Warum hat dir deine Freundin den empfohlen, das kein Alkohol enthalten sein soll? Gute NK verzichtet auf Parabene, Silikon und Mineralöl. Alkohol dient meist nur zur Konservierung. DM und Rossmann haben relativ gute und preislich erschwingliche NK. Wenn du nicht so aufs Geld schauen musst, ist Weleda eine gute Adresse. Oder du schaffst dir ein neues Hobby und stellst deine Kosmetik selbst her. Zur Infomation über dieses Thema empfehle ichhttp://www.olionatura.de// das ist die beste Seite zu diesem Thema im Internet. Nach meinem Umzug Stelle ich auch wieder komplett auf selbstgemacht um. Ich persönlich kann es nur empfehlen, da du die Produkte genau auf deine Bedürfnisse abstimmen kannst.
Danke für eure Antworten. Ich habe endlich herausgefunden, woran es lag. Nach dem letzten Update hat sich der USB-Anschluss von "Daten übertragen" auf "Nur aufladen" umgestellt. jetzt klappt es. :)
Du bist krank geschrieben. Kannst aber selbst entscheiden, ob du die AU auch nimmst (musst dann der Krankenkasse Bescheid geben, dass du früher wieder arbeiten gehst, evtl. fordern die dann eine Gesundschreibung).
Aber bedenke, bist du auf der Arbeit, musst du deine Arbeit auch erledigen. Egal ob du krank bist, oder nicht.
Meine persönliche Meinung: Arschkriechen bringt dir gar nichts. Und schleimen auch nicht. Du untergräbst damit dich selbst. Und wer am Ast sägt, auf dem er sitzt, der fällt. Und auch auf Machtspielchen, wie "Ich lass mich länger krank schreiben, nur damit du es lernst" werden dich nicht weiter bringen.
Es geht nicht darum, dich unterbuttern zu lassen oder Oberwasser zu gewinnen, sondern darum eine vernünftige Lösung zu finden. Wende dich an deine Ausbildungskammer, wenn du die Situation nicht allein bewältigst bekommst (was sicher keine Schande ist). Dies gilt auch, falls du tatsächlich eine Abmahnung erhalten solltest.
Kommt auf die Zutaten an. Bei Grünen Smoothies sagt mal drei Tage.
"Normale" Smoothies würde ich maximal eine Nacht im Kühlschrank stehen lassen, die grünen vielleicht zwei.
Und immer dran riechen und darauf achten, wie sie aussehen. Wenn es dir komisch vorkommt, oder sie komisch riechen besser wegschütten. Vorsicht ist besser als Nachsicht. :)
Ich meine aber selbstgemachte, nicht gekaufte Smoothies :)
Ich denke, es kommt ganz drauf an. Wenn du es "im Spaß" gesagt hast, und dein Gegenüber es auch so verstanden hat, besteht kein Tatbestand. Aber hat der andere wirklich Angst vor dieser Drohung, wird es Erst und Teuer...
Frauen träumen in der Regel von Alltagssituationen. Aus dieser Sicht sind deine Träume also völlig normal. Auch das Gefühl, eine bestimmte Situation schon einmal erlebt zu haben, sind nicht ungewöhnlich. Forscher gehen heute davon aus, dass Träume eine Art Trainingslager sind, in denen Situationen geprobt werden. Alles in allem sind deine Träume nicht ungewöhnlich. Ich habe das auch so ähnlich wie du.
Die körperliche Reaktion ist aber schon heftig. Vielleicht solltest du mal zum Arzt gehen. Ich habe nur ein komisches Gefühl. Einen leichten Magendruck, wenn ich ein Déjà-vu habe. Etwas unangenehm, aber nicht schlimm.
Ich muss dich wohl leider enttäuschen. Ich denke nicht, dass du das so einfach weg bekommst. Aller höchstes durch eine OP. Aber ich glaube nicht, dass ein Orthopäde das operiert, wenn du keine Einschränkungen hast.
Ich habe auch ein paar krumme Finger. Sie tun nicht weg, und funktionieren einwandfrei.
Wenn es dich so sehr stört, rede mal mit einem Arzt darüber.
Jetzt mach dir mal keinen Kopf. Du bist ERST 16.
Meinen ersten Freund hatte mich mit 18. Alle meine Freundinnen hatten bereits einen Freund und ich wollte auch. Unbedingt wollte ich einen Freund. Also habe ich den erst besten genommen, der sich mir angeboten hat. wir waren tatsächlich 1,5 Jahre zusammen. Aber auch wir haben uns nicht oft gesehen und es kam immer wieder zu Streitereien. Alles in allem hätte ich noch warten sollen. Ich war ihm und mir gegenüber nicht ehrlich und fair. Wir sind zwar nicht im Streit auseinander gegangen, aber schön war es trotzdem nicht.
Wenn du das Mädchen gern hast, dann treff dich mit ihr. Vielleicht entwickelt sich etwas. Wenn du dich aber nur mit ihr triffst, damit du sagen kannst "Jetzt habe ich auch eine Freundin" frag dich, ob du dir und ihr damit gerecht wirst.
Du hast Zeit. Lass sie dir auch. :)
Leider kann ich dir die Frage technisch nicht beantworten. Aber inhaltlich finde ich 30 Affirmationen in 30 Minuten echt viel. Ich würde weniger machen. vielleicht so 15 oder 20. Oder du machst dir zu verschiedenen Themen verschiedenen CDs.
Viel Erfolg! :)
Ich verstehe nicht ganz, warum die deine Kündigung nicht akzeptieren wollen? Haben die einen Grund angegeben?
