Hallo Benny1104,

ich fürchte cymbeline hat Recht. Eine kostenfreie Rechtsauskunft zu so einer Detail-Frage wirst du nirgends kostenlos bekommen. Das ist nämlich schon Rechtsberatung. Und die dürfen in Deutschland nur nieder gelassene Anwälte erteilen.

Wenn du das Logo tatsächlich etwas auf Schippe nimmst, ist denkbar, dass das unter "Markenparodie" fällt. Aber wie gesagt: Im Detail sagen kann/darf dir das nur ein Anwalt.

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Hallo LoveDancing,

in den meisten Fällen wird ein Download von Youtube legal sein. Es handelt sich juristisch betrachtet um eine "Privatkopie" nach §53 UrhG. Danach darfst du eine Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werks für deinen eigenen persönlichen Gebrauch machen.

Problem: Das gilt nur, wenn die Vorlage der Kopie nicht "offensichtlich rechtswidrig" ist. Was genau das bedeuten soll, darüber streiten sich die juristischen Geister.

Sicher ist: Wenn du zum Beispiel Lieder vom offiziellen Kanal von Taylor Swift oder vom Kanal von vevo herunterlädst, bist du auf der sicheren Seite. Denn solche Kanäle sind definitiv nicht "offensichtlich rechtswidrig". Und Videos von bekannten Youtubern darfst du auch herunter laden und auf der eigenen Festplatte schauen.

Wo es definitiv langsam problematisch wird, ist wenn du aktuelle Kinofilme auf Youtube findest.

Ein zweites rechtliches Problem ist, dass du mit dem Download gegen die Youtube-AGB verstößt. Da steht nämlich drin, dass du nichts von Youtube downloaden darfst. Aber 1. geht Youtube nicht dagegen vor. 2. Ist sowieso unklar, wann die AGB überhautp gelten. Und 3. selbst wenn sie dagegen vorgehen würden, wäre das schlimmste, was passieren kann, dass dein Youtube-Account gelöscht wird.

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Hallo SchwarzerFalk3,

das ist bei Youtube technisch nicht möglich. Und es wäre nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) auch verboten. Da gibt es Rechtsprechung zu.

Wenn du Zuschauern für einen Like eine zusätzliche Leistung anbietest, ist davon auszugehen, dass sie das Video nicht liken, weil es ihnen gefällt, sondern, um an den Link zu kommen. Zukünftige Zuschauer denken aber, dass das Video so viele Likes hätte, weil die vorherigen Zuschauer es gut fanden und schauen es eher an. Deine Zuschauer werden damit in die Irre geführt.

Deswegen sind derartige Praktiken nach deutschem Recht verboten. (Deswegen darf man in Deutschland zB. auch keine Facebook-Preisausschreiben machen wie: "like diesen Beitrag, um am Preisausschreiben mitzumachen". Zulässig ist nur "Kommentiere diesen Beitrag, um am Preisausschreiben teilzunehmen" weil dadurch eben Zuschauer nicht in die Irre geführt werden.

Solche Geschäftspraktiken solltest du dringend unterlassen.

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Hallo Unbek4nt,

ja leider verstößt du damit gegen das Urheberrecht. Das ist nämlich eine Aufführung nach §19 Absatz 2 und 3. Du machst ja das Werk öffentlich, dass der Künstler komponiert hat. (Er hat die Noten ja nicht geschrieben, damit Noten auf einem Blatt Papier stehen, sondern er hat ein Musikstück geschaffen)

Eine Ausnahme gibt es dann, wenn der Komponist der Noten bereits 70 Jahre tot ist. Denn dann ist das Urheberrecht bereits erloschen. (UrhG §64)

eine Ausnahme der Ausnahme gibt es, wenn die Noten aus einer wissenschaftlichen Edition stammen. https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/\_\_70.html

Absurder Funfact über Noten: Sie sind die einzigen Werke, die in Deutschland selbst für private Zwecke nicht fotokopiert, sondern nur abgeschrieben werden dürfen.

§ 53 UrhG

Die Vervielfältigung graphischer Aufzeichnungen von a) Werken der Musik, [...] ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen
des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

PS: All das ist natürlich nur die Rechtslage. Was Leute im Internet de facto tun, und wie oder ob die Rechteinhaber (oder Youtube) das ahnden steht auf einem anderen Blatt.

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Hallo BlueMonster,

ich bin jetzt die "terms and conditions" und auch die Lizenzbedingungen durch gegangen. https://www.picjerry.com/page/terms-and-conditions

Ich finde leider nichts :(

Normal müsste dort irgendwo stehen, ob du an die Käufer eine "einfaches Nutzungsrecht" oder ein "ausschließliches Nutzungsrecht" einräumst.

