Pflegestufe? Es gibt seit 2016 nur noch Pflegegrade.

Eine Assistenz kannst du auch unabhängig davon bekommen. BTHG

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ganz einfach; man kündigt die gesetzliche KV, ich denke zum Jahresende möglich. Im Angestellten-Verhältnis müssen 3 Jahre hintereinander die Beitragsbemessungsgrenze (denke ca. 56500 €) überschritten sein. Im Beamten-Verhältnis kenne ich mich nicht aus, denke aber dies (PKV) wäre denn nur als Zusatzversicherung. Allgemein würde ich aber davor alles bedenken, u.a. auch die Beitragssteigerungen in den zukünftigen Jahren, wenn du älter wirst, denn ein Zurück in die GKV ist denn sehr, sehr schlecht und schwierig möglich wenn nicht gar ausgeschlossen

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Ich denke, wenn der Vertrag und so auch das "alte" Handy 24 Monate alt ist, müsste das Handy für alle Netze frei gegeben werden, unlocked

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Bei mir ist es schon etwas her, aber was lernst du denn eigentlich? Weil HW sagt mir nichts, oder meinst du etwa Handelswaren? Rechnungswesen ist zudem sehr umfangreich, Was willst du denn genau wissen? Buchungssätze oder Grundsätzliches?

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Ich bin der Meinung, es lohnt sich fast immer, einen Ausgleich zu machen, da die ganzen Steuervergünstigungen noch nicht in den Freibeträgen der LSt-karte berücksichtigt wurden - zudem, wenn du schon einmal ein gemacht hast, muss du auch jedes Jahr eine ESt-Erklärung einreichen, so war es früher ; zudem wird das FA dich sonst schon dazu auffordern. ALG1 ist ja ebenfalls steuerpflichtig. ALG II nicht mehr. Aber ist eigentlich egal, du hast ja im Jahr 2012 Einkommen aus Lohn/Gehalt oder Lohnersatzleistung erhalten.

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Ich denke es gibt kein Pauschalrezept. Wichtig ist bei meinen Bekannten, dass diese zuhören und ihre eigene ehrliche Meinung sagen, auch wenn sie mir in zuerst nicht gefällt. Aber eben Ehrlichkeit. Zuhören können, usw.; Aber bei Freundinnen klappt es auch, wenn du nicht mehr möchtest oder aber eben doch, aber es ist schon ein Unterschied zwischen Freundin (Lebenspartner) und Kumpel oder Kumpeline. Und Vertrauen ist sehr, sehr wichtig, dass Gespräche nicht nach aussen getragen werden.

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Irgendwie ist deine Geschichte sehr wirr, Allgemein: hast du eine Monatfahrkarte und diese nur vergessen, dann fährst du nicht "schwarz"; sondern musst Strafe zahlen (ich denke 5 €); Aber wenn dein Freund dir deine Karte gegeben hat, ist dies natürlich anders, da diese Karte ja nicht auf deinem Namen läuft. Aber in Gerichtsverfahren, denke ich nicht, evtl. Verweis oder Sozial-Arbeitsstunden.

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Ich gehe davon aus, dass du ein Mann bist. Und denn solltest Du schon in dem kaufmännischen Bereich vernünftig gekleidet sein. Bei so einem Job-Angebot/ -Vorstellungsgespräch gehört auf jeden Fall Hemd und Sakko mit Bundfaltenhose, oder natürlich einen Anzug. Auch eine Krawatte wäre nicht verkehrt. Zudem noch saubere Schuhe. Aber wichtig ist, dass du dich wohl fühlst, und nicht unnatürlich rüberkommst, gerade bei Krawatte nicht so eng umbinden. Ich sage immer die Hülle ist gut, aber der Inhalt ist entscheidend – bei mir. Aber bei Vorstellungsgesprächen zählt – leider – immer noch der erste Eindruck.

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Also ich bin seit fast einem halben Jahr dabei. ich kann mich bisher nicht beklagen - ich empfinde, dass wir in unserem Markt ein gutes Team sind - helfen uns Abteilungsübergreifend (eben TEAM Arbeit - im Team arbeiten - wie der Name schon sagt) Ich sehe dies was es ist, eben ein Nebenjob, das Geld kann man gebrauchen, aber ohne würde ich auch nicht verhungern. Bisher kam das Geld immer pünklich - Fluktation ist da, aber ich denke dass dies auch normal ist, viele machen den Nebenjob, weil sie erwerbslos sind, und wenn sie wieder einen Hauptjob bekommen, kann es natürlich sein, dass dies nicht mehr zeitlich zu schaffen ist. wenn ich nicht an meinem Heimatort Arbeit habe bzw. in Zukunft bekommen werde, sondern evtl. jeden Tag 50 km fahren müsste würde ich es zeitlich auch nicht mehr schaffen. Also ich würde dir empfehlen: probiere es aus, ob es dir zusagt, oder eben nicht Das Team muss stimmen, und wenn es dir nicht zusagt, dann hast du es jedenfalls probiert.

