Der Defender reicht.

Zusätzliche Software kann auch - gerade wenn sie systemnah ist - Schwachstellen hervorrufen, Leaks verursachen etc.

Auch Microsofts Defender hat(te) ab und zu schwere Sicherheitslücken und Fehler - das ist bei anderen Softwarelösungen auch nicht anders.

Halte Software (inkl. Browser, Betriebssystem & Firmware aller Geräte im Netzwerk) auf dem aktuellen Stand. Verwende einen Adblocker und/oder andere Lösungen z.B. einen Raspi, der filtert. Das ist die Hälfte der Miete.

...zur Antwort

Das bekommst du, wenn es medizinische Gründe gibt. Dazu können auch z.B. körperliche Auswirkungen zählen, die aufgrund des Verhaltens der Mitschüler entstehen - aber eben auch das psychische Wohlbefinden.

Sinnvoll wird es wahrscheinlich sein, wenn du ehrlich mit deinem Arzt/Ärztin über die Situation sprichst und erzählst, wie du dich dabei fühlst und welche Folgen es für dich persönlich hat, wenn sich die Mitschüler so verhalten.

Schade, dass die Lehrkraft das anscheinend nicht im Griff hat - spricht nicht für sie; Und schade, dass du überhaupt solche Mitschüler hast.

...zur Antwort

Lässt sich schwer sagen, weil sich vermutlich auch die Art und Weise, "wie" KI/AI sich zeigt und wo sie eingesetzt wird, im Vergleich zu heute drastisch verändert.

Dein Beispiel, mit der Live-Musik, ist diesbezüglich ein gutes Beispiel:

Heute ist es schon möglich, durch 3D-Projektion an unterschiedlichen Orten gleichzeitig visuell wahrnehmbar auf der Bühne zu stehen. Die Qualität der Darstellung ist vielleicht noch so na-ja, aber schon recht gut und der Aufwand ist noch relativ hoch. Und derzeit werden auch echte Menschen gezeigt, die eben an irgendeinem anderen Ort tatsächlich stehen oder gestanden haben.

Die Erzeugung von Bewegtbildern (Filmen) mit KI ist noch ziemlich... naja, und die Erzeugung von Fotos schon ziemlich weit fortgeschritten, aber noch nicht perfekt. Dabei ist die Technik allerdings dafür, dass sie relativ neu ist, aber schon sehr weit und qualitativ hochwertig.

Es ist also durchaus denkbar, dass in einigen Jahren, von KI erstellte Musiker oder Bands in 3D auf die Bühne projiziert werden: in hervorragender optischer Qualität, die kaum mehr von der Realität zu unterscheiden ist. Die KI reagiert dynamisch auf das Publikum und erzeugt basierend darauf entsprechende Verhaltensweisen der KI-generierten und in 3D dargestellten Musiker, die im Übrigen auch KI-generierte Musik spielen. ;-)

So und so ähnlich kann das in etlichen Berufen ablaufen. Zunächst sind kreative Berufe, die mit Texterstellung, Übersetzung, Design und Fotografie, Werbung, Kundenbetreuung etc. zu tun haben, in "Gefahr". Ebenso der Beruf des Softwareentwicklers.

Wer nicht oben auf den Link klicken mag, hier das Video zum direkt angucken - ein KI-generierter "Heidi"-Vorspann:

https://www.youtube.com/watch?v=0A2-Af5JEWU

...zur Antwort

Da ist keine Antwort möglich!

Du hättest genauso gut die Körpergröße, den IQ-Wert, den Kontostand beider oder die Zeugnisse der höchsten Bildungsabschlüsse posten können.

All das sagt isoliert betrachtet genau gar nichts darüber aus, ob zwei Menschen zusammenpassen, sich ineinander verlieben und ob es "eine Zukunft hat".

Das Alter ist eine Eigenschaft von vielen. Es ist des Öfteren nicht mal eine zuverlässig richtige Schätzung möglich, wie alt jemand ist. Die Eigenschaften von zwei Personen mit ihrem unterschiedlichen Gewicht müssen eben individuell zueinander passen.

Vielleicht sollten wir dazu übergehen, die verpflichtende Tätowierung des Geburtsjahres auf der Stirn eines jeden einzuführen, damit nicht irgendwer aus Versehen irgendwen interessant findet, der die eigene willkürlich gesetzte Altersgrenze über- oder unterschreitet, z.B. weil die Person optisch und auch sonst nicht altersentsprechend aussieht bzw. wirkt oder so... ;-p

...zur Antwort

Wenn der Link nicht über eine andere Webseite umgeleitet wurde, z.B. eine Weiterleitungs-URL, die dann an Youtube weiterleitete, sieht derjenige deine IP nicht, sondern nur Google hat Kenntnis von der IP.

