Krankenkasse fordert 44.000€?

Hallo,

Ich habe im März einen Brief von meiner Krankenversicherung erhalten in dem eine Forderung von knapp 44.000€ gestellt ist. 28.000€ davon sind Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung und 16.000€ sind Säumniszuschläge, genauer wird nicht darauf eingegangen. Ich habe in diesem Zeitraum keine besonderen medizinischen oder pflegerischen Leistungen in Anspruch genommen. Ich weiß nicht ob ich überhaupt mal beim Arzt war.

Daher gehe ich davon aus, dass ich wohl für einen gewissen Zeitraum in die freiwillige Versicherung gerutscht bin. Ich habe leider nie eine Information von der Versicherung erhalten und dies ist auch der erste Brief dazu. 

Ich habe mich nun informiert und diese Beiträge verjähren nach einer Frist von 4 Jahren, die ganze Sache liegt mehr als 4 Jahre zurück. Weshalb die Krankenversicherung theoretisch gar kein Anspruch mehr auf diese Beiträge hätte. 

Das Problem ist, in dem Brief gab es eine Frist von einem Monat um Widerspruch einzulegen und diese habe ich leider versäumt. Ich war zwar die letzten 3 Wochen nicht zuhause und habe den Brief auch zu spät geöffnet aber angenommen habe ich ihn vor Abreise, weshalb es wohl eigenes Verschulden ist. 

Gibt es nun noch eine Möglichkeit dagegen vorzugehen oder bin ich jetzt verpflichtet 44.000€ für „nichts“ zu bezahlen? Und darf die Versicherung überhaupt die Forderung stellen wenn sie rechtlich bereits verjährt ist? 

Vielleicht war mal jemand in der Situation und kann mir weiterhelfen. 

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Erstmal musst Du wie bereits von anderen erwähnt klären, ob Du immer versichert warst. Warst Du es nicht, bist Du tatsächlich beitragspflichtig.
Da es keine Kommunikation gegeben hat, hat man Dich in Unkenntnis Deiner Einkommenssituation mit dem Höchstsatz eingestuft, der ca. bei 900 € liegen dürfte.
Dies kann man durch nachträgliches Melden des tatsächlichen Einkommen korrigiert werden. Eile ist geboten, da sonst die Beiträge über den Zoll beigetrieben werden.
Auch wenn ein Monat vor vier Jahren verjährt ist, so sind es die anderen Monate nicht, weil jeder Monatsbeitrag für sich selbst betrachtet wird. Dich erwarten vermutlich 48 x 230,00 € zuzüglich Säumniszuschlägen, und möglicherweise Kosten durch den Zoll. Ruf an und klär diese Fragen.

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Auch ohne Zustimmung und Gespräch mit dem Hauptversicherten der Familienversicherung (Vater/Mutter) kann diese eingeleitet werden und diese Hauptperson kann sich nicht dagegen wehren.

Darf ich Fragen, wie es dazu gekommen ist, dass Du nicht mehr versichert bist?

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Bestandteil der Wohngebäudeversicherung ist ein Leitungswasserschaden innerhalb des Gebäudes, bei dem dieses Wasser bestimmungswidrig ausgetreten ist.

Das bedeutet, dass das Wasser an einer Stelle herauskommt, an der es nicht sollte.

Vom Grunde her, hast Du 2 Wasserschäden. Einmal das Hauptrohr der Toilette und einmal am Abfluss der beiden Waschbecken.

Empfohlene Vorgehensweise, abhängig von der Schadenhöhe.

  1. Meldung beider Leitungswasserschäden bei Deiner Versicherung.
  2. Abwicklung der beiden Schäden.
  3. In der Zwischenzeit Angebote einholen für eine neue Versicherung.
  4. Fragen zu Vorschäden beantworten mit geschätzter Schadenhöhe.
  5. Antrag stellen mit Beginn 1. Hauptfälligkeit.
  6. Direkt nach Abschluss der Schäden, Kündigung zur nächsten Hauptfälligkeit einreichen.

