Hilfe bei der Bachelorarbeit?

Hallo zusammen,

in nächster Zeit steht meine Bachelorarbeit an und ich bin noch auf der Suche nach dem konkreten Aufbau meiner Arbeit.

Nach langem Überlegen habe ich mich nun für das Rechtsgebiet des Waffenrechts entschieden und habe mir die Thesis "Politischer Extremismus als Herausforderung für das Waffenrecht in Brandenburg" ausgesucht.

Zum groben Aufbau:

Ich möchte wahlweise zunächst die Phänomenbereiche mit Fokus auf das Land Brandenburg beleuchten (als Quellen werden wohl hauptsächlich die Herausgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz dienen) oder ich beginne mit dem Teil des Waffenrechts. Bei dem plane ich in das für Außenstehende recht komplex wirkende Rechtsgebiet einzuführen und gehe dann auf die Zuverlässigkeitsüberprüfungen und im Speziellen die Regelabfragen beim Verfasssungsschutz ein.

Möglicherweise ist das Themenfeld für eine Bachelorarbeit auch noch zu weit gefasst - ggf. beschränke ich mich auf den Rechtsextremismus (wie ich erst nach der Themenfindung erfahren habe, gibt es eine Bachelorarbeit zum Waffenrecht und Reichsbürger schon). Evtl. genügt die geografische Einschränkung aber auch.

Soweit der grobe Ablaufplan. Meine Hürde ist nun jedoch das Finden einer geeigneten wissenschaftlichen Betrachtung - also einen eigenen Anteil.

Als erstes kam mir in den Sinn, die vertretenen Extremismusformen mit den Versagungen der waffenrechtlichen Erlaubnisse abzugleichen. In Brandenburg besteht die Besonderheit, dass im Umland von Berlin - also etwa Potsdam - schwerpunktmäßig Linksextremismus vorzufinden ist. Im übrigen Landesgebiet überwiegt eindeutig der Rechtsextremismus und die Reichsbürgerszene. Dies könnte man nach LK aufschlüsseln und den Versagungen nach LK in den Waffenbehörden gegenüberstellen. Allerdings ist mir nicht so recht klar, wohin das dann führen könnte.

Eine weitere "wissenschaftliche" Betrachtungsweise könnte die Perspektive für den Gesetzgeber von weiteren Verschärfungsmöglichkeiten sein und der Evaluation, ob dies überhaupt sinnhaft wäre. Möglicherweise würde sich hier ein Experteninterview anbieten.

Weiterhin könnte man die Entwicklung der Gesetzgebung im Bezug auf Waffenrechtsverschärfungen für Extremisten betrachten - die wohl einfachste Methode. Allerdings weiß ich da nicht so recht, ob eine bloße historische Darstellung den Anforderungen einer Bachelorarbeit genügt.

Was meint ihr dazu? Habt ihr Tipps zur Ausgestaltung meiner ersten Ideen oder habt weitere Vorschläge für eine wissenschaftliche Methode bei diesem Thema? 

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Das Ganze ist mächtig weit her geholt und sprengt m.E. den Rahmen einer Bachelor-Arbeit. Die Aussage, dass im Berliner Umland Linksextremismus und ansonsten Rechtsextremismus und Reichsbürgerszene vorwiegen, ist sehr gewagt. Man könnte sie aber als These nehmen und entweder untermauern oder widerlegen.

Ich lebe seit vielen Jahrzehnten in Brandenburg und habe weder von Rechts- noch von Linksextremismus noch von der Reichsbürgerszene etwas bemerkt. Eine Untersuchung wäre es wert.

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Da es sich um eine Immobilie handelt geht auch eine Schenkung nicht ohne Notar und Grundbucheintrag, denn sonst kann dein Sohn nicht Eigentümer sein. Ist er Eigentümer, kann er da dann wohnen (ohne Miete zahlen zu müssen), umbauen usw., allerdings nur mit deiner Einwilligung, denn ihr seit dann eine Eigentümergemeinschaft. Auch alle Forderungen, die durch das Eigentum bedingt sind, gehen hälftig an ihn (z.B. Grundsteuer, Schornsteinfeger, Heizung, Strom, Wasser, Abwasser, ... )

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Also deine Mutter hasst dich ganz bestimmt nicht, das macht keine Mutter.

