Wann ist Kaution-Einbehaltung Unterschlagung?
Die Frage ist eigentlich zweiteilig. Angenommen, eine Mietwohnung wird zurückgegeben. Der Vermieter verweigert wegen geringfügiger Mängel (Bsp: Fenster nicht geputzt) komplett die Rückzahlung der Kaution in Höhe mehrerer Monatsmieten.
Frage 1: Kann der Vermieter in solchen Fällen willkürlich die Kaution kürzen ? Oder kann er nur Kosten abziehen, die ihm nachweislich entstanden sind, muss also z.B. eine Rechnung von einer Gebäudereinigungsfirma vorlegen. Frage 2: Ab welchem Zeitpunkt ist in so einem Fall der Tatbestand der Unterschlagung erfüllt ? Mit der normalen Fälligkeit der Kaution oder erst, wenn der Mieter seinen Anspruch vor Gericht durchgesetzt hat. Selbst wenn der Vermieter recht hätte, dürfte er schließlich allenfalls die Kosten für 1 Stunde Reinigungsfachkraft einbehalten.