Ich bin männlich 60 Jahre alt und Single, Ich wohne seit 2001 in eine 6 Familienhaus im Erdgeschoss. 2017 zog neben mir ein Syrer, und diese Person fing an mich jeden Tag ohne Grund und ohne mich zu kennen zu stalken. Ich hab das pure Grauen erlebt, auch wenn ich aus meine Wohnung rausging oder ich heimkam, wartete er schon im Treppenhaus wie Meister Proper. Vor allem bei Dunkelheit kam er aus dem nicht raus, entweder stellte er sich hinter mir oder vor mir. Hier könnt ihr Lesen, was ich erlebt habe, das sind zwei Schreiben von Mieterschutzbund. Von Mieterschutzbund an den Vermieter.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich zeige die Vertretung des Herrn Mustermann an. Mein Mandant hat extreme Schwierigkeiten mit seinem Nachbarn auf der Etage. Dieser Nachbar belästigt meinen Mandanten aufs Extremste. Unter anderem aber nicht abschließend wurde mein Mandant schon vielfach beleidigt und bedroht, am Arm gepackt und verletzt, angespuckt und der Nachbar stellt meinem Mandanten hinterher, wenn er die Wohnung verlässt oder wenn er nach Hause zurückkehrt, wird ihm aufgelauert. Da diese Taten des Nachbarn immer dann stattfinden, wenn dieser sich unbeobachtet fühlt und mehrere Strafanzeigen gegen den Nachbarn schon eingestellt wurden, war klar, dass hier ein Beweislastproblem besteht. Diesem Problem ist mein Mandant dahingehend begegnet, dass er ohne Wissen des Herrn Nachbar Videoaufnahmen angefertigt hat. Unter diesen Umständen gewährt die Rechtsprechung meinem Mandanten das Recht Videoaufnahmen ohne Wissen des Gefilmten zu erstellen. Ich habe das Videomaterial gesichtet und auf den Aufnahmen sind die oben ausgeführten Taten deutlich sichtbar u.a. ist das Anspucken deutlich sichtbar. Das Anspucken eines Anderen erfüllt die Tatbestände der Beleidigung und der Körperverletzung. Ein solches Verhalten kann und darf seitens des Vermieters nicht geduldet werden. Als Vermieter trifft Sie eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Mieter, die verletzt wäre, wenn Sie hier nicht gegen Herrn Nachbar vorgehen. Das oben beschriebene Verhalten rechtfertigt die Aussprache einer fristlosen Kündigung ohne Abmahnung, da der Verstoß so eklatant ist, dass eine Abmahnung nicht erforderlich ist. Eine Abmahnung verbunden mit einer Unterlassungsaufforderung und der Androhung der fristlosen Kündigung wäre das Minimum zu dem Sie als Vermieter verpflichtet sind.
Namens und in Vollmacht meines Mandanten fordere ich Sie auf, geeignete Maßnahmen gegen Nachbar einzuleiten, die dazu führen, dass dieser es unterlässt, meinem Mandanten nachzustellen, ihn zu beleidigen, zu bedrohen oder ihn in seinem körperlichen Wohlbefinden zu beeinträchtigen.
Mein Mandant muss sich in diesen Fällen nicht darauf verweisen lassen, dass er auch selbst zivilrechtlich gegen Herrn Nachbar vorgehen kann. Dieser störende Nachbar ist auch ein mietrechtliches Problem und es ist auch am Vermieter hier Abhilfe zu schaffen. Zwei Monate nach diese Schreiben, fing er wieder an mich zu stalken. Ins gesamt hatte ich, bis Hete 3 Anwälte. 55 schriftliche Beschwerde an Vermieter. 12 Strafanzeigen an Nachbar, alle wurden eingestellt. Nachbar kann perfekt Lügen. 2 Gerichtsverhandlungen, vor 23 Tagen hatten wir den Zweiten Gerichtsverhandlung, und dieser Nachbar schiebt die Schuld auf mich, dass ich ein Lügner bin und das Gericht hat es noch geglaubt. Diese Gerichtverhandlung gings wegen Nachbar Körperverletzung und wurde auf der Rheinlandpflaz zeitung Inseriert mit oberste Lügen. das ich ein psyschopath bin. :):):) Ich habe ein 120-seitige Tagebuch mit Fotos, 2,5 GB Videoaufzeichnungen, wie er mich im Treppenhaus oft angreift. Diese Sache wurden auch bei der Polizei, Staatsanwaltschaft und bei der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken geleitet, bis heute davon nicht gehört. Bis heute bekomme, ich Ängste, wenn ich rausgehe oder heimkomme. Mein Leben ist nicht mehr so wie es wahr, ständig bin ich unter seine Kontrolle. Ich kann mich nicht verteidigen also muss ich so weiter durchkommen, bis mal was Richtiges passiert.
Bin mal gespannt, was Ich noch Erleben muss.
Ich weiß nicht weiter, was Denkt ihr?