ARGE Fausregel Nummer 1:
Wer kämpft kann verlieren.
Wer nicht kämpft hat bei der Arge schon verloren.
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Verlogene Beamte …
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Wer heutzutage zur Sozialabtelung einer Behörde, oder zur Arge geht, um Sozialleistungen zu beantragen, sollte mit dem Schlimmsten rechnen. Und das liegt nicht an den Gesetzen. Sondern an den Menschen. Genauer gesagt: vorangig an den sogenannten Sachbearbeitern bzw. Sachbearbeiterinnen.
Gehe nicht davon aus, dass der/die vor Dir sitzende Sachbearbeiter/in eine qualifizierte Fachkraft ist. Insbesondere nicht bei der Arge. In der Anfangsphase kamen die Arge-Sachbearbeiter/innen aus den unterschiedlichsten Verwaltungseinheiten. Leute, die vorher bei der Telekom, bei Friedhofs- oder Gartenbauämtern arbeiteten, sowie als Hausmeister angestellt waren und via Schnellkurs auf ihre Tätigkeit vorbereitet wurden. Auch heute noch bilden z.B. rechtskompetente Sozialpädagogen oder Mitarbeiter mit einem abgeschlossenen Sozialrechtstudium eher die ganz große Ausnahme.
Doch es ist nicht nur die qualitativ chaotische Personalsituation der Argen, die dazu führte, dass z.B. im vergangenen Jahr weit über 270.000 Arge-Bescheide korrigiert werden mussten, durch die Argen selbst oder durch Urteile der Sozialgerichte. Also rund 50% fehlerhafte Bescheide.
Ein Armutszeugnis für die Beamten.
Die hohe Erfolgsquote bei Klagen ist gleichsam auch ein sinnfälliger Beweis für die jämmerliche Charakterstruktur, desolate Arbeitsmoral und zweifelhafte Berufsauffassung vieler Amtsstuben-Sachbearbeiter/innen.
Nach einer unlängst veröffentlichten Befragung aller Richter/innen an Sozialgerichten und Landessozialgerichten (die vor einer immer größer werdenden Klageflut stehen) halten 42% aller Richter/innen BESCHEIDE IM VERWALTUNGSVERFAHREN für „wenig sorgfältig und sachlich / rechtlich unzulänglich“.
Dabei gibt es viele Methoden, wie Anspruchsteller von Sachbearbeitern/innen übervorteilt werden. In Bescheiden wird gelogen und betrogen, es wird mit wissentlichen Falschbekundungen manipuliert, es wird verleumdet, höchstrichterliche Rechtssprechungen werden ignoriert, es wird falsch beraten und lang ist die Liste sonstiger Viertklassigkeiten und Gesetzesverstöße. Wenn ein Privatunternehmer solch eine Klageflut verursachen würde wie Hartz und Argen, würde das Unternehmen pleite gehen und die Manager könnten im Gefängnis enden wegen unlauteren Wettbewerbs.
Allein in Berlin gab es 2009 rund 27.000 Klagen gegen die Arge. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von fast 400%! Doch auch in der Provinz ist die Viertklassigkeit groß.
Ein typisches Beispiel bilden die „Leistungen“ der Sozialbehörden / Arge Herzogtum Lauenburg. Ohne alle über einen Kamm scheren zu wollen, aber die Devise „dreist, schamlos, ignorant, inkompetent und frech“ ist nicht ganz weltfremd. Im vergangenen Jahr hat der Sozialverband im Kreise Herzogtum-Lauenburg 429 Anträge auf Rente oder ALG II bearbeitet und 286 Widersprüche eingereicht. Davon waren etwa die Hälfte erfolgreich: die zuständigen Ämter hatten widerrechtlich ca. 300.000 € einbehalten, plus ca. 75.000,- € Nachzahlungen. Deshalb:
1.
