Solche Riesenschleudern (in der Stadt mal eben locker 20 Liter)

gibt's an jeder Ecke fürn Appel und'n Ei. Weil die gebraucht

kaum jemand haben will. Selbst wenn man einen modernen Neuwagen

kauft, passen schlaue Händler höllisch auf, dass

so ein Monster gar nicht erst auf den Hof kommt.

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Wenn es Dir egal ist, ob Du heil zuhause ankommst, oder

ggf. - im Rollstuhl oder auf dem Friedhof landest - dann fahr.

Du solltest allerdings berücksichtigen: Du bist nicht allein auf

der Straße.

Haben andere Verkehrsteilnehmer kein "Recht" auf

heil nach Hause zu kommen ?

Denke nur !

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Stahl bzw. Eisen will immer zurück in den Naturszustand:

nämlich Rost.

Wobei man grob sagen kann: 1 mm Blech ergibt ca. 1 cm Rost.

Rost kann aber nur dort enststehen, wo sich das Eisen mit

Sauerstoff verbinden kann.

Will man also Rost vermeiden, braucht man eine Trennschicht

zwischen Eisen und der umgebenden Luft. Dafür ist normale

Kunstharzfarbe nicht geeignet, weil selbige feinste Poren hat.

Da kriecht der Sauerstoff (plus Luftfeuchtigkeit) durch und

schon geht's weiter mit der Rosterei. Wesentlich effektiver ist

z.B. Wachs ... heiß auftragen, damit sich ein absoluter dichter

Film bilden kann. Oder auch Hammerit ... am besten 2 x oder

3 x auftragen. Dann hat man u.U. auch für Jahre Ruhe.

Aber hinterher keinen 2-K-Autolack drübersprühen. Der löst

Hammerit an und dann ist der Rostschutz für die Katz.

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Geh' einfach auf

.

http://www.reifendirekt.de

.

Da kriegst Du alles was das

Herz begehrt incl. Montage,

auswuchten usw. ... zu Superpreisen.

.

Kann ich aller-aller- wärmstens empfehlen!

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Das ist eben der Unterschied zwischen

einem Markenroller, wie z.B. VESPA oder

Asienschrott. Meine VESPA war über 15 Jahre alt.

Und was ging im Laufe der Zeit kaputt ?

Nichts. Absolut nichts. Lief immer.

Mein Nachbar hat sich vor ein paar Wochen

einen neuen Asienschrottroller gekauft (Baumarkt).

Nett anzusehen, schönes styling, toller

Lack.

Musste das Scheißteil aber schon 4 x in

die Werkstatt geben. Jetzt wartet er

wieder, bis alles OK ist. Warftezeit:

ca. 2 Wochen. Weil noch 18 Roller vor

ihm dran sind ...

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Kauf Dir einen Mercedes 240 E-Klasse.

Dann kannst Du noch bei 170 km/h

bei einem klassichen Konzert den feinen Klang der

Triangel hören.

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Verlogene Beamte …

.

Wer heutzutage zur Sozialabtelung einer Behörde, oder zur Arge geht, um Sozialleistungen zu beantragen, sollte mit dem Schlimmsten rechnen. Und das liegt nicht an den Gesetzen. Sondern an den Menschen. Genauer gesagt: vorangig an den sogenannten Sachbearbeitern bzw. Sachbearbeiterinnen.

Gehe nicht davon aus, dass der/die vor Dir sitzende Sachbearbeiter/in eine qualifizierte Fachkraft ist. Insbesondere nicht bei der Arge. In der Anfangsphase kamen die Arge-Sachbearbeiter/innen aus den unterschiedlichsten Verwaltungseinheiten. Leute, die vorher bei der Telekom, bei Friedhofs- oder Gartenbauämtern arbeiteten, sowie als Hausmeister angestellt waren und via Schnellkurs auf ihre Tätigkeit vorbereitet wurden. Auch heute noch bilden z.B. rechtskompetente Sozialpädagogen oder Mitarbeiter mit einem abgeschlossenen Sozialrechtstudium eher die ganz große Ausnahme.

Doch es ist nicht nur die qualitativ chaotische Personalsituation der Argen, die dazu führte, dass z.B. im vergangenen Jahr weit über 270.000 Arge-Bescheide korrigiert werden mussten, durch die Argen selbst oder durch Urteile der Sozialgerichte. Also rund 50% fehlerhafte Bescheide.

Ein Armutszeugnis für die Beamten.

Die hohe Erfolgsquote bei Klagen ist gleichsam auch ein sinnfälliger Beweis für die jämmerliche Charakterstruktur, desolate Arbeitsmoral und zweifelhafte Berufsauffassung vieler Amtsstuben-Sachbearbeiter/innen.

Nach einer unlängst veröffentlichten Befragung aller Richter/innen an Sozialgerichten und Landessozialgerichten (die vor einer immer größer werdenden Klageflut stehen) halten 42% aller Richter/innen BESCHEIDE IM VERWALTUNGSVERFAHREN für „wenig sorgfältig und sachlich / rechtlich unzulänglich“.

Dabei gibt es viele Methoden, wie Anspruchsteller von Sachbearbeitern/innen übervorteilt werden. In Bescheiden wird gelogen und betrogen, es wird mit wissentlichen Falschbekundungen manipuliert, es wird verleumdet, höchstrichterliche Rechtssprechungen werden ignoriert, es wird falsch beraten und lang ist die Liste sonstiger Viertklassigkeiten und Gesetzesverstöße. Wenn ein Privatunternehmer solch eine Klageflut verursachen würde wie Hartz und Argen, würde das Unternehmen pleite gehen und die Manager könnten im Gefängnis enden wegen unlauteren Wettbewerbs.

Allein in Berlin gab es 2009 rund 27.000 Klagen gegen die Arge. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von fast 400%! Doch auch in der Provinz ist die Viertklassigkeit groß.

Ein typisches Beispiel bilden die „Leistungen“ der Sozialbehörden / Arge Herzogtum Lauenburg. Ohne alle über einen Kamm scheren zu wollen, aber die Devise „dreist, schamlos, ignorant, inkompetent und frech“ ist nicht ganz weltfremd. Im vergangenen Jahr hat der Sozialverband im Kreise Herzogtum-Lauenburg 429 Anträge auf Rente oder ALG II bearbeitet und 286 Widersprüche eingereicht. Davon waren etwa die Hälfte erfolgreich: die zuständigen Ämter hatten widerrechtlich ca. 300.000 € einbehalten, plus ca. 75.000,- € Nachzahlungen. Deshalb:

1.

Lass’ Dich nicht einlullen von sogenannten Sachbearbeiter/innen. Sollte ein Bescheid falsch / fehlerhaft sein, lege sofort (spätestens binnen 4 Wochen) WIDERSPRUCH ein. Davon solltest Du Dir aber nicht viel erhoffen. Denn jetzt hat die betroffene Behörde zum korrigieren eigener Fehler 3 Monate Zeit (sofern sie die eigenen Fehler überhaupt als Fehler erkennt / bewertet und auch der zeitlichen Vorgabe tatsächlich nachkommen sollte). 1/4 Jahr, ganz schön lange, wenn einem das Geld fürs Notwendigste fehlt. Deshalb stelle

2.

unverzüglich beim zuständigen Sozialgericht einen EILANTRAG auf Erlass einer EINSTWEILIGEN ANORDNUNG. Auch hier kann sich der angestrebte Erlass über x Wochen hinziehen. Aber es geht schneller als der Widerspruch.

Und auch schneller als das Hauptverfahren, das sich ggf über Monate bzw. Jahre hinziehen kann.

3.

Verlasse Dich auch nicht auf irgendwelche mündliche Zusagen des/der Sachbearbeiters/in. Es gehört zwar zu seinen/ihren Pflichten, Dich ausführlich über Deine Pflichten und Rechte aufzuklären. Hieran solltest Du aber keine zu hohe Erwartungen knüpfen. Ob das, was der/die Sachbearbeiter/in im Gespräch gesagt hat, auch nur annähernd den gesetzlichen Vorgaben entspricht, kann niemand mehr nachprüfen. Im Gegenteil. Der/die Sachbearbeiter/in kann schon mittels weniger Fragen feststellen, ob Du Ahnung hast, oder nicht. Sieht er auch nur die geringste Chance, Dir Geld zu streichen, vorzuenthalten, oder zu kürzen, wird er das tun.

Wer sich nicht selber schlau macht, der bleibt auf der Strecke.

4.

Es ist auch sinnvoll bei persönlichen Vorsprachen einen Zeugen mitzunehmen. Der Gesetzgeber nennt die Begleitperson „Beistand“. Wenn der/die Sachbearbeiter/in darüber meckert: Du bist dazu berechtigt, einen Beistand mitzunehmen (§ 13 Abs. 4 SGB X [10])

5.

Bei Ungereimtheiten GRUNDSÄTZLICH klagen. Wenn Du für den WIDERRUF und/oder EILANTRAG einen Rechtsanwalt brauchst und kein Geld hast: beim Gericht einen Beratunghilfeschein holen (vorher anrufen was Du dafür brauchst) > ggf. 10 € > beim Anwalt einen Termin holen, der dann nicht nur mündlich berät, sondern auch die entspr. Schriftsätze verfasst etc. Oder sofort zum Sozialgericht (Rechtspfleger hilft beim formulieren, Unterlagen mitnehmen!)

6.

Es gibt eine zwingend verbindliche Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit vom Herbst vergangenen Jahres. Demnach sollen die Argen „organisatorische und fachliche Voraussetzungen“ schaffen, die Antragsteller „nicht (mehr) … auf die Möglichkeit des Widerspruchs zu verweisen“. Kommt es zu einem Widerspruch, soll bereits vor Aufnahme des Widerspruchverfahrens eine Vorentscheidung getroffen werden, und die Betroffenen die „Aussichtslosigkeit eines beabsichtigten Widerspruchs“ suggeriert werden. Der rechtlich vorgeschriebene Widerspruchsbescheid soll verweigert werden, es sollen hingegen die Betroffenen zu einer Rücknahme des Widerspruchs bewegt werden.

7.

Lasse Dich nicht überreden, den WIDERSPRUCH zurückzunehmen. Wer einen Widerspruch zurück nimmt, sorgt dafür, dass der Verwaltungsakt gegen den er sich wehren wollte sofort vollstreckt werden kann. Außerdem verspielt er die Möglichkeit, die Entscheidung später gerichtlich überprüfen zu lassen. Er bekommt keinen schriftlichen Widerspruchsbescheid und hat nichts in der Hand.

.

Wer sich nicht vorstellen kann, wie es einen belastet, wenn man seinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kann… der sollte den Mund halten.

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ARGE Fausregel Nummer 1:

Wer kämpft kann verlieren.

Wer nicht kämpft hat bei der Arge schon verloren.

.

Verlogene Beamte …

.

Wer heutzutage zur Sozialabtelung einer Behörde, oder zur Arge geht, um Sozialleistungen zu beantragen, sollte mit dem Schlimmsten rechnen. Und das liegt nicht an den Gesetzen. Sondern an den Menschen. Genauer gesagt: vorangig an den sogenannten Sachbearbeitern bzw. Sachbearbeiterinnen.

