Das ist natürlich eine komplett neue Situation und es ist ganz normal, dass sich vieles für dich erstmal merkwürdig anfühlt. Deswegen als erstes: Du gewöhnst dich daran. Du darfst den Spaß jetzt jeden Monat für die nächsten 30 Jahre deines Lebens mitmachen - das wird Alltag.
Zu deinen Fragen:

Ja, du darfst während deiner ersten Periode ganz ohne Bedenken Tampons benutzen. Da du offenbar noch sehr jung bist, solltest du aber darauf achten, ganz kleine Tampons zu kaufen (die meisten Marken haben eine Kategorie "mini"). Die musst du zwar eventuell etwas häufiger wechseln als Binden, aber mit der Zeit kannst du dann auch die etwas größeren (=saugfähigeren) ausprobieren.

Normalerweise sollte das Entfernen eines Tampons keine Schmerzen bereiten, es kann sich aber am Anfang etwas unangenehm anfühlen. Das sollte dich aber nicht abschrecken, es auszuprobieren, ist ja schließlich bloß Watte.

Für das Einführen gilt das eben gesagte: Es könnte unangenehm sein, vor allem, weil du dich am Anfang wahrscheinlich verkrampfen wirst. Kleiner Tipp: Die ersten Mal zum Einführen ein Bein auf den Badewannenrand stellen, dann klappt das leichter und nach ein paar Mal funktioniert das Einführen ohne, dass du darüber nachdenken müsstest.

Das Gefühl, abhängig zu sein, verschwindet, sobald du aus Gewohnheit in jeder deiner Handtaschen zehn Tampons (oder Binden) rumfliegen hast - vorsichtshalber - die du aber eh nicht benutzt, weil du immer neue einpackst, wenn du deine Tage hast.

Fazit: Alles Gewöhnungssache, einfach mal ausprobieren, womit du am besten zurechtkommst!

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Naja, die EU würde wohl für ihr Mitglied Partei ergreifen...

Bei der Nato ist das schwieriger, so ein Fall ist nicht vorgesehen. Die wesentliche Klausel (Art. 5 Nato-Vertrag) lautet aber: "Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird"

Danach würde sich die Nato also gegen den Angreifer stellen.

Soweit die rechtliche Seite. Faktisch würde das wahrscheinlich vielen Nato-Staaten zu heiß und sie würden eventuell gar nicht eingreifen.

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Liebe Elathecute,

wenn ich mir deine Schilderungen durchlese dann denke ich auch, dass ich wohl zwei getrennte Probleme vorliegen.

  1. Juckreiz im Intimbereich deutet auf eine Hefepilzinfektion hin. Frag da am besten mal deine Mutti, wenn die auch Probleme mit der Milchsäure hat (deren Ungleichgewicht zu Pilzinfektionen führt), dann kann die dir bestimmt sagen, ob du betroffen bist. So oder so musst du damit zur Frauenärztin deines Vertrauens gehen. Bei einer Pilzinfektion wird die dir eine Salbe und eine Tablette geben und dann ist das ganze nach ein paar Tagen weg.
  2. Hast du die Pille sorgfältig eingenommen? Ansonsten kann es sein, dass die Blutungen früher als erwartet eingetreten sind. Fühlen sich die Schmerzen denn an wie normale Regelschmerzen? Was steht denn in der Verpackungsbeilage zu solchen Symptomen? Aber auch hier würde ich dir raten, zur Ärztin zu gehen und das abklären zu lassen - sicher ist sicher.
  3. Du sagst, du verträgst die Pille nicht gut. Es gibt Frauen, die beobachten, dass Pilzinfektionen bei ihnen verstärkt auftreten, wenn sie die Pille nehmen. Falls du also so eine Infektion haben solltest und auch sonst schon sagst, du verträgst die Pille nicht gut, überleg vielleicht mal, ob Verhütungsmethoden ohne Hormone was für dich sein könnten (Kupferkette, Kondome, etc). Und wie oben: mit der Ärztin abklären! Dafür ist die schließlich da, und besser, du bist einmal "Hypochonder" als dass du es im Nachhinein bereust, nicht dagewesen zu sein.
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Möglicherweise ist euer Gruppenleiter etwas brauner als er sein sollte. Ich würde mich mal an den Dachverband wenden (vorausgesetzt, die Lieder enthalten wirklich nationalsozialistisches Gedankengut und stammen nicht etwa nur aus der Zeit).

