Okay,

probier einfach etwas aus. Ich mache Karate und mir bringt es viel. Es dauert zwar, bis Du Dich richtig verteidigen kannst, aber es ist halt eine grundsolide Ausbildung. Dann kannst Du es auch. Angebote wie "4 Monate Kurs danach kannst alle umboxen" finde ich persönlich unseriös....

Suche Dir einfach die eine oder andere Schule in deiner Nähe, vereinbar ein Probetraining und schau, ob Du Dich da wohl fühlst bei der Sache....

Viel Spaß!

Tom

(Bei mir war das "mal reinschnuppern" vor 27 Jahren, seitdem bin ich dabei geblieben!)

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Ja könnte er. Er / Sie kann Sie auch herausfinden, wenn er / Sie z. B. eine Fangschaltung hat installieren lassen. Deine Rufnummer wird an sich immer mit übermittelt, nur halt auf deine Anweisung beim Angerufenen zunächst unterdrückt. Der Betreiber sieht Sie jedoch immer.... Sollte der Betreiber diese aber ohne gerichtlichen Beschluss herausgeben so hat er durchaus n Problem....

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Es wäre im weitesten Sinne trotzdem verboten, da Du Dich mit eben diesem Wagen auf dem Schulgelände befindest und mit dem befahren des selbigen die Dir bereits bekannte Hausordnung akzeptierst.

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Hi,

Schulstunden solltest Du auch schulmäßig gestalten. Wenn Du im DKV oder einem Unterverband bist ruf mal in der Geschäftsstelle an, die haben Unterlagen für so etwas, da es ja auch eine Trainerausbildung bzw. Weiterbildungen gibt im Bereich Schulkarate / Soundkarate. Wenn Du mehr Zeit gehabt hättest, hätte ich Dir geraten Dich im Soundkarate etwas vorzubereiten, d. h. Zenkutsu Dachi, Gedan Barai mit Gyaku Zuki im vorgehen zur Musik, so etwas kommt immer gut an. Hebel etc. wäre ich entschieden dagegen, da ist die Verletzungsgefahr bei Schülern ohne Vorkenntnisse einfach zu hoch.

Viel Spaß und viel Erfolg und solltest Du Fragen haben kannst Du mich gerne Fragen.

Tom

PS: Schon lange lange Danträger....

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Mei Mei Mei, was für Antworten.....

also: Ich selber bin Karateka (und es ist alles andere als Langweilig)... aber:

Wenn Du wie Du geschrieben hast schon einige Dinge interessant findest, dann probier Sie doch einfach mal aus ;-)

Es kommt halt ganz darauf an, was Du wirklich damit bezwecken möchtest...

Möchtest Du nur reine Selbstverteidigung oder vielleicht auch mal einen Wettkampf bestreiten?

Beherrschen von einer Kampfkunst hast Du weder sofort, noch in 3 Jahren... dazu ist immer langes intensives Training notwendig und auch die Erfahrung der Umsetzung, d. h. regelmäßiger Freikampf (und nicht in Watte eingepackt).....

Viel Spaß beim Training! Wenn Du nachfragen hast kannst Du Sie gerne stellen.

Gruß, T.

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Also wir vergeben an sich keine Punkte, es gibt nur bestanden oder halt nicht. Wir Prüfer halten uns da an einem Schema, das gewisse Dinge sitzen müssen und gewisse Dinge nicht vorkommen dürfen....

Grundsätzlich herzlichen Glückwunsch zu deiner bestandenen Prüfung und mach Dir keine Sorgen über Punkte, denn Du hast ja bestanden.

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Normalerweise reicht das Schreiben aus.

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Kommt darauf an, als was Du arbeiten möchtest. In 99% der Fälle wirst Du aber einen Gewerbeschein holen müssen, ausser du wärst eine der u. g. Berufsgruppen, aber dann würdest Du nicht fragen. Im Zweifel: Gewerbeamt mal nachfragen.... die sind eigentlich immer nett...

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Soll die Kamera nur temporär verlegt sein oder dauerhaft?

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Schwer zu beantworten....

Was hast Du im Mietvertrag stehen? Wie lange hast Du die Wohnung genutzt? Hast Du Zeugen / ein Übergabeprotokoll von der Übernahme? Kannst Du zumindest nachweisen, das Du es nicht verschlimmert hast?

In Sachen Mahnbescheid:

Wenn Du Dir sicher bist, o. g . Dinge zu haben und das "Recht" auf deiner Seite wähnst musst Du fristgerecht Einspruch einlegen. Es wird dann zur Verhandlung kommen. Ein Anwalt wäre in dieser Sache sicherlich die hilfreichste Alternative, da er auch gleich die Chancen einschätzen kann wenn Ihm alle Unterlagen vorliegen.

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Ausbildungsbeihilfe, Wohngeld etc. Informier Dich bei der Arge vor Ort Die können Dir die richtigen Ansprechpartner nennen.