Gehe nicht davon aus, dass der/die vor Dir sitzende Sachbearbeiter/in eine qualifizierte Fachkraft ist. Insbesondere nicht bei der Arge. In der Anfangsphase kamen die Arge-Sachbearbeiter/innen aus den unterschiedlichsten Verwaltungseinheiten. Leute, die vorher bei der Telekom, bei Friedhofs- oder Gartenbauämtern arbeiteten, sowie als Hausmeister angestellt waren und via Schnellkurs auf ihre Tätigkeit vorbereitet wurden. Auch heute noch bilden z.B. rechtskompetente Sozialpädagogen oder Mitarbeiter mit einem abgeschlossenen Sozialrechtstudium eher die ganz große Ausnahme.

Doch es ist nicht nur die qualitativ chaotische Personalsituation der Argen, die dazu führte, dass z.B. im vergangenen Jahr weit über 270.000 Arge-Bescheide korrigiert werden mussten, durch die Argen selbst oder durch Urteile der Sozialgerichte. Also rund 50% fehlerhafte Bescheide.

Ein Armutszeugnis für die Beamten.

Die hohe Erfolgsquote bei Klagen ist gleichsam auch ein sinnfälliger Beweis für die jämmerliche Charakterstruktur, desolate Arbeitsmoral und zweifelhafte Berufsauffassung vieler Amtsstuben-Sachbearbeiter/innen.

Nach einer unlängst veröffentlichten Befragung aller Richter/innen an Sozialgerichten und Landessozialgerichten (die vor einer immer größer werdenden Klageflut stehen) halten 42% aller Richter/innen BESCHEIDE IM VERWALTUNGSVERFAHREN für „wenig sorgfältig und sachlich / rechtlich unzulänglich“.

Dabei gibt es viele Methoden, wie Anspruchsteller von Sachbearbeitern/innen übervorteilt werden. In Bescheiden wird gelogen und betrogen, es wird mit wissentlichen Falschbekundungen manipuliert, es wird verleumdet, höchstrichterliche Rechtssprechungen werden ignoriert, es wird falsch beraten und lang ist die Liste sonstiger Viertklassigkeiten und Gesetzesverstöße. Wenn ein Privatunternehmer solch eine Klageflut verursachen würde wie Hartz und Argen, würde das Unternehmen pleite gehen und die Manager könnten im Gefängnis enden wegen unlauteren Wettbewerbs.

Allein in Berlin gab es 2009 rund 27.000 Klagen gegen die Arge. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von fast 400%! Doch auch in der Provinz ist die Viertklassigkeit groß.

Ein typisches Beispiel bilden die „Leistungen“ der Sozialbehörden / Arge Herzogtum Lauenburg. Ohne alle über einen Kamm scheren zu wollen, aber die Devise „dreist, schamlos, ignorant, inkompetent und frech“ ist nicht ganz weltfremd. Im vergangenen Jahr hat der Sozialverband im Kreise Herzogtum-Lauenburg 429 Anträge auf Rente oder ALG II bearbeitet und 286 Widersprüche eingereicht. Davon waren etwa die Hälfte erfolgreich: die zuständigen Ämter hatten widerrechtlich ca. 300.000 € einbehalten, plus ca. 75.000,- € Nachzahlungen. Deshalb:

1.

Lass’ Dich nicht einlullen von sogenannten Sachbearbeiter/innen. Sollte ein Bescheid falsch / fehlerhaft sein, lege sofort (spätestens binnen 4 Wochen) WIDERSPRUCH ein. Davon solltest Du Dir aber nicht viel erhoffen. Denn jetzt hat die betroffene Behörde zum korrigieren eigener Fehler 3 Monate Zeit (sofern sie die eigenen Fehler überhaupt als Fehler erkennt / bewertet und auch der zeitlichen Vorgabe tatsächlich nachkommen sollte). 1/4 Jahr, ganz schön lange, wenn einem das Geld fürs Notwendigste fehlt. Deshalb stelle

2.

unverzüglich beim zuständigen Sozialgericht einen EILANTRAG auf Erlass einer EINSTWEILIGEN ANORDNUNG. Auch hier kann sich der angestrebte Erlass über x Wochen hinziehen. Aber es geht schneller als der Widerspruch.

Und auch schneller als das Hauptverfahren, das sich ggf über Monate bzw. Jahre hinziehen kann.

3.

Verlasse Dich auch nicht auf irgendwelche mündliche Zusagen des/der Sachbearbeiters/in. Es gehört zwar zu seinen/ihren Pflichten, Dich ausführlich über Deine Pflichten und Rechte aufzuklären. Hieran solltest Du aber keine zu hohe Erwartungen knüpfen. Ob das, was der/die Sachbearbeiter/in im Gespräch gesagt hat, auch nur annähernd den gesetzlichen Vorgaben entspricht, kann niemand mehr nachprüfen. Im Gegenteil. Der/die Sachbearbeiter/in kann schon mittels weniger Fragen feststellen, ob Du Ahnung hast, oder nicht. Sieht er auch nur die geringste Chance, Dir Geld zu streichen, vorzuenthalten, oder zu kürzen, wird er das tun.

Wer sich nicht selber schlau macht, der bleibt auf der Strecke.

4.

Es ist auch sinnvoll bei persönlichen Vorsprachen einen Zeugen mitzunehmen. Der Gesetzgeber nennt die Begleitperson „Beistand“. Wenn der/die Sachbearbeiter/in darüber meckert: Du bist dazu berechtigt, einen Beistand mitzunehmen (§ 13 Abs. 4 SGB X [10])

5.

Bei Ungereimtheiten GRUNDSÄTZLICH klagen. Wenn Du für den WIDERRUF und/oder EILANTRAG einen Rechtsanwalt brauchst und kein Geld hast: beim Gericht einen Beratunghilfeschein holen (vorher anrufen was Du dafür brauchst) > ggf. 10 € > beim Anwalt einen Termin holen, der dann nicht nur mündlich berät, sondern auch die entspr. Schriftsätze verfasst etc. Oder sofort zum Sozialgericht (Rechtspfleger hilft beim formulieren, Unterlagen mitnehmen!)

6.

Es gibt eine zwingend verbindliche Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit vom Herbst vergangenen Jahres. Demnach sollen die Argen „organisatorische und fachliche Voraussetzungen“ schaffen, die Antragsteller „nicht (mehr) … auf die Möglichkeit des Widerspruchs zu verweisen“. Kommt es zu einem Widerspruch, soll bereits vor Aufnahme des Widerspruchverfahrens eine Vorentscheidung getroffen werden, und die Betroffenen die „Aussichtslosigkeit eines beabsichtigten Widerspruchs“ suggeriert werden. Der rechtlich vorgeschriebene Widerspruchsbescheid soll verweigert werden, es sollen hingegen die Betroffenen zu einer Rücknahme des Widerspruchs bewegt werden.

7.

Lasse Dich nicht überreden, den WIDERSPRUCH zurückzunehmen. Wer einen Widerspruch zurück nimmt, sorgt dafür, dass der Verwaltungsakt gegen den er sich wehren wollte sofort vollstreckt werden kann. Außerdem verspielt er die Möglichkeit, die Entscheidung später gerichtlich überprüfen zu lassen. Er bekommt keinen schriftlichen Widerspruchsbescheid und hat nichts in der Hand.

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Wer sich nicht vorstellen kann, wie es einen belastet, wenn man seinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kann… der sollte den Mund halten.

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Verlogene Beamte …

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Wer heutzutage zur Sozialabtelung einer Behörde, oder zur Arge geht, um Sozialleistungen zu beantragen, sollte mit dem Schlimmsten rechnen. Und das liegt nicht an den Gesetzen. Sondern an den Menschen. Genauer gesagt: vorangig an den sogenannten Sachbearbeitern bzw. Sachbearbeiterinnen.

Gehe nicht davon aus, dass der/die vor Dir sitzende Sachbearbeiter/in eine qualifizierte Fachkraft ist. Insbesondere nicht bei der Arge. In der Anfangsphase kamen die Arge-Sachbearbeiter/innen aus den unterschiedlichsten Verwaltungseinheiten. Leute, die vorher bei der Telekom, bei Friedhofs- oder Gartenbauämtern arbeiteten, sowie als Hausmeister angestellt waren und via Schnellkurs auf ihre Tätigkeit vorbereitet wurden. Auch heute noch bilden z.B. rechtskompetente Sozialpädagogen oder Mitarbeiter mit einem abgeschlossenen Sozialrechtstudium eher die ganz große Ausnahme.

Doch es ist nicht nur die qualitativ chaotische Personalsituation der Argen, die dazu führte, dass z.B. im vergangenen Jahr weit über 270.000 Arge-Bescheide korrigiert werden mussten, durch die Argen selbst oder durch Urteile der Sozialgerichte. Also rund 50% fehlerhafte Bescheide.

Ein Armutszeugnis für die Beamten.

Die hohe Erfolgsquote bei Klagen ist gleichsam auch ein sinnfälliger Beweis für die jämmerliche Charakterstruktur, desolate Arbeitsmoral und zweifelhafte Berufsauffassung vieler Amtsstuben-Sachbearbeiter/innen.

Nach einer unlängst veröffentlichten Befragung aller Richter/innen an Sozialgerichten und Landessozialgerichten (die vor einer immer größer werdenden Klageflut stehen) halten 42% aller Richter/innen BESCHEIDE IM VERWALTUNGSVERFAHREN für „wenig sorgfältig und sachlich / rechtlich unzulänglich“.

Dabei gibt es viele Methoden, wie Anspruchsteller von Sachbearbeitern/innen übervorteilt werden. In Bescheiden wird gelogen und betrogen, es wird mit wissentlichen Falschbekundungen manipuliert, es wird verleumdet, höchstrichterliche Rechtssprechungen werden ignoriert, es wird falsch beraten und lang ist die Liste sonstiger Viertklassigkeiten und Gesetzesverstöße. Wenn ein Privatunternehmer solch eine Klageflut verursachen würde wie Hartz und Argen, würde das Unternehmen pleite gehen und die Manager könnten im Gefängnis enden wegen unlauteren Wettbewerbs.

Allein in Berlin gab es 2009 rund 27.000 Klagen gegen die Arge. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von fast 400%! Doch auch in der Provinz ist die Viertklassigkeit groß.

Ein typisches Beispiel bilden die „Leistungen“ der Sozialbehörden / Arge Herzogtum Lauenburg. Ohne alle über einen Kamm scheren zu wollen, aber die Devise „dreist, schamlos, ignorant, inkompetent und frech“ ist nicht ganz weltfremd. Im vergangenen Jahr hat der Sozialverband im Kreise Herzogtum-Lauenburg 429 Anträge auf Rente oder ALG II bearbeitet und 286 Widersprüche eingereicht. Davon waren etwa die Hälfte erfolgreich: die zuständigen Ämter hatten widerrechtlich ca. 300.000 € einbehalten, plus ca. 75.000,- € Nachzahlungen. Deshalb:

1.

