Danke! Sowas in die Richtung wird benötigt ;)
Legal ist die Sache ja, aber moralisch höchst verwerflich! Ich finde es absolut daneben, dem Kind etwas aufzuzwängen, dass es nicht will - Kultur hin oder her. Eigentlich sind wir deutschen Pädagogen dafür bekannt, dass wir im Sinne des Kindeswohls handeln, daran sollten sich Eltern mal ein Beispiel nehmen. In meinen Augen ist das ganze Körperverletzung!
Also grundsätzlich haben deine Eltern das aufenthaltsbestimmungsrecht bis du volljährig bist. Aber du könntest direkt zum Jugendamt, denn die müssen zum wohle des Kindes handeln und können mit dir und deinen Eltern gemeinsam eine Lösung finden. Das mit dem "heim" oder dem betreuten wohnen ist natürlich ne sache für sich, ein Platz auf einer wohngruppe kostet im Monat ca. 3000 Euro, da werden natürlich deine Eltern zur Kasse gebeten!
Um eine fundierte Antwort zu bekommen, gib bei den Themen doch noch so etwas wie Jura und Erbe an.
Eigentlich muss man ein Erbe nicht annehmen, so weit ich das weiß.
Ich bin Jugend und heimerzieherin ;) kannst du nicht für die Ausbildung umziehen? Hier in bw sind die schulgebühren sehr gering. Naja, nichts ist unmöglich, aber wir haben es hier definitiv leichter im Heim zu arbeiten. In bw kann man das ganze auch Praxisintegriert machen (also den Juhe)
Psychologische Beratungsstellen ;)
Vielleicht etwas ganz anderes, welches noch mehr deinen Fähigkeiten entspricht! Es gibt so viel, z.B. Wirtschaftsrecht ;-) (wäre ja quasi beides ein bisschen) ABER unterschätze höhere Mathematik nicht.
Mit 2,0 wirds in Jura eh sehr schwer.
puuuh wird schwierig... ich bin aschblond und habe selbst unter plum blondierung :D gerne können wir über pm schreiben, dann kann ich dich vllt bissl besser beraten, da hab ich nämlich zeit :D
Schick mir doch mal ne Nachricht. Ich bin gelernte Jugend - & Heimerzieherin und wurde auch lange gemobbt, dann kann ich dir versuchen eine Lösung zu finden :)
Ich würde mal pauschal nein sagen. Mein Auto (Kleinwagen) kostet mich im Monat ca. 300 Euro. Du solltest bedenken, dass du bei einem Auto immer Kohle auf die Seite schieben musst, denn es geht mal was kaputt, oder es gibt einen verschleiß, wie bremsen und reifen.
Kann man prinzipiell tragen, aber ich finde es immer schwierig mit Lederhosen-ich finde von nahem sieht sie sehr billig aus :/ und spar auf die richtigen Chucks :P
Chemisch glätten is so das einzige, was mir dazu einfällt ;) frag g**gle mal darüber aus ;)
Titus, Planet Sports. BlueTomatoe- gesehen habe ich sie noch nie
Jain,
Wie dir möglicherweise schon aufgefallen ist unterstützt FIFA 14 nur noch 2 controller wobei früher, bei fifa 11, noch alles erdenkliche möglich war. Daher kannst sie nur indirekt ändern indem du dir FIFA 11 in der DEMO version runter lädst (ist vollkommen legal) . Wenn du das gemacht hast gehst mal auf die Einstellungen von FIFA 11, da wirst du jetzt sehen, dass du jede einzelne Taste separat belegen kannst. Hast du das gemacht musst du noch das ganze speichern. Die erstellte Datei liegt jetzt in deinen eigenen Dateien unter FIFA 11. Jetzt musst du nur noch die Datei namens ButtonDataSetup.ini in deinen FIFA 14 Ordner kopieren und bingo ;)
[URL=http://www.directupload.net/file/d/3499/aw38m63y_jpg.htm][IMG]http://s14.directupload.net/images/140111/temp/aw38m63y.jpg[/IMG][/URL]
hier das richtige bild ;D
Kannst dich ja mal schlaugooglen,
Fahren ohne Fahrerlaubnis (DIE HAST DU NICHT!!!!) "§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder 2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer 1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht, 2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder 3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter 1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war, 2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist."
Fahren ohne Versicherungsschutz "Bei vorsätzlichem Fahren ohne Versicherungsschutz droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr. Bei fahrlässigem Fahren ohne Versicherungsschutz droht als Hauptstrafe eine Geldstrafe oder Haftstrafe von bis zu 6 Monaten."
"eshalb heißt das: Wer den Führerschein mit 17 gemacht hat, der muss auch wirklich Begleitet fahren und darf nicht alleine durch die Gegend brausen. Tut man das dennoch, wird es bitter. Denn: Die Prüfungsbescheinigung, der Nachweis, dass man Fahren darf, ist dann weg. Zusätzlich kann der Führerschein mit 17 dann nicht in einen EU-Kartenführerschein der Klasse B umgetauscht werden am 18. Geburtstag, sondern die Sache ist dann erst mal gelaufen. Zusätzlich gibt es vier Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, in der so genannten Punktekartei also und es ist ein Bußgeld zu zahlen in Höhe von 150,- Euro. Außerdem muss nach dem Verlust der Prüfungsbescheinigung ein Aufbauseminar besucht werden, um noch einmal die Möglichkeit zu bekommen, den Nachweis zu erlangen, dass man sich seines Fehlverhaltens im Sinne der Straßenverkehrsordnung, der StVO, bewusst ist. Mit einem Führerscheinentzug bis zu 5 Jahren ist zu rechnen."
Sogesehen hast du ja noch keinen Führerschein, und den wirst auch nicht so schnell bekommen, nem bekannten is was ähnliches passiert und hat ihn erst mit 23 bekommen.
Sie wurde tatsächlich am so. gebucht ;)
Billigirl hat das Problem erkannt, aber das is doch ein ewiger Teufelskreis..