Bei einem einfachen Nutzungsrecht dürftest du es eben auch sonst wo noch veröffentlichen wie du willst. Bei einem "ausschließlichen Nutzungsrecht" darfst du es selbst nicht mehr veröffentlichen.

Kann es sein, dass du in der App bei jedem Foto einzeln einstellen kannst, unter welcher Lizenz du es anbieten willst?

Es kann nämlich eigentlich nicht sein, dass das nicht irgendwo steht.

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Hallo Paulsko,

also wenn ich auf den Link gehe, sehe ich nur "Account suspended". Das heißt wohl die Seite ist schon offline. Möglicherweise auf Grund der Urheberrechtsverletzungen ^^

Ganz gut so: Wenn du gegen solche Seiten wegen Urheberrechtsverstoß vorgehen möchtest, wird das nämlich etwas aufwendiger. Da müsstest du erst eine Abmahnung schicken und dann unter Umständen einen Anwalt beauftragen.

Bist du übrigens sicher, dass sie das Video wirklich "geklaut" also herunter geladen und wieder hoch geladen haben? Wenn sie es nämlich "embeddet" haben, ist das nicht rechtswidrig.

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Hallo Stecknadlof,

Nein, du darfst ein Foto einer Person nicht ohne die ausdrückliche Genehmigung der Person veröffentlichen. (KUG §22) Die Zustimmung zur Anfertigung des Fotos ist dabei noch keine Zustimmung zur Veröffentlichung oder Verbreitung des Bilds.

Wenn du die Person aber unkenntlich machst, darfst du das Foto veröffentlichen. Es reicht unter Umständen jedoch nicht aus das Gesicht zu verpixeln. Es müssen auch sonstige eindeutig wieder erkennbaren Merkmale (Tattoos, Frisur etc.) unkenntlich sein. Selbst Jemand, der die Person privat kennt, darf sie auf dem Foto nicht wieder erkennen können.

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Hallo Geruchsneutral,

so wie du deine Frage formuliert hast, ist die Problematik dir doch schon klar:

Wenn die Band bei der GEMA ist, musst du solche Lizenzverträge bei der GEMA abschließen. Wenn die Band nicht bei der GEMA ist, kannst du mit der Band direkt verhandeln.

Jeder Musiker tritt der GEMA ein "alleiniges Nutzungsrecht" (§31 UrhG) an seiner Musik ab. Deswegen kann er selbst dann anschließend keine Rechte mehr daran einräumen.

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Halo ThatFlo,

jeder Song ist urheberrechtlich geschützt. Siehe Video (geht nur 2 Minuten)

https://youtube.com/watch?v=IVWz5Tb5OeI

Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der Urheber des Werks schon 70 Jahre tot ist. Das ist bei Louis Armstrong noch nicht der Fall, der ist 1971 gestorben. (Weiß ich als alter Jazz-Fan auswendig)

Du kannst es natürlich riskieren. Aber falls der Rechteinhaber das Video sieht (voraus gesetzt es wird nicht ohnehin durch die Youtube-Content- ID automatisch gesperrt) kann es halt richtig Ärger geben.

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Hallo Cavila,

das ist aus verschiedensten Gründen kein Problem.

1. ist schon fraglich, ob ein kurzes Zitat überhaupt urheberrechtlich geschützt ist. Normalerweise genießen Texte erst ab einer gewissen Länge urheberrechtlichen Schutz. Ausnahmen gibt es nur für besonders kreative Texte.

2. Ist deine Verwendung definitiv durch das Zitatrecht nach §51 UrhG gedeckt. Wenn du Teile eines urheberrechtlich geschützten Werks in ein eigenes übernimmst, um dich analytisch oder künstlerisch damit auseinander zu setzen, darfst du das. Das gilt selbst, wenn du ein Zitat einem Buch oder Kapitel voran stellst. (Gibt es Rechtsprechung dazu)

3. Das Urheberrecht läuft nach §64 UrhG tatsächlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers aus. Das gilt für das gesamte Urheberrecht also auch für die Urheberpersönlichkeitsrechte. Entgegen der Meinung von ganzguteAntwort musst du deswegen juristisch betrachtet auch den Namen nicht nennen.

Praktisch macht ein Zitat natürlich keinen Sinn, ohne den Namen ;)

Das einzige Problem, dass sich ergeben könnte: Möglicherweise ist der Übersetzer der konkreten Fassung des Zitats noch keine 70 Jahre tot. Das wäre eventuell ein Problem, falls auch die konkrete Übersetzung überhaupt urheberrechtlich geschützt ist. Aber auch hier ist es kein Problem, weil das Zitatrecht gilt.

