Bei einer Anzeige muß ermittelt werden und die 'Polizei' wird ermitteln.-
Anzeige heißt aber NICHT "Verurteilung"
Zuerst liegt es erst einmal beim Staatsanwalt und - für das Weitergeben von "Wahrheiten" wird man in Deutschland nicht bestraft.
... wenn es sich nicht um sensible und/oder schützenswerte Daten handelt (z. B. PIN von der Geldkarte oder Kontonummern ect.)
Der Staatsanwalt wird prüfen, ob es zu einem Verstoß gekommen ist, nachdem Du natürlich auch Deine Stellung dazu abgegeben hast.
Meist wird das Verfahren dann eingestellt.
Man weiß ja nicht, wie die Anzeige bei der Polizei formuliert wurde - leider ist es in Deutschland ja so, daß ja jeder Mensch zur Polizei gehen kann und Strafanzeige gegen Personen oder Unbekannt erstellen kann.
Und - diesem MUSS die Polizei nachgehen.
Und - bei einem FAKE-Account ist die Beschlagnahmung des Handys für die Beweissicherung eben erforderlich.
Sobald Du befürchtest, daß Du Dich in einer rechtlichen Grauzone bewegt hast (das wirst Du ja erfahren, wenn Du bei der Polizei zur Befragung vorgeladen wirst..) empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu konsultieren - bzw. wird die Polizei bei der Befragung ggf. auch empfehlen
Viel Erfolg !