Vorteil. Du umgehst, dass Dir der Versicherer kündigt wegen Schadenhäufigkeit.
Du umgehst, dass Dir bei der neuen Versicherung nur ein Vertrag mit Selbstbeteiligung angeboten wird. Du muss nicht lügen, wenn Dir für die restliche
Vertragslaufzeit eine Selbstbeteiligung vom Versicherer auferlegt wird, weil Du die Antragsfragen schon beantwortet hast und zu diesem Zeitpunkt waren die Angaben richtig.

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Auch die Versicherer haben sich über den Umstand der Eigentumsübertragung Gedanken gemacht. Hier ein Auszug aus den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft.

A 23 Was gilt, wenn versicherte Sachen veräußert werden?

A 23.1 Rechtsverhältnisse nach Eigentumsübergang

A 23.1.1 Veräußert der Versicherungsnehmer die versicherte Sache, tritt der Erwerber an dessen Stelle in den Versicherungsvertrag ein. Dies geschieht zum Zeit- 26 punkt des Eigentumsübergangs. Bei Immobilien erfolgt dieser zum Datum des Grundbucheintrags. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Erwerber die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsverhältnis.

A 23.1.2 Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag als Gesamtschuldner. Das gilt für den Beitrag der Versicherungsperiode, in welcher der Eigentumsübergang erfolgt.

A 22.1.3 Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers in den Versicherungsvertrag erst gegen sich gelten lassen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt.

Ich kann daher das Problem nicht erkennen. Bis zum Grundbucheintrag also dem Eigentumsübergang haftet der ehemalige Besitzer. Ab dem Grundbucheintrag geht der alte Vertrag auf den neuen Besitzer über und zwar auch mit den bereits gezahlten Prämien. Einen Antrag oder eine Umschreibung braucht es dergestalt nicht zwingend.

Ist eine Finanzierung im Spiel, ob alt oder neu, so schicken die Banken eine Anzeige, dass sie im Grundbuch und Lasten eingetragen sind. Bedeutet: Im Fall von großen Schäden oder einem Totalverlust bei Brand, wird vorrangig an die Bank gezahlt, damit nicht heiß saniert wird und sich jemand mit dem Geld aus dem Staube macht.

Du brauchst Dir daher keine Sorgen zu machen.

Wichtig ist, dass der Vertrag nach geltenden Regeln für den Unterversicherungsverzicht abgeschlossen wurde. Trotzdem empfiehlt sich eine Überprüfung.

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Auf irgendeine Weise wirst Du ja den Versicherungsbeitrag bezahlt haben, vermutlich über Dein Konto. Frag Deine Bank. Die Abbuchung steht auch auf den Kontoauszügen.

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  1. Auf der Liste der Ausschlüsse, also Dingen, die nicht mitversichert sind, ist das Leihen von Gegenständen, sowie der Gebrauch von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen.
  2. In der privaten Haftpflichtversicherung wird geregelt, aus welchem Grund jemand einen Anspruch gegen Dich haben kann. Rechtsgrundlage ist hier das Bürgerliche Gesetzbuch und hier der Paragraph 923. Dieser besagt, dass Du schuldhaft gehandelt haben muss. Also eine Form des Falschverhaltens. Dies ist nicht der Fall. Du hast die Sache ordnungsgemäß benutzt und trotzdem ist etwas kaputt gegangen. Wäre Dein Freund zum gleichen Zeitpunkt der Fahrer gewesen, so wäre der gleiche Schaden eingetreten. Er war für Dich weder erkennbar, vermeidbar und es liegt in der Natur der Sache, dass sich Gebrauchsgegenstände abnutzen und durch Verschleiß, Teile des Gegenstandes nicht ewig halten. Für diesen Verschleiß trägt allein der Eigentümer die Kosten.
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Die Frage ist, ob die Versicherung diese Unterlagen nachfordert, oder aber wegen fehlender zeitnaher Schadenmeldung der Anspruch endgültig abgelehnt wird.
Nicht unerheblich. Das naheliegendste ist doch, mal den Hörer in die Hand zu nehmen und mit denen mal zu sprechen. Letztendlich macht ein Anwalt nur das gleiche, gegen Geld und schriftlich, was unnötige Verzögerungen bringt

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Hallo.