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Halo BreakingDead09,

ich kann dich erst einmal beruhigen Mindermeinung vertritt hier nämlich eine Mindermeinung ;) Grundlage für die Annahme einiger Juristen, dass "Verbreitungen" auch für eine Weitergabe von Bildnissen im privaten Bereich gelte, ist ein Urteil des OLG-Frankfurt von 2008.

Darin ging es aber um eine Bildagentur, die ein Bild ohne Erlaubnis des Abgebildeten an eine Zeitungs-Redaktion weiter gegeben hatte. Da hat das Gericht entschieden, dass in diesem Fall ein "In Verkehr Bringen" auch dann vorliegt, wenn sie sich nicht direkt an die Öffentlichkeit wendet, sondern konkret nur an eine Person erfolgt.

Das Gericht hat in der Urteilsbegründung jedoch ausdrücklich klar gemacht, damit nicht entschieden zu haben, ob Bilder, die vom Recht am eigenen Bild geschützt sind, auch an Privatleute nicht weiter gegeben werden dürfen.

Nach §17 UrhG liegt eine eine Verbreitung entweder vor, wenn ein Werk "der Öffentlichkeit angeboten" wird. Das kann bei privater Kommunikation generell ausgeschlossen werden. Oder wenn da Werk "In Verkehr gebracht" wird. "In Verkehr bringen" ist einer der schwammigsten Begriffe im deutschen Zivilrecht. Der bedeutet in jedem Gesetz und jeder Verordnung etwas anderes. Rechtsprechung oder gar höchstrichterliche Rechtsprechung, die den Schluss zulässt, dass private Kommunikation darunter fällt, gibt es wie gesagt nicht.

Jetzt zu deiner eigentlichen Frage:

Obwohl ich es auf Grund der Anfang-zu-Ende Verschlüsselung auch für sehr unwahrscheinlich halte: In dem hypothetischen Fall des Hackerangriffs haftest du nicht. Für die Veröffentlichung würde als Täter erst einmal nur der Hacker selbst haften. Du hast ihm ja weder bewusst das Bild zugespielt, noch fahrlässig gehandelt. Dass Whatsapp gehackt wird, war für dich schließlich nicht absehbar.

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Hallo Sweethe,

also rechtlich betrachtet besteht da absolut kein Zweifel, wer im Rechst ist. Der andere Instagrammer verletzt dein Urheberrecht. Und dafür ist es auch völlig egal, ob du auf die Bilder drauf schreibst, dass man sie verwenden darf oder nicht. Ohne deine Erlaubnis darf niemand deine Werke veröffentlichen:

https://youtube.com/watch?v=IVWz5Tb5OeI

Jetzt ist die Frage was du da tust. Ich würde mich an den Instagram-Support melden und denen mitteilen, dass jemand deine Bilder verwendet.

Und in der Meldung/Mail kannst du mal vorsichtig andeuten, dass Instagram als Portalbetreiber gemäß §10 TMG dazu verpflichtet ist, Rechtsverletzungen auf ihrer Website zu beseitigen, sobald sie davon Kenntnis erhalten. Ansonsten kannst du dir rechtliche Schritte gegen Instagram vorbehalten.

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Hallo missedname,

die Frage hat zwei Komponenten: 1. Was ist die Rechtslage 2. Wie regelt Youtube das.

1. Rechtslage

Die Verwendung von Musik in Videos ohne eine ausdrückliche Erlaubnis ist grundsätzlich rechtswidrig. Begründung: Urheberrecht. Schau dir mal das Video an (geht nur 2 Minuten)


https://youtube.com/watch?v=IVWz5Tb5OeI

Wenn du nun über die Musik sprichst, darfst du es allerdings ausnahmsweise doch. Das ist dann durch das "Zitatrecht" nach §51 gedeckt. Wie ich aber schon im Video erklärt habe, ist das im Einzelfall äußerst schwierig zu verstehen.

Du darfst nämlich nur so viel von dem jeweiligen Song verwenden, wie "zum Zitatzweck nötig". Sprich: Wenn du sagst. "Und diese Strophe des Songs ist besonders tiefsinnig" darfst du dazu auch nur diese Strophe einblenden.

Wenn du einen Song das ganze Video lang als Hintergrund-Musik verwendest und nur ab und zu etwas dazu sagst, wird das sicher nicht durch das Zitatrecht gedeckt sein.