Und wenn du sicher weißt, dass du Diabetiker bist, dann bekommst du ja auch eine entsprechende Therapie, in der Regel bei Typ I Insulin , entweder per Pumpe oder Spritze. Dazu gibt es entsprechende Schulungen für dich und deine Mutter und die Schule braucht eine klare Information über deine Krankheit.

Fieber und Halsschmerzen haben mit Diabetes nichts zu tun.

Lass den Kopf nicht hängen, mit Diabetes kann man ganz gut leben, wenn man sich arrangiert. Ich habe schon über 40 Jahre Diabetes.

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Das wars.

Da besteht nur noch die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt eine Erhöhung zu beantragen. Dazu braucht es aber neue Befunde.

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Es gibt Antibiotika, die der einzelne nicht verträgt. Das passiert aber auch, wenn man kein Diabetiker ist. Das Insulin hat damit nichts zu tun. Wenn du nach der Einnahme von Antibiotika Probleme haben solltest, informiere deinen Arzt, er wird dir ein anderes Antibiotikum verschreiben.

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Ich kriege ihn nicht mehr aus dem Garten raus, trotz allen Bemühens und aller Witterungsunbilden blüht er Jahr für Jahr an immer neuen Ecken. Vor etlichen Jahren hatten wir Kaninchen, die Grünes, Blüten und Knollen vom Topinambur sehr gerne gefressen haben. Ein Nachbar hat sich Grünes und Knollen für seine Schafe geholt, kleine Knöllchen sind im Boden geblieben und haben sich munter vermehrt, die Vögel verteilen Samen ...

Deshalb denke ich, dass dein Topinambur nicht verloren ist, sondern dich im nächsten Jahr überraschen wird. Wenn du noch weißt, wo er steht, decke doch sicherheitshalber die Stellen dick mit Laub ab.

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Das Pflegegeld bekommt immer die zu pflegende Person, nicht der Pflegende. Und wem der Vater (hier der zu Pflegende) dann dieses Geld gibt, ist egal. Es wird nirgendwo angerechnet.

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DieterSausen, du musst unbedingt unser neuer Bürgermeister werden, den suchen sie nämlich gerade noch. Dann würde ein frischer Wind in unserem Rathaus wehen und alle Entscheidungen würden flott von der Hand gehen. Und wenn das dann hier so toll läuft, würde das Beispiel Schule machen bis in die höchsten Kreise hinauf. Dann brauchen wir kein neues Gesetz und können uns von unnützen alten trennen.

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Ein Pflichtteil steht ihr trotzdem zu.

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Der Behindertenpauschbetrag kann nur beim Vater geltend gemacht werden. Leider.

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Ich verstehe Deine Frage nicht. Du hast bisher 7 Euro Rabatt gehabt, es sind jedoch 11 Euro. Somit mindert sich Deine Zahllast um monatlich 4 Euro. Damit ist Deine Jahresrechnung geringer als angenommen, Warum willst Du die nicht bezahlen?

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Dein Vorname hat nichts mit öffentlichem Recht zu tun sondern ist rein privat.

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Die Versicherung zahlt nur, wenn der Unfall durch die Polizei aufgenommen wurde.

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Eine Kündigung beim PVZ greift immer zu einem bestimmten Zeitpunkt. Bis dahin gibt es noch die Lieferung und die Rechnung. Da gibt es Fristen. Von heute auf morgen geht das nicht.

In solch einem Fall schreibe ich: "kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Das klappt und es kommt die Information, ab wann Lieferung und Rechnung eingestellt werden.

Ihr müsst noch bezahlen.

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Wenn es um reine Reparaturarbeiten geht, ist es Sache der Gemeinde oder der Eigentümer der Versorgungsleitungen. Gibt es aber wesentliche Verbesserungen, können die Anlieger an den Kosten beteiligt werden.

Vor Jahren wurden wir ans Abwassernetz angeschlossen und unsere Klärgrube wurde stillgelegt. Da die Anschlussgebühren nach der Grundstücksgröße bemessen wurden, ging es für uns in die Tausende, Widerspruch half nicht.

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