Ich sehe ja das wird kontrovers diskutiert.

Sehe es eig. auch so das ist nicht der Sinn von Family. Dann bräuchte man im Prinzip nur einen Account pro Familie.

Auf der anderen Seite sehe ich es nicht als meine Verpflichtung an Amazon darauf hinzuweisen, dass ich inzwischen alleine wohne.

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Darf mich meine Versicherung in diesem Fall hochstufen?

Hallo,

vor gut einem Jahr hatte ich mit meinem Auto einen kleinen Unfall gehabt, ich habe hierfür die Schuld bekommen und sehe dies auch ein da es wirklich mein Fehler gewesen war.

Aber nun zu meiner eigentlichen Frage....

Kurz nachdem ich den Unfall hatte kam ein Brief von meiner Versicherung( Fahrlehrer Versicherung) wo ich mich zu den Unfall äußern sollte, ich habe den Sachverhalt geschildert und den Unfallbericht der Polizei beigelegt.

Nach gut einem Monat hat sich dann die Versicherung Telefonisch gemeldet und gefragt ob ich den Unfallbericht nachsenden könnte, ich habe der Frau am Telefon gesagt das ich diesen Zettel schon mitgeschickt hätte und ihn somit auch nicht mehr Zuhause habe...mir wurde daraufhin gesagt das ich den Unfallbericht bei einer speziellen Abteilung der Polizei noch einmal bekommen könnte.

Ich habe daraufhin einige Tage später bei der Abteilung angerufen wo mir gesagt wurde das mein Unfallbericht nicht bei ihnen sei und sie konnten mir auch nicht sagen wo das Schreiben geblieben ist.

Daraufhin habe ich wieder die Versicherung angerufen und den Sachverhalt geschildert....aber ich hatte das Gefühl das darauf nicht richtig eingegangen wurde, stattdessen hat mir die Versicherung gesagt das ich durch den Unfall jetzt höher gestuft werde.....damals habe ich auch nichts dazu gesagt weil mir alles richtig erschien aber jetzt frage ich mich.

Darf die Versicherung mich höherstufen obwohl sie noch nicht aktiv geworden ist? Also noch kein Geld für die Reperatur gezahlt hat oder sollte ich mich bei der Versicherung melden und sagen das ich erst höher gestuft werden will wenn sie die Reperatur gezahlt haben?

Der Unfallgegner, ( ein LKW ) ist aber so gesehen nicht mehr da......denn ich habe letztens durch einen Kollegen erfahren das dieser bei einen Brand einen Totalschaden erlitten hat.

Ich hoffe das sich einer mit diesem Thema auskennt und mir vieleicht weiterhelfen kann da es doch etwas komplizierter ist.

Vielen dank schon Mal im vorraus :)

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Die Rückstufung erfolgt meistens zum Jahresende auch wenn der Schadenfall noch nicht abschließend bearbeitet wurde.

Sollte sich herausstellen, dass die Rückstufung nicht rechtens ist wird sie zurückgenommen.

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noch ne Ergänzung:

Hat seit Jahren eine Auslandsreise-KV und möchte gerne wechseln. Die Auslands-KV ist natürlich nicht für die Ewigkeit gemacht.

Er hat eine Möglichkeit über Familienversicherung eines Deutschen in die GKV zu kommen. Zudem würde er nicht von einer GKV wechseln, sondern von einer PKV.

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Sorry Leute aber ihr habt de facto Unrecht.

Bei Sachversicherungen gilt im Normalfall (ich kenne die Bedinungen jetzt hier nicht genau) die erweiterte Einlöseklausel. D.h. der Versicherungsschutz besteht ab Vertragsbeginn bzw. Ankunft der Versicherungspolice beim Versicherungsnehmer,sofern der Kunde den Beitrag unverzüglich zahlt. Da du ja wohl Zahlung per Lastschrift vereinbart hast besteht hier erst Recht kein Problem.

Wenn es sich um eine seriöse Versicherung handelt, die sich an den Musterbedingungen der GDV orientiert sollte der Versicherer leisten!

Schau dir doch einfach die Versicherungsbedingungen an (Punkt Beginn der Versicherung )

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Sorry aber manchmal frage ich mich was die Leute von so einer Seite erwarten.