Du kannst selbst entscheiden, ob du der Krankschreibung des Arztes folgst, oder arbeiten gehst. Das gilt für fast alle AUs.
Ich würde 1. mal bei der Krankenkasse anrufen und nachfragen, was du dazu sagen. Und 2. würde ich auf die Kündigung bestehen. Eine Berufsunfähigkeit ist in der Regel ein längerer Prozess.
Ich vergesse meine Pille ab und an auch mal. Bis jetzt bin ich nicht schwanger geworden.
Ich nehme allerdings eine Östrogenfreie Pille. Ich bekomme meine Periode deswegen nicht. Wenn ich meine Pille mal längere Zeit vergesse, dann bekomme ich meine Tage wieder. Bin also theoretisch fruchtbar. Aber dafür muss ich die schon fast einen Monat nicht nehmen.
Ich denke, es wird nicht ganz so schlimm sein, wenn du sie mal 2 Tage vergessen hast.
Im Gesetz steht nichts von 8 Stunden.
Hier ein Auszug aus der Pausenregelung:
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)§ 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume (1) Jugendlichen müssen im voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Ruhepausen müssen mindestens betragen
- 1.
- 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden,
- 2.
- 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.
Und hier zur Dauer der Arbeitszeit:
§ 8 Dauer der Arbeitszeit (1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. (2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, daß die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten. (2a) Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden. (3) In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht mehr als neun Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden.Wie du lesen kannst, dürfen Jugendliche nicht mehr als 8 Stunden, in Sonderfällen 8,5 Stunden am Tag arbeiten. Sie müssen und dürfen also nicht mehr arbeiten, als Volljährige Mitarbeiter.
Der Arbeitgeber darf. Im Gesetz ist geregelt, dass der Arbeitgeber ab einer Arbeitszeit von 6 Stunden 30 Minuten Pause gewähren muss. Es steht aber nicht drin, dass du nicht auf früher eine Pause machen darfst. Hier mal ein Auszug aus dem ArgZG:
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Es ist Gutwill, wenn der Arbeitgeber Raucherpausen zu den zusätzlichen Pausen gestattet. In deiner Pause (die, welche nicht auf die Arbeitszeit angerechnet wird) kann der Arbeitgeber nichts machen (es sein denn, du rauchst im Gebäude, oder auf dem Gelände).
Außerdem hat der Arbeitgeber auch eine Führsorgepflicht. Und wenn ein AZUBI unter dem vom Gesetzgeber erlaubten Alter ist, dann ist es sogar seine Pflicht.
"Am ... (genaues Datum einfügen, ist später besser nachzuvollziehen) habe ich erfahren, dass ich nicht in die gymnasiale Oberstufe versetzt werden. Ich möchte deswegen weiter/andere Möglichkeiten nutzen, die sich mir bieten."
der Teil ab "aufgrund" ergibt keinen Sinn. Ich verstehe nicht, was du damit genau meinst.
wenn du dir die Zeit nimmst, zu schreiben, dass du nicht auf Groß und Kleinschreibung geachtet hast, warum nutzt du dann die Zeit nicht, um eben darauf zu achten? ;)
Frag deinen Arzt. Einfach so, ohne ärztliche Erlaubnis würde ich die Füße vom Ball lassen. Im aller schlimmsten Fall kommt es zu einer Lipidembolie (Fettembolie, durch das Knochenmark) und du spielst mit den Englein Fußball. Ist natürlich das schlimmste, was passieren kann und die Chance ist sehr gering. Aber ich würde einfach den Arzt fragen, ab wann du wieder spielen kannst.
Gute Besserung!! :)
Blasenentzündung? Pilzinfektion? Ich würde mal zum Arzt gehen. Besonders, wenn sich der Urig dunkel verfärbt (Anzeichen für Blut im Urin).
Ich persönlich finde, dass Geld allgemein zu viel Macht hat. Menschen mit Geld kommen schneller an mehr Geld, als Menschen ohne Geld.
Ich fände es besser, wenn Geld weniger Macht hat, als es im Moment den Anschein hat.
Doch Liebe ist die wirkliche Macht auf der Welt. Wenn du dir ein Bein gebrochen hast, nützt dir all dein Geld nichts, wenn du niemanden hast, der dich tröstet und wirklich liebevoll umsorgt.
Meine Persönliche Meinung: wenn du eine Zwei verdient hast, hast du eine Zwei verdient. Warum sollte dir en Lehrer, nur weil du einen besseren Schnitt haben möchtest, eine bessere Noten geben, die du mit deiner Leistung so nicht erreicht hättest.
Wenn du, um deine Note zu verbessern, eine Extraarbeit anbietest und diese dann auch den entsprechende Qualität hat, dann ist eine 1 auch verdient. Aber nur, weil du mit dem Lehrer geredet hast, wird deine Leistung nicht besser.
Anders ist es, wenn der Lehrer unfair bewertet hat. Dann lohnt sich ein Gespräch auf jeden Fall immer.
Viel Erfolg :)
Es kommt auf die Befristung an. Wurde ein Sachgrund festgelegt (z.B. Krankheitsvertretung, Schwangerschaft, Projektarbeit) ist der Gesetzgeber großzügig. Steht kein Sachgrund als Befristung, kannst du binnen zwei Jahren bis zu drei mal befristet werden. Allerdings gibt es auch hier ausnahmen. Bist du zum Beispiel in einem Unternehmen, welches neu gegründet wurde, ist eine Befristung von bis zu vier Jahren möglich. Bei Menschen über 52 Jahre, ist eine Befristung bis zu 5 Jahren gütig.
Es kommt also auf viele Faktoren an. Pauschal kann ich die Frage nicht beantworten.