Versicherung verlangt von mir Geld (Leitplanke) wegen Fahrerflucht?

Hallo,

das Strafverfahren (wegen Fahrerflucht) wurde nach Zustimmung der Staatsanwaltschaft des Angeschuldigten nach § 153 Abs- 2 StPO eingestellt, weil das Verschulden als gering anzusehen wäre und ein öffentliches Interesse nicht besteht.

Im Zivilrecht verlangt die HUK COBURG - Kfz-Haftpflichtversicherung nun von mir 1.555 Euro (Schaden an Leitplanke), da ich mich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt habe, bzw explizit wegen:

  • E. 13, E.7,1 und E.7.3 - gegebenenfalls in Verbindung mit F.1 der Allgem. Bedingungen für die Kraftfahrtverschrg (AKB)
  • § 115 und § 116 Versicherungsvertragsgesetz (WG) in verbindung mit § 426 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Da ich finanziell sehr schwach eingestellt bin, frage ich nach Erfahrungen und Empfehlungen für preiswerte Anwälte. Eine erneute Akteneinsicht bzgl. des Strafverfahrenurteils wäre sicherlich hilfreich. Die Gerichtskosten und Anwalt bei Gericht kann ich mir womöglich nicht leisten.
Es hat sich um einen Wildtierunfall bei Nacht gehandelt, das mich u.a. wegen eines Schockzustands und fehlendem Handy dazu veranlasst hat, der Straßensicherung wegen Hilfe zu suchen. Dummerweise auch u.a. aus Schock habe ich nicht erst bei den ersten Wohnhäusern geklingelt, sondern bin etwa einen 10 Minuten Laufweg nachhause gelaufen. Da beim Strafverfahren gewisse Uhrzeiten nicht richtig niedergeschrieben worden bzw. von der Polizei unrealistisch festgehalten worden sind, hat sich der Strafanwalt mit mir auf dieses Urteil geeinigt.

Für das Strafverfahren habe ich für etwa 400 Euro mit Akteneinsicht, Aufarbeitung einen Anwalt eingestellt, der sich für die Gespräche viel Zeit genommen hat, ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft geschickt hat, welches aber nicht durchging. Ganz so zufrieden bin ich mit diesem nicht.

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Alsoooo, du hättest den unfallort nicht verlassen dürfen, da du ein Tier tötlich verletzt hast (mit Flucht-Wilderei) und Sachbeschädigung wegen der Leitplanke. Es kann sein das die Versicherung die Kosten des Schadens vorgestreckt hat, und du jetzt einen Teil zurück zahlen musst. Bitte informiert dich bei deiner Versicherung, es kommt darauf an welche Versicherungen du abgeschlossen hast.

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Darf der Anwalt die Behörde um Akteneinsicht bitten, wenn der Anwalt folgend untenstehende Vollmacht von mir nicht hatte, es ging um einen Bussgeldbescheid?

Die Vollmacht gilt zur Verhandlung und Verteidigung vor Gericht einschliesslich Vorverfahren. Sie gilt auch zur Einholung von Behördenauskünften. Ebenso gilt die Vollmacht als Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen. Rechtsmittel einzulegen, zu verzichten oder zurückzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.

Insbesondere ermächtigt Sie dazu gegen einen Bussgeldbescheid, welcher gegen sich ergeht, Einspruch einzulegen und diesen Einspruch auch teilweise zurückzunehmen.

Ich möchte in dieser Sache auch über das Internet kommunizieren

Das stand also in der Vollmacht. Durfte er somit Akteneinsicht nehmen und Einspruch einlegen oder nicht? Ich habe jetzt eine Rechnung über 700€ erhalten. Kontaktiert habe ich ihn über Internet. Es war eine kostenlose Rechtsberatung bei blitzer.de

Einspruch habe ich selber eingelegt. Ich wusste garnicht dass er im Hintergrund was macht, da ich die Vollmacht nicht unterzeichnet habe. Ich habe gedacht, dass es mit der kostenlosen Rechtsberatung geendet hat. Ausserdem hat er mich nur über Internet angemailt. Und in der Vollmacht steht: "Ich möchte in dieser Sache auch über das Internet kommunizieren". Es heisst auch über Internet kommunizieren. Er hat ausschliesslich über das Internet geschrieben. Bis auf die Rechnung, die kam postalisch.

4 Tage vor der Gerichtsverhandlung hat er das Gericht angeschrieben, dass er mich nicht mehr vertritt.

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Ich habe auch einen Anwalt eingeschaltet, ohne Unterschrift oder dergleichen vertritt er mich, also ja, er kann das um dir zu helfen.

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Kommt darauf an wie alt du bist. Bist du schon 14? Kannst du eine Anzeige bekommen, und eventuell strafarbeiten bzw eine Geldstrafe die du ab arbeitest. Solltest du erwachsen sein, könntest du eine Anzeige bekommen, und eine Geldstrafe die du in Raten ab bezahlen kannst, oder in Haft absitzen falls du diese nicht zahlen kannst. Lg

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Du kannst für seine Vergangenheit nichts für! Sag ihm das du es verstehst, da er seine Vergangenheit nicht verarbeitet hat, aber du nichts für kannst, und das du ihn jz in ruhe lässt bis er sich beruhigt hat. So würd ich das machen. Lg

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