Die Versicherung hat dafür ausgebildete Gutachter. Hier kann keiner mal eben ohne den Wagen gesehen und untersucht zu haben ne Zahl aus dem Ärmel schütteln.

Wenn es Personen gibt, die sich sowas zutrauen sollte man auch nicht viel auf deren Meinung geben...

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Es gibt dafür Versicherungen.

Kenne ohne nachzuschlagen erstmal nur die R+V die sowas anbietet. Wenn die Bürgschaft eines Bekannten oder Verwandten kein Thema ist kannste dir das mal anschauen.

Bei einer Bürgschaftslinie von 1.500 € liegt der Beitrag bei ca. 70 € im Jahr!

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Vom Staat wird eigentlich keine Versicherung bezahlt.

Die gesetzlichen Versicherungen wie Rente, Arbeitslosen, Pflege, Kranken (sofern nicht privat), Unfall usw. werden von den Beitragszahlern, also Arbeitnehmern bzw. Arbeitgebern finanziert.

Der Staat hält sich da im Normalfall raus. Er leistet höchstens Zuschüsse oder ermöglicht Steuervorteile wie bei Lebensversicherungen oder Bausparverträgen.

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Eine RS die NUR für außergerichtliche Verfahren zahlt? Kann eigentlich nicht sein. Im Normalfall zahlen Versicherungen immer gerichtliche Verfahren (sofern versichertes Risiko) und eben keine außergerichtlichen Verfahren.

Kann eher daran liegen, dass Ihr diesen Baustein nicht mitversichert habt. Denke das ist Opfer-RS. Sprich mal mit deinem Anwalt und lass ihn die Bedingungen lesen!

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Leider keine Chance. Liegt zu lange zurück.

Vllt versuchst du es über deinen Verein. Dort warst du nämlich zum Unfallzeitpunkt gesetzlich Unfall versichert. Wird aber dafür wohl auch zu spät sein.

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Nun ja es ist deine Entscheidung. Trotzdem möchte ich dir eindeutig die Nürnberger empfehlen.

Die DVAG hat nicht den besten Ruf. Es handelt sich um einen Strukturvertrieb (das ist meist nicht ohne). Verkaufen, verkaufen, verkaufen ohne Rücksicht auf Verluste und Kundenwünsche. Wenn du mal ne Flaute bekommst bist du ziemlich schnell weg vom Fenster.

Ich würde zur Nürnberger gehen. Da haste sicher auch nicht unendlich lange Zeit um zu verkaufen, aber das ist ein seriöser Versicherer und du bekommst ja auch Festgehalt.

Ich würde eine komplette Ausbildung zum Versicherungskaufmann immer vorziehen, aber wenn du nun zwischen beidem wählen musst, entscheide dich für die Nürnberger!

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Da hilft nur ein Blick in die Bedingungen. Im Zweifel kannst du den Schaden ja einreichen und sehen was passiert (ob eine Selbstbeteiligung o.ä. vereinbart wurde solltest du jedoch auch in diesem Fall prüfen!)

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Übernahmepflicht von Versicherungsverträgen durch die Kinder?

