Das Problem ist das BAföG. Das schließt bei einem Studium alg 2 aus.

Über eine Angemessenheit einer neuen Wohnung musst du dich beim zuständigen jobcenter informieren da jede Kommune das anders regelt..

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Es ist eigentlich egal wie du vorgehst.

Am übersichtlichen ist es einfach nochmal neu auszufüllen... im Endeffekt ist es ja überwiegend nur abschreiben des vorherigen Dokumentes..

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Also solange der Job nicht sittenwidrig ist oder so spricht nichts dagegen den anzunehmen...

Wer sagt das du trotz Job weg vom jobcenter bist? Du hast Freibeträge auf dein Einkommen zu deinen Gunsten... die Fahrtkosten werden als Werbungskosten abgesetzt bei der Anrechnung.

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