Ja, bekommt sie. P.S. ein Kind sollte man sich erst dann zulegen, wenn man dieses sich auch finanziell leisten kann.

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Schlecht

Denn derart Aufwand nach dem Schußwaffengebrauch ist nicht nur eine bürokratische Aufwendigkeit in hohen Maße, sondern kostet dem Steuerzahler auch noch eine Menge Geld dazu.

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Klar ginge das. Derart Verhaftungsrecht ist sogar in der Gesetzgebung klar geregelt. Siehe hierzu: Gemäß § 127 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung (StPO) ist jedermann befugt, eine Person ohne rechtliche Anordnung vorläufig festzunehmen, wenn die Person auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird, der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festzustellen ist.

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All das was du hier aufgezählt hast, ist ja schön und gut (Ironie) aber eines solltest du wissen, in der Zeit von 22:00Uhr bis 06:00Uhr ist derart Ruhestörung seitens der Mieter zu unterlassen und sollte auch generell nicht zur Normalität / Dauerzustand werden. Wende dich hierbei an die betreffenden Verursacher derart nächtlicher Ruhestörung und wenn das nicht hilft, an deinen Vermiter damit dieser den Ruhestörern mal eine ordentliche Ansage machen kann. Ruhestörung kann u.U. auch zur Kündigung führen und das sollten diese Herrschaften auch wissen!

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