Zunächst ist es wichtig zu wissen, welche Gefahren in der Teilkasko versichert sind.

  1. Wildschaden
  2. Einbruch/Aufbruch mit Diebstahl
  3. Feuer, plötzliche Überflutung, Hagel, Sturm
  4. Marderbiss
  5. Glasbruchversicherung

Grundsätzlich ist es wichtig, dass Du sogenannte Mitwirkungspflichten hast. Das bedeutet, dass Du den Versicherer bei der Abwicklung des Schadens unterstützen musst. In den Allgemeinen Kaskobedingungen wird von den sogenannten Obligenheiten gesprochen.
Bei einem Wildschaden musst Du die Polizei informieren aus vielerlei Gründen.
Polizei nimmt Inaugenscheinnahme vor, macht ggfls. Fotos, und dokumentiert.
Gleichzeitig wird der entsprechende Jagdpächter informiert über ein verletztes oder verendetes Wild. Da gibts dann einen Unfallbogen, wo das dokumentiert wird.
Bei Einbruch/Aufbruch mit Diebstahl muss auch die Polizei informiert werden, die dann wegen dieser Straftat ermittelt unter einem Aktenzeichen, auf das die Versicherung zugriff erhält.
Bei Marderbiss und Glasbruch handelt es sich eher um kleinere Schäden. Bei Glasbruch handelt es sich um eine Naturalersatzversicherung, bedeutet, es spielt erstmal keine Rolle, wer den Schaden verursacht hat oder wie er entstanden ist. Wars eine andere Person, wird später auf Regress geprüft.
Den Marderbiss kann auch eine Werkstatt dokumentieren mit Fotos ggfls.
In allen Fällen behält sich die Versicherung vor, einen eigenen Sachverständigen zu senden zur Schadenermittlung.

Wichtig ist, dass Du den Schaden zeitnah meldest. Jede Versicherung hat hierzu eine 24 Stunden-Hotline, da ja meist auch eine Pannenversicherung eingeschlossen ist und Dinge wie abschleppen, Mietwagen etc. organisiert werden müssen.

Ein Pannenschutzbrief ist meist deutlich schlechter gestellt, als Leistungen eines Automobilclubs. Beispielsweise hängt es häufig davon ab, wie weit Du von zu Hause weg bist, ob Du eine Leistung erhalten kannst. Bezüglich eine Ersatzfahrzeuges sind es meist 50 km Luftlinie für Heimfahrt mit Taxi, Bahn, Mietwagen.

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Du haftest dafür. Die meisten Selbstbeteiligungshöhen sind 1.000 für Vollkasko und 1.000 für Teilkasko.
Da es sich jedoch nur um eine Delle und keinen Lackschaden handelt, würde ich hier Smartrepair probieren, wo schnell wieder ausgebeult werden kann für kleine Preise.
Dies würde ich sogar ohne den Vermieter zu informieren tun, da er sonst seinerseits ein anderes teureres Reparaturverfahren auswählen würde.

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Darf ich fragen, warum Du freiwillig krankenversichert bist?
Es sind ja mehrere Optionen möglich.
Im Rahmen der Familienversicherung (Eltern), Im Rahmen der Familienversicherung (Ehepartner), oder aber über Bürgergeldleistungen.
Kein finanzielles Einkommen zu haben und trotzdem keinerlei Leistung zu beantragen ist etwas strange. Magst Du es uns erklären?

