Der Titel Gutachter oder Sachverständiger ist nicht geschützt. D.h. im Grunde kann sich jeder der sich dazu berufen fühlt und das nötige Wissen in  dem Fachgebiet hat, Gutachter oder Sachverständiger nennen und sich selbstständig machen. Gewerbeanmeldung -fertig. In Bayern wurde vor einigen Jahren per Gerichtsentscheid festgelegt was die Grundvoraussetzungen für Sachverständige/Gutachter sind: Gutachter oder Sachverständige dürfen sich nur diejenigen nennen die entweder Kfz-Meister oder Ing./Bachelor oder Master sind.  Die TÜV, GTÜ, KÜS und DEKRA Leute sind in der Regel keine Kfz Sachverständige sondern Prüfingenieure die die Hauptuntersuchung an Fahrzeugen durchführen. Einige davon haben eine weitere Zusatzausbildung damit sie auch Schadengutachten machen können. Für den Titel öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist allerdings eine Prüfung erforderlich  die entweder IHK oder die HWK durchführt. IHK für Ing., HWK für Kfz-Meister oder Technikermeister. Kostet allerdings nicht wenig und ist  mit einigem Aufwand verbunden. Die Anmeldung erfolgt über die jeweilige Kammer  also IHK oder HWK. (Anm.  Die  Gerichte in Deutschland beauftragen normalerweise nur vereidigte  Gutachter). Die Sachverständigen der Versicherungen sind angestellte Gutachter, oder besser Schadenregulierer die von den Versicherungen selbst ausgebildet werden und nur nach Vorgaben des jeweiligen  Arbeitgebers Gutachten schreiben.

Als freier Gutachter verdienst  du soviel wie fleißig du bist, bei der Dekra gibt Grundgehalt plus Umsatzprovision, beim TÜV Gehaltsabsprache, ebenso bei GTÜ und KÜS oder du hast ein Studium und machst bei dich bei KÜS oder GTÜ zu einen Lizenznehmer  und bist auch selbstständig. 

Wie du also siehst nicht ganz einfach Gutachter zu   werden.

...zur Antwort

Also normalerweise ist der Schuld, der da auffährt weil er zu nah war. Egal warum du bremsen mußtest, stell dir vor da läuft ein Kind über die Straße und du fährst es um nur damit der dahinten nicht auffährt. Also hätte der hintere seinen Abstand eingehalten (§1 jeder muß sich so verhalten das er jederzeit zum stehen kommt) wäre der Unfall nicht passiert und an einer Ampel muß man sowieso bremsbereit sein. Am besten jetzt sofort zum Anwalt und einen Sachverständigen einschalten damit der den Schaden beziffert. Ansonsten brauchst du auch noch die Versicherung des Verursachers. Zahlen muß hier eigentlich die gegnerische Versicherung. Die eigene Versicherung zahlt ja nur wenn du den Schaden selber verursacht hast. In dem Fall müßtest du selber sowieso nichts bezahlen da dir dein Vater das Fahrzeug wissentlich geliehen hat das würde dann eure eigene  Kaskoversicherung regeln (ich gehe davon aus das so ein Fzg. eine Kasko hat. Also ab zum Anwalt damit euch die Versicherung vom Gegner nicht über den Tisch zieht.

...zur Antwort

Da hilft nur eine Ozonbehandlung! Das machen manche Autohäuser oder sicher die Autoaufbereiter oder Autoreinigungscenter. Kostet allerdings in der Regel ca. 100-150 €. Danach ist er wie neu!

...zur Antwort

Eine Haftpflichtversicherung solltest du bei jeder Versicherung bekommen wenn dir di alte gekündigt hat. Bei Kasko ist das anders da können die das ablehnen. Probiers einfach bei einer anderen, die kann dir dann zwar auch wieder kündigen aber nehmen sollte die dich erst mal schon.

...zur Antwort

Da solltest mal in die Werkstatt fahren die die Gasanlage eingebaut hat oder zu jemanden der von Gasanlagen was versteht. Wahrscheinlich braucht das Steuergerät neu programmieren evt. liegt auch an den Düsen oder Zündkerzen ein Problem vor. Noch was, bei Gasanlagen sind die Zündkerzen und das Motoröl öfter zu wechseln als bei normalen Autos. Schau dir mal deine Betriebsanleitung für die Gasanlage an! wichtig!

...zur Antwort

Ist natürlich schwierig aus der Ferne ein Geräusch zu bestimmen. Aber lass mal deine Radlager oder Antriebswellengelenke überprüfen das Geräusch könnte von da kommen oder daß etwas locker ist z.B. der Auspufftopf, oder eine Verkleidung unten. Schau mal bei einer Werkstatt und lass das Fahrzeug mal auf einer Hebebühne anheben.