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Ich denke dies geht nicht, entweder ist der Arbeitnehmer abeitsfähig oder arbeitsunfähig. Aber oft ist es so, dass der Arbeitnehmer 3 Tage im Jahr so arbeitsunfähig zu Hause bleiben kann, ohne Bescheinigung. so kann man ja nachträglich den eigentlich AU-Tag doch noch als arbeitsfähig bestreiten und notgedrungen dies über Überstunden-Abgeltung regulieren. Wenn dies nicht zu oft vorkommt, sollte auch der Arbeitgeber nichts dagegen haben, und oft ist derb Arztb auch bereit - im Fall des Falles, einen Tag zurück datieren sollte doch eine AU-Bescheinigung notwendig sein

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Nach Ablauf vom ALG 1 hast du theoretisch ein Anrecht auf Hartz IV, aber es gelten die Vorraussetzungen wie bei jeden anderen auch: hast du zu viel Vermögen bzw. deine WEltern wird dies mit angerechnet. so kann es sein, dass du tatsächlich nichts bekommst, sollte dies so sein, musst du unbedingt aufpassen, dass du - wo auch immer - krankenversichert bleibst bzw. neu wirst, und dies bei deinem Alter garantiert nicht mehr familienversichert. da musst du aufpassen. Aber solltest du einen Antrag bei der Agentur für Arbeit auf Geld (ALG 1) stellen, weil du ausgesteuert bist, denn bist du ja auch weiter AU, und dann verpflichtet dich die Agentur, einen Rentenantrag zu stellen. Aber ich denke, tatsächlich hast du denn auch keinen Anspruch auf ALG 2, da du ja krank bist, dann musst du nach der Zeit des ALG 1 und Rentenantrag ist noch nicht entschieden, einen Antrag beim Sozialamt stellen (warscheinlich die gleichen Rahmenbedingungen als beim ALG 2, aber du bist ja noch au, oder du schaffst es - wie auch immer - bis zum Ende der ALG 1 - Phase eine eigene Wohnung zu bekommen, denn dürfte das Vermögen und Einkommen der Eltern nicht zählen!

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Na Doktor wird man durch das Promovieren. Also durch das Schreiben und anschliessender Verteidigung der Doktor-Arbeit. Zum Prof. wird man benannt, hauptsächlich durch die lehrende Tätigkeiten an Hochschulen. Aber man muss schon zu einem Fachgebiet, welches man hat, eine (Antritts-) Vorlesung geben (Dies kann aber auch 1 Jahr nach der Aufnahme der Lehrtätigkeiten erfolgen. Und Probe-Vorlesungen vor der Ernennung sind auch meistens nötig.

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Na, dies kommt darauf an, wie alt das Motorrad ist, ich habe bei meinem 1. Roller in 2,25 Jahren 16.000 km, bei meinem 2. waren es denn schon 24.000 km in etwas mehr von 18 Monaten, eben mehr gefahren, und bei meinem neusten (der 2. wurde gestohlen), identisch mit dem 2. sind es jetzt seit Mitte April knapp 3.000 km. zudem wurde nur in einem bestimmten Zeitraum gefahren oder ganzjährig?, ich denke einen Richtwert von 8.000 - 10.000 km pro Jahr. je mehr km, desto mehr Verschleiss bzw. Gebrauchspuren, es sollte auf jeden Fall regelmäßige Inspektionen durchgeführt wurden sein (alle 4.000 km oder alle 12 Monate) - ich hoffe es war nicht zu theoretisch und zu viel Infos - und dass es dir geholfen hat.

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Die Frage ist die Grundsätze bei ebay, einerart, warum hast du denn die Festplatte erst bei ebay eingestellt, anderseits, denke ich, kann man auch denken, wenn man es böse meint, dass du mit dem Auktionsablauf (Bieterhöde) nicht einverstanden warst, Ich denke aber einfach, dass die Frage ist, "wurde schon ein Gebot abgegeben" wenn nicht ist es einfach, keine Konzequenz, sollte schon ein Angebot /Gebot abgegeben worden sein, kann dies schon als Kaufvertrag gesehen werden (Angebot = Einstellen des Artikels und Nachfrage= Gebotsabgabe); Aber dies wird schwerig werden, dies zu beweisen, vom Käufer; also ich denke dass es noch zu keinem rechtsgültigen Kaufvertrag nach §433 BGB gekommen ist, und dies denn folgenlos für die sein wird, ABER: so etwas solltest du nicht zu oft machen, denn ebay wird bestimmt vom potenziellen Käufer informiert werden.

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Ja warum nicht, die elektronische Fussfessel ist ja schon in Anwendung. lt. Medien in verschiedenen Bundesländern. Aber auch so, - nicht elektronisch - gibt es Fussfesseln wie auch Handfesseln. die Fussfessel wird aber nur bei bestimmten Straftäter bzw. bei bestimmten Verdächigen, um die Flucht zu verhindern.

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Naja, dein gewählter Ausbildungsberuf ist nicht gerade ein körperlich leichter Job!! Es gehört zu den Handwerksberufen, und diese sind nicht so hoch notiert wie andere Job's. Andererseits ist es auch nicht schlecht, "unten" anzufangen. Nach der Ausbildung kannst da ja immer noch das Fach-Abitur machen, aber so hast du erst einmal eine abgeschlossene Berufsausbildung.

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Ich würde mal sagen, ja und nein. Mein Bekannter den ich in der JVA besucht habe, konnte seine eigene Kleidung anziehen. Muss es aber auch beantragen, Menge und welches Kleidungsstück. Er hat aber eine Ersatzfreiheitsstrafe abgesessen. Ich denke aber bei Strafgefangenen, die sehr lange eine Strafe verbüssen müssen, kann ich es mir vorstellen, dass die Insassen JVA-Kleidung tragen müssen, auch in Deutschland, durch TV-Reportagen gezeigt, oder bei einem Insassen, der erneut straffällig geworden ist, wird ja auch manchmal in JVA-Kleidung „vorgeführt“. Ich denke aber, dass die JVA-Kleidung gleichzeitig die Arbeitskleidung ist, da es ja in der JVA auch Arbeitspflicht besteht.

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