Lass’ Dich nicht einlullen von sogenannten Sachbearbeiter/innen. Sollte ein Bescheid falsch / fehlerhaft sein, lege sofort (spätestens binnen 4 Wochen) WIDERSPRUCH ein. Davon solltest Du Dir aber nicht viel erhoffen. Denn jetzt hat die betroffene Behörde zum korrigieren eigener Fehler 3 Monate Zeit (sofern sie die eigenen Fehler überhaupt als Fehler erkennt / bewertet und auch der zeitlichen Vorgabe tatsächlich nachkommen sollte). 1/4 Jahr, ganz schön lange, wenn einem das Geld fürs Notwendigste fehlt. Deshalb stelle

2.

unverzüglich beim zuständigen Sozialgericht einen EILANTRAG auf Erlass einer EINSTWEILIGEN ANORDNUNG. Auch hier kann sich der angestrebte Erlass über x Wochen hinziehen. Aber es geht schneller als der Widerspruch.

Und auch schneller als das Hauptverfahren, das sich ggf über Monate bzw. Jahre hinziehen kann.

3.

Verlasse Dich auch nicht auf irgendwelche mündliche Zusagen des/der Sachbearbeiters/in. Es gehört zwar zu seinen/ihren Pflichten, Dich ausführlich über Deine Pflichten und Rechte aufzuklären. Hieran solltest Du aber keine zu hohe Erwartungen knüpfen. Ob das, was der/die Sachbearbeiter/in im Gespräch gesagt hat, auch nur annähernd den gesetzlichen Vorgaben entspricht, kann niemand mehr nachprüfen. Im Gegenteil. Der/die Sachbearbeiter/in kann schon mittels weniger Fragen feststellen, ob Du Ahnung hast, oder nicht. Sieht er auch nur die geringste Chance, Dir Geld zu streichen, vorzuenthalten, oder zu kürzen, wird er das tun.

Wer sich nicht selber schlau macht, der bleibt auf der Strecke.

4.

Es ist auch sinnvoll bei persönlichen Vorsprachen einen Zeugen mitzunehmen. Der Gesetzgeber nennt die Begleitperson „Beistand“. Wenn der/die Sachbearbeiter/in darüber meckert: Du bist dazu berechtigt, einen Beistand mitzunehmen (§ 13 Abs. 4 SGB X [10])

5.

Bei Ungereimtheiten GRUNDSÄTZLICH klagen. Wenn Du für den WIDERRUF und/oder EILANTRAG einen Rechtsanwalt brauchst und kein Geld hast: beim Gericht einen Beratunghilfeschein holen (vorher anrufen was Du dafür brauchst) > ggf. 10 € > beim Anwalt einen Termin holen, der dann nicht nur mündlich berät, sondern auch die entspr. Schriftsätze verfasst etc. Oder sofort zum Sozialgericht (Rechtspfleger hilft beim formulieren, Unterlagen mitnehmen!)

6.

Es gibt eine zwingend verbindliche Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit vom Herbst vergangenen Jahres. Demnach sollen die Argen „organisatorische und fachliche Voraussetzungen“ schaffen, die Antragsteller „nicht (mehr) … auf die Möglichkeit des Widerspruchs zu verweisen“. Kommt es zu einem Widerspruch, soll bereits vor Aufnahme des Widerspruchverfahrens eine Vorentscheidung getroffen werden, und die Betroffenen die „Aussichtslosigkeit eines beabsichtigten Widerspruchs“ suggeriert werden. Der rechtlich vorgeschriebene Widerspruchsbescheid soll verweigert werden, es sollen hingegen die Betroffenen zu einer Rücknahme des Widerspruchs bewegt werden.

7.

Lasse Dich nicht überreden, den WIDERSPRUCH zurückzunehmen. Wer einen Widerspruch zurück nimmt, sorgt dafür, dass der Verwaltungsakt gegen den er sich wehren wollte sofort vollstreckt werden kann. Außerdem verspielt er die Möglichkeit, die Entscheidung später gerichtlich überprüfen zu lassen. Er bekommt keinen schriftlichen Widerspruchsbescheid und hat nichts in der Hand.

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Wer sich nicht vorstellen kann, wie es einen belastet, wenn man seinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kann… der sollte den Mund halten.

...zur Antwort

Verlogene Beamte …

.

Wer heutzutage zur Sozialabtelung einer Behörde, oder zur Arge geht, um Sozialleistungen zu beantragen, sollte mit dem Schlimmsten rechnen. Und das liegt nicht an den Gesetzen. Sondern an den Menschen. Genauer gesagt: vorangig an den sogenannten Sachbearbeitern bzw. Sachbearbeiterinnen.

Gehe nicht davon aus, dass der/die vor Dir sitzende Sachbearbeiter/in eine qualifizierte Fachkraft ist. Insbesondere nicht bei der Arge. In der Anfangsphase kamen die Arge-Sachbearbeiter/innen aus den unterschiedlichsten Verwaltungseinheiten. Leute, die vorher bei der Telekom, bei Friedhofs- oder Gartenbauämtern arbeiteten, sowie als Hausmeister angestellt waren und via Schnellkurs auf ihre Tätigkeit vorbereitet wurden. Auch heute noch bilden z.B. rechtskompetente Sozialpädagogen oder Mitarbeiter mit einem abgeschlossenen Sozialrechtstudium eher die ganz große Ausnahme.

Doch es ist nicht nur die qualitativ chaotische Personalsituation der Argen, die dazu führte, dass z.B. im vergangenen Jahr weit über 270.000 Arge-Bescheide korrigiert werden mussten, durch die Argen selbst oder durch Urteile der Sozialgerichte. Also rund 50% fehlerhafte Bescheide.

Ein Armutszeugnis für die Beamten.

Die hohe Erfolgsquote bei Klagen ist gleichsam auch ein sinnfälliger Beweis für die jämmerliche Charakterstruktur, desolate Arbeitsmoral und zweifelhafte Berufsauffassung vieler Amtsstuben-Sachbearbeiter/innen.

Nach einer unlängst veröffentlichten Befragung aller Richter/innen an Sozialgerichten und Landessozialgerichten (die vor einer immer größer werdenden Klageflut stehen) halten 42% aller Richter/innen BESCHEIDE IM VERWALTUNGSVERFAHREN für „wenig sorgfältig und sachlich / rechtlich unzulänglich“.

Dabei gibt es viele Methoden, wie Anspruchsteller von Sachbearbeitern/innen übervorteilt werden. In Bescheiden wird gelogen und betrogen, es wird mit wissentlichen Falschbekundungen manipuliert, es wird verleumdet, höchstrichterliche Rechtssprechungen werden ignoriert, es wird falsch beraten und lang ist die Liste sonstiger Viertklassigkeiten und Gesetzesverstöße. Wenn ein Privatunternehmer solch eine Klageflut verursachen würde wie Hartz und Argen, würde das Unternehmen pleite gehen und die Manager könnten im Gefängnis enden wegen unlauteren Wettbewerbs.

Allein in Berlin gab es 2009 rund 27.000 Klagen gegen die Arge. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von fast 400%! Doch auch in der Provinz ist die Viertklassigkeit groß.

Ein typisches Beispiel bilden die „Leistungen“ der Sozialbehörden / Arge Herzogtum Lauenburg. Ohne alle über einen Kamm scheren zu wollen, aber die Devise „dreist, schamlos, ignorant, inkompetent und frech“ ist nicht ganz weltfremd. Im vergangenen Jahr hat der Sozialverband im Kreise Herzogtum-Lauenburg 429 Anträge auf Rente oder ALG II bearbeitet und 286 Widersprüche eingereicht. Davon waren etwa die Hälfte erfolgreich: die zuständigen Ämter hatten widerrechtlich ca. 300.000 € einbehalten, plus ca. 75.000,- € Nachzahlungen. Deshalb:

1.

Lass’ Dich nicht einlullen von sogenannten Sachbearbeiter/innen. Sollte ein Bescheid falsch / fehlerhaft sein, lege sofort (spätestens binnen 4 Wochen) WIDERSPRUCH ein. Davon solltest Du Dir aber nicht viel erhoffen. Denn jetzt hat die betroffene Behörde zum korrigieren eigener Fehler 3 Monate Zeit (sofern sie die eigenen Fehler überhaupt als Fehler erkennt / bewertet und auch der zeitlichen Vorgabe tatsächlich nachkommen sollte). 1/4 Jahr, ganz schön lange, wenn einem das Geld fürs Notwendigste fehlt. Deshalb stelle

2.

unverzüglich beim zuständigen Sozialgericht einen EILANTRAG auf Erlass einer EINSTWEILIGEN ANORDNUNG. Auch hier kann sich der angestrebte Erlass über x Wochen hinziehen. Aber es geht schneller als der Widerspruch.

Und auch schneller als das Hauptverfahren, das sich ggf über Monate bzw. Jahre hinziehen kann.

3.

Verlasse Dich auch nicht auf irgendwelche mündliche Zusagen des/der Sachbearbeiters/in. Es gehört zwar zu seinen/ihren Pflichten, Dich ausführlich über Deine Pflichten und Rechte aufzuklären. Hieran solltest Du aber keine zu hohe Erwartungen knüpfen. Ob das, was der/die Sachbearbeiter/in im Gespräch gesagt hat, auch nur annähernd den gesetzlichen Vorgaben entspricht, kann niemand mehr nachprüfen. Im Gegenteil. Der/die Sachbearbeiter/in kann schon mittels weniger Fragen feststellen, ob Du Ahnung hast, oder nicht. Sieht er auch nur die geringste Chance, Dir Geld zu streichen, vorzuenthalten, oder zu kürzen, wird er das tun.

Wer sich nicht selber schlau macht, der bleibt auf der Strecke.

4.

Es ist auch sinnvoll bei persönlichen Vorsprachen einen Zeugen mitzunehmen. Der Gesetzgeber nennt die Begleitperson „Beistand“. Wenn der/die Sachbearbeiter/in darüber meckert: Du bist dazu berechtigt, einen Beistand mitzunehmen (§ 13 Abs. 4 SGB X [10])

5.

Bei Ungereimtheiten GRUNDSÄTZLICH klagen. Wenn Du für den WIDERRUF und/oder EILANTRAG einen Rechtsanwalt brauchst und kein Geld hast: beim Gericht einen Beratunghilfeschein holen (vorher anrufen was Du dafür brauchst) > ggf. 10 € > beim Anwalt einen Termin holen, der dann nicht nur mündlich berät, sondern auch die entspr. Schriftsätze verfasst etc. Oder sofort zum Sozialgericht (Rechtspfleger hilft beim formulieren, Unterlagen mitnehmen!)

6.

Es gibt eine zwingend verbindliche Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit vom Herbst vergangenen Jahres. Demnach sollen die Argen „organisatorische und fachliche Voraussetzungen“ schaffen, die Antragsteller „nicht (mehr) … auf die Möglichkeit des Widerspruchs zu verweisen“. Kommt es zu einem Widerspruch, soll bereits vor Aufnahme des Widerspruchverfahrens eine Vorentscheidung getroffen werden, und die Betroffenen die „Aussichtslosigkeit eines beabsichtigten Widerspruchs“ suggeriert werden. Der rechtlich vorgeschriebene Widerspruchsbescheid soll verweigert werden, es sollen hingegen die Betroffenen zu einer Rücknahme des Widerspruchs bewegt werden.

