geh zum hautarzt

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seit wann ist man/n mit 1,88 überdurchschnittlich gross?

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Sie dürfen nur nicht zu viele Eindrücke enthalten.

übersetz mal bitte.

deine bekannte soll das tier besser beim tierschutz abgeben, so sie LANGFRISTIG ein neues zuhause findet........

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vermutlich zu nass

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ob du das schaffst, solltest du als erfahrener fahrer besser wissen als wir

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deine freundin soll selbst fragen, wenn sie etwa wissen will, oder sich benehmen daheim

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bis 9.6. sinds noch über 2 wochen...............

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auch hier wieder mal die frage, wie du erwarten kannst, dass vollkommen unbeteiligte aus dem netz hierauf eine antwort wissen könnten? kein mensch im internet weiss, wie und obs bei euch stinkt..........

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Kann mein Vermieter mir meinen Keller streitig machen?

das Haus in dem wir wohnen wurde verkauft, jetzt wollen uns die neuen Vermieter den Keller Raum streichen, da er nicht explizit im Vertrag steht. Das wurde aber zunächst von mir ausgehebelt da laut einem Gerichtsbeschluss ja auch impliziter Anspruch besteht, besonders den Stromanschluss der über unseren Zähler geht habe ich hierbei angeführt.

Jetzt habe ich ein schreiben bekommen (heute 25.5.) das ich bis zum 10.6. den Keller räumen soll, am 9.6. würde der Strom für den Keller abgeklemmt und hätte daher keine Bedeutung mehr.

Meiner Ansicht nach habe ich trotzdem den Anspruch auf den Keller da er ja implizit zur Wohnung gehört, egal ob der Strom nachträglich abgeklemmt wird.

Entsprechender Ausschnitt eine Urteils:

LG Berlin, Urteil vom 13. März 2015, Az.: 65 S 396/14

Die Beklagten haben keinen Anspruch auf Räumung und Herausgabe der beiden Kellerräume, § 546 BGB.

Denn die Kläger haben ein fortbestehendes Recht zum Besitz an diesen Räumlichkeiten. Diese gehören zur Mietsache. Zwar ist im Mietvertrag nicht aufgeführt, dass zur Wohnung die jetzt innegehaltenen Kellerräume gehören. Jedoch haben die Kläger dargelegt, dass die beiden Kellerräume bei Anmietung der Wohnung zu ihr gehörten, mit der Wohnung mit übergeben wurden und zudem der Stromanschluss für die Kellerräume in die Stromanlage der Wohnung eingebunden war. Dieses haben die Beklagten und Widerkläger nicht hinreichend bestritten. Auch nach ihrem Vorbringen sollten vermieterseits die Keller bei dem Modernisierungsvorhaben im Jahr 2004 in die Stromversorgung der dazugehörigen Wohnung eingebunden werden. Das impliziert aber das beiderseitige Verständnis, dass die in die Stromanlage der jeweiligen Wohnung eingebundenen Kellerräume nicht nur unverbindlich zur Nutzung überlassen wurden, sondern Bestandteil der jeweiligen Mietsache sein und zur Wohnung gehören sollten. Sind die Keller aber Bestandteil der Mietsache, dann steht den Klägern ein aus dem Mietverhältnis resultierendes Recht zum Besitz im Sinne von § 986 Abs. 1 BGB gemäß § 535 Abs. 1 S. 1 BGB zur Seite. ZP 450 3 Dass und inwieweit die Stromanbindung ohne großen Aufwand wieder getrennt werden kann, ist für die Beurteilung, ob die Kellerräume nach dem beiderseitigen Verständnis von Vorvermieter und Mieter zur Mietsache gehören, unerheblich. Wollte sich der Vermieter tatsächlich offen halten, über die Kellerräume anders zu verfügen, wären auch unkompliziert andere Möglichkeiten gegeben, die Kellerräume mit Strom zu versorgen und deren Verbrauch einzeln zu erfassen, um die Kosten den Verursachern aufzuerlegen.

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da er nicht explizit im Vertrag steht

wie kommst du darauf, anspruch auf diesen raum zu haben?

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Beschwerde bei der DHL ist eingereicht.

also warte ab

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