Sehr geehrte Mitglieder,
es wird kompliziert, aber ich erhoffe mir dennoch Antworten.
2010 fing ich eine Ausbildung zur Altenpflegerin an. Mein Sohn und ich leben in einer gemeinsamen Wohnung. Ich bezog BAB und Wohngeld. (Ich meine mich zu erinnern, dass das Wohngeld für meinen Sohn gezahlt wurde). Im September 2013 erfuhr ich, dass ich leider die mündliche Examensprüfung wiederholen muss. Dies bedeutet, 6 Monate verlängerte Ausbildung. Am 26. September ( im Oktober endete eigentlich die Ausbildung), ging ich also zum Amt für Wohnen und Grundsicherung und beantragte Wohngeld. ( Musste einen komplett neuen Antrag ausfüllen). Ich bekam ein Schreiben mit, in dem steht, dass ich die aufgeführten Unterlagen bis zum 24.10.13 nachreichen solle.( Unter anderem ein BAB Bescheid) Am 01.10.13 beantragte ich bei der Agentur für Arbeit die Verlängerung um Ausbildungsbeihilfe. Nach monatelangem Warten bekam ich einen komplett neuen Antrag zugeschickt.Antwort auf den neuen Antrag traf vor 3!!! Tagen ein. Ich habe somit ein halbes Jahr kein Wohngeld oder BAB bezogen. BAB wurde jetzt rückwirkend abgelehnt (Komisch, bezog ich 3 Jahre lang). Das Problem: Den vollständigen Wohngeldantrag hätte ich ja bis zum 24.10.13 abgeben müssen. Konnte ich aber nicht, weil der BAB Bescheid ja erst vor 3 Tagen eintraf!
Nun fand ich im Netz dieses hier:
"Sie können auch für weiter zurückliegende Zeiträume einen Antrag auf Wohngeld stellen, wenn Sie zuvor eine andere Sozialleistung beantragt haben und diese abgelehnt wurde. Dies können zum Beispiel BAB, BAföG oder Hartz IV sein.
In einem solchen Fall können Sie gegenüber der Wohngeldstelle angeben, dass Sie nur deshalb keinen Antrag auf Wohngeld gestellt haben, weil Sie ja schon eine andere Sozialleistung beantragt haben. Sie können sich dann auf § 28 SGB X berufen, wo genau dies geregelt ist."
Ich weiß, es klingt alles wirr und wohl relativ unverständlich. Ich hoffe trotzdem, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Falls es eine Rolle spielt:
Mittlerweile habe ich die Prüfung bestanden
Musste aber 6 Monate mit über 300 Euro weniger Geld auskommen ( BAB und Wohngeld). Das hat mich finanziell fast ruiniert und ich möchte jede noch so kleine Chance nutzen, um aus diesem Schlamassel raus zu kommen
Vielleicht besteht ja doch eine Chance auf rückwirkend Wohngeld? :/
Vielen Dank im voraus, Sandra.:)