...zur Antwort

wo ist das Problem, ruf einfach an der Bußgeldstelle oder bei der nächsten Polizeidienststelle an und frag nach dann weißt du das ganz genau!

...zur Antwort

Am besten du gehst sofort zum HNO Arzt. Auch wenn du Bluthochdruck hast mußt du nicht automatisch Nasenbluten haben. Vermutlich ist in Gefäß geplatzt und das kann der Arzt dann veröden und du hast Ruhe. Allerdings solltest du gegen deinen Bluthochdruck unbedingt auch etwas tun damit ist nicht zu spaßen.

...zur Antwort

Kommt immer drauf an was du versichern willst. Nur Haftpflicht, oder mit Teil-/Vollkasko. Beim Haftpflichtschaden, also wenn du einen Fremdschaden verursachst betrifft es dich ja nicht, nur bei Kasko betrifft es dich. Da solltest zumindest darauf achten dass auf keinen Fall einen Vertrag mit Werkstattbindung abschließt, sonst schicken die dich in ein Werkstatt die das "besondere Vertrauen" der Gesellschaft hat und das ist meistens nicht so gut! Zahlen will keine Versicherung gerne und jede drückt sich wo es nur geht also such dir eine mit dem preiswertsten Tarif. .

...zur Antwort
Autounfall ohne Polizei regeln

Hallo zusammen,

habe mal wieder eine Frage. Hatte heute einen Unfall....Eine sehr schmale Strasse auf der es des öfteren zu Spiegelknutschern kommt.

Bin soweit rechts gefahren wie möglich und mir kamen zwei Autos entgegen. Der Erste hatte gar keine Probleme, der konnte so an mir vorbei und als der zweite kam gab es einen lauten Knall.

Die Spiegel haben sich geknutscht.....Er stieg aus dem Auto und brüllte mich sofort an, warum ich nicht weiter rechts fuhr etc pp......also rief ich die Polizei, was auch er so wollte....nach einigen Minute beruhigte sich die Lage und wir einigten uns darauf, ( an meinem Auto ist garnichts nicht mal ein Kratzer) und an seinem Auto war der Spiegel aus dem Rahmen gesprungen(elektronisch und beheizbar).....dass wir das über die Versicherung laufen lassen. Er bot mir an, weil an seinem Auto mehr war als an meinem, dass über meine Versicherung laufen zu lassen....fragt mich nicht warum ich mich darauf eingelassen habe....er ist der Meinung er hätte Recht und ich der Meinung ich hätte Recht....jetzt hat er einem Kostenvoranschlag geholt und der ist ca.550 Euro.

jetzt überlege ich gerade bei dieser Summe, wäre die Polizei gekommen....Aussage gegen Aussage wäre ja wahrscheinlich jeder auf seinem Schaden sitzen geblieben.....nehme ich mal an....er meinte er macht einen Kostenvoranschlag den er meiner Versicherung gibt lässt das unter der Hand reparieren und gibt mir was davon ab....kam mir gleich komisch vor von wegen Versicherungsbetrug aber in dem Moment hörte sich das gut an.....nur jetzt will ich keinen Schmuh machen und sehe es auch nicht ein dass meine Versicherung so eine Summe zahlt die für mich nicht ersichtlich war...er meinte da waren auch noch Kratzer durch den Spiegel an seiner Tür die lackiert werden soll....???? Hallo gehts noch??

Was kann ich jetzt tun, wie kann ich jetzt vorgehen??

...zum Beitrag

Also am besten du meldest das deiner Versicherung und schildere das so wie hier, (musst ja von eurem Kuhhandel nix erzählen) die regulieren das und bestehe drauf das die einen Sachverständigen vorbeischicken. Du kannst das deiner Versicherung innerhalb eines halben Jahres zurückerstatten und verlierst keinen Rabatt. Die rechnen dir das auch aus ob es sich rentiert den Schaden selber zu zahlen oder ob die Versicherung das übernimmt. Es kostet dich nichts extra nur die Versicherung darauf hinweisen. Noch was, normalerweise wir der Schaden halbiert wenns keine Zeugen gibt und der Unfall im Begegnungsverkehr auf so engen Straßen passiert.

...zur Antwort

Das dient der Polizei nur zu statistischen Zwecken. Die Schäden die durch den Unfall entstanden sind zahlt die Haftpflichtversicherung von deinen Auto.

