In der Bundesrepublik wurden im Jahr 2019 insgesamt 1595 Fälle von Totschlag und Tötung auf Verlangen erfasst. Die Aufklärungsquote für diesen Zeitraum lag bei 95,2 Prozent. Bei der überwiegenden Mehrheit der Tötungsdelikte (78,0 Prozent) blieb es beim Versuch.