Hallo.

Du kannst deinem "Bekannten" nur empfehlen ein Girokonto zu eröffnen. Alle Zahlungsdienstleister die "Barüberweisungen" anbieten berechen aufgrund des extrem hohen Aufwandes auch entsprechend hohe Kosten.

Eine kostenfreie oder kostengünstige Variante für "Überweisungen ohne Konto" gibt es nicht. Daher hat dei EU durch die Einführung des ZKG am 19.06.2016 auch sichergestellt das es jedem EU-Bürger möglich ist ein Girokonto zu eröffen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Jedermann-Konto

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Hallo,

bei Paypal gibt es unterschiedliche Zahlungsformen. Wenn du Lastschrift (Kontoeinzug) ausgewählt hast, wird der Betrag meist am nächsten Tag bzw. bis zu drei Tage danach abgebucht.

Wenn du Montag noch Geld einzahlen gehst reicht das auf jeden Fall.

PS. Morgen ist Sonntag. Da haben Banken geschlossen. ;-)

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Nein

Hallo,

ich habe eine generelle Jahres-Reiseversicherung. Wenn man mehrfach im Jahr verrreist oder eine kostspiliegere Reise macht (ab ca. 1.500 Euro) rechnet sich diese besser. Außerdem sind die Bedingungen der Jahrespolicen sehr entgegenkommend. 

Eine solche "Jahrespolice" kann man am besten über eine Goldkreditkarte abschließen. // Ich zahle 65 € pro Jahr für die Karte. Für 10.000 Euro Versicherungssumme, "guten" Versicherungsschutz und 20 % Selbstbehalt (mind. 100 Euro).

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Hallo,

es ist davon auszugehen das sich deine Bonität durch das "ins Minus" gehen verschlechtert hat. Dadurch wurde sicherlich automatisch durch den Computer dein Überziehungslimit gekürzt. 

Am besten beantragst du einen Dispositionskredit der dir einen festen, plannbaren Spielraum gewährt. (Geht sicherlich Online. Alternativ kannst du auch eine Filiale aufsuchen.)

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Hallo,

du kannst mit deiner Targo-Bank Karte auch an einem Sparkassen-Geldautomaten von deinem Konto verfügen.

Dafür wird jedoch eine Gebühr erhoben (max. 5 Euro). Die Höhe der Gebühr wird dir vor dem Abhebevorgang angezeigt und du kannst den Vorgang abbrechen falls du diese nicht zahlen willst bzw. musst die Gebühr bestätigen.

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Hallo,

ein Kfw-Studienkredit würde hier wohl am besten in Frage kommen. Du erhälst eine monatliche Auszahlung. Und nach deinem Studium zahlst du den Kredit zurück.


Das Wichtigste in Kürz:
- monatliche Auszahlungsbeträge zwischen 100 und 650 Euro flexible und moderate Tilgung

- 4,16 % effektiver Jahreszins
- Förderung von Erst- und Zweitstudium- postgradualen Studien sowie Promotion
- Finanzierung ohne Sicherheiten und unabhängig vom Einkommen flexible

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/Finanzierungsangebote/KfW-Studienkredit-%28174%29/


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Prinzipiell würde ich davon ausgehen das die Versicherung auch unter korrekter Beantwortung der Gesundheitsfragen zu Stande gekommen wäre. In dem Fall wären deine Beiträge nicht "flöten". (Absatz 4) Unter Umständen hättest du bei korrekter Beantwortung der Gesundheitsfragen einen höheren Beitrag gezahlt. Wenn das der Fall ist, Mindert das dein Auszahlungsanspruch entsprechend.

Sollte dir die Kostenübernahme verweigert werden empfehle ich dir auf jedenfall mit deiner Rechtschutzversicherung zu telefonieren. (Wenn nicht vorhanden kannst du dir auch so einen Anwalt suchen, aber nur wenn der Streitwert auch entsprechend hoch ist.)

1. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblichsind und nach denen der Versichererin Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinne des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmerauch insoweit zur Anzeige verpflichtet. 2.Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Abs. 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. 3. Das Rücktrittsrecht desVersicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzthat. In diesem Fall hat der Versicherer das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. 4. Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflichtund sein Kündigungsrecht nach Abs. 3 Satz 2 sind ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nichtangezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Die anderen Bedingungen werden auf Verlangen des Versicherers bei einer vom Versicherungsnehmer nicht zuvertretenden Pflichtverletzung rückwirkend ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.

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Ich persönlich lese das Handelsblatt täglich.

www.handelsblatt.com/finanzen/

oder onvista.de.

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Wie mir bereichtet wurde, kannst du zwar zwei Konten hinterlegen, die Auszahlung erfolgt jedoch in Summe auf ein Konto.