7.

Lasse Dich nicht überreden, den WIDERSPRUCH zurückzunehmen. Wer einen Widerspruch zurück nimmt, sorgt dafür, dass der Verwaltungsakt gegen den er sich wehren wollte sofort vollstreckt werden kann. Außerdem verspielt er die Möglichkeit, die Entscheidung später gerichtlich überprüfen zu lassen. Er bekommt keinen schriftlichen Widerspruchsbescheid und hat nichts in der Hand.

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Wer sich nicht vorstellen kann, wie es einen belastet, wenn man seinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kann… der sollte den Mund halten.

...zur Antwort

Verlogene Beamte … .

Wer heutzutage zur Sozialabtelung einer Behörde, oder zur Arge geht, um Sozialleistungen zu beantragen, sollte mit dem Schlimmsten rechnen. Und das liegt nicht an den Gesetzen. Sondern an den Menschen. Genauer gesagt: vorangig an den sogenannten Sachbearbeitern bzw. Sachbearbeiterinnen.

Gehe nicht davon aus, dass der/die vor Dir sitzende Sachbearbeiter/in eine qualifizierte Fachkraft ist. Insbesondere nicht bei der Arge. In der Anfangsphase kamen die Arge-Sachbearbeiter/innen aus den unterschiedlichsten Verwaltungseinheiten. Leute, die vorher bei der Telekom, bei Friedhofs- oder Gartenbauämtern arbeiteten, sowie als Hausmeister angestellt waren und via Schnellkurs auf ihre Tätigkeit vorbereitet wurden. Auch heute noch bilden z.B. rechtskompetente Sozialpädagogen oder Mitarbeiter mit einem abgeschlossenen Sozialrechtstudium eher die ganz große Ausnahme.

Doch es ist nicht nur die qualitativ chaotische Personalsituation der Argen, die dazu führte, dass z.B. im vergangenen Jahr weit über 270.000 Arge-Bescheide korrigiert werden mussten, durch die Argen selbst oder durch Urteile der Sozialgerichte. Also rund 50% fehlerhafte Bescheide.

Ein Armutszeugnis für die Beamten.

Die hohe Erfolgsquote bei Klagen ist gleichsam auch ein sinnfälliger Beweis für die jämmerliche Charakterstruktur, desolate Arbeitsmoral und zweifelhafte Berufsauffassung vieler Amtsstuben-Sachbearbeiter/innen.

Nach einer unlängst veröffentlichten Befragung aller Richter/innen an Sozialgerichten und Landessozialgerichten (die vor einer immer größer werdenden Klageflut stehen) halten 42% aller Richter/innen BESCHEIDE IM VERWALTUNGSVERFAHREN für „wenig sorgfältig und sachlich / rechtlich unzulänglich“.

Dabei gibt es viele Methoden, wie Anspruchsteller von Sachbearbeitern/innen übervorteilt werden. In Bescheiden wird gelogen und betrogen, es wird mit wissentlichen Falschbekundungen manipuliert, es wird verleumdet, höchstrichterliche Rechtssprechungen werden ignoriert, es wird falsch beraten und lang ist die Liste sonstiger Viertklassigkeiten und Gesetzesverstöße. Wenn ein Privatunternehmer solch eine Klageflut verursachen würde wie Hartz und Argen, würde das Unternehmen pleite gehen und die Manager könnten im Gefängnis enden wegen unlauteren Wettbewerbs.

Allein in Berlin gab es 2009 rund 27.000 Klagen gegen die Arge. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von fast 400%! Doch auch in der Provinz ist die Viertklassigkeit groß.

Ein typisches Beispiel bilden die „Leistungen“ der Sozialbehörden / Arge Herzogtum Lauenburg. Ohne alle über einen Kamm scheren zu wollen, aber die Devise „dreist, schamlos, ignorant, inkompetent und frech“ ist nicht ganz weltfremd. Im vergangenen Jahr hat der Sozialverband im Kreise Herzogtum-Lauenburg 429 Anträge auf Rente oder ALG II bearbeitet und 286 Widersprüche eingereicht. Davon waren etwa die Hälfte erfolgreich: die zuständigen Ämter hatten widerrechtlich ca. 300.000 € einbehalten, plus ca. 75.000,- € Nachzahlungen. Deshalb:

1.

Lass’ Dich nicht einlullen von sogenannten Sachbearbeiter/innen. Sollte ein Bescheid falsch / fehlerhaft sein, lege sofort (spätestens binnen 4 Wochen) WIDERSPRUCH ein. Davon solltest Du Dir aber nicht viel erhoffen. Denn jetzt hat die betroffene Behörde zum korrigieren eigener Fehler 3 Monate Zeit (sofern sie die eigenen Fehler überhaupt als Fehler erkennt / bewertet und auch der zeitlichen Vorgabe tatsächlich nachkommen sollte). 1/4 Jahr, ganz schön lange, wenn einem das Geld fürs Notwendigste fehlt. Deshalb stelle

2.

unverzüglich beim zuständigen Sozialgericht einen EILANTRAG auf Erlass einer EINSTWEILIGEN ANORDNUNG. Auch hier kann sich der angestrebte Erlass über x Wochen hinziehen. Aber es geht schneller als der Widerspruch.

Und auch schneller als das Hauptverfahren, das sich ggf über Monate bzw. Jahre hinziehen kann.

3.

Verlasse Dich auch nicht auf irgendwelche mündliche Zusagen des/der Sachbearbeiters/in. Es gehört zwar zu seinen/ihren Pflichten, Dich ausführlich über Deine Pflichten und Rechte aufzuklären. Hieran solltest Du aber keine zu hohe Erwartungen knüpfen. Ob das, was der/die Sachbearbeiter/in im Gespräch gesagt hat, auch nur annähernd den gesetzlichen Vorgaben entspricht, kann niemand mehr nachprüfen. Im Gegenteil. Der/die Sachbearbeiter/in kann schon mittels weniger Fragen feststellen, ob Du Ahnung hast, oder nicht. Sieht er auch nur die geringste Chance, Dir Geld zu streichen, vorzuenthalten, oder zu kürzen, wird er das tun.

Wer sich nicht selber schlau macht, der bleibt auf der Strecke.

4.

Es ist auch sinnvoll bei persönlichen Vorsprachen einen Zeugen mitzunehmen. Der Gesetzgeber nennt die Begleitperson „Beistand“. Wenn der/die Sachbearbeiter/in darüber meckert: Du bist dazu berechtigt, einen Beistand mitzunehmen (§ 13 Abs. 4 SGB X [10])

5.

Bei Ungereimtheiten GRUNDSÄTZLICH klagen. Wenn Du für den WIDERRUF und/oder EILANTRAG einen Rechtsanwalt brauchst und kein Geld hast: beim Gericht einen Beratunghilfeschein holen (vorher anrufen was Du dafür brauchst) > ggf. 10 € > beim Anwalt einen Termin holen, der dann nicht nur mündlich berät, sondern auch die entspr. Schriftsätze verfasst etc. Oder sofort zum Sozialgericht (Rechtspfleger hilft beim formulieren, Unterlagen mitnehmen!)

6.

Es gibt eine zwingend verbindliche Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit vom Herbst vergangenen Jahres. Demnach sollen die Argen „organisatorische und fachliche Voraussetzungen“ schaffen, die Antragsteller „nicht (mehr) … auf die Möglichkeit des Widerspruchs zu verweisen“. Kommt es zu einem Widerspruch, soll bereits vor Aufnahme des Widerspruchverfahrens eine Vorentscheidung getroffen werden, und die Betroffenen die „Aussichtslosigkeit eines beabsichtigten Widerspruchs“ suggeriert werden. Der rechtlich vorgeschriebene Widerspruchsbescheid soll verweigert werden, es sollen hingegen die Betroffenen zu einer Rücknahme des Widerspruchs bewegt werden.

7.

Lasse Dich nicht überreden, den WIDERSPRUCH zurückzunehmen. Wer einen Widerspruch zurück nimmt, sorgt dafür, dass der Verwaltungsakt gegen den er sich wehren wollte sofort vollstreckt werden kann. Außerdem verspielt er die Möglichkeit, die Entscheidung später gerichtlich überprüfen zu lassen. Er bekommt keinen schriftlichen Widerspruchsbescheid und hat nichts in der Hand.

.

Wer sich nicht vorstellen kann, wie es einen belastet, wenn man seinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kann… der sollte den Mund halten.

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Habe Anzeige wegen Sozialbetrug am Hals, darf da die Polizei Wohnungstuerschloss wechseln?

Ich habe letzten Monat mein ALG II Weiterzahlungsantrag beim Arbeitsamt zurueckgezogen, da mich die Sachbearbeiterin nach den Ausweisen meiner Familienangehoerigen bate, da sie einen Verdacht hatte dass ich und meine Familie im Ausland leben, nur weil unser juengster Sohn dort geboren wurde, ich aber die Einreisepapiere und Anmeldung und Deutschland schon schriftlich vorlegte (also meiner Mitwirkungspflicht nachkam). Mir persoenlich wurden die Spielchen der AA Mitarbeiterin zu laecherlich, vor Allem weil sie noch behauptete ich sei ein Auslaender (sie selber scheinte Afghanerin zu sein, wegen ihrem Akzent) und ich sollte doch bitte auch meine anderen (nicht deutschen) Paesse mitbringen, die ich als Deutscher natuerlich nicht besitze. Daraufhin entschied ich mich mit der Familie zu einem Neuanfang (nach mehreren Jahren ALG II, ohne Jobchance, da ich Akademiker bin) und wir kuendigten unsere WOhnung und ich zog mit der Familie zu Bekannten, um von dort nach anderen Berufschancen Ausschau zu halten. In meiner Abnwesenheit tauschte die Polizei mein Tuerschloss aus, mit der Behauptung es bestehe Verdacht oder Anzeige auf Sozialbetrug. Habe noch keine Briefe, Einladung etc, bekommen, wuerde aber gerne mal wissen was da los ist? Haben die das Recht mein Schloss zu wechseln, oder ist da mehr im Spiel? Wie ist das Strafmass? Gibt es bei so etwas Haftbefehl? Danke Euch, A. Schmidt

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Verlogene Beamte …

.

Wer heutzutage zur Sozialabtelung einer Behörde, oder zur Arge geht, um Sozialleistungen zu beantragen, sollte mit dem Schlimmsten rechnen. Und das liegt nicht an den Gesetzen. Sondern an den Menschen. Genauer gesagt: vorangig an den sogenannten Sachbearbeitern bzw. Sachbearbeiterinnen.

Gehe nicht davon aus, dass der/die vor Dir sitzende Sachbearbeiter/in eine qualifizierte Fachkraft ist. Insbesondere nicht bei der Arge. In der Anfangsphase kamen die Arge-Sachbearbeiter/innen aus den unterschiedlichsten Verwaltungseinheiten. Leute, die vorher bei der Telekom, bei Friedhofs- oder Gartenbauämtern arbeiteten, sowie als Hausmeister angestellt waren und via Schnellkurs auf ihre Tätigkeit vorbereitet wurden. Auch heute noch bilden z.B. rechtskompetente Sozialpädagogen oder Mitarbeiter mit einem abgeschlossenen Sozialrechtstudium eher die ganz große Ausnahme.

