Ein "kleiner Bandscheibenvorfall" im Bereich der Halswirbelsäule (HWS) könnte die Ursache für deine Schmerzen sein. 

Die kleinen Bandscheibenvorfälle werden zwar gerne verharmlost, leider verursachen diese aber gerne die größten Schmerzen. Mit bedauern aus eigener Erfahrung.

Bevor du irgendwelche Kissen ausprobierst und es nur schlimmer dadurch machst geh auf jeden Fall zu einem Arzt der dich zum MRT überweist.

Nicht immer liegt die Ursache in der nähe wo du die Schmerzen spürst (sog. strahlender Schmerz).

Beispiel:
Du kannst dauernde Kopfschmerzen spüren, aber der tatsächliche Verursacher ist häufig das Verdauungssystem. Natürlich findet ein Neurologe in diesem Beispiel nichts, weil es von einer total anderen Stelle kommt.

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Schmerzen sind nicht "Normal". Schmerzen sind ein körpereigenes Warnsignal.

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Der Wechsel von der GKV in die PKV sollte nicht nur am Beitrag festgemacht werden.

Wenn dir Leistungen wichtig sind, dann kannst du die GKV vergessen. 

In der GKV darfst du nur bleiben wenn du bei jeder Beitragsüberweisung Betrogen werden willst.

Den Beweis findest du direkt beim GKV-Spitzenverband unter folgendem Link:

https://www.gkv-spitzenverband.de/presse/agenturmeldung?id=gkv-agenturmeldungen-4784

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Hallo SunnyPeggy98,

deine Frage ist etwas umständlich formuliert. Ich hab jetzt folgendes entnehmen können:

Du hast eine Ausbildung als MFA bei einem Hals-Nasen-Ohrenarzt begonnen. Deine Formulierung "als HNO" könnte man auch als Facharztausbildung zum HNO verstehen.

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist in zwei Teile, sog. Pharagraphenteil und das Leistungsverzeichnis (Gebührenziffern) aufgeteilt.

Neben der GOÄ gibt es noch die UV-GOÄ (Unfallversicherung). Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) vergütet die ärztlichen Leistungen annähernd so wie für einen Privatpatienten. 


Nachdem EBM werden Kassenpatienten für die ärztlichen Leistungen meist gerade mal kostendeckend abgerechnet. Besonders bei einfachen Fällen (wenig Patienten-Arzt-Kontakte) kann mit dem EBM neben der Kostendeckung auch noch ein angemessenes Arzthonorar erzielt werden. 

Für Kassenpatienten kannst du über den Sprechstundenbedarf Impfstoffe - meist auf Kosten der AOK - beziehen. Die Verrechnung der Impfstoffe regeln die Kassen dann nach einem Verrechnungsschlüssel untereinander.

Wichtig, diese Impfstoffe dürfen nur für Kassenpatienten verwendet werden, Privatpatienten bekommen ein eigenes Rezept.

Alles was du über den Sprechstundenbedarf beziehst darfst du nicht extra in die Abrechnung aufnehmen.

Das Verbrauchsmaterial (Spritzen, Verbände etc.) ist bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Infusionsbesteck bei Zyto-Therapie) bereits in der Hauptleistung enthalten [sowohl Kasse als auch Privat]. 

Neben den Ziffern 1 - 3, 5, 70, 75, 80, 85, 95 sowie 96, sollten für deine Ausbildung beim HNO besonders die Ziffern 1400 bis 1639 wichtig sein.

Solang du bei einem HNO arbeitest, sollte im Regelfall die Ziffer 100 in deinen Abrechnungen nicht vorkommen. :-)

Sei froh, wenn du bei der Ziffer 100 nicht dabei sein musst.

In der GOÄ steht auch eine Hinweis, wenn nach einer bestimmten Hauptleistung eine bestimmte Ziffer nicht zusätzlich abgerechnet werden darf.
Es gibt allerdings auch Leistungen für die es eine Zuschlagziffer gibt und die auch deutlich angegeben wird.

An deiner Stelle würde ich mir jetzt die oben erwähnten Ziffern als Fleisaufgabe mal ansehen.
Wenn du dann noch Fragen hast, darfst du mich gerne auch direkt anschreiben.

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Klar ist es ärgerlich wenn ein Projekt (in deinem Fall eine Sportwette) daneben geht.