Du kannst also 2 Konten speichern, musst dann aber auswählen wohin das Geld gezahlt werden soll.

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Der Zahlungsdienst "Sofort Überweisung" der SOFORT GmbH, steht Kunden mit einem OnlineBanking fähigen Bankkonto aus den folgenden Ländern zur Verfügung. Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien, Vereinigtes Königreich, Niederlande, Italien, Polen, Ungarn, Slowakei, Tschechien, Frankreich und Spanien.

Prinzipiell handelt es sich bei "Sofort Überweisung" um ein bankenunabhängiges System. Es ist also egal wo du dein Konto hast. (Laut der Sofort GmbH können 99,9 % aller Zahlungsanfragen bearbeitet werden. Ich vermute das die fehlenden 0,1 % Online-Banking-Systeme sind, die technisch nicht unterstütz werden.)

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Du erhälst die Zulage!

Offenbar herscht zu deisem Thema viel Verwirrung. Deswegen anbei mal die Erklärung.

Du musst als erstes Unterscheiden ob du im Jahr der Beitragszahlung förderberechtigt bist oder nicht. Da du in 2015 einer Rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehst bist du Zulaggenberechtigt. Die Höhe deines Mindestbeitrages für volle Zulage errechnet sich nach der bereits von dir gennanten 4 % Formel abzüglich der Zulagen. Immer bezogen auf das Vorjahr. Da du im Vorjahr kein Einkommen erzielt hast, ist die Rechnung also: Vorjahreseinkommen 0 € x 4 % - Zulage 354 € = - 345 €. Es muss allerdings ein Mindestbeitrag gezahlt werden in Höhe von 60 Euro.

Kurz: Ob du Zulagenberechtigt bist oder nicht ist von dem Jahr abhängig in dem du die Beiträge zahlst. Nur die Berechnung der Höhe erfolgt auf das vorherige Jahr. 

Gesetzliche Grundlagen: 

- § 10a EStG - Zusätzliche Altersvorsorge

- § 86 EStG - Mindesteigenbeitrag

- § 88 EStG - Entstehung des Anspruchs auf Zulage

www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_altersvorsorge/riester_rente/01_sie_moechten_vorsorgen/80_wichtige_gesetze/Indexseite.html

Weitere Quellen falls es jemanden interssiert:

riester-rente-ratgeber.de/altersvorsorgezulage/berufseinsteigerbonus

bild.de/ratgeber/leben-und-wissen-verbraucherportal/ausbildung/praemie-staat-azubi-jahr-euro-40736402.bild.html

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WMV-Videodateien (Windows Media Video) =

  .wmv

Windows Media-Dateien = 

  .asf und .wm

AVCHD-Dateien =

  .m2ts, .mts und .m2t

Apple QuickTime-Dateien =

  .mov und .qt

DV-AVI-Dateien =

  .avi

Durch Microsoft aufgezeichnetes TV-Programm =

  .dvr-ms und .wtv

MPEG-4-Filmdateien =

  .mp4, .mov,.m4v, .3gp, .3g2 und .k3g

MPEG-2-Filmdateien =

  .mpeg, .mpg, .mpe, .m1v, .mp2, .mpv2,   .mod, .vob und .m2t

MPEG-1-Filmdateien =

  .m1v

Motion JPEG-Dateien =

  .avi und .mov

Quelle: http://windows.microsoft.com/de-de/windows-live/movie-maker-file-types-faq

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Falls deine Überlegung sich nur zwischen Bar oder Bank erstrecken dann ganz klar Bank. Grund: Du erhälst Zinsen und musst das Geld nicht selbst Verwahren (Risko: Einbruch, Raub, Feuer).

Dann würde ich eine Aufteilung entsprechend deiner Finanziellen Gesamtsituation empfehlen. Zuerst solltest du ein Liquiditätspolster aufbauen. 2-3 Gehaltseingänge auf einem einfachen Sparkonto/Tagesgeldkonto wo du immer ran kommst. Wenn du das hast, dann kannst du den Betrag entsprechend so sparen wie deine Pläne mit dem Geld sind. 

Kurzfristig (du willst das Geld vorraussichtlich innerhalb der nächsten 12 Monate ausgeben): Sparkonto/Tagesgelkonto

Mittelfristig/Langfristig: Eine Fondsanlage abhängig von deinem genauen Anlagehorizont. (z.B. einen einfachen Mischfonds/Dachfonds)

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Nein, kannst du nicht. Am Schalter einer anderen Sparkasse als der wo du dein Konto führst kannst du überhaupt kein Geld abheben. Da Sparkassen eigenständige Institute sind kann eine andere Sparkasse als deine eigene nicht auf dein Konto zugreifen.