Selbst wenn er deine IP sehen würde, was sollte er damit anfangen? Eine IP sagt zunächst einmal nicht mehr aus, als dass zu dieser Zeit mit dieser IP ein Zugriff erfolgt ist.

...zur Antwort

Gibt es keine plausible Geschichte, die erklären könnte, warum die Freundin dich mit "Lee" anspricht?

Ihr könnt doch zunächst erzählen, dass es ein Spitzname ist und wie sie - oder ihr - darauf gekommen seid ;-)

Vielleicht eine fiktive Namens- oder Personenverwechslung durch eine fiktive Person, in der Stadt oder Zug oder so. So nach dem Motto "... kam so ein Typ auf ... (dein 'echter' Name) zu und meinte 'Hey Lee, cool dich hier zu treffen! ... etc.' - bis er gemerkt hat, dass Lee gar nicht Lee ist... sein Gesicht hättet ihr dann sehen müssen... er ist ganz rot geworden..." etc ...

Solche Verwechslungen passieren häufiger .. dass die Geschichte erfunden ist, weiß ja niemand außer dir und der Freundin. ;-)

Die Freundin von dir, fand die gesamte Situation und die Verwirrung der anderen Person eben so lustig, dass das "Lee" eben nun dein neuer Spitzname ist - und du findest das auch lustig und den Spitznamen passend, weil du ihn magst (man kann dich also nicht damit ärgern). ;-)

Das könnte eine Erklärung sein. Entspricht zwar nicht ganz der Wahrheit, wäre aber plausibel. Und die Geschichte wäre an sich ist so harmlos, dass es gar nicht schlimm ist, dass sie erfunden ist.

... oder irgendeine andere Story, wie der "Spitzname" entstanden ist. Es gibt ja viele Möglichkeiten.

Spitznamen sind ja auch nichts Ungewöhnliches. Vielleicht nennen dich andere dann ja auch Lee, weil sie das - wegen der Story/Begründung - als Spitzname gut finden. Und wenn nicht, ist es auch egal - du brauchst ja nur eine Erklärung, warum die Freundin dich so nennt. ;-)

Denen, denen du vertraust, kannst du dann zu einem späteren Zeitpunkt - wenn du dafür bereit bist - die wahren Hintergründe erklären. :)

(Übrigens: wenn du andere queere Leute kennenlernen willst... in vielen Städten gibt's queere Jugendgruppen. Ist supi geeignet, um schnell, viele Leute kennenzulernen. Eine interaktive Karte mit Jugendgruppen gibt's hier: https://karte.queer-lexikon.net/)

...zur Antwort

Du musst eben berücksichtigen, dass die AGB von Snap das vermutlich verbieten.

Abgesehen davon, hat man in den USA (und in anderen Ländern) eine andere Rechtsauffassung darüber, wie solche Inhalte rechtlich zu bewerten sind. Je nach Land unterscheiden sich sowohl die Altersgrenzen, als auch die Wertung, was vorliegend ist, also ob und welche Straftaten in Betracht kommen.

Aus der Sicht eines Snap-Moderators, der in den USA ist oder eines US-Strafverfolgers wird das als "Kinderpornografie" zu werten sein, weil die keine "Jugendpornografie" kennen bzw. es in den USA keinen solchen Unterschied gibt. Altersgrenze dort: 18. So ist das auch in einigen anderen europäischen Ländern geregelt.

Bzgl. Strafbarkeit in Deutschland: lässt sich nicht sagen. Möglich. Der BGH stellt inzwischen in Bezug auf § 184c Abs. 4 StGB (das ist der Tatbestandsausschluss) auf die Einsichtsfähigkeit ab, d.h. auf die Reife eines Jugendlichen. Außerdem dürfen beim Jugendlichen keine Willensmängel vorhanden sein (z.B. durch Täuschungen hervorgerufen etc.).

Daher lässt sich die Frage nach einer Strafbarkeit hier nicht, schon gar nicht zutreffend, beantworten.

Der BGH hat obendrein - neben anderen Fragen - offengelassen, ob § 184c Abs. 4 StGB möglicherweise nur dann greift, wenn Sexting im Rahmen einer bestehenden (Liebes)Beziehung geschieht. Würde man das bejahen, käme es auch auf das Bestehen einer Beziehung zum Tatzeitpunkt an, andernfalls keine Möglichkeit eines Tatbestandsausschlusses bestünde und damit Strafbarkeit zu bejahen wäre (wie gesagt: ungeklärte Rechtsfragen).