2. Praxis

De Facto wird die überwiegende Mehrheit der Urheberrechtsverletzungen bei Youtube nicht verfolgt. Abmahnungen sind eine Seltenheit. http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2504652/Videos-mit-Chartmusik-ins-Netz (aber eben nicht völlig ausgeschlossen)

Worüber du dir Sorgen machen solltest, ist die Youtube-Content-ID. Das ist eine automatisierte Software, die schon beim Upload alle Videos auf Youtube auf Urheberrechtsverletzungen überprüft. Nachschauen, ob der Song, den du verwenden möchtst, von der Content-Id gesperrt oder frem-monetarisiert wird wird, kannst du hier: https://www.youtube.com/ music_policies

Ich bitte aber zu beachten, dass dort eben nur steht, ob die Youtube-Content-ID die Musik sperren wird. Das bedeutet nicht, dass die Verwendung der Musik ohne Erlaubnis nicht rechtswidrig wäre.

Wenn du wirklich nur kurze Schnipsel der Musik verwendest, um deine Aussagen zu belegen, und die Youtube-Content-ID trotzdem deine Videos sperrt, kannst du den Copyright-Claim anfechten und in die Meldung schreiben: "Das sind legale Zitate nach §51 UrhG" und sie wären in den USA auch von "Fair use" gedeckt.

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Hallo kleingezockt,

ich habe jetzt ne halbe Stunde das Internet nach allgemeinen Geschäftsbedigungen zu dem Spiel durchsucht. Es scheint keine zu geben.
Per default darfst du also rechtlich erstmal kein Let's Play damit hochladen.

Ich würde im Forum die Entwickler mal fragen: http://steamcommunity.com/app/367450/discussions/0/

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Hallo daniel003,

die Frage ist sehr schwierig. Und ich hatte mit anderen Urheberrechts-Spezialisten hier bei gf schon kontroverse Diskussionen deswegen.

Nach dem amerikanischem Urheberrecht wären solche Videos kein Problem. (Musterbeispiel für "Fair use") Da es in Deutschland das Rechtskonstrukt des Fair use aber nicht gibt, ist die Verwendung der Video-Szenen eine Urheberrechtsverletzung. Sie ist jedenfalls nicht durch das Zitatrecht nach §51 UrhG gedeckt.

Und eine "Freie Benutzung" nach §24 UrhG würde ein Richter hier auch nicht erkennen.

Wenn du das Material also hochlädst riskierst du eine Abmahnung mit erheblicher Schadenersatzforderung von denjenigen, die das Videomaterial erstellt haben. (Also zB. den Fernsehsendern)

Dass das ganze "strafbar" im Sinne des Äußerungsrechts wäre, halte ich (ohne das Material zu kennen) für sehr unwahrscheinlich. Angela Merkel muss als Person des öffentlichen Lebens kritische und auch humoristische Auseinandersetzungen mit ihrer Person in hohem Maße hinnehmen. Problematisch wird es eben, sobald die Witze ausschließlich sexueller Natur sind. (Stichwort "Schmähkritik")

Also: "strafbar" im strengen Sinne, sind solche Videos nicht. Sie verletzen aber eben Urheberrechte, weil du Videomaterial verwendest, für das du keine Rechte hast. Dagegen können die Inhaber dieser Videos mit Schadenesatzforderungen vorgehen.

Der Vollständigkeit halber sollte ich aber dazu sagen, dass nur die wenigsten Urheberechtsverletzungen bei Youtube überhaupt verfolgt werden. In der Praxis wird also wahrscheinlich gar nichts passieren, wenn du das hochlädst. Aber wenn etwas passiert, wird es eben teuer.

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Hallo MrTeilzeitgott,

Nein, das ist definitiv nicht rechtens.

Copyright oder Urheberrecht hat er an dem Namen ohnehin nicht. (Dafür ist der viel zu kurz und bietet nicht genug Raum kreativ tätig zu werden)

Ein Markenschutzrecht wird er ebenfalls nicht haben. Der Name "Opiumhöhle" ist für einen Ts3 Server nämlich zu "gebräuchlich im allgemeinen Verkehr" als, dass man ihn markenrechtlich schützen könnte.

Das ist unbegründet.

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Hallo Yaylou,

normalerweise sind Texte erst ab einer gewissen Länge urheberrechtlich geschützt. Einzelne Sätze fallen da für gewöhnlich nicht drunter.

Gerade bei Zitaten handelt es sich aber ja oft um besonders kreative Formulierungen, die könnten im Einzelfall urheberrechtlich geschützt sein.

In der Praxis wird wohl kaum jemand gegen solche Zitate vorgehen.

