Hallo!

Hierbei muss man unterscheiden, ein vollwertiger Polizeibeamter handelt nach dem Legalitätsprinzip, das bedeutet dieser ist dazu verpflichtet Straftaten zu verfolgen.

Jetzt wird unterschieden zwischen einem Vergehen und einem Verbrechen. Ein Verbrechen muss verfolgt werden nach dem Legalitätsprinzip, ein Vergehen nicht, da gilt das Opportunitätsprinzip.

Vergehen = Haftstrafe > 1 Jahr
Verbrechen = Haftstrafe < 1 Jahr

Sprich da musst du in das Gesetz gucken.

Der sogenannte einfache Drogenhandel wird mit einer Geld- oder Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.

Dementsprechend handelt es sich hierbei um ein Vergehen, da die Mindeststrafe ebenfalls "nur" eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe auch unter einem Jahr sein kann.

Zusammengefasst kann deine Cousine gegen dich vorgehen, muss es aber nicht. Wenn jedoch etwas vorfällt und es kommt raus, dass deine Cousine darüber bescheid wusste, könnte es dienstrechtliche Konsequenzen für sie geben.

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Schusswaffengebrauch ist das "Ultima Ratio", der letzte Ausweg. Das bedeutet natürlich nicht, dass wir darauf warten bis die Person schießt oder nicht. Auf Beine wird davon ab nicht geschossen, viel zu ungenau.

Es muss gewartet werden ob der Täter die Schusswaffe am Ende ernsthaft auch einsetzen tut. Die Polizei darf erst schießen, wenn Schüsse abgegeben wurden vom Täter??

Um die Frage kurz zu beantworten, nein es muss nicht darauf gewartet werden, bis die Person schießt.

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Also es schminken sich so viele Menschen, tue das was dir Spaß macht. Wenn es dir gefällt, go for it, wobei ich immer der Meinung bin der Mensch ist perfekt so wie er ist, meist sogar ohne Schminke schöner! :D

Aber lass dich nicht verunsichern, probiere es aus und schau wie es dir gefällt.

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Huhu, die Antwort ist vielleicht ein wenig spät aber ich schreibe es dennoch.

Also grundlegend bist du verpflichtet deinen Führerschein mitzuführen und auf Verlangen der Polizei diesen auszuhändigen.

Auszuhändigen erfordert, dass das Ausweisdokument der Kontrollperson auf Verlangen in die Hand gegeben wird; bloßes Vorzeigen reicht nicht aus.

Kurzgefasst, ja du muss es dem Polizisten in die Hand geben, kannst jedoch aufgrund der oben genannten Situation sicher gehen und den Dienstausweis des Polizisten verlangen zu sehen :)

LG

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Hey, bei mir war es so ähnlich mit einer Fernbeziehung. Jeder meiner Freunde hat sich extrem gewundert das sie 13 war und ich "ganze 3 Jahre" älter bin. Ich fand sie hatte eine sehr hohe Reife und war trotz das sie 13 wahr auch Reif für die Beziehung, musste aber aus privaten Gründen enden. Naja wie dem auch seih, früher oder später wird es keinen interessieren. Davon ab reifen Mädchen schneller als Jungs, wurde auch in einer Studie bewiesen, deswegen ist auch dieser Unterschied da. Ich finde es überhaupt nicht schlimm, da es ja "nur 3 Jahre" sind, aber es ist auch nur eine Zahl. Wenn ihr euch wirklich liebt zieh es durch und steh dazu. Tut das was ihr nicht lassen könnt und viel Erfolg! :)

LG

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soll ich da jetzt trotzdem die Angaben meines Vaters machen oder meine Angaben ?

Du bist die antragstellende Person -> Du stellst den Antrag, aber das Kindergeld ist für deinen Vater im gewissen sinne damit er für dich Sorgen muss, Taschengeld, Verpflegung, Stromverbrauch, neue Möbel, Spielzeug etc. Also normalerweise musst du dich darum nicht kümmern und dann würde ich darüber lieber mit deinem Vater reden. Es ist ja kein Taschengeld was du da bekommst, es ist für deinen Lebensunterhalt und ob es ausreicht ist eine andere Frage da dein Vater dir bestimmt mal auch was teureres kauft oder du mal mehr isst oder so. Auf eigene Faust würde ich es jedenfalls nicht machen, wie alt bist du denn eigentlich ?

