Also in BW auf jeden Fall. Nennt sich verwendungsorientiertes Studium.

Aber deine ersten 2 Jahre im dualen Studium lernst du trotzdem das gleiche wie die Kollegen von S. Lediglich das Bachelor-Jahr findet getrennt statt.

Ausserdem musst du bestimmte Kriterien erfüllen um in den K-Studiengang zu gelangen.

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Servus Kollegin;

Also da brauchst schon nen ärztliches Gutachten, mindestens. Bin mir aber leider recht sicher dass die freie Heilsfürsorge das nicht übernimmt.

Grüße.

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Du wartest jetzt erstmal auf deinen Brief. Ich gehe schwer davon aus, dass es sich hierbei um eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung handelt.

In diesem Brief wird das Delikt benannt sein, welchem du beschuldigt wirst und dir wird ein Vernehmungstermin genannt.

Es steht dir frei, diesen Vernehmungstermin bei der Polizei wahrzunehmen. Wenn du aber sagst dass du nichts gemacht hast ist es ratsam, zu kooperieren und mit den Beamten zu sprechen.

Zu dem Termin gehst du als Minderjähriger mit deinen Eltern. Besprich dich mit ihnen, auch hinsichtlich eines Anwalts, der dir zusteht.

Und dann mal schauen was bei rumkommt. Du bist Beschuldigter, nicht Verurteilter ;)

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