Wenn du dir die Sprüche übrigens selbst ausdenkst, darfst du sie natürlich veröffentlichen. Selbst wenn die nämlich urheberrechtlich geschützt wären, dann hättest du das Urheberrecht daran.

Und wenn an einem Werk kein Urheberrecht besteht, weil es die Schöpfungshöhe nicht erfüllt, bist du auch nicht verpflichtet den Urheber daran zu benennen. Ich würde es halt tun, weil das bei solchen Zitatseiten ja üblich ist.

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Hallo LotusBlossom,

das ist kein Fall von Urheberrecht sondern von Markenschutzrecht. Und ich fürchte auch, dass du schlechte Karten hast.

Um zu argumentieren, dass du Marke im "Geschäftsverkehr" Verkehrsgeltung erreicht hat, müsste sie nämlich schon ziemlich bekannt gewesen sein. Wenn man eine Marke lange etabliert hat, und sie einem jemand wegschnappt ist das natürlich ärgerlich. Hat Carsten Ulbricht mal ein Interview zu gegeben:

https://youtube.com/watch?v=w-eIxWwv2K8

Wir sind aber alle keine nieder gelassenen Anwälte. (Und ich persönlich auch keine Spezialist für Markenrecht) Ich würde mir fachliche Hilfe suchen.

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Hallo ikarus280,

die Rechtslage ist die folgende: Sobald du die ersten Seiten deines Werks geschrieben hast, hast du daran Urheberrecht. Jedoch nur an der konkreten Ausformulierung. Nicht an den Ideen. Ideen sind nicht urheberrechtlich schützbar. Näheres zum Urheberrecht hier:

https://youtube.com/watch?v=9nj2P2mUC28

Du hast also theoretisch das Urheberrecht. Sobald du das Werk aber austeilst, hast du völlig Recht, dass es damit praktisch kopierbar wird. Deine Gedanken und Ideen sind wie gesagt nicht schützbar. Es geht nur um den konkreten Text.

Wenn du das Buch veröffentlichen würdest (da hattest du den richtigen Impuls) wäre das rechtlich weniger ein Problem. Denn wenn dein Name auf einem veröffentlichten Werk drauf steht, giltst du nach §10 UrhG erstmal als der Urheber, bis dir jemand das Gegenteil beweist.

Was du nun praktisch tun solltest:

100% rechtssicher bist du nur, wenn du das Werk bei einem Notar hinterlegen lässt. (Das kostet dann halt) Alternative ist, dass du dir viele Zeugen suchst, die bestätigen, dass das dein Werk ist.

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Hallo EmelieDearing,

dass in Deutschland ein Urheberrecht gilt, weißt du ja:

https://youtube.com/watch?v=IVWz5Tb5OeI

Wenn du rechtssicher solche let's reads machen möchtest brauchst du dafür eine Lizenz:

https://youtube.com/watch?v=3jHUAhnpIec

Die bekommst du wenn, dann beim Verlag. Ich würde es zuerst bei der PR-Abteilung versuchen. Ich muss dir aber sagen, dass ich persönlich nicht allzu viel Hoffnung hätte, dass das klappt.

Verlage befürchten eben (und nicht ganz zu Unrecht) dass sich das Buch niemand mehr kauft, wenn man es sich kostenlos bei Youtube anhören kann.

Ich persönlich würde deswegen meine Hoffnung lieber auf kleine Autoren setzen. (Amazon-Selfpublisher, kleine Verlage, Kurzgeschichten-Wettbewerbe, Internet-Veröffentlichungen bei whattpad oder dsfo) Da sind deine Chancen besser Lizenzen zu bekommen. (Bei Whattpad stehen einige Texte sogar unter CC-Lizenz. Die kannst du gemäß der Lizenz nutzen, ohne noch mal nachzufragen)

Was du außerdem verwenden kannst, sind Klassiker. Das Urheberrecht an einem Text läuft nämlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers aus. So sachen wie Goethe oder Josef Eichendorff dürftest du also vorlesen.

Aber Vorsicht bei ursprünglich fremdsprachigen Werken. Dort muss auch der deutsche Übersetzer schon 70 Jahre tot sein, damit keine Urheberrechte bestehen.

Bei meiner Antwort muss ich dazu sagen, dass ohnehin die weit überwiegende Mehrheit der Urheberrechtsverletzungen bei Youtube nicht verfolgt wird. Und bei einem vorgelesenen Text halte ich die Chance erwischt zu werden, auch nur für sehr gering. (Solche Videos lassen sich nämlich nicht automatisiert erfassen wie zB. Musik oder Filmszenen)

Ich glaube aber einen let's read Kanal kann man auch aufziehen, wenn man sich an das Urheberrecht hält.

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