Siehe:

BGH 3 StR 362/20 - Beschluss vom 12. Januar 2021
BGH 4 StR 377/19 - Beschluss vom 5. September 2019

...zur Antwort

Du könntest zum Beispiel die Telefonseelsorge anrufen, erreichbar -auch jetzt - unter

  • 0800 - 111 0 111
  • 0800 - 111 0 222
  • 116 123

schlicht, damit du jemanden, hast, der dir zuhört, wenn du akut darüber reden möchtest.

...zur Antwort

Mord ist ein Totschlag, der Qualifizierungsmerkmale ("Mordmerkmale") erfüllt. Siehe dazu § 211 StGB.

Das Problem, dass du siehst, dass jemand nicht "aktiv handelt", ist jedoch gar keines.

Das StGB hat ja auch einen allgemeinen Teil, der für alle Straftaten gilt - da lohnt es sich bisweilen nachzuschauen!

Denn: auch das Unterlassen - also nicht-handeln - kann strafbar sein, auch wenn im besonderen Teil im Straftatbestand nur aktives Handeln unter Strafe gestellt ist, § 13 StGB.

Nebenbei bemerkt: das (der allgemeine Teil) ist auch der Grund, warum bei § 211 StGB nirgendwo steht: "Der Versuch ist strafbar." - ist halt ein Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB), da ist der Versuch immer strafbar (§ 23 Abs. 1 StGB).

Wie du § 13 StGB entnehmen kannst, ist das bei den sogenannten "unechten Unterlassungsdelikten", an weitere Voraussetzungen gebunden: Der Täter muss "rechtlich dafür einzustehen" haben ", daß der Erfolg nicht eintritt". Heißt: es muss eine Garantenstellung -bzw. Pflicht des Täters bestehen.

Was Garantenpflicht bedeutet und weiterführend zum Unterlassungsdelikt: Siehe der Wikipedia-Artikel zu Unterlassungsdelikten. Oder als Video hier.

Damit Mord vorliegt, muss ein Mordmerkmal vorliegen.

Würde der Pfleger seine Patienten ausschließlich deshalb verhungern lassen, weil er Freude am Töten empfindet (z.B.: aus Zeitvertreib oder sportlichem Ehrgeiz), dann wäre das Mordmerkmal der Mordlust erfüllt.

Würde er die Patienten verhungern lassen, damit diese nicht mehr seine früheren Straftaten anzeigen können (Misshandlungen, Diebstähle) - dann kommt das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht in Betracht.

Man kann allerdings zB auch diskutieren, ob nicht so oder so auch aufgrund des Verhungerns und Verdurstens der Patienten jedenfalls das Mordmerkmal der Grausamkeit erfüllt ist.

Es kommt eben - wie immer - auf die Details des Falls an.

Genaueres zu den Mordmerkmalen.

Übrigens:

Sehr zu empfehlen ist der Podcast "Sprechen wir über Mord?" vom SWR2. ;-)

...zur Antwort

Bei der Ausbildung zum Fachinformatiker (jedenfalls gilt das für die Systemintegrationsfachrichtung) brauchst du kaum Mathematik. Jedenfalls nicht über Realschulniveau - und davon nichts, was kompliziert wäre. Wichtig ist viel mehr - da das auch eine kaufmännische Ausbildung ist - dass du z.B. ein bisschen Verständnis für (betriebs-)wirtschaftliche Zusammenhänge hast. Aber auch das ist kein Hexenwerk.

Schau dir ruhig mal Abschlussprüfungen für FiSi oder FiAe an. Das, was verlangt wird, ist - gerade in Bezug auf Mathe - unteres Niveau und absolut machbar. Auch mit einer 4 (oder sogar noch schlechter) in Mathe. Es sei denn, du beherrschst - selbst mit Taschenrechner - keine Grundrechenarten. ;-)

Je nach Bundesland erledigst du Aufgaben die mit Mathe zu tun haben, nämlich sowieso ggf. entweder am PC und/oder es ist ein Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.

...zur Antwort
PC Gehacked mit Verschlüsselungstrojaner. Aber wie?

