Hallo, mit 14 geht man noch zur Schule und sollte die Woche über 20.00 Uhr zu Hause sein, gibt es Rituale wie z.B. gemeinsames Abendessen , sollte man zu Hause sein und danach noch kurz raus dürfen. Erste Priorität hat aber die Schule, wenns auch schwer fällt, in der Woche muß alles schulische vor dem Rausgehen erledigt sein. Ist man schlecht in der Schule, sollte man nicht sofort nach der Schule lernen, sondern erst frische Luft schnappen, mit Freunden zusammen sein, dann aber 18 Uhr sich der Familie widmen und etwas für die Schule tun, anschliessend für ausreichend Schlaf sorgen. Am Samstag aber sollten die Eltern kulanter sein und bis 22 Uhr drausen erlauben, auch in den Ferien. Dabei sollte man die Eltern aber keinesfalls enttäuschen und wirklich punkt 10 da sein. So gewinnen die Eltern Vertrauen. Auch eine Party bis 24 Uhr darf mal drin sein, die Eltern müssen aber wissen wo Du bist. Sie haben die Aufsichtspflicht bei Minderjährigen!!! In heutiger Zeit passiert leider viel zuviel und Eltern machen sich Sorgen,welche keinesfalls böse gemeint sind. Ich empfehle den Eltern immer zu sagen, wo man ist, per Handy sollte man erreichbar sein und ggf. mit den Eltern eine Anrufzeit vereinbaren. "Mecker" bei halb acht finde ich übertrieben. Schaffe eine Vertrauensbasis, sei nicht stur, sondern spreche in Ruhe mit den Eltern und frage sie selber mal, wie spät sie mit 14 zu Hause waren, aber nett u, ruhig, so erreicht man mehr. Aber auch wirklich mal die Eltern verstehen, sie handeln in Sorge um Dich, sind froh wenn Du wieder daheim bist und das bedeutet das sie Dich sehr lieb haben. Also nicht streiten, sondern in Ruhe sprechen.

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Ich hatte mal ein ähnliches Problem. Koniferen eignen sich gut, wer nicht warten kann, muß (wie ich damals) schon Hohe kaufen, diese sind teurer, aber sie wachsen recht schnell, allerdingsbis 1.50 m doch mind. 3 Jahre.Bambuszaun sieht auch natürlich aus.

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Ich beschäftige selber viele 400 Euro -Kräfte. Wenn die Arbeit durchgängig war, egal welche Befristung, dann erwirbt der Arbeitnehmer den vollen Anspruch auf ein volles Kalenderjahr. Das wiederum ist abhängig vom Grundurlaub der jeweiligen Firma. Bei uns z. B: ist der Grundurlaub 28 Tage für Mitarbeiter mit 5 Arbeitstagen je Woche, bei 3 Tagen pro Woche sind es 17 Tage im 1. vollen Beschäftigungsjahr, ab dem 2. Jahr 18 Tage. Aber aufpassen, wer in der Woche regelmäßig nur 3 Tage arbeitet, braucht auch nur an diesen 3 Tagen Urlaub zu nehmen, wer also 2 Wochen Urlaub braucht, nimmt 6 Tage Urlaub.Die geringfügige Arbeitskraft erwirbt also gleichermassen Urlaub, nur gestaffelt auf die Anzahl der Arbeitstage pro Woche,

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used kommt häufig in der Mode vor und bedeutet , gebrauchte Optik, dafür werden Artikel z.B. Jeans in gewachenener Optik, also ausgewaschene Stellen, künstlich erzeugte Verbrauchsspuren , aber auch elegante Spuren, wie feine Streifen,zarte Linien etc. Der sogenannte used-Effekt ist modern, cool, nicht langweilig und nicht pur. Materialien werden verändert um nicht nagelneu und bieder zu erscheinen.

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Als Privatfahrt würde ich das nicht bezeichnen , sofern noch Ladung drauf ist.