Lenk dich doch einfach durch etwas ab, das dir Freude bereitet (z.B. ein lustiger Film, ein Spiel, Spazieren gehen).

Eine Therapie greift zum einen nicht von jetzt auf gleich, zum anderen dauert es ewig einen Platz zu bekommen und weiter halte ich es bei einer einmaligen Sache für reichlich übertrieben, solange keine Selbst- oder Fremdgefährdung im Raum steht.

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Um Organe entnehmen zu dürfen, muss durch zwei Ärzte der Hirntod festgestellt worden sein.

Es gibt allerdings auch die Lebendspende (Niere, Leber).

z. B. nach dem Ertrinken kommt es drauf an, wie schnell wiederbelebt und somit Sauerstoff zugeführt wird. Dauert es zu lange, kann es zum Absterben von Hirnmasse kommen. 

Es gibt auch das Wachkoma, wo man bis heute nicht so richtig Nachvollziehen kann, ob derjenige noch Geistig anwesend ist oder nicht.

Durch das Hirn werden sehr wichtige Abläufe koordiniert und es eines der komplexesten Organe.

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Hallo alesche99,

dein Thema ist recht kompliziert. 

Du brauchst momentan jemanden der dir einfach nur Zuhört.

Geh am besten zu einem kirchlichen Seelsorger oder einen Facharzt um dich einfach über das Thema aussprechen zu können. Beide haben eine Schweigepflicht und werden es an keinen Weitergeben, solang du Sie nicht explizit aufforderst und dafür unterschreibst.

Alternativ kannst du anonym die Telefonseelsorge nutzen (s. Telefonbuch).

Sorry, dass ich dir keinen besseren Tip geben kann.

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In Deutschland geht das nicht.

Die grundlegende Regelung findest du in § 8 Abs. 1 Satz 3 FZV (Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen).

Einen Ausführlichen Bericht zu dem Thema, von Dr. jur. Adolf Rebler in Legal Tribun Online findest du unter: 

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/kfz-kennzeichen-sittenwidrig-kz-hj-ns/

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In dem Moment, in dem die Beschäftigung auf einen 450-€-Job reduziert wird, fällt die "Zwangsversicherung" weg. Die Versicherungspflicht bleibt. 

Alternativ könntest du aber auch eine Selbständigkeit aufnehmen, die zeitlich, organisatorisch und finanziell den Teilzeitjob übersteigen muss. Du wärst nicht die erste, die von zuhause über eine Online-Plattform Produkte verkauft. 

Microsoft war zunächst ein Arbeiten aus der Garage. Der Erfolg kam auch dort erst mit der Zeit.

Die Beschwerde wegen dem "erhöhten Gesundheitsrisiko" kann ich so nicht nachvollziehen, zum Kinder bekommen gehören zwei die zuvor einvernehmlich auch dabei Spaß hatten. Dieses "Gesundheitsrisiko" kannst du aktiv beeinflussen. Von den Ausnahmefällen reden wir hier ja nicht.

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Hättest du die Summe komplett in Bar bezahlt, wäre eine solche Korrektur nicht mehr möglich gewesen. Das ist bei einem Gerichtsurteil einem meiner vorherigen Arbeitgebern so passiert.

Wichtig ist, es handelte sich damals um einen Kommafehler (statt 999,90 wurden nur 99,99 Euro abgerechnet). Nur die Rechnungen, welche nicht per Nachnahme oder durch sofortige Bezahlung erledigt waren, durften laut Gerichtsurteil noch geändert werden.

Ich fürchte diese Informationen bringt dich jetzt nicht weiter, weil das hier nicht zutreffen dürfte, aber es gibt auch solche Fälle.

Frag am Besten einen Anwalt, 50 Euro sollten eine gute Investition in dem Fall sein.

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Ich muss Griesuh recht geben eine "Privatpraxis für freiwillig gesetzlich Versicherte" gibt es nicht. Entweder es ist ein Kassenarzt oder es ist eine Privatpraxis. Wobei der Kassenarztsitz eine Behandlung von Privatpatienten nicht ausschließt.

Du könntest freiwillig das Kostenerstattungsprinzip als Wahlleistung bei deiner Versicherung wählen. Du bist dann 3 Monate an diese Entscheidung gebunden. Deine Erstattung ist beschränkt auf die Sätze nach dem EBM beschränkt abzüglich einer Aufwandspauschale. 