Doch es ist nicht nur die qualitativ chaotische Personalsituation der Argen, die dazu führte, dass z.B. im vergangenen Jahr weit über 270.000 Arge-Bescheide korrigiert werden mussten, durch die Argen selbst oder durch Urteile der Sozialgerichte. Also rund 50% fehlerhafte Bescheide.

Ein Armutszeugnis für die Beamten.

Die hohe Erfolgsquote bei Klagen ist gleichsam auch ein sinnfälliger Beweis für die jämmerliche Charakterstruktur, desolate Arbeitsmoral und zweifelhafte Berufsauffassung vieler Amtsstuben-Sachbearbeiter/innen. Nach einer unlängst veröffentlichten Befragung aller Richter/innen an Sozialgerichten und Landessozialgerichten (die vor einer immer größer werdenden Klageflut stehen) halten 42% aller Richter/innen BESCHEIDE IM VERWALTUNGSVERFAHREN für „wenig sorgfältig und sachlich / rechtlich unzulänglich“.

Dabei gibt es viele Methoden, wie Anspruchsteller von Sachbearbeitern/innen übervorteilt werden. In Bescheiden wird gelogen und betrogen, es wird mit wissentlichen Falschbekundungen manipuliert, es wird verleumdet, höchstrichterliche Rechtssprechungen werden ignoriert, es wird falsch beraten und lang ist die Liste sonstiger Viertklassigkeiten und Gesetzesverstöße. Wenn ein Privatunternehmer solch eine Klageflut verursachen würde wie Hartz und Argen, würde das Unternehmen pleite gehen und die Manager könnten im Gefängnis enden wegen unlauteren Wettbewerbs.

Allein in Berlin gab es 2009 rund 27.000 Klagen gegen die Arge. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von fast 400%! Doch auch in der Provinz ist die Viertklassigkeit groß. Ein typisches Beispiel bilden die „Leistungen“ der Sozialbehörden / Arge Herzogtum Lauenburg. Ohne alle über einen Kamm scheren zu wollen, aber die Devise „dreist, schamlos, ignorant, inkompetent und frech“ ist nicht ganz weltfremd. Im vergangenen Jahr hat der Sozialverband im Kreise Herzogtum-Lauenburg 429 Anträge auf Rente oder ALG II bearbeitet und 286 Widersprüche eingereicht. Davon waren etwa die Hälfte erfolgreich: die zuständigen Ämter hatten widerrechtlich ca. 300.000 € einbehalten, plus ca. 75.000,- € Nachzahlungen. Deshalb:

1.

Lass’ Dich nicht einlullen von sogenannten Sachbearbeiter/innen. Sollte ein Bescheid falsch / fehlerhaft sein, lege sofort (spätestens binnen 4 Wochen) WIDERSPRUCH ein. Davon solltest Du Dir aber nicht viel erhoffen. Denn jetzt hat die betroffene Behörde zum korrigieren eigener Fehler 3 Monate Zeit (sofern sie die eigenen Fehler überhaupt als Fehler erkennt / bewertet und auch der zeitlichen Vorgabe tatsächlich nachkommen sollte). 1/4 Jahr, ganz schön lange, wenn einem das Geld fürs Notwendigste fehlt.

Deshalb stelle

2.

unverzüglich beim zuständigen Sozialgericht einen EILANTRAG auf Erlass einer EINSTWEILIGEN ANORDNUNG.

3.

Verlasse Dich auch nicht auf irgendwelche mündliche Zusagen des/der Sachbearbeiters/in.

Es gehört zwar zu seinen/ihren Pflichten, Dich ausführlich über Deine Pflichten und Rechte aufzuklären. Hieran solltest Du aber keine zu hohe Erwartungen knüpfen. Ob das, was der/die Sachbearbeiter/in im Gespräch gesagt hat, auch nur annähernd den gesetzlichen Vorgaben entspricht, kann niemand mehr nachprüfen. Im Gegenteil.

Der/die Sachbearbeiter/in kann schon mittels weniger Fragen feststellen, ob Du Ahnung hast, oder nicht. Sieht er auch nur die geringste Chance, Dir Geld zu streichen, vorzuenthalten, oder zu kürzen, wird er das tun.

Wer sich nicht selber schlau macht, der bleibt auf der Strecke.

4.

Es ist auch sinnvoll bei persönlichen Vorsprachen einen Zeugen mitzunehmen. Der Gesetzgeber nennt die Begleitperson „Beistand“. Wenn der/die Sachbearbeiter/in darüber meckert: Du bist dazu berechtigt, einen Beistand mitzunehmen (§ 13 Abs. 4 SGB X [10])

5.

Bei Ungereimtheiten GRUNDSÄTZLICH klagen. Wenn Du für den WIDERRUF und/oder EILANTRAG einen Rechtsanwalt brauchst und kein Geld hast: beim Gericht einen Beratunghilfeschein holen (vorher anrufen was Du dafür brauchst) > ggf. 10 € > beim Anwalt einen Termin holen, der dann nicht nur mündlich berät, sondern auch die entspr. Schriftsätze verfasst etc. Oder sofort zum Sozialgericht (Rechtspfleger hilft beim formulieren, Unterlagen mitnehmen!)

6.

Es gibt eine zwingend verbindliche Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit vom Herbst vergangenen Jahres. Demnach sollen die Argen „organisatorische und fachliche Voraussetzungen“ schaffen, die Antragsteller „nicht (mehr) … auf die Möglichkeit des Widerspruchs zu verweisen“. Kommt es zu einem Widerspruch, soll bereits vor Aufnahme des Widerspruchverfahrens eine Vorentscheidung getroffen werden, und die Betroffenen die „Aussichtslosigkeit eines beabsichtigten Widerspruchs“ suggeriert werden. Der rechtlich vorgeschriebene Widerspruchsbescheid soll verweigert werden, es sollen hingegen die Betroffenen zu einer Rücknahme des Widerspruchs bewegt werden.

7.

Lasse Dich nicht überreden, den WIDERSPRUCH zurückzunehmen. Wer einen Widerspruch zurück nimmt, sorgt dafür, dass der Verwaltungsakt gegen den er sich wehren wollte sofort vollstreckt werden kann. Außerdem verspielt er die Möglichkeit, die Entscheidung später gerichtlich überprüfen zu lassen. Er bekommt keinen schriftlichen Widerspruchsbescheid und hat nichts in der Hand.

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Wer sich nicht vorstellen kann, wie es einen belastet, wenn man seinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kann… der sollte den Mund halten.

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Verlogene Beamte …

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Wer heutzutage zur Sozialabtelung einer Behörde, oder zur Arge geht, um Sozialleistungen zu beantragen, sollte mit dem Schlimmsten rechnen. Und das liegt nicht an den Gesetzen. Sondern an den Menschen. Genauer gesagt: vorangig an den sogenannten Sachbearbeitern bzw. Sachbearbeiterinnen.

Gehe nicht davon aus, dass der/die vor Dir sitzende Sachbearbeiter/in eine qualifizierte Fachkraft ist. Insbesondere nicht bei der Arge. In der Anfangsphase kamen die Arge-Sachbearbeiter/innen aus den unterschiedlichsten Verwaltungseinheiten. Leute, die vorher bei der Telekom, bei Friedhofs- oder Gartenbauämtern arbeiteten, sowie als Hausmeister angestellt waren und via Schnellkurs auf ihre Tätigkeit vorbereitet wurden. Auch heute noch bilden z.B. rechtskompetente Sozialpädagogen oder Mitarbeiter mit einem abgeschlossenen Sozialrechtstudium eher die ganz große Ausnahme.

Doch es ist nicht nur die qualitativ chaotische Personalsituation der Argen, die dazu führte, dass z.B. im vergangenen Jahr weit über 270.000 Arge-Bescheide korrigiert werden mussten, durch die Argen selbst oder durch Urteile der Sozialgerichte. Also rund 50% fehlerhafte Bescheide.

Ein Armutszeugnis für die Beamten.

Die hohe Erfolgsquote bei Klagen ist gleichsam auch ein sinnfälliger Beweis für die jämmerliche Charakterstruktur, desolate Arbeitsmoral und zweifelhafte Berufsauffassung vieler Amtsstuben-Sachbearbeiter/innen. Nach einer unlängst veröffentlichten Befragung aller Richter/innen an Sozialgerichten und Landessozialgerichten (die vor einer immer größer werdenden Klageflut stehen) halten 42% aller Richter/innen BESCHEIDE IM VERWALTUNGSVERFAHREN für „wenig sorgfältig und sachlich / rechtlich unzulänglich“.

Dabei gibt es viele Methoden, wie Anspruchsteller von Sachbearbeitern/innen übervorteilt werden. In Bescheiden wird gelogen und betrogen, es wird mit wissentlichen Falschbekundungen manipuliert, es wird verleumdet, höchstrichterliche Rechtssprechungen werden ignoriert, es wird falsch beraten und lang ist die Liste sonstiger Viertklassigkeiten und Gesetzesverstöße. Wenn ein Privatunternehmer solch eine Klageflut verursachen würde wie Hartz und Argen, würde das Unternehmen pleite gehen und die Manager könnten im Gefängnis enden wegen unlauteren Wettbewerbs.

Allein in Berlin gab es 2009 rund 27.000 Klagen gegen die Arge. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von fast 400%! Doch auch in der Provinz ist die Viertklassigkeit groß. Ein typisches Beispiel bilden die „Leistungen“ der Sozialbehörden / Arge Herzogtum Lauenburg. Ohne alle über einen Kamm scheren zu wollen, aber die Devise „dreist, schamlos, ignorant, inkompetent und frech“ ist nicht ganz weltfremd. Im vergangenen Jahr hat der Sozialverband im Kreise Herzogtum-Lauenburg 429 Anträge auf Rente oder ALG II bearbeitet und 286 Widersprüche eingereicht. Davon waren etwa die Hälfte erfolgreich: die zuständigen Ämter hatten widerrechtlich ca. 300.000 € einbehalten, plus ca. 75.000,- € Nachzahlungen. Deshalb:

1.

Lass’ Dich nicht einlullen von sogenannten Sachbearbeiter/innen. Sollte ein Bescheid falsch / fehlerhaft sein, lege sofort (spätestens binnen 4 Wochen) WIDERSPRUCH ein. Davon solltest Du Dir aber nicht viel erhoffen. Denn jetzt hat die betroffene Behörde zum korrigieren eigener Fehler 3 Monate Zeit (sofern sie die eigenen Fehler überhaupt als Fehler erkennt / bewertet und auch der zeitlichen Vorgabe tatsächlich nachkommen sollte). 1/4 Jahr, ganz schön lange, wenn einem das Geld fürs Notwendigste fehlt.

Deshalb stelle

2.

unverzüglich beim zuständigen Sozialgericht einen EILANTRAG auf Erlass einer EINSTWEILIGEN ANORDNUNG.