In Deutschland freut sich der Zoll über einen "Schwarzarbeiter/Fahrer". Die Strafen sind hart.

Egal in welchem Land, die Betriebszugehörigkeit muß nachgewiesen werden.

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Den Widerspruch sollte man schon erstmal selber schreiben und um nochmalige Prüfung bitten, bzw. die Gründe angeben und ggf. die anwaltliche Hilfe ankündigen.

Bei mir hat das geklappt. Man sollte den Widerspruch freundlich, aber auch direkt verfassen.

Die 10 Euro kann man sich sparen, denn im Beratungsgespräch verweist der Anwalt auch nur darauf, dass man doch erstmal den Widerspruch selber verfassen sollte und das Ergebnis abwarten muß.

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"heinmück" hat Recht. Eindeutig Zuflussprinzip. Es gibt für Sep. noch mal volle Leistung.Die ARGE versucht gerne dies zu verdrängen , also aufpassen !

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Erstmal alles Gute für 2011.

Wenn Du Alg 1 beziehst und einen 400 Euro-Job annimmst, verwirkst Du Deinen Alg 1 Anspruch !!! Bis 165 Euro kannst Du dazu verdienen, davon sind dann 113 Euro anrechnungsfrei für die BG.

Bei Alg 2 kann man verdienen was man will. Davon sind 100 Euro frei, danach 20% bis glaube ich 800 Euro, danach 10%.

Natürlich kannst Du auch den 400 Euro -Job machen, das unverbrauchte Alg 1 bleibt Dir erhalten. Aber zeitgleich fällst Du sofort ins Alg 2 und verringerst somit Dein Einkommen, was der Alg 2 Stelle nicht gefallen dürfte. Auch die Pflichtbeiträge würden nicht mehr abgeführt. Ich würde das Alg 1 weiter beziehen und mich in dieser Zeit stark um eine SV-pflichtige Arbeit bemühen, ins Alg 2 gehts schnell genug wenn man nichts passendes findet. Und solange Dein Freund Alg 2 bezieht, bist Du immer ein Mitglied der BG und beider Einkommen werden bis zu Eurem Bedarfswert zusammengerechnet, egal wer was verdient, nur die Alg 2 Freibeträge erhöhen diesen Wert. Lieber beide einen Nebenjob machen, oder natürlich einen SV-Job und notfalls aufstocken.

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Du sagst,Du bekommst Alg 2, dann müßtest Du auch mit dem Geld hinkommen. Ich schütze den Vater keinesfalls, aber selbst wenn er zahlt, wirst Du solange Du Alg 2 bekommst ,keinen Cent mehr in der Tasche haben. Kindesunterhalt wird voll auf den Bedarf des Kindes angerechnet! Sollte der Vater also zahlen,werden der Staat/die Steuerzahler entlastet.So soll es ja auch sein. Aber Du hast davon nichts. Wenn Du mal weg vom Amt bist und Lohn verdienst, dann hättest Du den Unterhalt zusätzlich. Im allgemeinen kann ich aber auch die Reaktion des Vaters etwas verstehen. Wer so über Lohn-und Kontopfändung denkt wie Du, sollte wirklich erstmal selber arbeiten gehen und sich nicht hinter der Betreuung des Kindes verstecken. Leider denken viel zu viele Mütter nur an den Barunterhalt, niemals daran, wie der Vater dann überleben soll.

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Soweit ich informiert bin, ist bei einer getrennten Veranlagung der Kindesunterhalt nicht abzugfsfähig. Dann nämlich, würden alle barunterhaltspflichtigen Väter hunderte Euro absetzen können. Gibt es leider nicht.

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Letzteren Kommentar verstehe ich nicht.

Wieso sollte das Kind aus erster Ehe vorgehen? Was ist an diesem Kind anders?

Alle minderjährigen Kinder sind im 1. Rang.

