Es kommt ja auf das Land an, in dem das Haus steht, respekive der Währung, die in dem Land gilt, in dem das Haus steht. Bei dem genannten Kurs vermute ich, dass es sich um USD handelt. Bei den derzeitigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten der US-Amerikaner vermute ich eher nicht, dass der Euro gegen den USD nachgeben wird. Aber am Ende weiß man das ja nie.....aber wenn ich das wüßte, dann wäre ich der Held und bald steinreich.
Ich würde einen Brief an das Finanzamt schicken, das für die Einkommenssteuer zuständig ist. Schildere dort den Sachverhalt und bitte um eine Herabsetzung der Vorauszahlungen. Wenn Du den Sachverhalt belegen kannst (vorläufige EÜR, BWA), wird das hilfreich sein.
"Unschichten" in diesem Fall würde bedeuten, dass Versicherungskonzerne und Kapitalanlagegesellschaften US-amerikanische Anleihen verkaufen und diese anders investieren.
"Abwerten" würde bedeuten, dass die Inhaber US-amerikanischer Anleihen bereit wären, weniger als den Nennwert der Anleihe als Rückzahlung zu akzeptieren.
Es gibt kein "Muss-Gewicht". Das hängt von vielen Faktoren ab, z.B von der Größe. Am Wichtigsten ist, dass Du dich mit Deinem Gewicht wohlfühlst. Wenn Du eine Orientierung brauchst, verwende den Body-Mass-Index hier:
http://www.bmi-rechner.net/bmi-kinder.htm
Er gibt Dir in Abhängikeit von Deiner Größe einen Hinweis, ob Du unter-, normal- oder übergewichtig bist.
Betrachte es aber nur als Orientierung. In Deinem Alter verändert sich ja noch schnell einiges.
Den Abschreibungssatz der degressiven AfA berechnest DU wie folgt:
2,5fachen linearen AfA-Satz aber maximal 25%.
z.B.: Anlagegut mit einer wirtschaftlichen Nutzungsdauer von 5 Jahren; 100% / 5Jahre = linearer AfA-Satz von 20% x 2,5 = 50%, da maximal 25% ist der degressive Satz 25%. Wenn das Anlagegut nicht im Januar angeschafft wurde, teile den AfA Betrag durch 12 Monate und multipliziere mit der Anzahl der genutzen Monate. Unerheblich ist der Anschaffungstag in dem Monat (egal ob der 1. Mai oder der 31. Mai) z.B.: Anschaffungskosten betrugen 12000,00 €, am 14. Mai angeschafft. 12000 € x 25% =3000 € 3000€ /12 Monate x 8 Monate = 2000 € AfA/Jahr Abschreibungen sind gewöhnlich am Jahresende zu machen. Wenn Du sie monatlich brauchst teile den Betrag durch die entsprechenden Monate.
Für Fragen der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz und nicht das Jugendschutzgesetz (das regelt "Jugend in der Öffentlichkeit" also Gaststättenbesuche, draußenbleiben u.a.) Nach dem JaschG kannst Du mit 14 eine Ausbildung machen, wenn Du nicht mehr vollzeitschulpflichtig bist. (§7 JaschG).
1580 x 2% = 31,60 CHF 400 x 2 % x9/12 = 6 CHF Am Jahresende: 1580+400+31,60+6 =2017,60 CHF
z= Kxpxt/360/100
K=Kapital p= Zinssatz p.a. t= Zeit
in den Schulen, die ich kenne bleibt man erst ab zwei 5ern in Hauptfächern (Vorrückungsrelevante Fächer) "sitzen".