Lass’ Dich nicht einlullen von sogenannten Sachbearbeiter/innen. Sollte ein Bescheid falsch / fehlerhaft sein, lege sofort (spätestens binnen 4 Wochen) WIDERSPRUCH ein. Davon solltest Du Dir aber nicht viel erhoffen. Denn jetzt hat die betroffene Behörde zum korrigieren eigener Fehler 3 Monate Zeit (sofern sie die eigenen Fehler überhaupt als Fehler erkennt / bewertet und auch der zeitlichen Vorgabe tatsächlich nachkommen sollte).
1/4 Jahr, ganz schön lange, wenn einem das Geld fürs Notwendigste fehlt.
Deshalb stelle
2.
unverzüglich beim zuständigen Sozialgericht einen EILANTRAG auf Erlass einer EINSTWEILIGEN ANORDNUNG.
Auch hier kann sich der angestrebte Erlass über x Wochen hinziehen. Aber es geht schneller als der Widerspruch.
Und auch schneller als das Hauptverfahren, das sich ggf über Monate bzw. Jahre hinziehen kann.
3.
Verlasse Dich auch nicht auf irgendwelche mündliche Zusagen des/der Sachbearbeiters/in.
Es gehört zwar zu seinen/ihren Pflichten, Dich ausführlich über Deine Pflichten und Rechte aufzuklären. Hieran solltest Du aber keine zu hohe Erwartungen knüpfen. Ob das, was der/die Sachbearbeiter/in im Gespräch gesagt hat, auch nur annähernd den gesetzlichen Vorgaben entspricht, kann niemand mehr nachprüfen. Im Gegenteil.
Der/die Sachbearbeiter/in kann schon mittels weniger Fragen feststellen, ob Du Ahnung hast, oder nicht. Sieht er auch nur die geringste Chance, Dir Geld zu streichen, vorzuenthalten, oder zu kürzen, wird er das tun.
Wer sich nicht selber schlau macht, der bleibt auf der Strecke.
4.
Es ist auch sinnvoll bei persönlichen Vorsprachen einen Zeugen mitzunehmen. Der Gesetzgeber nennt die Begleitperson „Beistand“. Wenn der/die Sachbearbeiter/in darüber meckert: Du bist dazu berechtigt, einen Beistand mitzunehmen (§ 13 Abs. 4 SGB X [10])
5.
Bei Ungereimtheiten GRUNDSÄTZLICH klagen. Wenn Du für den WIDERRUF und/oder EILANTRAG einen Rechtsanwalt brauchst und kein Geld hast: beim Gericht einen Beratunghilfeschein holen (vorher anrufen was Du dafür brauchst) > ggf. 10 € > beim Anwalt einen Termin holen, der dann nicht nur mündlich berät, sondern auch die entspr. Schriftsätze verfasst etc. Oder sofort zum Sozialgericht (Rechtspfleger hilft beim formulieren, Unterlagen mitnehmen!)
6.
Es gibt eine zwingend verbindliche Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit vom Herbst vergangenen Jahres. Demnach sollen die Argen „organisatorische und fachliche Voraussetzungen“ schaffen, die Antragsteller „nicht (mehr) … auf die Möglichkeit des Widerspruchs zu verweisen“. Kommt es zu einem Widerspruch, soll bereits vor Aufnahme des Widerspruchverfahrens eine Vorentscheidung getroffen werden, und die Betroffenen die „Aussichtslosigkeit eines beabsichtigten Widerspruchs“ suggeriert werden. Der rechtlich vorgeschriebene Widerspruchsbescheid soll verweigert werden, es sollen hingegen die Betroffenen zu einer Rücknahme des Widerspruchs bewegt werden.
7.
Lasse Dich nicht überreden, den WIDERSPRUCH zurückzunehmen. Wer einen Widerspruch zurück nimmt, sorgt dafür, dass der Verwaltungsakt gegen den er sich wehren wollte sofort vollstreckt werden kann. Außerdem verspielt er die Möglichkeit, die Entscheidung später gerichtlich überprüfen zu lassen. Er bekommt keinen schriftlichen Widerspruchsbescheid und hat nichts in der Hand.
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Wer sich nicht vorstellen kann, wie es einen belastet, wenn man seinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kann… der sollte den Mund halten.