Kurzarbeit und Kündigungsfrist für Arbeitnehmer?

Ich bin seit April 2020 in Kurzarbeit 0 Std (angestellter Taxifahrer). Das Kurzarbeitergeld wurde immer mit 1,5 bis 3 Monaten Verzögerung gezahlt, Dezember 2020 und März 2021 überhaupt nicht. Trotz mehrfacher Anforderungen. Auf den Lohnabrechnungen steht es aber schon ausgewiesen (12/20). Nachweisbar wurde es aber nicht bezahlt. Das gibt zunächst erstmal Probleme beim kommenden Lohnsteuerjahresausgleich, weil wir veranschlagt werden, als hätten wir es bekommen. Die Bundesagentur (diverse Mails) interessiert das Problem nicht ("Datenschutz"). Jetzt soll ich wieder einsteigen, habe aber die Möglichkeit, bei einem seriösen Unternehmen anzufangen. Ich habe Angst, für den alten Betrieb weiterzuarbeiten. Die Arbeitsbedingungen waren im Betrieb seit dem Verkauf 2016 an meine jetzige Chefin immer unterirdisch (nie Mindestlohn, Werkstatt-Ausfälle wurden nie bezahlt, ständige Verfügbarkeit auch am WE usw.,keinerlei Absicherung usw.). 55 - 60 Std. Arbeitswoche. Verdienst mit Trinkgeld (vor Corona!) schwankend um 900.- bis 1300.- Euro/M netto. Für "Normalos" jedenfalls nicht vorstellbar. Das Einzelunternehmen wurde Mitte 2020 in eine GmbH umgewandelt (bekam ich durch Abmeldungsbescheid von der Krankenkasse mit), den neuen Arbeitsvertrag unterschrieb ich nie (wegen noch schlechterer Bedingungen, nun offiziell). Gilt in meinem Fall auch die 4 Wochen Kündigungsfrist? (Ständig verzögerte bzw. teilweise ausgebliebene KuG-Zahlung.) Oder kann ich fristlos kündigen?

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Die umgangssprachliche fristlose Kündigung ist eine so genannte außerordentliche Kündigung, bei der du also die Fristen nicht beachten musst.

Es gilt also zu prüfen, ob ein Erfüllungsgrund vorliegt - und das tut es. Ausstehende Gehaltszahlungen rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung durch den AN.

Du musst die Frist also nicht abwarten, aber dem AG ordentlich (per Brief, Einschreiben) mitteilen, dass du wegen ausstehender Lohnzahlungen für die Monate XYZ eine außerordentliche Kündigung zum XX.04.2021 aussprichst.

Ferner solltest du dir unbedingt einen Anwalt nehmen, um deine Lohnansprüche geltend zu machen und dem FA zu vermitteln, dass du unverschuldet zahlungsunfähig bist (wegen der ausbleibenden Zahlungen des AG). Du bittest um Stundung, die anfallenden Zinsen lässt du über den RA vom AG erstatten.

Falls du kein Geld für einen RA hast, so kannst du dir einen Beratungsschein holen, die Kosten werden dann übernommen. Gute Kanzleien haben die Unterlagen da, sodass du - wenn du das am Telefon ansprichst - alles bei einem Termin beim Anwalt machen kannst.

Lass dir den Scheiß nicht bieten. Du hast viel gearbeitet, dir steht dein Geld zu!

Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung

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