3.

Verlasse Dich auch nicht auf irgendwelche mündliche Zusagen des/der Sachbearbeiters/in.

Es gehört zwar zu seinen/ihren Pflichten, Dich ausführlich über Deine Pflichten und Rechte aufzuklären. Hieran solltest Du aber keine zu hohe Erwartungen knüpfen. Ob das, was der/die Sachbearbeiter/in im Gespräch gesagt hat, auch nur annähernd den gesetzlichen Vorgaben entspricht, kann niemand mehr nachprüfen. Im Gegenteil.

Der/die Sachbearbeiter/in kann schon mittels weniger Fragen feststellen, ob Du Ahnung hast, oder nicht. Sieht er auch nur die geringste Chance, Dir Geld zu streichen, vorzuenthalten, oder zu kürzen, wird er das tun.

Wer sich nicht selber schlau macht, der bleibt auf der Strecke.

4.

Es ist auch sinnvoll bei persönlichen Vorsprachen einen Zeugen mitzunehmen. Der Gesetzgeber nennt die Begleitperson „Beistand“. Wenn der/die Sachbearbeiter/in darüber meckert: Du bist dazu berechtigt, einen Beistand mitzunehmen (§ 13 Abs. 4 SGB X [10])

5.

Bei Ungereimtheiten GRUNDSÄTZLICH klagen. Wenn Du für den WIDERRUF und/oder EILANTRAG einen Rechtsanwalt brauchst und kein Geld hast: beim Gericht einen Beratunghilfeschein holen (vorher anrufen was Du dafür brauchst) > ggf. 10 € > beim Anwalt einen Termin holen, der dann nicht nur mündlich berät, sondern auch die entspr. Schriftsätze verfasst etc. Oder sofort zum Sozialgericht (Rechtspfleger hilft beim formulieren, Unterlagen mitnehmen!)

6.

Es gibt eine zwingend verbindliche Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit vom Herbst vergangenen Jahres. Demnach sollen die Argen „organisatorische und fachliche Voraussetzungen“ schaffen, die Antragsteller „nicht (mehr) … auf die Möglichkeit des Widerspruchs zu verweisen“. Kommt es zu einem Widerspruch, soll bereits vor Aufnahme des Widerspruchverfahrens eine Vorentscheidung getroffen werden, und die Betroffenen die „Aussichtslosigkeit eines beabsichtigten Widerspruchs“ suggeriert werden. Der rechtlich vorgeschriebene Widerspruchsbescheid soll verweigert werden, es sollen hingegen die Betroffenen zu einer Rücknahme des Widerspruchs bewegt werden.

7.

Lasse Dich nicht überreden, den WIDERSPRUCH zurückzunehmen. Wer einen Widerspruch zurück nimmt, sorgt dafür, dass der Verwaltungsakt gegen den er sich wehren wollte sofort vollstreckt werden kann. Außerdem verspielt er die Möglichkeit, die Entscheidung später gerichtlich überprüfen zu lassen. Er bekommt keinen schriftlichen Widerspruchsbescheid und hat nichts in der Hand.

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Wer sich nicht vorstellen kann, wie es einen belastet, wenn man seinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kann… der sollte den Mund halten.

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Verlogene Beamte …

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Wer heutzutage zur Sozialabtelung einer Behörde, oder zur Arge geht, um Sozialleistungen zu beantragen, sollte mit dem Schlimmsten rechnen. Und das liegt nicht an den Gesetzen. Sondern an den Menschen. Genauer gesagt: vorangig an den sogenannten Sachbearbeitern bzw. Sachbearbeiterinnen.

Gehe nicht davon aus, dass der/die vor Dir sitzende Sachbearbeiter/in eine qualifizierte Fachkraft ist. Insbesondere nicht bei der Arge. In der Anfangsphase kamen die Arge-Sachbearbeiter/innen aus den unterschiedlichsten Verwaltungseinheiten. Leute, die vorher bei der Telekom, bei Friedhofs- oder Gartenbauämtern arbeiteten, sowie als Hausmeister angestellt waren und via Schnellkurs auf ihre Tätigkeit vorbereitet wurden. Auch heute noch bilden z.B. rechtskompetente Sozialpädagogen oder Mitarbeiter mit einem abgeschlossenen Sozialrechtstudium eher die ganz große Ausnahme.

Doch es ist nicht nur die qualitativ chaotische Personalsituation der Argen, die dazu führte, dass z.B. im vergangenen Jahr weit über 270.000 Arge-Bescheide korrigiert werden mussten, durch die Argen selbst oder durch Urteile der Sozialgerichte. Also rund 50% fehlerhafte Bescheide.

Ein Armutszeugnis für die Beamten.

Die hohe Erfolgsquote bei Klagen ist gleichsam auch ein sinnfälliger Beweis für die jämmerliche Charakterstruktur, desolate Arbeitsmoral und zweifelhafte Berufsauffassung vieler Amtsstuben-Sachbearbeiter/innen. Nach einer unlängst veröffentlichten Befragung aller Richter/innen an Sozialgerichten und Landessozialgerichten (die vor einer immer größer werdenden Klageflut stehen) halten 42% aller Richter/innen BESCHEIDE IM VERWALTUNGSVERFAHREN für „wenig sorgfältig und sachlich / rechtlich unzulänglich“.

Dabei gibt es viele Methoden, wie Anspruchsteller von Sachbearbeitern/innen übervorteilt werden. In Bescheiden wird gelogen und betrogen, es wird mit wissentlichen Falschbekundungen manipuliert, es wird verleumdet, höchstrichterliche Rechtssprechungen werden ignoriert, es wird falsch beraten und lang ist die Liste sonstiger Viertklassigkeiten und Gesetzesverstöße. Wenn ein Privatunternehmer solch eine Klageflut verursachen würde wie Hartz und Argen, würde das Unternehmen pleite gehen und die Manager könnten im Gefängnis enden wegen unlauteren Wettbewerbs.

Allein in Berlin gab es 2009 rund 27.000 Klagen gegen die Arge. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von fast 400%! Doch auch in der Provinz ist die Viertklassigkeit groß. Ein typisches Beispiel bilden die „Leistungen“ der Sozialbehörden / Arge Herzogtum Lauenburg. Ohne alle über einen Kamm scheren zu wollen, aber die Devise „dreist, schamlos, ignorant, inkompetent und frech“ ist nicht ganz weltfremd. Im vergangenen Jahr hat der Sozialverband im Kreise Herzogtum-Lauenburg 429 Anträge auf Rente oder ALG II bearbeitet und 286 Widersprüche eingereicht. Davon waren etwa die Hälfte erfolgreich: die zuständigen Ämter hatten widerrechtlich ca. 300.000 € einbehalten, plus ca. 75.000,- € Nachzahlungen. Deshalb:

1.

Lass’ Dich nicht einlullen von sogenannten Sachbearbeiter/innen. Sollte ein Bescheid falsch / fehlerhaft sein, lege sofort (spätestens binnen 4 Wochen) WIDERSPRUCH ein. Davon solltest Du Dir aber nicht viel erhoffen. Denn jetzt hat die betroffene Behörde zum korrigieren eigener Fehler 3 Monate Zeit (sofern sie die eigenen Fehler überhaupt als Fehler erkennt / bewertet und auch der zeitlichen Vorgabe tatsächlich nachkommen sollte). 1/4 Jahr, ganz schön lange, wenn einem das Geld fürs Notwendigste fehlt.

Deshalb stelle

2.

unverzüglich beim zuständigen Sozialgericht einen EILANTRAG auf Erlass einer EINSTWEILIGEN ANORDNUNG.

3.

Verlasse Dich auch nicht auf irgendwelche mündliche Zusagen des/der Sachbearbeiters/in.

Es gehört zwar zu seinen/ihren Pflichten, Dich ausführlich über Deine Pflichten und Rechte aufzuklären. Hieran solltest Du aber keine zu hohe Erwartungen knüpfen. Ob das, was der/die Sachbearbeiter/in im Gespräch gesagt hat, auch nur annähernd den gesetzlichen Vorgaben entspricht, kann niemand mehr nachprüfen. Im Gegenteil.

Der/die Sachbearbeiter/in kann schon mittels weniger Fragen feststellen, ob Du Ahnung hast, oder nicht. Sieht er auch nur die geringste Chance, Dir Geld zu streichen, vorzuenthalten, oder zu kürzen, wird er das tun.

Wer sich nicht selber schlau macht, der bleibt auf der Strecke.

4.

Es ist auch sinnvoll bei persönlichen Vorsprachen einen Zeugen mitzunehmen. Der Gesetzgeber nennt die Begleitperson „Beistand“. Wenn der/die Sachbearbeiter/in darüber meckert: Du bist dazu berechtigt, einen Beistand mitzunehmen (§ 13 Abs. 4 SGB X [10])

5.

Bei Ungereimtheiten GRUNDSÄTZLICH klagen. Wenn Du für den WIDERRUF und/oder EILANTRAG einen Rechtsanwalt brauchst und kein Geld hast: beim Gericht einen Beratunghilfeschein holen (vorher anrufen was Du dafür brauchst) > ggf. 10 € > beim Anwalt einen Termin holen, der dann nicht nur mündlich berät, sondern auch die entspr. Schriftsätze verfasst etc. Oder sofort zum Sozialgericht (Rechtspfleger hilft beim formulieren, Unterlagen mitnehmen!)

6.

Es gibt eine zwingend verbindliche Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit vom Herbst vergangenen Jahres. Demnach sollen die Argen „organisatorische und fachliche Voraussetzungen“ schaffen, die Antragsteller „nicht (mehr) … auf die Möglichkeit des Widerspruchs zu verweisen“. Kommt es zu einem Widerspruch, soll bereits vor Aufnahme des Widerspruchverfahrens eine Vorentscheidung getroffen werden, und die Betroffenen die „Aussichtslosigkeit eines beabsichtigten Widerspruchs“ suggeriert werden. Der rechtlich vorgeschriebene Widerspruchsbescheid soll verweigert werden, es sollen hingegen die Betroffenen zu einer Rücknahme des Widerspruchs bewegt werden.

7.

Lasse Dich nicht überreden, den WIDERSPRUCH zurückzunehmen. Wer einen Widerspruch zurück nimmt, sorgt dafür, dass der Verwaltungsakt gegen den er sich wehren wollte sofort vollstreckt werden kann. Außerdem verspielt er die Möglichkeit, die Entscheidung später gerichtlich überprüfen zu lassen. Er bekommt keinen schriftlichen Widerspruchsbescheid und hat nichts in der Hand.

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Wer sich nicht vorstellen kann, wie es einen belastet, wenn man seinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kann… der sollte den Mund halten.

...zur Antwort

Verlogene Beamte …

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Wer heutzutage zur Sozialabtelung einer Behörde, oder zur Arge geht, um Sozialleistungen zu beantragen, sollte mit dem Schlimmsten rechnen. Und das liegt nicht an den Gesetzen. Sondern an den Menschen. Genauer gesagt: vorangig an den sogenannten Sachbearbeitern bzw. Sachbearbeiterinnen.

