Also wenn alle Körpermerkmale in besten Zustand vorhanden sind, hauptsächlich die Geschlechtsmerkmale, dann dürfte das sicherlich genauso gut passen wie auch bei anderen Landsmännern und Frauen die zusammen in die Kiste steigen.

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Ja, und dann wäre dieser also der Lappen auch wieder weg und zwar zu Recht! Hierzu empfehle ich dir § 21 StVG zu lesen.

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Ja weil

Fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge: § 227 StGB Für fahrlässige Tötung kann eine Geldstrafe und eine Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu fünf Jahren verhängt werden. Körperverletzung mit Todesfolge wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft, in minder schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu erkennen.

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Warum? Na weil er süchtig danach ist, darum. Und weil er selbst es nicht ernsthaft abstellen will.

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