Hallo gutefrage-Gemeinde,

habe folgende Frage: meine Schwester hatte für ihre (mittlerweile volljährigen ) Kinder jeweils eine private Unfallversicherung abgeschlossen, insgesamt 3 Verträge, für beide Töchter und für sich selbst. Diese Verträge hatte sie im Sommer 2013, als die Kinder schon volljährig waren, verlängert um weitere 5 Jahre. Zu diesem Zeitpunkt war meine Schwester schon schwer krank, mit 51 bezieht sie seit 2012 Erwerbsunfähigkeitsrente und hat sonst keine weiteren Einkünfte. Ihr Versicherungsvertreter war lt. meiner Schwester über ihren Gesundheitszustand und auch über ihre finanzielle Situation informiert. Trotzdem hat er ihr diese Versicherungen über monatl. 60 Euro verkauft, sowie weitere Versicherungen für Beiträge um 250 € im Monat! Dass das nicht lange gut geht, wenn plötzlich das Einkommen auf dieses Rentenniveau sinkt,(Miete, Lebenskosten...) versteht jeder, nur meine Schwester offensichtlich nicht. Sie hat sich regelrecht belabern lassen und alles Mögliche unterschrieben...Seit 2 Monaten kann sie keine Miete mehr zahlen, offene Rechnungen, Lastschriften werden von der Bank zurückgeholt... Erst jetzt bittet sie um Hilfe ! Beim Gespräch mit dem Makler erklärte er der Tochter (1,9 Bankazubi ), dass die Verträge dann eben von den Kindern weiter bezahlt werden müssen, da sie ja auf ihren Namen laufen würden (??) Unterschrieben hat nur die Mutter! Fragen: ist das rechtens? Kann die Gesellschaft verlangen, dass die Kinder weiter zahlen müssen von Versicherungen, von denen sie nichts wussten? ( die eine wie gesagt Azubi mit eigenem Hausstand, die andere arbeitslos ) Gibt es wirklich keine Möglichkeit, diese Verträge aus wirtschaftlichen Gründen ruhen zu lassen bzw. zu kündigen? Durfte er meiner Schwester in Anbetracht ihrer Krankheiten ( Dialysepatient, hochgradig Zucker, Herzschrittmacher, Durchblutungsstörun ( Zehe amputiert...) für sie selbst überhaupt ne Unfallversicherung verkaufen? Da ist doch eigentlich alles ausgeschlossen, wenn ihre Erkrankungen bekannt sind? Wäre schön, wenn mir jemand kompetente Antworten geben kann. Gruß Hans

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Es gäbe hier so viele Ansatzpunkte gegen das Weiterbestehen der Versicherungen vorzugehen.

  1. 5 Jahresverträge sind nach VVG nicht mehr gültig und können nach Ablauf von drei Jahren ohnehin gekündigt werden.

  2. Bei der Unfallversicherung spielen Vorerkrankungen keine Rolle. Jedoch wird sicherlich jedes Gericht der Welt zu euren Gunsten entscheiden, wenn es um die Frage geht, ob die Versicherung wirklich bedarfsgerecht vermittelt und angeboten wurde.

  3. Das Argument des Vertreters, die Kinder müssten die Versicherungen übernehmen ist unverschämt. So etwas gibt es nicht (zumindest in dem geschilderten Fall).

Ich würde in jedem Fall gegen diesen Makler vorgehen. Gerade Versicherungsmakler unterliegen einer strengen gesetzlichen Regelung. Vielleicht könnt ihr euch über eine Klage noch die bereits gezahlten Beiträge zurückholen. Letzlich ist da so viel schief gelaufen, sodass ich bezweifle, dass der Vermittler seinen Pflichen (Beratungsdokumentation usw.) nachgekommen ist. Ein Rechtsstreit ist natürlich mit Kosten verbunden.

Wenn es euch nur darum geht, die Versicherung nicht mehr bezahlen zu müssen würde ich die Gesellschaft anschreiben (auf keinen Fall den Makler) und den Fall schildern. Eventuell kümmert sich der Versicherer ja dann schon darum diesen fiesen Makler irgendwie in Regress zu nehmen oder so. In jedem Fall wird der Versicherer die Verträge aber auflösen.

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Deine SF 0 wird dort nicht berücksichtigt. Es gilt der SF von deinem Vater + Zuschlag für dich als weiteren Fahrer!

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  1. Privathaftpflicht zahlt in keinem Fall. Aus den schon genannten Gründen (Sorry Leute aber gerade beim Thema Versicherungen sollte man doch lieber schweigen, wenn man keine Ahnung hat).

  2. Hausratversicherung: Die Hausratversicherung leistet nicht für Glasbruchschäden.

  3. Glasversicherung: Eine Glasversicherung ist ein separater Vertrag. Dort sind aber zu 99 % Glasbruchschäden an Fernsehern, Displays usw. ausgeschlossen. Selbst wenn es als mitversichert gilt, würde nur der reine Glasanteil bezahlt werden und nicht die weiteren Beschädigungen.

Fazit: Gegen so etwas kann man sich nicht versichern.

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Guck in den Versicherungsschein aber wann der Schutz gilt. Das hat sicher nichts mit Mitarbeitern in Zentralen zu tun, sondern mit dem in der Police festgelegten Beginn (Entweder 0 Uhr oder 12 Uhr)

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