Hier ist eigentlich vor allem Art. 20 Absatz 2 GG wichtig: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
Es ist von Wahlen UND Abstimmungen die Rede. Wieso es keine Volksentscheide gibt ist auch unter den Juristen umstritten. Die momentan herrschende Meinung sagt, dass Wahlen durch das Bundeswahlgesetz ausformuliert sind. Das GG sagt, dass es Wahlen gibt, aber wie diese ablaufen ist weitestgehend offen gelassen. Daher beschreibt ein einfaches Gesetz wie wahlen ablaufen und organisiert werden, etc.
Ein Gesetz zur Volksabstimmung gibt es aber nicht. Das GG sieht die Möglichkeit einer Volksabstimmung zwar vor, aber da es kein Bundesgesetz gibt, dass den Ablauf von einer solchen Volksabstimmung regelt, gibt es keine Volksabstimmungen. Verabschiedete der BTag ein entsprechendes Gesetz, dann hätten wir Volksabstimmungen. Das GG steht solchen Abstimmungen nicht entgegen. So zumindest die Meinung der Juristen