Hallo Guybrush1509,

die Informationen von Similiarweb sind normal ziemlich zuverlässig, weil die die Daten von Google Analytics mit auswerten.

Nach denen hatte Youtube im Mai knapp 22 Milliarden Views. https://www.similarweb.com/website/youtube.com#overview

Auf den Tag herunter rechnen darfst du es dir selbst.

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Hallo MadBoyGER,

Um Copyright-geschützte Musik zu veröffentlichen, brauchst du grundsätzlich eine Lizenz. (Video dauert nur 2 Minuten)

https://youtube.com/watch?v=3jHUAhnpIec

Eine Ausnahme besteht da nur bei "Freien Lizenzen." Die darfst du verwenden, ohne bei den Rechteinhabern noch einmal nachzufragen. Du musst dich aber an die Lizenzbestimmungen halten:

https://youtube.com/watch?v=wAHukDhih0o

PS: sorry, dass ich eine 4 Jahre alte Frage nochmal beantworte. Aber die
Antwort von dasdbz ist mittlerweile nicht mehr ganz aktuell:

Die Youtube-Content-ID ist in den letzten Jahren nämlich so präzise
geworden, dass sie mittlerweile urheberrechtlich geschützte Musik
präzise erkennt. Die Videos werden mittlerweile auch schon beim Upload
automatisiert durchsucht. Deswegen ist das Risiko, dass Youtube-Videos mit urheberrechtlich geschützter Musik gesperrt werden, mittlerweile ziemlich hoch.

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Hallo SchalkeMT,

lustig, dass du das fragst. Mit dem ZDF hatte ich nämlich selbst mal meine liebe Mühe ^^

Erstmal: Nein, rechtlich du darfst das Material nicht hochladen. Schau dir mal dieses Video:

https://youtube.com/watch?v=IVWz5Tb5OeI

Nun sehen viele Rechteinhaber es nicht so eng, wenn ihr Filme und Videos bei Youtube auftauchen. Vom ZDF weiß ich allerdings aus eigener Erfahrung, dass die da ziemlich aggro sind. Bei mir ging es damals um dieses Video:

https://youtube.com/watch?v=XNLO1Svkxj0

Darin habe ich Ausschnitte des ZDF verwendet. Aber völlig legal, weil das "Zitae" nach §51 UrhG waren. Trotzdem hat das ZDF das Video damals gesperrt und es erst wieder frei geschaltet, nachdem ich mich bei denen beschwert habe. (In dem Blogartikel hier sieht man mein Twitter-Battle mit dem ZDF. Das ist zum Totlachen ^^ http://thomas-hat-recht.de/2016/04/jan-boehmermann-und-seine-schmaehkritik-strafbar/ )

Also: Nein, du darfst ZDF-Material nicht verwenden. Und ja, die werden auch dagegen vorgehen.

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Hallo chef32,

die Qualität der bisherigen Antworten ist ja mal wieder brillant. :(

Dieser Youtuber verletzt eindeutig sowohl dein Urheberrecht als auch die Youtube-Community-Richtlinien. Du kannst erst einmal versuchen ihn zu melden: unter dem Video -> mehr -> melden -> verletzt meine Rechte.

Falls das nicht funktioniert, kannst du eine Mail an die Urheberrechtsabteilung von Youtube schreiben: https://support.google.com/youtube/answer/6005908?hl=de Musst du auf Englisch machen, die sitzen in den USA.

Darin schreibst du denen, dass der Youtuber sowohl dein deutsches Urheberrecht als auch dein amerikanisches Copyright an deinem Video verletzt. (Mit Link zu deinem Original-Video zum Abgleich)

Zusätzlich kannst du sie in der Mail freundlich darauf aufmerksam machen, dass sie als Plattformbetreiber nach deutschem Medienrecht (§10 TMG) dazu verpflichtet sind Rechtsverstöße von ihrer Seite zu entfernen, sobald sie davon Kenntnis erhalten. Und dass du ihnen durch deine Mail ja hiermit den Sachverhalt zur Kenntnis gebracht hast. Sollte das Video nicht in angemessener Zeit verschwinden, behältst du dir rechtliche Schritte gegen Youtube vor.

Das sollte denen Beine machen...

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Hallo Malsyy,

gute Frage.

Den Youtube-Kanal bzw. die Website NoCopyrightSounds kennst du ja bestimmt?

Ansonsten kannst du nach Musik unter Creative Commons Lizenz suchen. Auf der Plattform CCMixter gibt es ein paar Beats. Eine größere Auswahl findest du, wenn du auf Soundcloud den Filter so einstellst, dass dir nur Creative Commons Songs angezeigt werden.

(Bei Soundcloud dürfen aber immer nur 300 User einen Song runter laden. Falls du einen guten Song unter Creative Commons Lizenz gefunden hast, den du nicht mehr runterladen kannst, kannst du einfach den Uploader anschreiben)

Ansonsten gibt es ein bisschen was auch in der Youtube-Library. (im Youtube-Studio -> Video Tools.

Übrigens bitte die Angaben nicht vergessen. Sonst begehst du eine Urheberrechtsverletzung. Wie das bei Creative Commons funktioniert, liest du hier: http://www.utopianreflections.net/recht-bei-youtube-creative-commons-lizenzen/

bei anderen Lizenzen (wie NoCopyrightSounds) steht das bei den Liedern dabei.

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Hallo BroTom,

meinst du mit Instant Button irgendeine spezielle Website oder App? Oder willst du generell wissen, ob du Töne verwenden darfst?

Das kommt nämlich darauf an. Wenn sie so lang sind, dass es schon richtige Melodie-Sequenzen sind, sind sie urheberrechtlich geschützt. Wenn es nur ganz kurze Geräusche sind, sind sie es nicht.

Falls sie nicht urheberrechtlich geschützt sind, kann die Tonaufnahme selbst leistungsschutzrechtlich geschützt sein. Wenn dem so ist, muss nach verschiedenen Faktoren abgewogen werden, ob du sie im Rahmen der Kunstfreiheit verwenden darfst.

Kurz zusammen gefasst: Das kann man so generell nicht sagen.

Wenn auf der Website oder in der App, von der du die Töne hast, aber in den AGB irgendwo explizit drin steht, dass die Töne verwendet werden dürfen, dann dürfen sie es auch.

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