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Internet Portale wie z.B. Check 24.de

Leider hast Du das nicht richtig aufgedröselt oder Dich vorher mit dem Thema beschäftigt.
Es gibt folgende Akteure am Markt:
1. Agentur/Versicherungsvertreter (Beispiel Allianz, Provinzial, Arag usw.)
2. Mehrfachagent Ein Anbieter, der für jede Versicherungssparte mehrere Versicherung im Angebot hat und vermittelt.
3. Versicherungsmakler (Vertrag direkt mit Kunden, der besagt, dass er allein das Kundeninteresse vertritt!!! 1-3 vertreten nur ihre eigenen Interessen!!!)
4. Preisvergleichsportale, die als Vermittler auftreten

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Leider beantwortest Du nicht, welche Position von Dir vertreten wird.
Wenn Du die geschädigte Partei ist, melde Deine Ansprüche beim Verursacher an und kommuniziere am besten mit ihm. Für Dich selbst ist es nicht besonders erheblich, ob die Eigentümerhaftpflicht dafür aufkommt, oder nicht. Er sollte seinen Versicherer kontaktieren und Deine Ansprüche anmelden. Der Versicherer wird dann alles weitere mit Dir besprechen. Wichtig ist, dass bei Deinem Schaden nur der Zeitwert versichert
ist, dass heißt, wenn es nicht bei einer Reparatur bleibt, sondern erneuert werden muss, musst Du mit einem entsprechenden Eigenanteil rechnen, da dein Eigentum ja
einen deutlich höheren Wert hat als vorher. Eine Haftpflichtversicherung sieht aber nur die Erstattung des zeitlichen Wertes vor.

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Die Schuldfrage zu klären ist allein Aufgabe der Versicherung, speziell bei allen Haftpflichtversicherungen.
Eine Haftpflichtversicherung ist immer die Befriedigung berechtigter Ansprüche und auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche (zur Not auch vor Gericht).
Alle Informationen tragen zur Ergebnisfindung bei. Das Unfallprotokoll (der an erster Stelle steht, wird vor Ort von der Polizei als Verursacher eingeschätzt), Deiner Unfall-
Meldung möglichst mit Skizze und Erläuterungen, möglicherweise die Unfallmeldung
des Verursachers. Wenn Du es nicht weißt, ob der Blinker an war, kann dass unter dem Mikroskop kontrolliert werden. Wenn Du Dir unsicher bist und auch der Meinung bist, dass Dich hier keine Schuld trifft, kannst und solltest es sogar der Versicherung mitteilen. Die Versicherung prüft dann diesen Aspekt besonders.
Vom Grundsatz hat aber jeder Geschädigte einen sogenannten Direktanspruch.
Das bedeutet, wenn er der Versicherung schlüssig darlegen kann, dass ein
Schaden genau seiner Schilderung entsprechend passiert ist, wird ihm dieser
Schaden reguliert.
Das ist wichtig, damit der Kunde (Versicherungsnehmer) nicht einfach die Zahlung
blockieren kann, indem er sagt: so wars gar nicht oder "ich bin nicht schuld"

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Die für Dich geltende Berufsgenossenschaft übernimmt nur Leistungen bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen. Hier geht es nur um den Personenschaden.
Deine Ansprüche an den Verursacher haben nichts mit der Arbeit zu tun.
Seine Versicherung wird Dir den Schaden ersetzen.

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Grundsätzlich nur 2 Möglichkeiten:
1. Pflichtversichert, dann ist es kein Mini-Job mehr sondern eine Teilzeitstelle.
2. Minijob, ist nur dann möglich, wenn es eine Haupt-Krankenversicherung gibt:
A. Über Bürgergeld
B. Über Arbeitslosengeld
C. Über eine Hauptbeschäftigung
D. Über eine freiwillige Versicherung
E. Über die Rente

Als Minijobber kannst Du Dich freiwillig RENTENVERSICHERN mit einem kleinen
Beitrag, der dazu führen kann, eine Rente früher in Anspruch zu nehmen, da jeder Monat ja freiwillig von Dir bedient wird.

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