Ein Tarifvertrag gibt es im übrigen nicht!
Absolut nicht, heute Ware erhalten und alle Pflanzen haben keine bzw wenige Blätter.
Alle Inkassounternehmen nutzen die RVG als Grundlage zur Berechnung der Kosten (mit 1,0 rechnen die sogar noch günstig) Die RVG die mir vorliegt startet bei Beträgen ab 250€ (eine aktuelle findest du über Google). Alles darunter wird pauschal auf der gleichen stufe gerechnet. In deinem Beispiel hättest du also die gleichen Kosten wenn die Hauptforderung z.B. 80€ betragen würde.
Zahl den offenen Betrag direkt an den Vertragspartner (nicht an das Inkassounternehmen), meist stellen die dann das Verfahren ein. Wenn nicht (was eher unwahrscheinlich ist) musst du es als Lektion sehen aus der man lernt ;)
Das Unternehmen zieht sich eine Privatauskunft über Infoscore (vergleichbar mit der Schufa) Sollte die Auskunft negativ sein, aufgrund schlechter Bonität wie z.B. abgegebene Vermögensauskünfte die nicht bedient werden können, wird das Inkassohaus dir eine Einstellung des Verfahrens vorschlagen. Ansonsten geht es normal weiter mit Mahnbescheid und Gerichtsvollzieher.
Eine kleine Beschreibung deines Problems wäre sicher hilfreich.
In der Hoffnung dass du eine Rechtsschutzversicherung hast, nehme dir einen Anwalt. Den Prozess wirst du gewinnen da das Unternehmen, trotz falscher Rechnungsnummer, den Namen vergleichen können, dieser wird bei der Überweisung immer mit angegeben.
Dass das Inkasso und die Anwälte so auf die Überweisung beharren ist klar, die wollen ihre Provision erhalten. Da hier der Fehler aber bei Zalando liegt haben die keine Chance.
Zahl die Hauptforderung zzgl. 10 Euro Entschädigung (könnten Sie vor Gericht geltend machen ohne Nachweis) an das Unternehmen direkt und vernachlässige alles andere. Die Inkasso kosten sind vor Gericht nicht anfechtbar daher wird das Inkassounternehmen zwar maulen hat aber rechtlich das Nachsehen.
Ich kenne das Unternehmen an sich nicht persönlich, finde es aber sehr dubios. Google das mal genauer nach und lesen dich ein. Ich vermute stark die suchen einen Dummen der auf sowas reinfällt.
Mein Tipp:
Lass dir die Vertragsunterlagen bzw den Kaufbeleg zusenden, dazu sind sie verpflichtet. Daraus ist dann ersichtlich ob die Forderung gegen dich rechtens ist oder nicht.
Punkt fünf kannst du anfechten, die werden zwar weiter versuchen das Geld zu bekommen, haben vor Gericht aber kaum Chancen.
Eine Mahnung muss dir nicht zugehen da du nach Fristablauf (stand sicher in der Rechnung) automatisch in Verzug bist. Eine erste, zweite,... Mahnung ist ein reines Entgegenkommen des Unternehmens.
Ich kann persönlich nur von diesem Unternehmen abraten. Die Qualität der Auskünfte lässt doch zu wünschen übrig.
Wenn man kein Abo möchte wie z.B. bei VC dann kann ich unseren neuen Partner den IHD empfehlen. Das ist ein Verein und wir bezahlen nur einen Mitgliedsbeitrag und pro Auskunft was uns deutlich günstiger kommt. Arbeiten übrigens mit Bügel und D&B zusammen.