Bei deiner eigenen Sparkasse kannst du natürlich Geld am Schalter abheben. Eine offizielle Begrenzung gibt es hier nicht allerdings ist die Auszahlung natürlich durch das vorhandene Bargeld begrenzt. Ab 5.000 Euro solltest du deinen Abhebungswunsch aufjedenfall vorher anzeigen. Vor allem falls du große Scheine haben willst (200er, 500er).

Am Geldauomaten kannst du mithilfe der EC-Karte deutschlandweit abheben. Es gibt hier einerseits eine Begrenzung durch deine EC-Karte und durch den Geldautomaten von dem du abhebst. Die Grenzen sind von Sparkasse zu Sparkasse unterschiedlich. Liegen aber i.d.R. zwischen 500 € und 1000 € pro Tag.

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Hallo,

nein du musst natürlich nichts für ein Konto bei der Sparkasse bezahlen. (Weder für die Eröffnung noch für die Kontoführung) Allerdings kannst du nicht alleine ein Konto eröffnen sondern nur zusammen mit deinen Eltern. Am besten sprichst du das einfach mit dehnen ab.

Alle Sparkassen bieten ein kostenfreies Jugendgirokonto das bis zum Ende der Ausbildung/Studium kostenfrei ist.

In Deutschland gibt es über 400 Sparkassen die alle unterschiedliche Preise haben. Entwa 100 davon bieten ein kostenfreies Girokonto für Erwachsene an.

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Beim Geldtauschen musst/solltest du vorher Wechselkurse vergleichen. Wobei du in Vorbereitung auf deine Reise nur einen kleinen Betrag tauschen solltest. (50/60 Euro) Damit kannst du dir z.B. was am Flughafen kaufen, das Taxi bezahlen o.s.ä..

Vor Ort hebst du dann Geld an einem Geldautomaten ab. Da erhälst du den besten Kurs!

Warum ist Geldtauschen in Deutschland teurer als im Land aus dem der Geldschein kommt? Also auch Teuerer als z.B. der Wechselkurs den man im Internet (Zentralbankkurs) finden kann? --> 2 Gründe.

Erstens bieten die meisten Banken Geldwechseln nur noch Notgedrungen an. Es ist zu einem Spartengeschäft verkommen und so sind entsprechend die Einzelstückpreise hoch. Die Kosten werden auf den Kurs aufgeschlagen.

Zweitens muss das Geld ja erstmal aus dem Land geholt werden. Es fallen also im Kurs hier noch Transportkosten an.

Betrug war das nicht. Mein Tipp: Das nächste mal vorher Fragen.

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Ein Führerschein-Sparbuch ist nur eine Verkaufsbezeichnung. Es gibt nicht an wofür das Geld genutz werden darf. Es könnte auch Super-Sparbuch oder sonst wie heißen. (Die Bezeichnung wird von vielen Banken gewählt weil die meisten Eltern/Großeltern traditionell ihren Kindern/Enkeln den Führerschein bezahlen.)

Relevant ist für dich also nicht die Bezeichnung sondern die gültigen Produktbedingungen. Meist ist es ganz einfach so, dass du bis zu einem gewissen Alter einen höheren Zins erhälst.

Wenn du mir mitteilst bei welchem Kreditinstitut dein "Führerscheinsparen" läuft such ich gern noch schnell die spezifischen Bedingungen raus.

Zum Kommentar der Angestellten. Das nennt man Small-Talk. Man wird ja auch mal was sagen dürfen, ohne das gleich jedes Wort auf die Goldwage gelegt wird.

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Du rufst einfach die Service-Hotline der Bank an und meldest das. Dann sagt man dir, wie du weiter Verfahren sollst.

(Genauer kann ich es leider nicht Beantworten da die Bearbeitungsweisen bei jedem Kreditinstitut anders sind.)

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Deine Frage ist etwas uneindeutig formuliert.

Das A und O ist es, dass du mit Otto.de in Verbindung trittst und dein Vorhaben absprichst. Wenn du einfach 20 Euro statt vereinbarter 100 Euro überweist, dann wirst du Probleme haben. Wenn du aber mit den Leuten persönlich sprichst lässt sich meist eine Lösung finden.

Sollte das nicht der Fall sein musst du damit rechnen, dass versucht wird die Forderung durch ein Inkasso-Unternehmen einzutreiben. Dieses versucht erstmal die Gesamtforderung zu erhalten (z.B. durch Kontopfändung). Wenn das nicht möglich ist dann kannst du mit dehnen eine Ratenzahlung vereinbaren.

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