Wenn du dein Mobiltelefon ständig im Ausland nutzt, kann dein Mobilfunkbetreiber dir die Roamingdienste hingegen in Rechnung stellen. Für diese Roamingentgelte gilt allerdings eine Obergrenze.
Mobilfunkbetreiber können eine sogenannte Regelung der angemessenen Nutzung anwenden, um sicherzustellen, dass alle Roamingkunden bei Reisen in der EU die Vorteile der Regeln für das Roaming zu Inlandspreisen nutzen können. Die Mobilfunkbetreiber können mithilfe fairer, zumutbarer und angemessener Kontrollmechanismen die missbräuchliche Nutzung dieser Regeln verhindern.
Regelung der angemessenen Nutzung und Datenobergrenzen
Beim Roaming zu Inlandspreisen gelten für Anrufe und SMS keine Volumenbeschränkungen, allerdings gibt es je nach Vertrag Regeln und Grenzen für die Datennutzung zu Inlandspreisen.
In bestimmten Fällen (siehe unten) müssen Sie für Datenmengen, die ein angemessenes Roamingvolumen zu Inlandspreisen übersteigen, einen Roamingaufschlag in Höhe der (EU-weiten) Obergrenze für Vorleistungsentgelte entrichten (2017 sind das 7,70 Euro/GB zzgl. MwSt.). Dieses Entgelt ist der Höchstpreis, den Ihr heimischer Betreiber einem ausländischen Betreiber für die von Ihnen genutzten Datenroamingdienste bezahlen muss.
Hoffe, die Antwort hilft dir