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Es könnte sich für dich lohnen, zum Psychotherapeuten zu gehen. Manche sind auf Prüfungsangst spezialisiert.

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Mit einer Freiheitsstrafe muss man hier normalerweise (wenn man nicht gerade unter Bewährung steht) nicht rechnen.

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Da wird (vorausgesetzt, dass du nicht vorbestraft bist) eher nicht viel bei rum kommen. Eventuell wird es auch wegen fehlender Beweise eingestellt, wenn es sich um einen Einzelfall handelt. Schließlich können Sachen tatsächlich manchmal beim Versand verloren gehen.

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Die Kündigungsfrist für einen Mietvertrag beträgt drei Monate (§ 573c BGB) und kündigen kann man jeweils bis zum Dritten eines Monats. Dabei lässt der Bundesgerichtshof es zu, auch schon vor dem Einzugstermin zu kündigen, es sei denn, das ist in deinem Mietvertrag ausgeschlossen. Je nachdem, was ihr vereinbar habt, kannst du also Glück haben und kommst rechtzeitig raus, bevor du Miete bezahlen musst.

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Das klingt, als hättest du zusammenfassen wollen, wie es ist, ein pubertierender Jugendlicher zu sein. Alles völlig normal.

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Bei solchen Fällen ist die Rechtsprechung eher käuferfreundlich. Bei der pauschalen Nennung von "diversen Schäden und Gebrauchsspuren" wird ein erheblicher Motorschaden eher nicht von der Gewährleistung ausgeschlossen sein bzw. nicht zur vereinbarten Beschaffenheit gehören. Ideal wäre es natürlich, wenn du für die Aussage des Händlers, es seinen nur Dellen und Lackschäden einen Zeugen hättest.

Meiner Ansicht nach hast du also noch einen Gewährleistungsanspruch.

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Die Lebenslange Freiheitsstrafe ist grundsätzlich lebenslänglich. Allerdings ist es gem. § 57a StGB möglich (aber nicht zwingend!), den Verurteilten nach 15 Jahren zu entlassen. Auch das ist aber bei besonderer Schwere der Schuld (in der Regel bei Taten, die nach einmal "schlimmer" sind als ein gewöhnlicher Mord) oder wenn der Täter als zu gefährlich erscheint ausgeschlossen. Dann können es auch einmal 25 Jahre werden, oder eben tatsächlich lebenslang.

Im Übrigen ist auch die Sicherungsverwahrung nicht unbedingt unendlich. Wie der Name schon verrät, sollen hier besonders gefährliche Täter aus dem Verkehr gezogen werden. Daraus ergibt sich aber: Wenn der Täter nicht mehr besonders gefährlich ist (z.B. wegen einer erfolgreichen Therapie oder auch seines hohen Alters) ist er freizulassen.

Was die Abschreckung betrifft: Die Kriminalitätsraten in den so strengen USA sind wesentlich höher als in Deutschland.

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Die Polizei hat ja einen Beweis: Die Zeugenaussage des Käufers. Das begründet einen sogenannten Anfangsverdacht, der für eine Wohnungsdurchsuchung grundsätzlich ausreicht. Da ein Verkauf von 50 g auch keine Kleinigkeit mehr ist, muss er durchaus damit rechnen.

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Schmerzensgeld bekommt man nicht über eine Anzeige, die setzt nur ein Strafverfahren in Gang.

Wenn du Schmerzensgeld willst, musst du sie grundsätzlich zivilrechtlich verklagen. Dann musst du deine Verletzungen darlegen und gegebenfalls beweisen. Ob dabei Schmerzensgeld rauskommt, hängt u.A. von der Schwere ab.