Den Rest kannst du in der Jahressteuererklärung angeben. Bei der Steuererklärung musst du sowohl den Gesamtbetrag wie auch den Betrag der dir Erstattet wurde angeben und durch Belege nachweisen. Dann sollte es zu keinen komplizierten Rückfragen kommen.

In der Zeit, in der du das Erstattungsprinzip anwendest, darfst du deine GKV-Chipkarte für keinen Arztbesuch nutzen. Du kannst auch auf einen Bereich "ärztliche Leistungen", "zahnärztliche Leistungen", "sonstige Leistungen" oder "Klinikleistungen" beschränken. Dann darfst du für die anderen Bereiche deine Karte wie gewohnt nutzen.

Du musst deine Kasse nur über den Wechsel zum Erstattungsprinzip und ggf. zurück schriftlich informieren. Ein Veto-Recht für die Krankenversicherung gibt nicht mehr. Weiter ist es auch keine Garantie, dass es keine Komplikationen geben wird.

Vergleich:

Obwohl hunderte von Kernkraftwerken korrekt und problemfrei funktionieren, kam es dennoch in Fukushima zu einem "Zwischenfall".

Nur weil bei den letzten 100 Operationen nichts schief gelaufen ist, ist das keine Garantie für die nächsten 100 Operationen. Im Leben gibt es leider keine Garantie und Operationen haben immer ein gewisses Risiko. Und mit der Fehlerquote macht sowieso keiner Werbung.

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Wer zahlt GKV weiter, wenn ich mich stationär auf Rehabilitation OHNE Kostenträger befinde?

Hallo Leute ;)

Ich war fast die letzten zwei Jahre auf christlichen Rehabilitationen ohne Kostenträger, also Selbstversorger, als Rehabilitand unterwegs. Auf der ersten war ich 11 Monate bis einschließlich den 07.10.2015. Dort haben alle Leistungen vom Amt (Hartz II) erhalten, also war die GKV gesichert. Auf der zweiten Reha war ich fast 9 Monate ab dem 19.10.2015. Ich habe die Reha am 30.06.2015 verlassen und mich ab August wieder freiwillig Krankenversichert. Vor einer Woche hat mich ein Schreiben der AOK erreicht, indem um eine Nachzahlung der Versicherungszeit vom 10/2015 bis 12/2015 gebeten wird. Ich schrieb daraufhin den Leiter dieser zweiten Einrichtung an mit der bitte, mir doch einen Nachweis über die bestehende Versicherung ab 10/2015 bis 12/2015 oder eine Bestätigung der Zahlung zu schicken. Er meinte daraufhin, das er einen Brief geschrieben hätte und nun auf Rückantwort wartet, aber er mir gleich sagen kann, das für Oktober nicht seine Sache gewesen sei, da ich ja schon gegen Ende gekommen bin! Er sagte mir dann, das die Versicherung erst ab dem Tag der Wohnanmeldung im Bügerbüro, also ab dem Tag des Einzuges seine Sache sei...und dieser Einzug steht offiziell erst ab 21.11.2015 oder 23.11.2015 fest, so auch in der Wohnmeldebescheinigung. Ich sagte ihm darauf, das ich am 19.10.2015 offiziell als Rehabilitant in seine Einrichtung gekommen wäre und schon am darauffolgendem Tag,** dem 20.10.2015** in Ihrem selbstständigem** Zweckbetrieb mitgearbeitet** habe und SO ODER SO MÜSSE eine Versicherung für mich vom Arbeitgeber bestehen und nicht ab dem Tag des Einzuges, was in meinen Augen, ÜBERHAUPT nichts mit einer Krankenversicherung zu tun hat! Er schrieb mir, das ich es jetzt einfach gut sein lassen soll und er für mich auch so sehr viel gutes gemacht hat (Ich denke er meint damit Hilfe beim Insolvenzverfahren, Ausbildungssuche, Bewährungshelfer...was aber für eine Reha in meinen Augen wirklich schon "normal" erscheint, sein soziales Leben zu regeln...) und ich ihm dafür gar nicht dankbar sei, so wie die anderen...naja, dann hat sich das Gespräch etwas in die Private richtung gedreht. Was aber besonders interessant erscheint ist, das die AOK mir mitteilte, das ich erst ab dem 02.01.2016 als Arbeitnehmer eingetragen bin und erst ab diesem Zeitpunkt alle Versicherungsnachweise vorliegen...!!!War ich also überhaupt die letzten Monate davor Krankenversichert? Ich bin gespannt, was er mir die nächste Woche zu erzählen hat.

