deiner mutter, sie möchte auf jeden fall eine haftbescheinigung beantragen und dir umgehend zuschicken.

derweil zum arbeitsamt, schon mal die situation schildern. für zwei monate haft übernehmen die die miete. bis sechs monate tun die das, glaub ich. die haftbescheinigung ist für den fall, dass das arbeitsamt diese sehen möchte. kann ja jeder kommen und erzählen, dass der "mietezahler" in haft ist. ;o)

so, und im prinzip war's das eigentlich erstmal, was der notfallplan hergibt. falls ich was vergessen hab... bitte ergänzen...

ich wünsch dir und euch alles erdenklich gute. ihr bekommt das hin, ganz sicher.

lg

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