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Die 4 sind alle Mittäter. Den Begriff des Haupttäters kennt das Strafgesetzbuch nicht. Es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass im Prozess für A die höchste Strafe herauskommen wird, weil er als treibende Kraft hinter dem Geschehen stand. Insoweit kann man vielleicht von einem Haupttäter reden.

Was das Thema Schmerzensgeld betrifft: Die vier handeln gemeinschaftlich und haften daher gem § 840 I BGB als Gesamtschuldner. Das heißt, dass alle von ihnen Zahlen müssen und O sogar von jedem die volle Summe fordern kann (allerdings nur einmal). Den Ausgleich müssten A, B, C und D unter sich ausmachen.

Im Übrigen handelt es sich um eine gefährliche Körperverletzung, keine schwere.

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Was ist denn hier los? c/o heißt "care of", ist also nur die englische Bezeichnung für "zu Händen von". Dein Name stand da drauf, weil dein Bekannter scheinbar angegeben hat, dass Briefe an ihn an deine Adresse geschickt werden. Die Polizei dachte offenbar, sie kann ihn über dich erreichen. Da sein Name nicht auf deinem Briefkasten steht, wird der Brief dir ausgehändigt, adressiert ist er aber an deinen Bekannten. Wenn die Polizei etwas von dir wollen würde, würde sie dir einen Brief schreiben. Also überhaupt gar kein Grund, in Panik zu verfallen.

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Es wäre gut zu wissen, was denn diese Gerüchte sind und ob es Zeugen gibt. An sich kommt eine üble Nachrede in Betracht, wenn Tatsachen behauptet werden, die dich verächtlich machen oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigen können, § 186 StGB. Wenn das mit dem Auto tatsächlich auf die Gerüchte zurückzuführen ist, wäre das wohl der Fall. Aber, wenn du nicht weist, wer dein Auto beschädigt, woher kannst du das dann sicher wissen?

Zivilrechtlich käme zudem eine Unterlassungsklage wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts in Betracht, was allerdings wesentlich teurer ist als eine kostenlose Strafanzeige.

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Das ist eine Konstellation des innerbetrieblichen Schadensausgleiches. Dein Kollege hat, indem er nicht pünktlich zur Arbeit erschienen ist, eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag verletzt. Wenn er das vorsätzlich oder fahrlässig getan hat, kann er nach § 280 I BGB Schadensersatzpflichtig sein. Sich im Dienstplan zu vertun beruht zwar in der Regel auf fehlender Sorgfalt, ist also fahrlässig. Hier wird es sich jedoch wahrscheinlich um leichte Fahrlässigkeit handeln. In diesem Fall hat der Arbeitgeber nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung in der Regel keinen Anspruch gegen den Arbeitnehmer und kann ihm daher auch nicht den Lohn kürzen o.ä.

Kurz: Aller Wahrscheinlichkeit nach darf der Arbeitgeber das nicht, zumal er deinem Kollegen seine Fahrlässigkeit nachweisen müsste (vgl. § 619a BGB).

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Ein Betrug ist das tatsächlich nicht. Je nachdem was du da eingetragen hast, insbesondere, wenn du dich mit einem falschen Namen registriert hast, kann aber § 269 StGB, Fälschung beweiserheblicher Daten, in Betracht kommen.

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Hey XYZ28,

da gibt es ja eigentlich zwei Fragen. Alle Straftaten (außer Mord) verjähren irgendwann, sodass nichts mehr passieren kann. Wie lange es dauert, bis eine Tat verjährt, hängt davon ab, was du gemacht hast; das hast du ja leider nicht geschrieben. Die Verjährung richtet sich nach der Schwere der Straftat.

Unabhängig davon ist es nach einem Jahr, in dem nichts passiert ist, eher unwahrscheinlich, dass noch jemand auf die Idee kommt, das anzuzeigen und solange die Staatsanwaltschaft davon nichts mitbekommt, kann auch nichts passieren.

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Hey merlinmoeller,

denkbar wären insbesondere Einkommens- und Umsatzsteuer. Bei beiden gibt es aber Freibeträge, bis zu deren Grenze man keine Steuern zahlt. Es kommt deshalb darauf an, was du für deine Dienstleistung nimmst.

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