Gehe nicht davon aus, dass der/die vor Dir sitzende Sachbearbeiter/in eine qualifizierte Fachkraft ist. Insbesondere nicht bei der Arge. In der Anfangsphase kamen die Arge-Sachbearbeiter/innen aus den unterschiedlichsten Verwaltungseinheiten. Leute, die vorher bei der Telekom, bei Friedhofs- oder Gartenbauämtern arbeiteten, sowie als Hausmeister angestellt waren und via Schnellkurs auf ihre Tätigkeit vorbereitet wurden. Auch heute noch bilden z.B. rechtskompetente Sozialpädagogen oder Mitarbeiter mit einem abgeschlossenen Sozialrechtstudium eher die ganz große Ausnahme.

Doch es ist nicht nur die qualitativ chaotische Personalsituation der Argen, die dazu führte, dass z.B. im vergangenen Jahr weit über 270.000 Arge-Bescheide korrigiert werden mussten, durch die Argen selbst oder durch Urteile der Sozialgerichte. Also rund 50% fehlerhafte Bescheide.

Ein Armutszeugnis für die Beamten.

Die hohe Erfolgsquote bei Klagen ist gleichsam auch ein sinnfälliger Beweis für die jämmerliche Charakterstruktur, desolate Arbeitsmoral und zweifelhafte Berufsauffassung vieler Amtsstuben-Sachbearbeiter/innen. Nach einer unlängst veröffentlichten Befragung aller Richter/innen an Sozialgerichten und Landessozialgerichten (die vor einer immer größer werdenden Klageflut stehen) halten 42% aller Richter/innen BESCHEIDE IM VERWALTUNGSVERFAHREN für „wenig sorgfältig und sachlich / rechtlich unzulänglich“.

Dabei gibt es viele Methoden, wie Anspruchsteller von Sachbearbeitern/innen übervorteilt werden. In Bescheiden wird gelogen und betrogen, es wird mit wissentlichen Falschbekundungen manipuliert, es wird verleumdet, höchstrichterliche Rechtssprechungen werden ignoriert, es wird falsch beraten und lang ist die Liste sonstiger Viertklassigkeiten und Gesetzesverstöße. Wenn ein Privatunternehmer solch eine Klageflut verursachen würde wie Hartz und Argen, würde das Unternehmen pleite gehen und die Manager könnten im Gefängnis enden wegen unlauteren Wettbewerbs.

Allein in Berlin gab es 2009 rund 27.000 Klagen gegen die Arge. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von fast 400%! Doch auch in der Provinz ist die Viertklassigkeit groß. Ein typisches Beispiel bilden die „Leistungen“ der Sozialbehörden / Arge Herzogtum Lauenburg. Ohne alle über einen Kamm scheren zu wollen, aber die Devise „dreist, schamlos, ignorant, inkompetent und frech“ ist nicht ganz weltfremd. Im vergangenen Jahr hat der Sozialverband im Kreise Herzogtum-Lauenburg 429 Anträge auf Rente oder ALG II bearbeitet und 286 Widersprüche eingereicht. Davon waren etwa die Hälfte erfolgreich: die zuständigen Ämter hatten widerrechtlich ca. 300.000 € einbehalten, plus ca. 75.000,- € Nachzahlungen. Deshalb:

1.

Lass’ Dich nicht einlullen von sogenannten Sachbearbeiter/innen. Sollte ein Bescheid falsch / fehlerhaft sein, lege sofort (spätestens binnen 4 Wochen) WIDERSPRUCH ein. Davon solltest Du Dir aber nicht viel erhoffen. Denn jetzt hat die betroffene Behörde zum korrigieren eigener Fehler 3 Monate Zeit (sofern sie die eigenen Fehler überhaupt als Fehler erkennt / bewertet und auch der zeitlichen Vorgabe tatsächlich nachkommen sollte). 1/4 Jahr, ganz schön lange, wenn einem das Geld fürs Notwendigste fehlt.

Deshalb stelle

2.

unverzüglich beim zuständigen Sozialgericht einen EILANTRAG auf Erlass einer EINSTWEILIGEN ANORDNUNG.

3.

Verlasse Dich auch nicht auf irgendwelche mündliche Zusagen des/der Sachbearbeiters/in.

Es gehört zwar zu seinen/ihren Pflichten, Dich ausführlich über Deine Pflichten und Rechte aufzuklären. Hieran solltest Du aber keine zu hohe Erwartungen knüpfen. Ob das, was der/die Sachbearbeiter/in im Gespräch gesagt hat, auch nur annähernd den gesetzlichen Vorgaben entspricht, kann niemand mehr nachprüfen. Im Gegenteil.

Der/die Sachbearbeiter/in kann schon mittels weniger Fragen feststellen, ob Du Ahnung hast, oder nicht. Sieht er auch nur die geringste Chance, Dir Geld zu streichen, vorzuenthalten, oder zu kürzen, wird er das tun.

Wer sich nicht selber schlau macht, der bleibt auf der Strecke.

4.

Es ist auch sinnvoll bei persönlichen Vorsprachen einen Zeugen mitzunehmen. Der Gesetzgeber nennt die Begleitperson „Beistand“. Wenn der/die Sachbearbeiter/in darüber meckert: Du bist dazu berechtigt, einen Beistand mitzunehmen (§ 13 Abs. 4 SGB X [10])

5.

Bei Ungereimtheiten GRUNDSÄTZLICH klagen. Wenn Du für den WIDERRUF und/oder EILANTRAG einen Rechtsanwalt brauchst und kein Geld hast: beim Gericht einen Beratunghilfeschein holen (vorher anrufen was Du dafür brauchst) > ggf. 10 € > beim Anwalt einen Termin holen, der dann nicht nur mündlich berät, sondern auch die entspr. Schriftsätze verfasst etc. Oder sofort zum Sozialgericht (Rechtspfleger hilft beim formulieren, Unterlagen mitnehmen!)

6.

Es gibt eine zwingend verbindliche Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit vom Herbst vergangenen Jahres. Demnach sollen die Argen „organisatorische und fachliche Voraussetzungen“ schaffen, die Antragsteller „nicht (mehr) … auf die Möglichkeit des Widerspruchs zu verweisen“. Kommt es zu einem Widerspruch, soll bereits vor Aufnahme des Widerspruchverfahrens eine Vorentscheidung getroffen werden, und die Betroffenen die „Aussichtslosigkeit eines beabsichtigten Widerspruchs“ suggeriert werden. Der rechtlich vorgeschriebene Widerspruchsbescheid soll verweigert werden, es sollen hingegen die Betroffenen zu einer Rücknahme des Widerspruchs bewegt werden.

7.

Lasse Dich nicht überreden, den WIDERSPRUCH zurückzunehmen. Wer einen Widerspruch zurück nimmt, sorgt dafür, dass der Verwaltungsakt gegen den er sich wehren wollte sofort vollstreckt werden kann. Außerdem verspielt er die Möglichkeit, die Entscheidung später gerichtlich überprüfen zu lassen. Er bekommt keinen schriftlichen Widerspruchsbescheid und hat nichts in der Hand.

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Wer sich nicht vorstellen kann, wie es einen belastet, wenn man seinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kann… der sollte den Mund halten.

...zur Antwort

Verlogene Beamte …

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Wer heutzutage zur Sozialabtelung einer Behörde, oder zur Arge geht, um Sozialleistungen zu beantragen, sollte mit dem Schlimmsten rechnen. Und das liegt nicht an den Gesetzen. Sondern an den Menschen. Genauer gesagt: vorangig an den sogenannten Sachbearbeitern bzw. Sachbearbeiterinnen.

Gehe nicht davon aus, dass der/die vor Dir sitzende Sachbearbeiter/in eine qualifizierte Fachkraft ist. Insbesondere nicht bei der Arge. In der Anfangsphase kamen die Arge-Sachbearbeiter/innen aus den unterschiedlichsten Verwaltungseinheiten. Leute, die vorher bei der Telekom, bei Friedhofs- oder Gartenbauämtern arbeiteten, sowie als Hausmeister angestellt waren und via Schnellkurs auf ihre Tätigkeit vorbereitet wurden. Auch heute noch bilden z.B. rechtskompetente Sozialpädagogen oder Mitarbeiter mit einem abgeschlossenen Sozialrechtstudium eher die ganz große Ausnahme.

Doch es ist nicht nur die qualitativ chaotische Personalsituation der Argen, die dazu führte, dass z.B. im vergangenen Jahr weit über 270.000 Arge-Bescheide korrigiert werden mussten, durch die Argen selbst oder durch Urteile der Sozialgerichte. Also rund 50% fehlerhafte Bescheide.

Ein Armutszeugnis für die Beamten.

Die hohe Erfolgsquote bei Klagen ist gleichsam auch ein sinnfälliger Beweis für die jämmerliche Charakterstruktur, desolate Arbeitsmoral und zweifelhafte Berufsauffassung vieler Amtsstuben-Sachbearbeiter/innen. Nach einer unlängst veröffentlichten Befragung aller Richter/innen an Sozialgerichten und Landessozialgerichten (die vor einer immer größer werdenden Klageflut stehen) halten 42% aller Richter/innen BESCHEIDE IM VERWALTUNGSVERFAHREN für „wenig sorgfältig und sachlich / rechtlich unzulänglich“.

Dabei gibt es viele Methoden, wie Anspruchsteller von Sachbearbeitern/innen übervorteilt werden. In Bescheiden wird gelogen und betrogen, es wird mit wissentlichen Falschbekundungen manipuliert, es wird verleumdet, höchstrichterliche Rechtssprechungen werden ignoriert, es wird falsch beraten und lang ist die Liste sonstiger Viertklassigkeiten und Gesetzesverstöße. Wenn ein Privatunternehmer solch eine Klageflut verursachen würde wie Hartz und Argen, würde das Unternehmen pleite gehen und die Manager könnten im Gefängnis enden wegen unlauteren Wettbewerbs.

Allein in Berlin gab es 2009 rund 27.000 Klagen gegen die Arge. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von fast 400%! Doch auch in der Provinz ist die Viertklassigkeit groß. Ein typisches Beispiel bilden die „Leistungen“ der Sozialbehörden / Arge Herzogtum Lauenburg. Ohne alle über einen Kamm scheren zu wollen, aber die Devise „dreist, schamlos, ignorant, inkompetent und frech“ ist nicht ganz weltfremd. Im vergangenen Jahr hat der Sozialverband im Kreise Herzogtum-Lauenburg 429 Anträge auf Rente oder ALG II bearbeitet und 286 Widersprüche eingereicht. Davon waren etwa die Hälfte erfolgreich: die zuständigen Ämter hatten widerrechtlich ca. 300.000 € einbehalten, plus ca. 75.000,- € Nachzahlungen. Deshalb:

1.

Lass’ Dich nicht einlullen von sogenannten Sachbearbeiter/innen. Sollte ein Bescheid falsch / fehlerhaft sein, lege sofort (spätestens binnen 4 Wochen) WIDERSPRUCH ein. Davon solltest Du Dir aber nicht viel erhoffen. Denn jetzt hat die betroffene Behörde zum korrigieren eigener Fehler 3 Monate Zeit (sofern sie die eigenen Fehler überhaupt als Fehler erkennt / bewertet und auch der zeitlichen Vorgabe tatsächlich nachkommen sollte). 1/4 Jahr, ganz schön lange, wenn einem das Geld fürs Notwendigste fehlt.