Hallo, ich habe eine Fritz.Box 7490, ein Notebook, und ein Multimedia PC mit nem I7-7700k sowie 32GB RAM um selbst aufgenommenes Material zu schneiden und Komprimieren. Auf dem PC läuft manchmal der Firefox Browser, kein Email Programm, nichts sonst was ins Internet und Netzwerk zugreift, außer, ich greife per REMOTEDESKTOP auf diesen PC zu. Ich habe einen Hauptbenutzer, mit dem ich dauerhaft angemeldet bin, wenn ich dran arbeite, dann habe ich mal testweise 4 User (User1-4) eingerichtet, um etwas auszuprobieren. Habe diese Konten aber sonst nicht angerührt. Immer nur den Hauptbenutzer. Betriebssystem ist Win10

pro V2004. Sicherheitssoftware ist F-Secure Safe. Meine Fragen an die Profis: (ja ich weiß unter den Hackern sind auch Profis). Ich habe das Hacking bemerkt, als ich mich wieder per Remote auf meinen PC anmelden wollte, und der Remotedesktop sich meldet und mir mitteilt, USER2 hat das System gesperrt, du kannst dich nicht anmelden. Bin dann direkt am PC gesessen, und wollte mich anmelden --> genau das gleiche, kann mich nicht anmelden wg. Sperre. Habe dann den PC runtergefahren. Und kurz nochmals eingeschaltet. Dabei habe ich bemerkt, daß sich ein Programm mitstarten wollte, welches ich aber nicht kenne. Das habe ich natürlich blockiert. Ich habe dann meine Aufnahme Ordner, also die Ordner, die die selbst aufgenommenen Filme enthalten geöffnet, und dann folgendes bemerkt. Die Namen der Filme waren verändert und haben nun die Endung MAKOP, und eine Datei README-WARNING.TXT ist vorhanden.

  1. Wie kommt ein Verschlüsselungstrojaner auf meinen PC? Dieser muß ja die Fritz.Box überbrücken, und sich irgendwie eingeschleust haben. Ich selbst lasse nichts unbekanntes zu. Oder hat Microsoft einen Fehler im System, wie anno 2004, als Windows XP "verseucht" wurde, nur weil jemand mit dem Modem sich ins Internet einwählte.??
  2. Wie kann man F-Secure Safe kompromitieren, so daß jemand den PC hacken kann?
  3. Kann man den Antivirus Programmieren glauben oder vertrauen? Wenn ich ein Vollpaket habe, daß ich auch noch bezahle, dann stellt sich mein Gehirn gerade quer. Das darf doch einfach nicht passieren. Wer kann mir dazu was sagen.
  4. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man den Hackern ein Lob aussprechen. Daß sie dies geschafft haben. Vielleicht liest ja einer mit.
  5. Bringt es was die Festplatte, oder den PC zur Polizei zu bringen?
  6. Was meint Ihr soll ich F-Secure anschreiben, und mal nachfragen, wie das geht? Vielleicht lerne ich noch etwas dazu?

Danke im voraus für eure Hilfen

...zur Frage

Du solltest folgendes klären:

  • Hattest du Remote-Desktop nur in deinem Netzwerk freigegeben, oder auch den Zugriff "aus dem Internet" gestattet? Und wie sicher war dann dein Passwort? ;-)
  • Ist das Notebook auch betroffen (bzw. das Gerät, von dem aus du über Remote-Desktop zugreifst)?
  • Hast du stets alle Updates (Betriebssystem, Browser, sonstige Software) ASAP auf allen Rechnern eingespielt?
  • Waren Fremdrechner (Freunde!) mit deinem Netzwerk verbunden?
  • Hast du in letzter Zeit irgendwelche Dokumente (doc*, pdf, xls*...) geöffnet? War das Ausführen von Skripten z.B. in Word erlaubt / hast du es auf Anforderung erlaubt? Kam z.B. eine Meldung, dass ein Dokument nicht geöffnet werden kann?

Das kompromittierende Ereignis kann auch ein paar Wochen zurückliegen - Trojaner wie z.B. Emotet verhalten sich evtl. wochenlang möglichst unauffällig, bevor Schadfunktionen ausgeführt werden. Davor sieht sich ggf. jemand auf deinem Rechner/in deinem Netzwerk um - um zu bestimmen, wie wertvoll deine Rechnerinhalte sind. Individueller Kundenservice! ;-)

Bzgl. dem Notebook: Lade dir das Windows System Control Center (WSCC) runter. Installieren, als Admin starten und alle Tools von Sysinternals runterladen (alles andere, wenn du willst, auch). Bei ein oder zwei Tools von NirSoft kann es einen Fehlalarm von Windows Defender o.ä. geben, aber die brauchst du auch nicht.

Sobald die heruntergeladen sind, startest du erstens den Process Explorer als Admin und aktivierst unter Options "Verfiy Image Signatur" und im Untermenü von "Virus Total" beide Optionen. Unter View aktivierst du "Show lower Pane" und drückst dann STRG+D.