Hoffe das hilft dir weiter,

LG

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Eine Ausbildung muss zwar nicht absolviert  werden, aber das zuständige Gesundheitsamt sollte vor dem Start in die Selbstständigkeit in jedem Fall befragt  werden. Die Auflagen, was Hygiene und Kühlung angeht, sind in Deutschland sehr streng. Entsprechend müssen hier erst Gesundheitszeugnisse beigebracht  werden.

Quelle: selbstständigmachen.de

Hoffe das hilft dir ein wenig weiter :)

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Hey, bin selbst aus dem Saarland und kann dir die Situation eben kurz erklären. Wir haben einen Elternbrief erhalten mit unseren Versetzungschancen auf dem die Bedingungen standen, ich habe sie dir eben in einer Tabelle extra für dich neu geschrieben:

Bild zum Beitrag

Wichtig zu erwähnen ist das es so bei unserer Schule war. Ich hoffe das hier hilft dir ein wenig weiter :)

LG

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Naja du könntest eine Border einstellen, was ich dir auch dringend empfehlen würde, da man sich sonst bis ins geht nicht mehr bauen könnte. Aber wenn du wirklich eine Void welt möchtest kannst du die downloaden oder einen Generator verwenden, dafür gibt es genug Tutorials als auch Plugins zum erstellen.

LG

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So macht es noch Garnichts, aber es gibt wenn du die Methode verwenden würdest sollte es 30x Hallo ausgeben.

Kurz Erklärt:

for (int n = 0 ; n < 30 ; n=n+1) {
( Serial.println ("Hallo");
Serial.println(n);

Hier frägst du ab wenn der Integer n welcher den Wert 0 zugewiesen bekommen hat kleiner als 30 ist (n < 30) das n +1 dazu bekommt, ich bin eigentlich eher java da währe es einfacher n++ zu machen, aber das spielt hier keine Rolle. Solange n also kleiner als 30 ist wird wiedergegeben Hallo und die entsprechende Zahl (n);

Serial.println ("Hallo"); //Gibt Hallo wieder

Serial.println(n); //Gibt den Wert des Integer n wieder

Hallo
1
Hallo
2
Hallo
3
Hallo
4       
......

LG hoffe das hilft ein wenig :)

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Wenn ihr durch dick und dünn geht macht das nichts aus denke ich, da gibt es weitaus schlimmeres, natürlich währe es am besten wenn sie sich auch verstehen ^^.

Naja was das betrifft mit "Ich liebe ihn nicht mehr...." Ich bin der Meinung das man nicht aufhört die Person zu lieben, man versucht es zu verdrängen etc. aber die Liebe ist & bleibt da. Das was geht ist jemanden mehr lieben mit dem man dann schlussendlich zusammen kommt. Das ist aber meine Sicht :)

LG und viel Erfolg!

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Du könntest für ein Jahresticket spaaren und dir dort theoretisch eine Wohung suchen. Entweder du nutzt es um generell zu ihr zu kommen oder zur Arbeit bzw Schule, wie du es verwenden würdest müsstest du dann entscheiden :)

Ich wünsche euch beiden von Herzen alles gute das es gelingt ;)

LG

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Naja also du bist gerade in der 10. Klasse und hast Prüfungen gemacht nehme ich an. (So ist es bei mir) Naja ansonsten hast du nur den HSA (Hauptschulabschluss) da du den MBA (Mittleren Bildungsabschluss) jetzt in der 10. bekommen hättest. Du kannst jetzt weiter machen (Was ich dir empfehlen würde) oder du gehst ab und machst eine Ausbildung, da müsstest du dich aber echt beeilen, ansonsten musst du in eine andere Schule, wie die genau heißt weiß ich nicht, bis du einen Ausbildungsplatz hast.

LG aus dem Saarland :P

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