Deshalb stelle

2.

unverzüglich beim zuständigen Sozialgericht einen EILANTRAG auf Erlass einer EINSTWEILIGEN ANORDNUNG.

3.

Verlasse Dich auch nicht auf irgendwelche mündliche Zusagen des/der Sachbearbeiters/in.

Es gehört zwar zu seinen/ihren Pflichten, Dich ausführlich über Deine Pflichten und Rechte aufzuklären. Hieran solltest Du aber keine zu hohe Erwartungen knüpfen. Ob das, was der/die Sachbearbeiter/in im Gespräch gesagt hat, auch nur annähernd den gesetzlichen Vorgaben entspricht, kann niemand mehr nachprüfen. Im Gegenteil.

Der/die Sachbearbeiter/in kann schon mittels weniger Fragen feststellen, ob Du Ahnung hast, oder nicht. Sieht er auch nur die geringste Chance, Dir Geld zu streichen, vorzuenthalten, oder zu kürzen, wird er das tun.

Wer sich nicht selber schlau macht, der bleibt auf der Strecke.

4.

Es ist auch sinnvoll bei persönlichen Vorsprachen einen Zeugen mitzunehmen. Der Gesetzgeber nennt die Begleitperson „Beistand“. Wenn der/die Sachbearbeiter/in darüber meckert: Du bist dazu berechtigt, einen Beistand mitzunehmen (§ 13 Abs. 4 SGB X [10])

5.

Bei Ungereimtheiten GRUNDSÄTZLICH klagen. Wenn Du für den WIDERRUF und/oder EILANTRAG einen Rechtsanwalt brauchst und kein Geld hast: beim Gericht einen Beratunghilfeschein holen (vorher anrufen was Du dafür brauchst) > ggf. 10 € > beim Anwalt einen Termin holen, der dann nicht nur mündlich berät, sondern auch die entspr. Schriftsätze verfasst etc. Oder sofort zum Sozialgericht (Rechtspfleger hilft beim formulieren, Unterlagen mitnehmen!)

6.

Es gibt eine zwingend verbindliche Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit vom Herbst vergangenen Jahres. Demnach sollen die Argen „organisatorische und fachliche Voraussetzungen“ schaffen, die Antragsteller „nicht (mehr) … auf die Möglichkeit des Widerspruchs zu verweisen“. Kommt es zu einem Widerspruch, soll bereits vor Aufnahme des Widerspruchverfahrens eine Vorentscheidung getroffen werden, und die Betroffenen die „Aussichtslosigkeit eines beabsichtigten Widerspruchs“ suggeriert werden. Der rechtlich vorgeschriebene Widerspruchsbescheid soll verweigert werden, es sollen hingegen die Betroffenen zu einer Rücknahme des Widerspruchs bewegt werden.

7.

Lasse Dich nicht überreden, den WIDERSPRUCH zurückzunehmen. Wer einen Widerspruch zurück nimmt, sorgt dafür, dass der Verwaltungsakt gegen den er sich wehren wollte sofort vollstreckt werden kann. Außerdem verspielt er die Möglichkeit, die Entscheidung später gerichtlich überprüfen zu lassen. Er bekommt keinen schriftlichen Widerspruchsbescheid und hat nichts in der Hand.

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Wer sich nicht vorstellen kann, wie es einen belastet, wenn man seinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kann… der sollte den Mund halten.

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Verlogene Beamte …

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Wer heutzutage zur Sozialabtelung einer Behörde, oder zur Arge geht, um Sozialleistungen zu beantragen, sollte mit dem Schlimmsten rechnen. Und das liegt nicht an den Gesetzen. Sondern an den Menschen. Genauer gesagt: vorangig an den sogenannten Sachbearbeitern bzw. Sachbearbeiterinnen.

Gehe nicht davon aus, dass der/die vor Dir sitzende Sachbearbeiter/in eine qualifizierte Fachkraft ist. Insbesondere nicht bei der Arge. In der Anfangsphase kamen die Arge-Sachbearbeiter/innen aus den unterschiedlichsten Verwaltungseinheiten. Leute, die vorher bei der Telekom, bei Friedhofs- oder Gartenbauämtern arbeiteten, sowie als Hausmeister angestellt waren und via Schnellkurs auf ihre Tätigkeit vorbereitet wurden. Auch heute noch bilden z.B. rechtskompetente Sozialpädagogen oder Mitarbeiter mit einem abgeschlossenen Sozialrechtstudium eher die ganz große Ausnahme.

Doch es ist nicht nur die qualitativ chaotische Personalsituation der Argen, die dazu führte, dass z.B. im vergangenen Jahr weit über 270.000 Arge-Bescheide korrigiert werden mussten, durch die Argen selbst oder durch Urteile der Sozialgerichte. Also rund 50% fehlerhafte Bescheide.

Ein Armutszeugnis für die Beamten.

Die hohe Erfolgsquote bei Klagen ist gleichsam auch ein sinnfälliger Beweis für die jämmerliche Charakterstruktur, desolate Arbeitsmoral und zweifelhafte Berufsauffassung vieler Amtsstuben-Sachbearbeiter/innen. Nach einer unlängst veröffentlichten Befragung aller Richter/innen an Sozialgerichten und Landessozialgerichten (die vor einer immer größer werdenden Klageflut stehen) halten 42% aller Richter/innen BESCHEIDE IM VERWALTUNGSVERFAHREN für „wenig sorgfältig und sachlich / rechtlich unzulänglich“.

Dabei gibt es viele Methoden, wie Anspruchsteller von Sachbearbeitern/innen übervorteilt werden. In Bescheiden wird gelogen und betrogen, es wird mit wissentlichen Falschbekundungen manipuliert, es wird verleumdet, höchstrichterliche Rechtssprechungen werden ignoriert, es wird falsch beraten und lang ist die Liste sonstiger Viertklassigkeiten und Gesetzesverstöße. Wenn ein Privatunternehmer solch eine Klageflut verursachen würde wie Hartz und Argen, würde das Unternehmen pleite gehen und die Manager könnten im Gefängnis enden wegen unlauteren Wettbewerbs.

Allein in Berlin gab es 2009 rund 27.000 Klagen gegen die Arge. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von fast 400%! Doch auch in der Provinz ist die Viertklassigkeit groß. Ein typisches Beispiel bilden die „Leistungen“ der Sozialbehörden / Arge Herzogtum Lauenburg. Ohne alle über einen Kamm scheren zu wollen, aber die Devise „dreist, schamlos, ignorant, inkompetent und frech“ ist nicht ganz weltfremd. Im vergangenen Jahr hat der Sozialverband im Kreise Herzogtum-Lauenburg 429 Anträge auf Rente oder ALG II bearbeitet und 286 Widersprüche eingereicht. Davon waren etwa die Hälfte erfolgreich: die zuständigen Ämter hatten widerrechtlich ca. 300.000 € einbehalten, plus ca. 75.000,- € Nachzahlungen. Deshalb:

1.

Lass’ Dich nicht einlullen von sogenannten Sachbearbeiter/innen. Sollte ein Bescheid falsch / fehlerhaft sein, lege sofort (spätestens binnen 4 Wochen) WIDERSPRUCH ein. Davon solltest Du Dir aber nicht viel erhoffen. Denn jetzt hat die betroffene Behörde zum korrigieren eigener Fehler 3 Monate Zeit (sofern sie die eigenen Fehler überhaupt als Fehler erkennt / bewertet und auch der zeitlichen Vorgabe tatsächlich nachkommen sollte). 1/4 Jahr, ganz schön lange, wenn einem das Geld fürs Notwendigste fehlt.

Deshalb stelle

2.

unverzüglich beim zuständigen Sozialgericht einen EILANTRAG auf Erlass einer EINSTWEILIGEN ANORDNUNG.

3.

Verlasse Dich auch nicht auf irgendwelche mündliche Zusagen des/der Sachbearbeiters/in.

Es gehört zwar zu seinen/ihren Pflichten, Dich ausführlich über Deine Pflichten und Rechte aufzuklären. Hieran solltest Du aber keine zu hohe Erwartungen knüpfen. Ob das, was der/die Sachbearbeiter/in im Gespräch gesagt hat, auch nur annähernd den gesetzlichen Vorgaben entspricht, kann niemand mehr nachprüfen. Im Gegenteil.

Der/die Sachbearbeiter/in kann schon mittels weniger Fragen feststellen, ob Du Ahnung hast, oder nicht. Sieht er auch nur die geringste Chance, Dir Geld zu streichen, vorzuenthalten, oder zu kürzen, wird er das tun.

Wer sich nicht selber schlau macht, der bleibt auf der Strecke.

4.

Es ist auch sinnvoll bei persönlichen Vorsprachen einen Zeugen mitzunehmen. Der Gesetzgeber nennt die Begleitperson „Beistand“. Wenn der/die Sachbearbeiter/in darüber meckert: Du bist dazu berechtigt, einen Beistand mitzunehmen (§ 13 Abs. 4 SGB X [10])

5.

Bei Ungereimtheiten GRUNDSÄTZLICH klagen. Wenn Du für den WIDERRUF und/oder EILANTRAG einen Rechtsanwalt brauchst und kein Geld hast: beim Gericht einen Beratunghilfeschein holen (vorher anrufen was Du dafür brauchst) > ggf. 10 € > beim Anwalt einen Termin holen, der dann nicht nur mündlich berät, sondern auch die entspr. Schriftsätze verfasst etc. Oder sofort zum Sozialgericht (Rechtspfleger hilft beim formulieren, Unterlagen mitnehmen!)

6.

Es gibt eine zwingend verbindliche Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit vom Herbst vergangenen Jahres. Demnach sollen die Argen „organisatorische und fachliche Voraussetzungen“ schaffen, die Antragsteller „nicht (mehr) … auf die Möglichkeit des Widerspruchs zu verweisen“. Kommt es zu einem Widerspruch, soll bereits vor Aufnahme des Widerspruchverfahrens eine Vorentscheidung getroffen werden, und die Betroffenen die „Aussichtslosigkeit eines beabsichtigten Widerspruchs“ suggeriert werden. Der rechtlich vorgeschriebene Widerspruchsbescheid soll verweigert werden, es sollen hingegen die Betroffenen zu einer Rücknahme des Widerspruchs bewegt werden.

7.

Lasse Dich nicht überreden, den WIDERSPRUCH zurückzunehmen. Wer einen Widerspruch zurück nimmt, sorgt dafür, dass der Verwaltungsakt gegen den er sich wehren wollte sofort vollstreckt werden kann. Außerdem verspielt er die Möglichkeit, die Entscheidung später gerichtlich überprüfen zu lassen. Er bekommt keinen schriftlichen Widerspruchsbescheid und hat nichts in der Hand.

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Wer sich nicht vorstellen kann, wie es einen belastet, wenn man seinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kann… der sollte den Mund halten.

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