In dem Hauptfenster vom Process Explorer siehst du nun alle laufenden Prozesse, in der Spalte von Virustotal siehst du, ob irgendein Prozess von Virustotal als problematisch erkannt wurde. Klappt natürlich nur, wenn dein Trojaner nicht allzu neu ist und wenn er sich nicht erfolgreich versteckt. Prozesse ohne verifizierte Signatur (Spalte: Verified Signer) können problematisch sein - vor allem, wenn sie im Process Explorer als Hintergrundfarbe ein kräftiges Lila haben. Im aktivierten "Lower Pane" kannst du die DLLs zum jeweiligen Prozess sehen - auch die werden mit Virustotal überprüft.

Dass ein Eintrag mal ein, zwei positive Funde hat, kommt häufiger vor. Meist sind das aber auch Einträge, die man sowieso als unverdächtig einordnen kann.

Mit dem Tool Autoruns kannst du überprüfen, was so alles zu Beginn gestartet wird. Auch dort gibt's im Menü die Punkte Virustotal & Verify Image, die du aktivieren solltest. Microsoft-Einträge kannst du ausblenden.

Falls du was Verdächtiges findest, dann solltest du im Process Explorer zuerst alle verdächtigen Prozesse auf Suspend stellen (Kontextmenü) und erst dann nacheinander abschießen - die überwachen sich nämlich ggf. gegenseitig; Mit Autoruns solltest du in diesem Fall auch etliche Einträge finden, die du unbedingt deaktivieren oder löschen musst. Wenn du in Autoruns Einträge mit komischen Namen findest (sowas wie yghdfuunyoezh.exe/dll): sicherheitshalber deaktivieren, falls keine verifizierte Signatur angezeigt wird.

Verwenden könntest du auch Tools wie den Process Monitor - da musst du dann eben alle legitimen Prozesse durch die Filtereinstellungen rausfiltern. Ist aber auch ein hervorragendes Tool.

Willst du alle Dateien z.B. im Windows-Ordner und den Unterordnern darauf überprüfen, ob die digitale Signatur okay ist und ggf. mit Virus Total überprüfen, kannst du das Kommandozeilentool SigCheck verwenden.

Ggf. - und das ist eigentlich zu empfehlen - verwendest du Antivirentools und z.B. Autoruns (mit Analyze Offline System) und SigCheck (auch) von einem Bootstick aus.

Das Notebook solltest du in jedem Fall auch mit einem Virenscanner überprüfen - und zwar - wie erwähnt - mit einem von einem Bootstick; Defender offline kannst du auch mal starten (Updates & Sicherheit -> Viren- und Bedrohungsschutz -> Scanoptionen -> Überprüfung mit Defender Offline). Aktuelle Virensignaturen sind dabei wichtig - es dauert schon mal etliche Stunden bis Tage, bis alle Virenscanner neue Malware erkennen.

Bzgl. deines in jedem Fall verseuchten PCs: da brauchst du in jedem Fall einen Bootstick. Dort sollte die Überprüfung vorrangig dazu dienen, herauszufinden mit welcher Schadsoftware du es zu tun hast. Dann kannst du auch danach suchen, was die normalerweise macht. Tendenziell solltest du Windows dort eher neu installieren.

...zur Antwort

Da du ja Interesse an anderen Jungs hast, kannst du dich z.B. auf einer oder mehreren Plattform(en) für schwule/bisexuelle Jugendliche / junge Erwachsene anmelden. Primär geht es da erstmal um das Kennenlernen von anderen, Coming-Out etc. und nicht um Sexdates siehe z.B. dbna, iboys, you2you, boyscom

Ansonsten gibt's in den meisten größeren Städten auch schwule / schwul-lesbische / queere / LGBT Jugendgruppen (Google!). Auch darüber kann man andere kennenlernen - und auch dort geht's nicht um bloße Sexdates. Treffen von Jugendgruppen pausieren derzeit meistens aufgrund der Pandemielage - aber das wird ja auch irgendwann wieder vorbei sein.

...zur Antwort

Twitter selbst erlaubt solche Inhalte in Maßen.

Allerdings kann sich derjenige, der die Pornos anderen bzw. der Öffentlichkeit zugänglich macht, evtl. strafbar machen, § 184d i.V.m. § 184 StGB.

Erfreulicherweise hat der deutsche Jugendschutz erst kürzlich den weltweiten Kampf gegen die Schund- und Schmutzliteratur in diesem neuartigen Internetz wieder aufgenommen und ein Verfahren gegen Twitter eingeleitet. Und gegen Pornhub und Co. Vielleicht gibt es ja bald DNS-Hijacking für alle - das hat Tradition, ist aber einigermaßen einfach zu umgehen. Da könnte man von anderen Ländern lernen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.