Hallo Nfiwbbfkg,
für jede unentschuldigte Stunde, darf dir deine Lehrerin eine 6 (ungenügend) mündlich, für diese Stunde, geben. Das unentschuldigte Fehlen wird in der Regel mit einer Leistungsverweigerung gleichgesetzten. Die (Zeugnis-)Noten basieren nicht auf irgendwelchen Vermutungen, Eindrücken deiner Lehrer oder auf deiner theoretischen "Leistungsfähigkeit", sondern auf konkret erbrachten Leistungen, in welcher Form auch immer.
Ich würde mir genau erklären lassen aus welchen Einzelnoten sich deine Endnote zusammensetzt, um alles nachvollziehen zu können.
Sollte bspw. deine mündliche Note aufgrund deiner Fehlstunden unverhältnismäßig schlecht ausfallen, meinetwegen weil du vielleicht "nur" 2x - 3x unentschuldigt gefehlt hast, und sonst immer gute mündliche Noten hattest, könntest du evtl. etwas erreichen.
Sonst aber würde ich mich mit der Schulleitung, und/oder mit der zuständigen Behörde in Kontakt setzen, und die Thematik dort ansprechen, auch wenn ich mir da nicht zu große Hoffnung machen würde.
Rechtlich gesehen (Achtung: Keine Rechtsberatung!), könnte man, soweit ich mich entsinne, einen schriftlichen Einspruch (Frist beachten), gegen die Note, einlegen. Im Zweifelsfall solltest du, dann aber einen Fachanwalt (Verwaltungsrecht, Schulrecht) aufsuchen.
Viele Grüße!