Wie sieht es also rechtlich für mich aus? Habe ich damit recht, was ich geschrieben habe, dass z.B. ab dem Tag der offiziellen Rehabilitationsbehandlung die Einrichtung für eine bestehende GKV für mich sorgen MUSS? Spätestens denke ich aber, sobald ein Arbeitsverhältnis besteht.

Hat jemand für mich vielleicht ein Gesetzt oder ähnliches, was ich ihm unter die Nase reiben kann? Über eure Antworten bin ich jetzt schon dankbar =)

Viele Grüße,

Vadim

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Handelt es sich wirklich um eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme die durch einen Arzt verordnet und von der Versicherung genehmigt wurde?

Irgendwie hört sich der Inhalt in Verbindung mit "christliche Rehabilitation" so total nach einer Sekte an. 

Für die Zeit vor der Anmeldung darfst du die Beträge selbst entrichten, da führt kein Weg vorbei.

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In deinem Fall macht die GKV mit ca. 170 € ausnahmsweise evtl. sinn.

Bei der PKV kommt es auf den Vertrag und die Gesellschaft an.

Bei der PKV solltest du beim nächsten Wegzug ins Ausland unbedingt an eine Anwartschaftsversicherung denken, damit du dir das niedrigere Eintrittsalter sicherst, sobald du wieder nach DE kommst.

Ob sich eine PKV für dich lohnt, musst du für dich selbst entscheiden.

Unter normalen Umständen, sollte sich die PKV alleine schon wegen den lebenslänglich unkürzbaren Leistungen im Gegensatz zu GKV lohnen

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Das mit den "privaten Ausgaben" ist hier irrelevant.

Für den Beitrag ist in der GKV immer das Bruttoeinkommen maßgebend.

Das künstliche Armrechnen bringt dir überhaupt nichts.

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Geh halt einfach mal zu einem anderen Arzt und sag dem, dass du eine "zweite Meinung" haben möchtest.

Such dir am besten einen Facharzt.

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Das war ursprünglich ein kostenfreier Service von T-Mobile. Denke nicht, dass es neuerdings etwas kostet. Am wahrscheinlichsten, dass du die richtige Antwort bekommst, ist es, wenn du bei der Kundenbetreuung oder bei einem Fachhändler nachfragst.

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Die Regelung zur Gleitzone gilt jedoch nicht für Auszubildende, für Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahr sowie für Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst.

Beschäftigungsverhältnisse mit einem Arbeitsentgelt in der Gleitzone begründen in der Regel Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Daher ist nicht die Minijob-Zentrale, sondern die jeweilige Krankenkasse des Arbeitnehmers als Einzugsstelle für die Meldungen zur Sozialversicherung und den Einzug der Sozialversicherungsbeiträge zuständig.

Quelle: https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/22_gleitzone/node.html

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Es funktioniert viel einfacher. Die Kassenärztliche Vereinigung kürzt das Arzthonorar um die Kosten für das Medikament, wenn es die Kasse nicht bezahlt und auf einem Kassenrezept verordnet wurde.

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Die Bedingungen für die freiwillige Gewährung von Rabatte sind einzig und allein Sache des Verkäufers. 

Das hat nichts mit Wettbewerbsrecht sondern mit Vertragsfreiheit was zu tun.

Als Beispiel:

McDonald's hat in verschiedenen Länder (bspl. DE / AT) teilweise das gleiche und teilweise ein total abweichendes Produktportfolio und auch abweichende Preise. In Österreich zahlt McD 10 % Umsatzsteuer in Deutschland nur 7 % bei der Mitnahme (sog. Straßenverkauf). 

Was ich dir damit sagen will, es gibt in jedem Land auch andere Bedingungen auf die der Händler nicht immer Einfluss hat.

Ich kann mir gut vorstellen, dass die Lagerkosten in Deutschland um einiges höher sind und somit könnte der höhere Rabatt in Deutschland schon rechnerisch nicht mehr möglich sein. Hat der Anbieter seinen Sitz in Holland muss dieser auch die Umlagerung nach Deutschland finanzieren u.s.w.

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