Hallo!
Hierbei muss man unterscheiden, ein vollwertiger Polizeibeamter handelt nach dem Legalitätsprinzip, das bedeutet dieser ist dazu verpflichtet Straftaten zu verfolgen.
Jetzt wird unterschieden zwischen einem Vergehen und einem Verbrechen. Ein Verbrechen muss verfolgt werden nach dem Legalitätsprinzip, ein Vergehen nicht, da gilt das Opportunitätsprinzip.
Vergehen = Haftstrafe > 1 Jahr
Verbrechen = Haftstrafe < 1 Jahr
Sprich da musst du in das Gesetz gucken.
Der sogenannte einfache Drogenhandel wird mit einer Geld- oder Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
Dementsprechend handelt es sich hierbei um ein Vergehen, da die Mindeststrafe ebenfalls "nur" eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe auch unter einem Jahr sein kann.
Zusammengefasst kann deine Cousine gegen dich vorgehen, muss es aber nicht. Wenn jedoch etwas vorfällt und es kommt raus, dass deine Cousine darüber bescheid wusste, könnte es dienstrechtliche Konsequenzen für sie geben.