Dein Partner ist für seine leiblichen Kinder in der Pflicht, der Barunterhalt richtet sich nach den Werten der DDT. Ab Jan. 2011 ist der SB auf 950 Euro angehoben worden, plus ca. 50 Euro für berufsbedingte Aufwendungen bleiben ihm etwa 1000 Euro. Die Ex-Frau und Du erfüllen ihren Teil in Form von Betreuung des Kindes. Dabei ist es unerheblich was die Mütter verdienen, also hat die Ex gutes Einkommen und Du aber nicht, so ist das nicht relevant, weil grundsätzlich die Kinder im Vorrang stehen. Beide Frauen betreuen ein Kind ,welche beide von Deinem Partner sind. Demzufolge ist der Vater Barunterhaltspflichtig. Reicht das Einkommen über dem SB nicht aus um beide Kinder nach DDT zu bedienen, so kommt es zu einer Mangelfallberechnung, welche meistens zu gleichen Teilen auf die Kinder aufgeteilt wird.(unter Berücksichtigung abzugfähiges Kindergeld)

Für Deinen Sohn ist allein sein leiblicher Vater in der Pflicht, genauso wie der neue Mann der Ex-Frau für das gemeinsame Kind mit der Ex verantwortlich ist.

Das die Ex berufstätig ist spielt also keine Rolle, auch sie hat ein Kind zu betreuen. Stelle Dir vor, es wäre andersherum.Würdest Du arbeiten gehen und trotzdem ein Kind betreuen und dann Dein schwerverdientes Geld abgeben wollen für ein Kind mit dem Du nichts zu tun hast? Die Ausgaben bleiben ja bestehen, z.B. muß diese Frau ja durch ihre Berufstätigkeit die Betreuung des Kindes organisieren, zahlen etc.

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Grundsätzlich haben die beiden Vorredner Recht ! Doch Vorsicht, ist die Tochter minderjährig und Du zahlst nicht den vollen Satz nach DDT , dann kann es durchaus sein, dass Dein neuer Mann, sofern es sein Einkommen zulässt,Dir gegenüber unterhaltspflichtig wird, damit Du den Mindest-UH für die Tochter zahlen kannst.Es heißt zwar immer,der neue Partner ist nicht in der Pflicht, aber indirekt schon irgendwie.Aber auch nur, wenn der zu betreuende Elternteil klagt oder eben den "Hals nicht voll kriegt". Ich hoffe Dein Ex ist nicht so einer.Dann läuft alles wie bisher,eine Heirat allein ändert im Normalfall sonst garnix.

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Vorsicht bei der Annahme, dass einem der SB von 900 Euro sicher ist. Wenn der Vater einen guten Anwalt hat, werden schnell 700 Euro SB daraus. Ich habe selbst diese Erfahrung gemacht. Meinem Mann (damals Freund) wurden 200 Euro SB abgezogen weil ich mit ihm einen Haushalt führe, man nennt es eine sogenannte Mietersparnis und halbe Kosten für Strom, Wasser etc. Bei Kindesunterhalt gibt es keine Gnade, auch hat es nicht interessiert was ich verdient habe und wie wir dann "überlebt" haben.

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Für die gesamte Dauer der Kur ist die Rentenversicherung zahlungspflichtig und zwar in Höhe der vollen Alg 2 -Leistung, d.h. der Bezug von der ArGe ruht bis zum letzten Kurtag. Ich habe das mittels dem Bescheid für den Kuraufenthalt ganz unkompliziert bei der Krankenkasse beantragt. Den Bescheid ebenfalls der ArGe vorlegen und nach der Kur den Entlassungsbericht.

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Die Steuerrückerstattung ist Einkommen ! Sie ist auf die letzten 12 Monate der Einkommensprüfung aufzuteilen und erhöht somit das mtl. Einkommen. Er muß diesen Steuerbescheid genauso vorlegen wie die Gehaltsnachweise. Ich wäre nicht so kleinlich ,würde es dem Mann gönnen. Aber in Deinem Fall hat er ja einfach die laufenden UH-Zahlungen gekürzt ,das ist natürlich auch nicht die feine Art.

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