...zur Antwort

also wenn du Vollkaskoversichert bist musst du das erst einmal bei deiner Versicherung melden. Die schicken dir einen Sachverständigen der den Wert deines Autos und den Schaden ausrechnet. Wenn dein Auto mehr Wert ist als der Schaden bekommst du entweder den Schaden ersetzt oder du kannst dir den Betrag der Reparatur Netto ausbezahlen lassen. Ist der Schaden höher als das Auto Wert ist, oder (bei den meisten Versicherungen) erreicht mehr als 50 % des Fahrzeugwertes bekommst du den Wert des Autos, abzüglich den Betrag den dein verunfalltes Fahrzeug noch wert ist (Restwert). Du kannst auch reparieren lassen, (aber dann nach Rechnung) bei Kasko bekommst du allerdings nur den Betrag den dein Auto noch Wert ist , wenn der Schaden höher ist musst du den Rest selber bezahlen.

...zur Antwort
Ich werde beschuldigt ein Auto beschädigt zu haben?

Hallo, ich hoffe sehr jemand kann mir helfen!

Und zwar bin ich neulich mit vier Freunden ausgeritten, dabei mussten wir auch durch einen Ort durch eine Seitenstraße. Wir reiten dort regelmäßig. Nunja, wir sind geritten, weil das Pferd vor mir plötzlich stehengeblieben ist (ich weiß nicht mehr wieso genau). Ich musste dann eine Art "Vollbremsung" machen und das direkt neben einem parkenden Auto. Ich hab dann zu den anderen gesagt "Oh fast wäre ich in das Auto reingeritten". Und auf einmal kommt aus einem Garten, zudem das Auto an der Straße wohl gehörte, eine Frau, rennt zum Auto und da war ein Kratzer, recht klein und dünn, aber sichtbar. Und natürlich beschuldigte sie mich, dass ich mit meinem Fuß gegen das Auto geschrappt war. Sie wollte dann auch meinen Namen, den ich ihr gegeben habe, weil ich mich nicht noch mehr in Schwierigkeiten bringen wollte. Sie meinte, dass sie uns darüber reden gehört hat, ich hab eben das gesagt, was ich oben schon geschrieben hatte, aber nichts wie "Oh ich hab da einen Kratzer ins Auto gemacht", das können meine Freunde bezeugen. Ich bin mir wirklich sehr sicher, dass ich das Auto nicht berührt habe! Und auch meine Mitreiter, die teilweise hinter mir waren, sind sich da sicher! Ich hab wirklich kurz überlegt ob es vielleicht einfach nicht hörbar war, aber ich bin mir sehr sicher, dass ich das Auto nicht berührt habe! Naja wir sind dann weiter. Am nächsten Tag hat mir die Besitzerin des Hofes, von dem wir mit den Pferden kamen, mitgeteilt, dass sie angerufen wurde und jetzt auch Fotos von dem Kratzer gemacht hat, weil das von ihr verlangt wurde und dass sie jetzt gefälligst mit mir über die Kosten reden solle. Das macht mir jetzt doch Bedenken... Kann jemand von mir verlangen, der den Vorfall nicht mitbekommen hat, außer ein paar Wortfetzen über das Thema Auto, dass ich für einen Kratzer bezahle? Eigentlich hätte sie doch direkt die Polizei rufen sollen, nachdem sie uns beschuldigte? Kann ich ihr mitteilen, dass ich nichts bezahlen werde? Das Problem ist, dass meine Eltern gerade nicht da sind um es zu klären, und ich im Moment nicht mehr weiterweiß... Kann mir jemand von euch helfen?

Das wäre lieb, LG :)

...zum Beitrag

am besten du reitest nochmal da hin, ihr trefft euch nochmal und macht eine Gegenüberstellung mit Pferd und Auto ob du da an die Stelle wo der Kratzer ist überhaupt hinkommen kannst. Wenn du oder deine Eltern eine Privataftpflichtversicherung habt , dann rufst du da am besten an und die sollen einen Sachverständigen schicken, dann macht ihr die Gegenüberstellung mit dem von der Versicherung.

...zur Antwort

Am besten du suchst dir einen Sachverständigen der zum Kauf mitgeht das kostet allerdings ein paar Euro in der Regel verlangen die so ca. 100,00 EUR oder du schaust mal im Freundeskreis ob da nicht ein Mechaniker dabei ist der da ein wenig Ahnung vom Motorrad hat. Oder du fragst den Verkäufer ob du das Fahrzeug bei einer Prüfstelle (TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS) untersuchen lassen darfst. Ein ehrlicher Verkäufer wird nichts dagegen haben, wenn doch dann lass die Finger davon. Was noch wichtig ist, ist das Serviceheft da, der letzte Prüfbericht der HU und nach Vorunfall fragen. Hat das Krad einen Unfall gehabt dann lass dir genau schildern was kaputt war und auch in den Kaufvertrag genau reinschreiben. Das ist wichtig für spätere Reklamationen. Und als Voraussetzung für den Kauf am besten eine neue HU verlangen. Und noch was: Motorrad kauft man im Fachhandel und nicht auf der Straße.