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Nun:

  1. Man unterschreibt keine Verträge ohne Sie zu lesen
  2. Ich weiß nicht was in dem Vertrag steht, wofür exakt diese 1.000 € fällig sind

(Vermutung: Die Vermittlungsgutscheine des AA werden m. W. n. doch nur für eine erfolgreiche Vermittlung ausgezahlt, wenn mich nicht alles täuscht. Falls an dem so ist: Hast Du eine Stellenvermittlung von denen erhalten?)

Wie gesagt, ohne dedizierte Infos geht da gar nix. Am besten gehst Du mal zu einem Anwalt oder fragst das AA direkt.

Hoffe konnte einigermaßen behilflich sein.

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Nun, es ist eine grundsätzliche Erziehungssache. Meine Tochter muss mit 9 Jahren ebenso auch schon Ihren Pflichten nachkommen: - Spülmaschine ausräumen - Freitags Ihr Zimmer gründlich aufräumen

Wir haben allerdings sehr früh damit angefangen. Als es kritisch wurde hat meine Frau weder Ihr Zimmer aufgeräumt noch Ihre Wäsche gewaschen, so dass Sie mehr und mehr gemerkt hat, das ein Haushalt super funktioniert, wenn alle ein wenig anpacken.... (Haben wir die Ferien für genutzt)...

Versuch Ihn einzubinden oder spiel mal ein paar Tage Krank...

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Die Durchsuchung deiner Wohnung muss zunächst vom Gläubiger beantragt werden, genau so wie der Haftbefehl. Normalerweise sehen die Übergaben das zum Gerichtsvollzieher automatisch vor. Er wird zunächst schauen ob er Dich zu Hause antrifft, dann Dir einen Brief schreiben mit Termin zur Abgabe der EV. Wenn Du den verpasst wird er Haftbefehl beantragen (Keine Sorge, unter normalen Umständen nimmt die Polizei Dich nicht fest, sondern nur der GV). Wenn Du Dich darauf eine Zeit nicht meldest kann es sein, das er die Tür öffnen lässt. Sämtliche bis dahin entstehenden Kosten gehen zu deinen Lasten. Meist sind die Nett, ruf Ihn an und versuch eine Ratenzahlung auf 6 Monate zu vereinbaren. In der Regel stimmen Sie dem zu.

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Wenn es nicht grad 400€ gekostet hat kannst Du leider nichts machen. Auch der HInweis das Du 17 bist und deine Eltern den Kauf nicht erlauben zieht nicht, da hier im Rahmen des Taschengeldparagraphen der Kauf okay war.

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fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer?Welche Gründe braucht man?

Hallo, ich möchte meine Arbeit besser gestern als heute fristlos Kündigen da ich einen neuen Job in aussicht habe und ich diesen am besten sofort anfangen soll.... Momentan arbeite ich noch im Einzelhandel, mein Chef hat mich abgeworben und zu erst lief es auch ganz gut, jetzt habe ich aber bstimmt schon seit einem halben Jahr fast jede Woche ein Gespräch mit meiner nächsten Vorgesetzten, die mir solche Dinge sagt wie: "Wenn sie nicht schneller werden ist uns das Geld zu schade für sie.", oder "Sie müssen schneller werden sonst werden sie gekündigt.", was natürlich irgendwann extrem an die nerven geht weil man fängt ja irgendwann an zu zweifeln obwohl man weiß man gibt ja eigentlich schon alles. Dazu muss man sagen mein Chef hat mich abgeworben, weil er mich hat arbeiten sehen, und überzeugt von mir war. Von anderen Mitarbeitern bekomme ich jedoch gesagt das man nicht mehr schaffen kann als ich jeden Tag sowieso schaffe. Bei einem Gespräch mit meinem Chef und meiner nächsten Vorgesetzten fiel der Satz: "Ich lasse mich nicht von Ihnen verarschen, wenn sie sich nicht ändern führen wir das Gespräch in meinem Büro in einem anderen Ton"(da ging es auch wieder um meine Arbeitsweise). Neuerdings werden mir auch Fotos von meiner Abteilung vorgelegt, die zeigen das Ware falsch steht, die zu einem Zeitpunkt gemacht wurden, als ich schon garnicht mehr auf Arbeit war. Jedenfals fühle ich mich dort gemobbt und ich weiß jetzt nicht ob diese Gründe ausreichreichend für eine fristlose Kündigung meinerseits sind? Denn mein eventueller neuer Arbeitgeber will keine drei Monate auf mich warten. Vieleich könnt ihr mir helfen....

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Als ausreichend für eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer wurden in der Rechtsprechung angesehen:

Wiederholt unpünktliche Zahlung der Vergütung
Beharrliche Nicht-Abführung von Sozialabgaben
Beleidigungen
Tätlichkeiten
Sexuelle Belästigungen

Ob Mobbing darunter zu verstehen ist lässt Du am besten durch einen Anwalt klären.

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