...zur Antwort

Also du hast entweder Anspruch auf einen Nutzungsausfall oder auf ein Leihmotorrad allerdings nur wenn du nachweisen kannst das du sonst keine andere Möglichkeit zum Fahren hast. Das heißt, wenn du ein Auto zugelassen hast bekommst du kein Leihmotorrad das steht dir nach der Rechtssprechung nur zu wenn du ausschließlich dein Motorrad nutzt. Das Motorrad wird leider immer noch als Freizeitobjekt gesehen. Im Gutachten des Sachverständigen steht nur die reine Reparaturzeit und nicht die tatsächliche Rep. Dauer da keine Stand- und Wartezeiten (wegen Ersatzteilbeschaffung usw) im Gutachten eingerechnet sind. Wenn das Krad in der Werkstatt ist und repariert wird steht auf der Rechnung der Reparaturbeginn und das Reparaturende und solange bekommst du (siehe oben) Nutzungsausfall oder ein Leihmotorrad.

...zur Antwort

Die Frage steht schon ein paar Tage. Ich hoffe du liest das noch also es ist so: Wenn die Werkstatt für den Kostenvoranschlag Geld verlangt muß das vorher geklärt sein und die Versicherung muß diese Kosten dann übernehmen. Bei so einem Schaden ist es jedoch sinnvoll zu aller erst mal einen Sachverständigen einschalten. Meistens ist hinter der Stoßfängerverkleidung mehr kaputt als äußerlich zu sehen ist. Da sind oftmals gleich ein paar Euro mehr fällig. Sind die Reparaturkosten mehr als 700-750,00 EUR muß die Versicherung auch die Kosten des Sachverständigen bezahlen. Jeder ordentliche Sachverständige wird sich die Sache anschauen und dem Geschädigten entweder ein Gutachten machen oder in darauf hinweisen das er einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt braucht. Der Sachverständige kann keinen Kostenvoranschlag machen weil der das Fahrzeug ja nicht repariert. Er kann bestenfalls eine Reparaturkalkulation machen. Also ab zum SV und das Fahrzeug besichtigen lassen.

...zur Antwort

sofort zur Polizei gehen und Anzeige machen. Die können den Halter anhand des Kennzeichens ermitteln und das andere Fahrzeug besichtigen damit die Spuren am anderen Fahrzeug festgehalten werden. Wichtig sonst bleibst auf deinem Schaden sitzen. Die Versicherung kannst auch über den Zentralruf der Autoversicherer herausfinden Tel.:0800 25 026 00. Anrufen, Schaden und Vorgang schildern und Kennzeichen durchgeben

...zur Antwort

das dein Freund den Vorschaden verschwiegen hat, dafür hätte er das Auto zurücknehmen müssen. Aber 1: Die Abfindung halte ich allerdings für sehr hoch (Stoßfänger neu, Kotflügel nur lackiert und einen neuen Scheinwerfer) bei dem Schaden gibt das keine 1400 Wertminderung. Da hat er wahrscheinlich seinen Lieblingssachverständigen beauftragt. 2. Die defekte Lichtmaschine hätte er schon nicht mehr bezahlen müssen da müßte der Käufer schon nachweisen das die beim Verkauf schon defekt gewesen war. 3. Die Lichtmaschine ist jetzt wieder defekt das soll der mal über die Garantie von dem machen der die eingebaut hat. Rate deinem Freund erstmal nichts zu bezahlen und das Auto auch nicht zurückzunehmen. Wenn der Käufer was will soll er jetzt auch erst mal zum Anwalt. Und wenn er das Fahrzeug wirklich zurücknimmt dann werden die gefahrenen KM abgezogen das sind ca. 0,4 % per angefangene 1000 km gerechnet vom Kaufpreis. Dein Freund soll sich erst mal nicht erschrecken lassen von dem, der scheint tatsächlich auf Abzocke aus zu sein. Wenn er trotzdem unsicher ist soll er erst mal zu einem Verkehrsanwalt gehen und sich beraten lassen. Das ist nicht besonders teuer. Wenn er einen Rechtsschutz hat übernimmt der die Kosten.

...zur Antwort

am besten anrufen und fragen und dann selber hinfahren und abholen!

...zur Antwort